# Cortexion – Webseite mit KI erstellen (Langfassung) > Vollständige, maschinenlesbare Fassung der Website: die Kernaussagen jeder Seite, alle Fragen mit vollständigen Antworten, die Autorenprofile, sämtliche Ratgeber-Zusammenfassungen und das komplette Glossar. Kurzfassung: https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/llms.txt Betreiberin: Cortexion GmbH, Vitalisstraße 67, 50827 Köln, Deutschland. Geschäftsführung: Johannes Partz, Marc Bode, Markus Offermann. Telefon: +49 221 67763990. E-Mail: hello@cortexion.ai. Handelsregister: HRB 129090 (Handelsregister B, Stadt Köln, Amtsgericht Köln). USt-IdNr.: DE464651925. Stammkapital: 25.002 €. Sprache: Deutsch. Unternehmensseite: https://cortexion.ai/ Stand dieser Datei: 12.10.2026. ## Kernfakten - Erster kompletter Website-Entwurf: kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Zahlungsdaten. Kostenlos sind nur die Ersterstellung und ihre Ansicht; Überarbeiten und Veröffentlichen setzen ein Konto und eine gebuchte Stufe voraus. - Lieferzeit für den ersten Entwurf und für jede spätere Änderung: unter 24 Stunden. - Änderungen werden in einem Satz beauftragt oder direkt in der Live-Vorschau angeklickt; ein Editor wird nie benötigt. - Neue Website und Relaunch einer bestehenden Website sind gleichwertig und kosten dasselbe. - Preise für Überarbeitung und Veröffentlichung: Starter 14,99 €, Plus 19,99 €, Max 49,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag; im Monatsvertrag 17,99 €, 23,99 €, 59,99 €. Der Monatsvertrag ist nach dem ersten Monat monatlich kündbar, der Jahresvertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate (Geschäftsbedingungen der Cortexion GmbH, § 20 Abs. 1). - In jeder Stufe enthalten: Unbegrenzte Seiten und Unterseiten; Hosting zu 100 % in Deutschland, SSL und HTTPS inklusive; Ihre eigene Domain zeigt auf die neue Website; SEO, Sitemap und strukturierte Daten von Anfang an; DSGVO-Cookie-Banner, Pflichtseiten und Anfrageformulare; Anfrage-Mails sofort startklar – ohne Einrichtung; Statistik-Modul ohne Aufpreis: Besucher, Seitenaufrufe und Verweildauer; Kampagnen-Tracking und Entwicklung Ihrer Anfragen, cookielos gemessen. - Inhalte, Texte und Bilder gehören der Kundin oder dem Kunden, die Domain bleibt beim bisherigen Anbieter. Im Abo betreibt Cortexion die Website; ohne laufendes Abo lässt sie sich einmalig kaufen, Preis auf Anfrage. - Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. ## Seiten im Detail ### Webseite mit KI erstellen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/) Das Wichtigste in Kürze: - Was Cortexion ist: Ein Websitebuilder mit KI-Agentur: Sie beschreiben Ihr Unternehmen in normalen Sätzen oder nennen die Adresse Ihrer bestehenden Website, die KI erstellt daraus eine komplette mehrseitige Firmenwebsite. - Was Sie bekommen: Deutsche Texte, individuelles Design, Anfrageformulare, Impressum und Datenschutzerklärung, Hosting zu 100 % in Deutschland mit SSL und eine cookielose Besucherstatistik. - Was es kostet: Der erste Entwurf Ihrer kompletten Website ist kostenlos – ohne Anmeldung und ohne Zahlungsdaten. Für Überarbeiten und Veröffentlichen gibt es drei Stufen ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag; im Monatsvertrag ab 17,99 €, nach dem ersten Monat monatlich kündbar. - Wie lange es dauert: Der erste Entwurf steht in unter 24 Stunden; auch jede spätere Änderung ist in unter 24 Stunden in der Vorschau sichtbar. - Wie Änderungen laufen: Sie schreiben einen Satz oder klicken das Element in der Live-Vorschau an – einen Baukasten-Editor öffnen Sie nie. - Neu oder Relaunch: Beides ist gleichwertig und kostet dasselbe: Beim Relaunch übernimmt die KI Inhalte und Bilder der bestehenden Website. Bewährte Adressen bleiben, geänderte werden per 301 weitergeleitet – so sichern Sie Ihre Google-Platzierungen bestmöglich ab. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. Fragen und Antworten: - F: Wie lange dauert es, eine Webseite mit KI zu erstellen? A: Den ersten fertigen Entwurf Ihrer Website erhalten Sie in unter 24 Stunden – klickbar, nicht als Skizze, und kostenlos. Sie beschreiben Ihr Unternehmen in normalen Sätzen oder nennen die Adresse Ihrer bestehenden Website, die KI erstellt daraus eine mehrseitige Website mit Texten, Design und Struktur. Auch jede spätere Änderung, die Sie im Chat beauftragen, ist in unter 24 Stunden in der Vorschau sichtbar. Die KI arbeitet schnell – aber sie arbeitet gründlich, und das braucht seine Zeit. - F: Der erste Entwurf ist geschenkt – wo ist der Haken? A: Es gibt keinen. Sie erhalten den fertigen Entwurf Ihrer kompletten Website als Geschenk: mehrere Seiten mit echten deutschen Texten, Ihrem Design, Anfrageformular sowie Impressum und Datenschutzerklärung als Entwurf – klickbar und in unter 24 Stunden. Dafür verlangen wir weder Anmeldung noch Zahlungsdaten, und es startet kein Probeabo im Hintergrund. Erst wenn Sie an dieser Website weiterarbeiten oder sie ins Internet stellen möchten, buchen Sie eine Stufe – beides setzt eine gebuchte Stufe voraus, ab 14,99 € netto im Monat im Jahresvertrag (Monatsvertrag 17,99 €). Gefällt Ihnen der Entwurf nicht, entstehen Ihnen keine Kosten. - F: Muss ich mich in einen Editor einarbeiten, um Änderungen zu machen? A: Nein – die Weiterentwicklung Ihrer Website ist eine reine Texteingabe. Sie schreiben einen Satz wie „Wir haben jetzt auch samstags geöffnet“ oder „Bitte eine eigene Seite für unsere Photovoltaik-Sparte“, und die KI-Agentur setzt es um. Damit entfallen die typischen Ärgernisse eines Homepage-Baukastens: Nichts verrutscht, weil niemand mit der Maus schiebt; die Handy-Ansicht bleibt heil, weil jede Seite zuerst fürs Handy gebaut und vor der Freigabe auf allen Bildschirmgrößen geprüft wird; Bilder, Ladezeiten, Sicherheitsupdates und Backups laufen ohnehin im Hintergrund mit. - F: Kann ich auch meine bestehende Webseite mit KI modernisieren lassen? A: Ja – der Relaunch ist bei Cortexion genauso vorgesehen wie der Neustart. Beim Website-Relaunch mit KI analysiert Cortexion Ihre bestehende Website, übernimmt Inhalte und Struktur, überarbeitet Texte und Design und schickt Ihnen den fertigen Entwurf Ihrer neuen Website kostenlos zu, ebenfalls in unter 24 Stunden. Bewährte Adressen bleiben, geänderte werden per 301 weitergeleitet – so sichern Sie Ihre Google-Platzierungen bestmöglich ab. - F: Was kostet es, eine Webseite mit KI erstellen zu lassen? A: Den ersten Entwurf schenken wir Ihnen: Der komplette erste Entwurf Ihrer Website ist kostenlos – ohne Anmeldung und ohne Zahlungsdaten. Für das Überarbeiten und den Livegang buchen Sie eine von drei Stufen: Starter für 14,99 €, Plus für 19,99 € oder Max für 49,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag, im Monatsvertrag 17,99 €, 23,99 € oder 59,99 €. Der Funktionsumfang ist überall gleich, unterschiedlich ist nur die Menge der KI-Credits. Hosting, SSL, SEO und Entwürfe der DSGVO-Pflichtseiten sind in jeder Stufe enthalten. Der Monatsvertrag ist nach dem ersten Monat monatlich kündbar, der Jahresvertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. - F: Was ist alles in der Website enthalten? A: Eine komplette mehrseitige Firmenwebsite: professionelle deutsche Texte, individuelles Design, Anfrageformulare mit Spam-Schutz und sofortiger E-Mail-Zustellung, Impressum und Datenschutzerklärung als Entwurf zum Prüfen und Freigeben, suchmaschinenfreundliche Struktur, Hosting zu 100 % in Deutschland mit SSL-Verschlüsselung und eine cookielose Besucherstatistik – ohne Begrenzung der Seitenzahl. - F: Kann ich meine eigene Domain verwenden? A: Ja. Sie können Ihre bestehende Domain verbinden oder eine neue Wunschdomain nutzen. Die Website ist dann unter Ihrer eigenen Adresse mit SSL-Verschlüsselung erreichbar – die Domain-Anbindung ist in jeder Stufe enthalten. - F: Worin unterscheidet sich Cortexion von Baukästen wie Wix oder Squarespace? A: Bei Baukästen wie Wix oder Squarespace entsteht mit KI ein Entwurf, an dem Sie danach im Editor selbst weiterarbeiten. Bei Cortexion arbeitet eine KI-Agentur für Sie: Sie beschreiben, was Sie möchten, und erhalten eine fertige mehrseitige Website inklusive deutscher Texte; die in Deutschland üblichen Rechtsseiten legt sie als Entwurf an, Sie prüfen und geben frei. Einen Editor müssen Sie nie öffnen. - F: Wem gehört die Website – und komme ich wieder weg? A: Inhalte, Texte und Bilder gehören Ihnen, Ihre Domain bleibt bei Ihrem Anbieter. Im Abo betreiben wir die Website für Sie. Möchten Sie ohne laufendes Abo weitermachen, kaufen Sie die Website einmalig – Preis auf Anfrage. ### Die KI-Werkzeuge (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/funktionen) Das Wichtigste in Kürze: - Sieben Werkzeuge: Textgenerator, Textoptimierer, SEO-Assistent, Bildgenerator, Farbpaletten, Schriftwahl und Anfragestrecken arbeiten zusammen wie ein eingespieltes Web-Team. - Texte: Alle Texte entstehen auf Deutsch statt in Übersetzung – vollständig für jede Seite, nicht als einzelne Absatzvorschläge. - Suchmaschinen: Titel, Beschreibung, sprechende Adresse, Überschriften-Struktur, strukturierte Daten und Sitemap werden automatisch gepflegt, ohne Einstellungsmenü. - Gestaltung: Vorhandene Markenfarben, Logo und eigene Fotos werden übernommen und zu einer vollständigen Palette und Typografie ausgebaut. - Änderungen: Jedes Ergebnis lässt sich in einem Satz ändern oder direkt in der Live-Vorschau anklicken; ein Editor wird nie geöffnet. - Fundament: Hosting zu 100 % in Deutschland, SSL, Backups und Ladezeit-Optimierung laufen im Hintergrund mit. Gebaut wird nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA (Kontraste, Überschriften, Alternativtexte, Bedienung per Tastatur); eine Prüfung der fertigen Website ersetzt das nicht. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. Fragen und Antworten: - F: Welche KI-Funktionen brauche ich für eine Firmenwebsite wirklich? A: Sieben Bereiche decken den gesamten Bedarf ab: Texte schreiben, vorhandene Texte überarbeiten, Suchmaschinenoptimierung, Bilder, Farben, Schriften und die Anfragestrecke. Entscheidend ist, dass diese Funktionen zusammenarbeiten. Einzelne KI-Werkzeuge nebeneinander erzeugen einen Flickenteppich; erst das Zusammenspiel ergibt eine Website, die durchgehend nach einem Guss aussieht. - F: Schreibt die KI die Texte auf Deutsch oder übersetzt sie? A: Die Texte werden auf Deutsch geschrieben, nicht übersetzt. Die Ansprache – Sie oder Du – bleibt auf allen Seiten einheitlich, und der Tonfall lässt sich in einem Satz ändern, etwa „sachlicher“ oder „persönlicher“. - F: Ist Suchmaschinenoptimierung wirklich enthalten oder nur ein Einstellungsmenü? A: Sie ist enthalten und läuft automatisch. Jede Seite bekommt eine sprechende Adresse, einen eigenen Titel und eine eigene Beschreibung für die Suchergebnisliste, eine saubere Überschriften-Hierarchie, strukturierte Daten und einen Eintrag in der Sitemap. - F: Kann ich eigene Fotos und mein Logo verwenden? A: Ja. Eigene Fotos, Ihr Logo und Ihre Markenfarben werden übernommen und in die Gestaltung eingearbeitet – die KI bereitet Bilder dabei fürs Web auf, also zugeschnitten, komprimiert und in modernen Formaten. Wo Bilder fehlen, erzeugt der Bildgenerator passende Motive, die zu Ihren Farben und Ihrer Bildsprache passen. - F: Was passiert, wenn mir das Ergebnis eines KI-Werkzeugs nicht gefällt? A: Sie sagen es in einem Satz. „Ein wärmeres Grün“, „die Überschriften kürzer“, „ein anderes Bild für die Startseite“ – die KI setzt das um, und das Ergebnis ist in unter 24 Stunden in Ihrer Vorschau. Für punktuelle Änderungen klicken Sie das Element direkt in der Live-Vorschau an und beschreiben nur noch, was daran anders werden soll. - F: Funktionieren die KI-Werkzeuge auch beim Relaunch einer bestehenden Website? A: Ja, und dort zeigen sie ihre Stärke besonders deutlich. Der Textoptimierer arbeitet mit Ihren vorhandenen Inhalten, statt sie zu ersetzen, die Farbwahl übernimmt Ihre Markenfarben, und die Suchmaschinenoptimierung achtet darauf, dass bewährte Adressen erhalten bleiben oder sauber weitergeleitet werden. ### Der Ablauf in vier Schritten (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/so-funktionierts) Das Wichtigste in Kürze: - Vier Schritte: Auftrag geben und die E-Mail-Adresse über den Bestätigungslink bestätigen, die KI-Agentur baut den Entwurf, per Chat verfeinern, mit einem Klick live gehen. - Ihr Aufwand: Wenige Minuten für den Auftrag, dazu Vorbereitung und zwei kurze Feedback-Runden; zusammen rund 40 Minuten Ihrer Zeit, verteilt über bis zu drei Tage. - Was Sie liefern: Eine Beschreibung Ihres Unternehmens in normalen Sätzen oder die Adresse Ihrer bestehenden Website – dazu Ihre E-Mail-Adresse. - Dauer: Der erste komplette Entwurf steht in unter 24 Stunden; jede spätere Änderungsrunde ebenfalls. - Kosten: Schritt 1 und 2 sind kostenlos und verlangen weder Konto noch Zahlungsdaten. Gebucht wird erst ab Schritt 3, ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag (Monatsvertrag 17,99 €). - Zwei Ausgangslagen: Neustart und Relaunch unterscheiden sich nur im ersten Schritt; ab Schritt 2 läuft beides identisch ab. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. Fragen und Antworten: - F: Was muss ich liefern, damit die KI meine Website bauen kann? A: Entweder eine kurze Beschreibung Ihres Unternehmens in normalen Sätzen oder die Adresse Ihrer bestehenden Website – dazu Ihre E-Mail-Adresse. Mehr nicht. Sie brauchen weder fertige Texte noch Bilder, weder ein Konto noch Zahlungsdaten. Konkrete Angaben zu Leistungen, Zielgruppe und Region machen den ersten Entwurf allerdings deutlich passender. - F: Wie viel Zeit kostet mich das Ganze? A: Rund 40 Minuten, verteilt über bis zu drei Tage: Die Anfrage ist in wenigen Minuten ausgefüllt, danach prüfen Sie den fertigen Entwurf und geben in zwei Runden Rückmeldung. Die eigentliche Arbeit übernimmt die KI-Agentur, und die braucht pro Runde unter 24 Stunden. - F: Was passiert, wenn mir der erste Entwurf nicht gefällt? A: Dann entstehen Ihnen keine Kosten. Der erste Entwurf ist ein Geschenk ohne Bedingung: kein Konto, keine Zahlungsdaten, kein automatisch startendes Abonnement. Gefällt Ihnen die Richtung, buchen Sie eine Stufe (ab 14,99 € netto im Monat im Jahresvertrag (Monatsvertrag 17,99 €)) und beschreiben Ihre Änderungswünsche. - F: Wie beauftrage ich später eine Änderung? A: In einem Satz. Sie schreiben zum Beispiel „Wir haben jetzt auch samstags geöffnet“ oder „Bitte eine eigene Seite für unsere Photovoltaik-Sparte“ – oder Sie klicken das Element direkt in der Live-Vorschau an und sagen, was daran anders werden soll. Die Änderung ist in unter 24 Stunden sichtbar; veröffentlicht wird erst auf Ihren Klick. - F: Wann genau muss ich bezahlen? A: Erst wenn Sie die Website überarbeiten oder veröffentlichen möchten. Dann melden Sie sich an und buchen eine der drei Stufen ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag, im Monatsvertrag ab 17,99 € und nach dem ersten Monat monatlich kündbar. Das Erstellen des ersten Entwurfs bleibt in jedem Fall kostenlos. - F: Kann ich meine eigene Domain verwenden? A: Ja. Sie verbinden Ihre bestehende Domain oder eine neue Wunschdomain; die Website ist dann unter Ihrer eigenen Adresse mit SSL-Verschlüsselung erreichbar. Beim Relaunch behält die neue Website die gewohnte Adresse, alte Seiten werden dauerhaft weitergeleitet. ### Preise (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/preise) Das Wichtigste in Kürze: - Kostenlos: Der komplette erste Entwurf Ihrer Website kostet nichts – ohne Anmeldung, ohne Zahlungsdaten und ohne automatisch startendes Probeabo. - Drei Stufen: Starter 14,99 €, Plus 19,99 € und Max 49,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag; im Monatsvertrag 17,99 €, 23,99 € und 59,99 €. Der Jahresvertrag ist damit rund 17 Prozent günstiger, in der Stufe Starter 36 € im Jahr. - Gleicher Funktionsumfang: Alle Stufen enthalten dieselben Funktionen – unterschiedlich ist allein die Menge der monatlichen KI-Credits: einfach, fünffach oder zwanzigfach. - Inklusive: Hosting zu 100 % in Deutschland, SSL-Zertifikat, Domain-Anbindung, Suchmaschinenoptimierung, Anfrageformulare, Impressum und Datenschutz sowie eine cookielose Besucherstatistik. - Laufzeit: Im Monatsvertrag mindestens ein Monat, danach monatlich kündbar; der Jahresvertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate (Geschäftsbedingungen § 20). Es gibt keine Setup-Gebühr und keine Begrenzung der Seitenzahl. - Vergleich: Eine Agentur berechnet für eine vergleichbare Firmenwebsite üblicherweise 3.000 bis 15.000 Euro einmalig zuzüglich laufender Wartung. - Hinweis: Alle Preise netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. Fragen und Antworten: - F: Was genau ist kostenlos – und ab wann zahle ich? A: Kostenlos ist der komplette erste Entwurf Ihrer Website und seine Ansicht – beim Relaunch einer bestehenden Website genauso wie bei einer komplett neuen. Sie brauchen dafür weder ein Konto noch Zahlungsdaten und schauen sich den Entwurf in Ruhe an. Erst wenn Sie die Website überarbeiten oder ins Internet stellen möchten, melden Sie sich an und buchen eine der drei Stufen ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag – im Monatsvertrag ab 17,99 € und nach dem ersten Monat monatlich kündbar. - F: Was bedeuten 1 ×, 5 × und 20 × KI-Credits? A: KI-Credits werden verbraucht, wenn Ihre KI-Agentur für Sie arbeitet – beim Aufbau der Website, bei Änderungen und beim Erzeugen von Texten und Bildern. Die Stufe gibt das Verhältnis der monatlichen Credits an: Plus enthält die fünffache, Max die zwanzigfache Menge des Starter-Tarifs. Besucherinnen und Besucher Ihrer Website verbrauchen keine Credits. - F: Sind die Preise brutto oder netto – und wie lange laufe ich? A: Alle Preise gelten pro Nutzer und Monat und verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Monatsvertrag läuft mindestens einen Monat und verlängert sich dann um jeweils einen Monat; Sie kündigen mit sieben Tagen Frist zum Laufzeitende. Der Jahresvertrag läuft zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, Kündigungsfrist 30 Tage zum Laufzeitende (Geschäftsbedingungen der Cortexion GmbH, § 20 Abs. 1). Im Jahresvertrag zahlen Sie rund 17 Prozent weniger als im Monatsvertrag, in der Stufe Starter 14,99 € statt 17,99 € im Monat, also 36 € im Jahr; eine Setup-Gebühr gibt es nicht. - F: Wie kommen Anfragen aus meinen Formularen bei mir an? A: Als E-Mail – sofort und ohne Einrichtung. Der Versand läuft standardmäßig über das Postfach von Cortexion. Möchten Sie lieber aus Ihrer eigenen Domain versenden, hinterlegen Sie einmalig die Zugangsdaten Ihres Postfachs. Zusätzlich wird jede Anfrage sicher im Backend Ihrer Website gespeichert – beides ist in jeder Stufe enthalten. - F: Wem gehört die Website – und komme ich wieder weg? A: Gehostet wird DSGVO-konform zu 100 % in Deutschland, gemessen wird cookielos. Inhalte, Texte und Bilder gehören Ihnen, Ihre Domain bleibt bei Ihrem Anbieter. Im Abo betreiben wir die Website für Sie. Möchten Sie ohne laufendes Abo weitermachen, kaufen Sie die Website einmalig – Preis auf Anfrage. - F: Kostet der Relaunch einer bestehenden Website mehr als eine neue? A: Nein, beides kostet dasselbe. Der Relaunch ist bei Cortexion gleichwertig zum Neustart: Sie nennen die Adresse Ihrer bestehenden Website, die KI übernimmt Inhalte und Bilder und erneuert Texte und Design; bewährte Adressen bleiben, geänderte werden per 301 weitergeleitet. Auch hier ist der erste komplette Entwurf kostenlos, gebucht wird erst zum Überarbeiten und Veröffentlichen. - F: Kann ich die Anzahl der Nutzer später ändern? A: Ja, die Anzahl der Nutzer können Sie jederzeit anpassen – abgerechnet wird pro Nutzer und Monat. Der Monatsvertrag läuft mindestens einen Monat und ist danach monatlich kündbar, der Jahresvertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate; eine Setup-Gebühr fällt nicht an. ### Neue Website erstellen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/neue-website-mit-ki-erstellen) Das Wichtigste in Kürze: - Für wen: Für alle, die bei null starten – Gründungen, Selbstständige, Handwerk, Praxen und Kanzleien ohne bestehende Website. Für Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB) vorerst nur als Informationswebsite ohne Anfrageformular. - Was Sie liefern: Eine Beschreibung Ihres Unternehmens in normalen Sätzen; fertige Texte, Bilder oder ein Konzept sind nicht nötig. - Was entsteht: Eine komplette mehrseitige Website: Seitenstruktur, deutsche Texte, eigenständiges Design, Bilder, SEO-Grundlagen, Anfragestrecke sowie Impressum und Datenschutzerklärung. - Dauer und Preis: Der erste komplette Entwurf ist in unter 24 Stunden fertig und kostenlos; gebucht wird erst zum Überarbeiten und Veröffentlichen, ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag (Monatsvertrag 17,99 €). - Danach: Jede Änderung beauftragen Sie in einem Satz – neue Leistungen, neue Seiten, andere Farben. Ein Editor wird nie geöffnet. - Sie haben schon eine Website? Dann ist der Website-Relaunch mit KI der passende Weg: gleicher Ablauf, aber mit Übernahme von Inhalten und Bildern; bewährte Adressen bleiben, geänderte werden per 301 weitergeleitet. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. Fragen und Antworten: - F: Wie erstelle ich eine neue Website, wenn ich noch gar nichts habe? A: Sie beschreiben Ihr Unternehmen in wenigen Sätzen: was Sie anbieten, für wen, was Sie besonders macht und was Besucher tun sollen. Daraus plant die KI die passende Seitenstruktur, schreibt alle deutschen Texte, gestaltet das Design und legt Anfrageformular, Impressum und Datenschutzerklärung an. Nach unter 24 Stunden bekommen Sie einen fertigen, klickbaren Entwurf Ihrer Website – kostenlos. - F: Welche Seiten braucht eine neue Firmenwebsite mindestens? A: In der Regel sechs: eine Startseite, die in drei Sekunden klarmacht, was Sie anbieten, eine oder mehrere Leistungsseiten, eine Seite über das Unternehmen, eine Kontaktseite mit Formular sowie Impressum und Datenschutzerklärung. Welche zusätzlichen Seiten sinnvoll sind, hängt von Ihrer Branche ab – die KI plant das anhand Ihrer Beschreibung. - F: Brauche ich eigene Bilder und Texte für den Start? A: Nein. Texte schreibt die KI vollständig, Bilder erzeugt sie passend zu Ihren Farben und Ihrer Branche. Eigene Fotos von Team, Räumen oder Arbeiten sind trotzdem wertvoll: Sie schaffen mehr Vertrauen als jedes generierte Motiv und lassen sich jederzeit ergänzen. - F: Was kostet die neue Website und wann fällt der erste Betrag an? A: Der komplette erste Entwurf Ihrer Website ist kostenlos – ohne Anmeldung, ohne Zahlungsdaten. Erst zum Überarbeiten und Veröffentlichen buchen Sie eine der drei Stufen ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag, im Monatsvertrag ab 17,99 € und nach dem ersten Monat monatlich kündbar. Hosting, SSL, SEO und Domain-Anbindung sind enthalten. - F: Wie schnell wird meine neue Website bei Google gefunden? A: Technisch ist sie ab dem ersten Tag auffindbar: Titel, Beschreibungen, sprechende Adressen, Sitemap und strukturierte Daten sind von Anfang an gesetzt. Bis eine neue Website zu umkämpften Suchbegriffen vorn steht, vergehen jedoch Monate. Schneller geht es bei örtlichen Suchanfragen und bei konkreten Leistungsbegriffen mit wenig Wettbewerb. ### Website-Relaunch mit KI (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/website-relaunch-mit-ki) Das Wichtigste in Kürze: - Was Sie liefern: Nur die Adresse Ihrer bestehenden Website – die KI liest den Auftritt selbst ein. - Was übernommen wird: Leistungen, Referenzen, Kontaktdaten und Bilder sowie die bewährten Seitenadressen; Texte werden überarbeitet, nicht ersetzt. - Google-Platzierungen: Bewährte Adressen bleiben, geänderte werden per 301 weitergeleitet – so sichern Sie Ihre Google-Platzierungen bestmöglich ab. - Was neu wird: Design, Handy-Ansicht, Ladezeit, Struktur und Anfragestrecke – auf Wunsch mit aufgefrischten Markenfarben. - Dauer und Preis: Der erste komplette Relaunch-Entwurf ist in unter 24 Stunden fertig und kostenlos; danach gelten dieselben Stufen ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag (Monatsvertrag 17,99 €) wie bei einer neuen Website. - Domain: Die neue Website läuft unter Ihrer gewohnten Adresse mit SSL; Ihre E-Mail-Postfächer bleiben unberührt. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. Fragen und Antworten: - F: Verliere ich beim Relaunch meine Google-Platzierungen? A: Ein Relaunch kann Platzierungen kosten, vor allem wenn alte Adressen ohne Weiterleitung verschwinden. Bewährte Adressen bleiben, geänderte werden per 301 weitergeleitet – so sichern Sie Ihre Google-Platzierungen bestmöglich ab. Ohne Weiterleitungen behandelt Google jede Adresse als neu – das ist die häufigste Ursache für Einbrüche nach einem Relaunch. - F: Muss ich meine Inhalte selbst übertragen? A: Nein. Sie nennen nur die Adresse Ihrer bestehenden Website. Die KI liest sie ein und übernimmt Leistungsbeschreibungen, Referenzen, Kontaktdaten und Bilder. Die Texte werden anschließend sprachlich überarbeitet und neu strukturiert, die Fakten bleiben Ihre. - F: Woran erkenne ich, dass ein Relaunch fällig ist? A: An fünf der wichtigsten Anzeichen: Die Website bricht auf dem Smartphone auseinander, sie lädt langsam, das Design wirkt veraltet, die Texte beschreiben Leistungen von gestern, und über Google kommen kaum noch Anfragen. Kommt hinzu, dass jede kleine Änderung an der alten Agentur oder an vergessenen Zugängen scheitert, lohnt sich der Neuaufbau fast immer. - F: Kann ich meine bestehende Domain und meine E-Mail-Adressen behalten? A: Ja. Die neue Website läuft unter Ihrer gewohnten Domain, das SSL-Zertifikat wird eingerichtet. Ihre E-Mail-Postfächer sind davon technisch unabhängig und bleiben unverändert bestehen. - F: Was kostet der Relaunch im Vergleich zu einer neuen Website? A: Genau dasselbe. Der erste komplette Relaunch-Entwurf ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Zahlungsdaten. Für das Überarbeiten und Veröffentlichen gelten dieselben drei Stufen ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag (Monatsvertrag 17,99 €) wie bei einer neuen Website. - F: Was passiert mit Seiten, die es künftig nicht mehr geben soll? A: Sie werden nicht einfach gelöscht. Seiten, die Besucher über Google erreichen, werden entweder inhaltlich weitergeführt oder dauerhaft auf die inhaltlich nächstliegende neue Seite weitergeleitet. Ersatzloses Löschen ist nach fehlenden Weiterleitungen der zweithäufigste Grund für Sichtbarkeitsverluste. ### KI-Website-Builder im Vergleich (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ki-website-builder-vergleich) Das Wichtigste in Kürze: - Vier Kategorien: KI-Web-Teams bauen und pflegen die Website komplett per Chat, Baukästen mit KI liefern einen Entwurf für den Editor, Prompt-Builder generieren schnelle Entwürfe, AI-Code-Builder schreiben Programmcode. - Der entscheidende Unterschied: Wer macht die Arbeit nach dem ersten Entwurf: Sie im Editor oder die KI auf Ihren Auftrag hin? - Für Selbstständige ohne Zeit: Eine KI-Agentur wie Cortexion ist der direkteste Weg: beschreiben, den kostenlosen ersten Entwurf in unter 24 Stunden prüfen, veröffentlichen – Änderungen laufen per Chat, ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag (Monatsvertrag 17,99 €). - Wenn Sie schon eine Website haben: Fragen Sie jeden Anbieter, ob er Inhalte übernimmt und Weiterleitungen einrichtet. Bei Cortexion genügt die Adresse: Inhalte und Bilder werden übernommen, bewährte Adressen bleiben, geänderte werden per 301 weitergeleitet. - Für Selbermacher: Wix, Squarespace, Jimdo, IONOS und Webnode sind Baukästen mit KI, in denen Sie die Website im Editor gestalten und pflegen. - Für Profis: Framer und Figma Sites richten sich an Gestalter, Lovable und Bolt.new erzeugen Programmcode – beides setzt Einarbeitung voraus. - Hinweis: Ein Vergleich der Cortexion GmbH, die eines der verglichenen Produkte anbietet. Preise mit Quelle und Prüfdatum je Anbieter; Preise und Funktionsumfang können sich ändern. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. Fragen und Antworten: - F: Welcher KI-Website-Builder ist 2026 der beste? A: Es gibt nicht den einen besten, sondern vier unterschiedliche Konzepte; dieser Vergleich stammt von der Cortexion GmbH, die eines der Produkte anbietet. Wer eine fertige Website ohne Eigenarbeit möchte, kommt mit einer KI-Agentur wie Cortexion am direktesten ans Ziel: beschreiben, den kostenlosen Entwurf prüfen, veröffentlichen, Änderungen per Satz. Wer gern selbst gestaltet, arbeitet bei Baukästen wie Wix oder Squarespace im Editor. Für einen günstigen, einfachen Einstieg lohnt der Blick auf die Preisseiten von Jimdo, Webnode oder IONOS, für Designer und Entwickler auf Framer, Figma oder Bolt.new. - F: Worin unterscheiden sich KI-Web-Teams und Baukästen mit KI? A: Im Umfang der KI-Leistung. Ein Baukasten mit KI erzeugt einen Entwurf; danach arbeiten Sie im Editor selbst weiter, inklusive Texten und Feinschliff. Ein KI-Web-Team erstellt die komplette Website und setzt auch alle späteren Änderungen um – Sie beschreiben, was anders werden soll, und öffnen nie einen Editor. - F: Welcher Anbieter eignet sich für den Relaunch einer bestehenden Website? A: Fragen Sie jeden Anbieter vorab, ob er bestehende Inhalte übernimmt und Weiterleitungen einrichtet – sonst ziehen Sie selbst um. Cortexion liest die bestehende Website ein und übernimmt Inhalte und Bilder. Bewährte Adressen bleiben, geänderte werden per 301 weitergeleitet – so sichern Sie Ihre Google-Platzierungen bestmöglich ab. - F: Sind KI-Website-Builder für deutsche Firmenwebsites geeignet? A: Das hängt vom Anbieter und vom Tarif ab. Zwei Punkte sollten Sie prüfen: Gehören Impressum und Datenschutzerklärung nach deutschem Recht zum Tarif, und entstehen die Texte auf Deutsch oder in Übersetzung? Wix nennt „Abmahnsichere Rechtstexte“ in den Paketen ab Core, Squarespace „Impressum, Datenschutzerklärung, Geschäftsbedingungen“ in allen Abos, Jimdo Rechtstexte in Grow Legal und Unlimited (Preisseiten, Stand 12.10.2026). Prüfen und verantworten müssen Sie die Rechtstexte in jedem Fall selbst – auch bei Cortexion, wo sie als Entwurf angelegt werden. - F: Was kosten KI-Website-Builder im Vergleich? A: Die günstigsten bezahlten Tarife, deren Preise wir am 12.10.2026 auf den Preisseiten bestätigen konnten, liegen zwischen 12 und 25 Euro im Monat: Squarespace Basic 12 € ohne MwSt. bei jährlicher Zahlung, Jimdo Start 12 € inklusive MwSt. bei 12 Monaten Laufzeit, Cortexion Starter 14,99 € netto pro Nutzer im Jahresvertrag, Wix Light 16,66 € inklusive MwSt. im Jahresabo, Lovable Pro 25 € inklusive MwSt. bei monatlicher Zahlung. Achten Sie beim Vergleichen auf Laufzeit, Mehrwertsteuer und befristete Aktionspreise – und rechnen Sie Ihre eigene Arbeitszeit mit ein. - F: Kann ich später den Anbieter wechseln? A: Das hängt vom Anbieter ab und gehört vor die Entscheidung: Ob und wie sich Inhalte exportieren lassen, steht auf den Hilfeseiten der Anbieter. Bei Cortexion gilt: Inhalte, Texte und Bilder gehören Ihnen, Ihre Domain bleibt bei Ihrem Anbieter. Im Abo betreiben wir die Website für Sie. Möchten Sie ohne laufendes Abo weitermachen, kaufen Sie die Website einmalig – Preis auf Anfrage. ### Ratgeber (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/blog/) Das Wichtigste in Kürze: - Was hier steht: 20 Artikel zu Webseiten mit KI: Anleitungen für Neustart und Relaunch, Einzelbeiträge zu Wix, Squarespace, IONOS und Jimdo, ein Kostenvergleich, Prüf-Artikel zu Zertifikat, E-Mail-Zustellung, Ladezeit, Handy-Ansicht, Google Fonts und veralteten Websites sowie die KI-Werkzeuge im Detail. - Wer schreibt: Alle Artikel stammen von den drei Geschäftsführern von Cortexion – namentlich gekennzeichnet, mit Werdegang und LinkedIn-Profil. - Wie gelesen wird: Jeder Artikel stellt eine Kurzfassung der wichtigsten Aussagen an den Anfang und ist mit Zwischenüberschriften gegliedert. - Für wen gedacht: Für Selbstständige und Unternehmen ohne Technikkenntnisse, die vor einer Entscheidung über ihre Website stehen. - Fachbegriffe: Unbekannte Wörter sind im Website-Glossar erklärt, jeweils in zwei bis drei Sätzen. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. ### Über uns (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ueber-uns) Das Wichtigste in Kürze: - Unternehmen: Der Websitebuilder wird von der Cortexion GmbH entwickelt und betrieben, Vitalisstraße 67, 50827 Köln, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 129090. - Erreichbar: Telefonisch unter +49 221 67763990 und per E-Mail an hello@cortexion.ai; Anfragen für einen Entwurf laufen über das Formular dieser Website. - Geführt von: Johannes Partz (Strategie und Sichtbarkeit), Marc Bode (Produkt und Kundenerfahrung) und Markus Offermann (Technik und Betrieb). - Angebot: Eine KI-Agentur erstellt komplette Firmenwebsites aus einer Beschreibung oder aus einer bestehenden Website – der erste Entwurf ist kostenlos und in unter 24 Stunden fertig. - Geschäftsmodell: Bezahlt wird erst für das Überarbeiten und Veröffentlichen: drei Stufen ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag, im Monatsvertrag ab 17,99 € und nach dem ersten Monat monatlich kündbar, ohne Setup-Gebühr. - Betrieb: Hosting zu 100 % in Deutschland mit SSL, cookielose Statistik, Impressum und Datenschutzerklärung als Entwurf von Anfang an dabei; Inhalte, Texte und Bilder gehören der Kundschaft, die Domain bleibt bei ihrem Anbieter. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. Fragen und Antworten: - F: Wer steckt hinter dem Websitebuilder von Cortexion? A: Hinter dem Websitebuilder steht die Cortexion GmbH mit Sitz in der Vitalisstraße 67 in 50827 Köln, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 129090 mit einem Stammkapital von 25.002 €, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE464651925. Geführt wird das Unternehmen von drei Geschäftsführern: Johannes Partz verantwortet Strategie und Sichtbarkeit, Marc Bode das Produkt und die Kundenerfahrung, Markus Offermann Technik und Entwicklung. Alle drei arbeiten seit Jahren mit Websites, die Anfragen bringen müssen – zuvor unter anderem im Energie- und Technikhandel. Erreichbar ist das Team telefonisch unter +49 221 67763990 und per E-Mail an hello@cortexion.ai. - F: Ist Cortexion eine Agentur oder ein Software-Anbieter? A: Beides zugleich, und genau das ist der Unterschied. Cortexion ist eine Software-Plattform, aber Sie bedienen keinen Editor: Sie beauftragen eine KI-Agentur wie ein Web-Team, per Satz. Sie zahlen den Preis einer Software – ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag (Monatsvertrag 17,99 €) – und bekommen eine Arbeitsweise, die sonst nur Agenturen bieten. - F: Warum ist der erste Entwurf kostenlos – wo ist der Haken? A: Es gibt keinen. Wir haben zu oft erlebt, dass Unternehmen für ein Angebot bezahlen sollen, das sie vorher nicht beurteilen können. Deshalb erstellen wir den ersten Entwurf Ihrer kompletten Website kostenlos: mehrere Seiten mit deutschen Texten, Design, Anfrageformular sowie Impressum und Datenschutzerklärung als Entwurf, fertig in unter 24 Stunden. Es braucht weder Anmeldung noch Zahlungsdaten, und es startet kein Probeabo. Gebucht wird erst, wenn Sie die Website überarbeiten oder veröffentlichen möchten. - F: Wo werden die Websites gehostet und wie steht es um den Datenschutz? A: Die Websites laufen zu 100 % auf Servern in Deutschland mit SSL-Verschlüsselung. Die Statistik misst ohne Cookies, deshalb braucht Ihre Website oft kein Cookie-Banner. Binden Sie Karten, Videos oder Werbepixel ein, ist eines nötig – es ist in jeder Stufe enthalten. Impressum und Datenschutzerklärung werden von Anfang an mitgeliefert – als Grundlage, die Sie vor dem Livegang prüfen. - F: Was passiert mit meiner Website, wenn ich Cortexion wieder verlasse? A: Inhalte, Texte und Bilder gehören Ihnen, Ihre Domain bleibt bei Ihrem Anbieter. Im Abo betreiben wir die Website für Sie. Möchten Sie ohne laufendes Abo weitermachen, kaufen Sie die Website einmalig – Preis auf Anfrage. - F: Gehört der Websitebuilder zu einem größeren Angebot? A: Ja. Cortexion ist eine KI-Plattform für Unternehmen und umfasst mehr als Websites – etwa Auswertungen, Dokumente und angebundene Fachsysteme. Weil der Websitebuilder besonders stark nachgefragt wird, gibt es ihn hier als eigenständiges Produkt, das sich ohne den Rest der Plattform nutzen lässt. Das gesamte Angebot steht auf cortexion.ai. ### Für Reseller (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/reseller) Das Wichtigste in Kürze: - Für wen: Für Webdesigner, Agenturen, IT-Dienstleister, Berater und Vermittler, die ihren Kunden Websites von Cortexion anbieten möchten. - Was angeboten wird: Neue Websites und Relaunches bestehender Websites, gebaut von der KI-Agentur von Cortexion, gehostet zu 100 % in Deutschland, mit SSL und Domain-Anbindung. - Modell: Reseller können Cortexion ihren Kunden empfehlen oder Cortexion-Websites selbst anbieten, je nach Kunde und Absprache. - Konditionen: Die Konditionen besprechen wir persönlich. - Das erhalten Reseller: Eine persönliche Ansprechperson, ein Onboarding-Gespräch, eine Schulung und Unterlagen. Reseller können viele Demo-Websites kostenfrei bauen. - Nächster Schritt: Die Bewerbung läuft über die Reseller-Anfrage auf der Seite Für Reseller; Pflicht sind Name, E-Mail-Adresse und Agentur oder Firma. Cortexion liest die Anfrage und meldet sich per E-Mail. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. Fragen und Antworten: - F: Wer kann Reseller werden? A: Die Voraussetzungen nennt die offizielle Partnerseite cortexion.ai/partner: ein klares Geschäftsmodell rund um KI, SaaS oder Digitalisierung, eine erreichbare Kundenbasis im B2B und die Bereitschaft, mindestens eine Person zertifizieren zu lassen. Größe und Branche sind dort zweitrangig; Bewerbung, Zertifizierung, Schulungen und Onboarding sind laut dieser Seite kostenfrei. Schreiben Sie uns, was Sie anbieten. Wir melden uns. - F: Was kostet das Reseller-Programm? A: Die Konditionen besprechen wir persönlich. Die Preise für Websites, die Kunden direkt bei Cortexion buchen, stehen auf der Seite Preise. - F: Kann ich als Reseller Demo-Websites bauen? A: Ja. Als Reseller können Sie viele Demo-Websites kostenfrei bauen. - F: Brauche ich technisches Wissen? A: Für den Auftrag genügt eine Beschreibung des Unternehmens in normalen Sätzen oder die Adresse der bestehenden Website. Änderungen beauftragen Sie in einem Satz oder klicken das Element in der Live-Vorschau an; ein Editor wird dafür nie geöffnet. - F: Wo läuft die Website, und kann sie unter der Domain meines Kunden laufen? A: Gehostet wird zu 100 % in Deutschland, SSL und HTTPS sind inklusive. Die KI kann je nach Modell auf Servern in der EU oder außerhalb der EU genutzt werden. Die Domain-Anbindung ist enthalten: Die eigene Domain zeigt auf die neue Website. - F: Ist auch ein Relaunch bestehender Websites möglich? A: Ja. Es genügt die Adresse der bestehenden Website, die KI liest den Auftritt selbst ein. Sie übernimmt Leistungen, Referenzen, Kontaktdaten und Bilder sowie die bewährten Seitenadressen; geänderte Adressen werden dauerhaft per 301 weitergeleitet. - F: Wie läuft die Abrechnung? A: Das hängt vom Modell ab: Sie können Cortexion Ihren Kunden empfehlen oder Cortexion-Websites selbst anbieten, je nach Kunde und Absprache. Bucht Ihr Kunde direkt bei Cortexion, gelten die Preise auf der Seite Preise. - F: Kann ich die Websites unter meiner eigenen Marke anbieten? A: White-Label und eigenes Branding sind nach Absprache möglich, so steht es auf der Partnerseite von cortexion.ai (Stand: Oktober 2026). Was das für die Websites Ihrer Kunden konkret bedeutet, besprechen wir im Onboarding-Gespräch. - F: Was passiert nach meiner Anfrage? A: Wir lesen Ihre Anfrage und melden uns per E-Mail. Danach lernen wir uns im Gespräch kennen und klären, wie die Zusammenarbeit aussieht. Im letzten Schritt bieten Sie Ihren Kunden Cortexion-Websites an. ### Autoren (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/autoren/) Das Wichtigste in Kürze: - Wer schreibt: Alle Ratgeber-Artikel auf dieser Website stammen von den drei Geschäftsführern der Cortexion GmbH: Johannes Partz, Marc Bode und Markus Offermann. - Warum das zählt: Jeder Artikel nennt seinen Autor namentlich, mit Rolle, Werdegang und LinkedIn-Profil – kein anonymer Redaktionstext. - Fachliche Basis: Die Autoren betreiben seit 2018 selbst Websites und Leadplattformen; die Ratgeber-Inhalte stammen aus dieser Praxis, nicht aus Sekundärquellen. - Korrekturen: Fehler oder veraltete Angaben melden Sie per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990; Artikel werden dann überarbeitet und mit neuem Datum versehen. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. ### Website-Glossar (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar) Das Wichtigste in Kürze: - Was hier steht: 30 Begriffe rund um Firmenwebsites, jeweils in zwei bis drei Sätzen erklärt – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufstext. - Vier Bereiche: Grundbegriffe, Sichtbarkeit bei Suchmaschinen und KI-Diensten, Technik und Betrieb sowie die rechtlichen Pflichten in Deutschland. - Wofür gedacht: Als Nachschlagewerk beim Vergleichen von Angeboten: Wer die Begriffe kennt, erkennt schneller, was ein Anbieter wirklich liefert. - Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026. ## Themenseiten Seiten zu einzelnen Fragen rund um die Firmenwebsite, jeweils mit Ablauf, Checkliste, Quellen und den Grenzen dessen, was Cortexion übernimmt. ### Website erstellen lassen: was eine Agentur kostet – und was Cortexion übernimmt (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/website-erstellen-lassen) - Was eine Agentur für eine Firmenwebsite kostet und leistet, was das KI-Agentur-Team von Cortexion übernimmt und wie Sie Angebote prüfen. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Stand: Oktober 2026. Das Wichtigste in Kürze: - Kosten bei einer Agentur: Eine einfache Firmenwebsite mit 5 bis 8 Seiten kostet bei einer Webagentur etwa 3.000 bis 8.000 Euro einmalig, individuelle Projekte schnell 10.000 bis 15.000 Euro und mehr; dazu kommen oft 50 bis 200 Euro im Monat für Hosting und Pflege – gerundete Schätzwerte aus unserem Ratgeber (Stand August 2026; keine Erhebung, keine amtliche Statistik). - Dauer: Von Briefing bis Livegang vergehen bei einer Agentur üblicherweise 4 bis 12 Wochen; bei Cortexion steht der erste komplette Entwurf in unter 24 Stunden. - Was Cortexion übernimmt: Ein Team aus spezialisierten KI-Rollen plant die Seitenstruktur, schreibt die Texte, gestaltet Design und Handy-Ansicht und legt Kontaktformular sowie Impressum und Datenschutzerklärung als Entwurf an. - Kosten bei Cortexion: Der erste Entwurf ist kostenlos; zum Überarbeiten und Veröffentlichen buchen Sie eine Stufe ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag; im Monatsvertrag 17,99 €, nach dem ersten Monat monatlich kündbar. - Ihr Aufwand: Wenige Minuten für den Auftrag, dazu Vorbereitung und zwei kurze Feedback-Runden, zusammen rund 40 Minuten Ihrer Zeit. - Grenzen: Fotos Ihres Betriebs und die Prüfung Ihrer eigenen Angaben übernimmt das KI-Team nicht; Sonderfunktionen, die nicht auf der Funktionen-Seite stehen, klären Sie vorab. Fragen und Antworten: - F: Was kostet es, eine Website erstellen zu lassen? A: Bei einer Webagentur kostet eine einfache Firmenwebsite mit 5 bis 8 Seiten etwa 3.000 bis 8.000 Euro einmalig, individuelle Projekte 10.000 bis 15.000 Euro und mehr; dazu kommen oft 50 bis 200 Euro im Monat für Hosting und Pflege. Das sind gerundete Schätzwerte aus unserem Ratgeber (Stand August 2026; keine Erhebung, keine amtliche Statistik). Bei Cortexion ist der erste Entwurf kostenlos; danach kostet die Stufe Starter 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag, im Monatsvertrag 17,99 €, nach dem ersten Monat monatlich kündbar. Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Website-Kosten-Rechner. - F: Wie lange dauert es, eine Website erstellen zu lassen? A: Bei einer Agentur vergehen von Briefing bis Livegang üblicherweise 4 bis 12 Wochen, ein Relaunch dauert 2 bis 4 Monate. Bei Cortexion steht der erste komplette Entwurf in unter 24 Stunden, und jede spätere Änderungsrunde ist ebenfalls in unter 24 Stunden in der Vorschau. Ihre eigene Zeit: wenige Minuten für den Auftrag, dazu Vorbereitung und zwei kurze Feedback-Runden, zusammen rund 40 Minuten. - F: Was muss ich liefern, wenn ich meine Website erstellen lasse? A: Eine Agentur braucht ein Briefing, Ihre Inhalte und Fotos und Ihre Zeit für Abstimmungen. Bei Cortexion genügt eine kurze Beschreibung Ihres Unternehmens in normalen Sätzen oder die Adresse Ihrer bestehenden Website, dazu Ihre E-Mail-Adresse. Fertige Texte, Bilder, ein Konto oder Zahlungsdaten brauchen Sie nicht; konkrete Angaben zu Leistungen, Zielgruppe und Region machen den Entwurf aber deutlich passender. - F: Arbeiten im Agentur-Team von Cortexion Menschen? A: Die Rollen im Agentur-Team – etwa Christian Busch als Ansprechpartner und Karin Klein für Grafik und Design – sind spezialisierte KI-Rollen. Hinter Cortexion stehen die drei Geschäftsführer der Cortexion GmbH in Köln, vorgestellt auf der Seite Über uns. - F: Wem gehört die Website, wenn ich sie erstellen lasse? A: Bei einer Agentur hängt das von den Nutzungsrechten ab, die Ihr Vertrag einräumt; ist dort nichts ausdrücklich geregelt, richtet sich der Umfang nach dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG). Halten Sie die Rechte an Design, Texten, Bildern und Code deshalb schriftlich fest. Bei Cortexion gilt: Inhalte, Texte und Bilder gehören Ihnen, Ihre Domain bleibt bei Ihrem Anbieter. Im Abo betreiben wir die Website für Sie. Möchten Sie ohne laufendes Abo weitermachen, kaufen Sie die Website einmalig – Preis auf Anfrage. - F: Wann ist eine klassische Agentur die bessere Wahl? A: Wenn Sie Sonderfunktionen brauchen, die nicht auf unserer Funktionen-Seite stehen, ein Fotoshooting, Workshops mit Ihrem Team vor Ort oder eine Gestaltung, die weit über eine Firmenwebsite hinausgeht. Für eine Firmenwebsite mit Leistungen, Kontakt und Rechtsseiten ist der Weg über Cortexion schneller. Den kostenlosen ersten Entwurf können Sie neben ein Agentur-Angebot legen und dann entscheiden. ### Website-Baukasten aus Deutschland: Hosting und Datenschutz, die zur DSGVO passen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/website-baukasten-aus-deutschland) - Serverstandort, AV-Vertrag, Drittland, Cookie-Einwilligung und lokale Schriften: worauf es bei einem Baukasten ankommt und wie Cortexion das löst. Autor: Markus Offermann, Geschäftsführer. Stand: Oktober 2026. Das Wichtigste in Kürze: - Serverstandort: Die DSGVO schreibt keinen Server in Deutschland vor. Entscheidend ist, ob personenbezogene Daten die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum verlassen; dafür gelten die Art. 44 bis 49 DSGVO. - AV-Vertrag: Hostet ein Anbieter Ihre Website oder verarbeitet er Anfragen Ihrer Besucher in Ihrem Auftrag, brauchen Sie mit ihm einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. - USA und andere Drittländer: Übermittlungen in die USA sind an Unternehmen möglich, die unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind (Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023); sonst braucht es Garantien wie Standardvertragsklauseln. - Cookie-Einwilligung: Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Gerät der Besucher braucht eine Einwilligung, außer es ist für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich (§ 25 TDDDG). Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen. - Schriften: Lädt eine Website Schriften beim Aufruf von Google-Servern, erhält Google die IP-Adresse der Besucher; das Landgericht München I hat das 2022 als Rechtsverletzung gewertet. Lokal eingebundene Schriften vermeiden die Übermittlung. - Bei Cortexion: Hosting zu 100 % in Deutschland, AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO, lokal eingebundene Schriften und eine cookielose Statistik; ein DSGVO-Cookie-Banner ist in jeder Stufe enthalten, falls Ihre Website einen braucht. Fragen und Antworten: - F: Muss meine Website in Deutschland gehostet werden? A: Nein. Die DSGVO verlangt keinen Server in Deutschland; innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums gelten dieselben Regeln. Erst wenn personenbezogene Daten diesen Raum verlassen, greifen die zusätzlichen Anforderungen der Art. 44 bis 49 DSGVO. Ein Server in Deutschland oder der EU vereinfacht die Lage, ersetzt aber weder den Vertrag zur Auftragsverarbeitung noch die Prüfung eingebundener Dienste. - F: Darf ich einen Baukasten aus den USA nutzen? A: Ja, unter Bedingungen. Für Unternehmen, die unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind, gilt seit dem 10. Juli 2023 ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission; ohne Zertifizierung braucht es Garantien wie Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO. In beiden Fällen brauchen Sie zusätzlich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und die Datenschutzerklärung muss die Übermittlung nennen. - F: Brauche ich mit dem Anbieter meiner Website einen AV-Vertrag? A: Ja, sobald der Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet – etwa Zugriffsdaten auf dem Server oder Anfragen aus Ihrem Formular. Art. 28 DSGVO verlangt dafür einen Vertrag mit festen Mindestinhalten. Cortexion stellt einen vorausgefüllten AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO bereit, wie auf der Sicherheitsseite von cortexion.ai beschrieben. - F: Braucht meine Website einen Cookie-Banner? A: Nur wenn sie Informationen auf dem Gerät der Besucher speichert oder ausliest, die nicht unbedingt erforderlich sind, oder Dienste einbindet, die eine Einwilligung brauchen (§ 25 TDDDG). Wer cookielos misst und keine fremden Dienste lädt, hat nichts, wofür ein Banner eine Einwilligung einholen müsste. Bei Cortexion wird die Statistik cookielos gemessen; binden Sie Karten, Videos oder Werbepixel ein, ist ein DSGVO-Cookie-Banner in jeder Stufe enthalten. - F: Warum sollen Schriften lokal eingebunden sein? A: Werden Schriften beim Seitenaufruf von Google-Servern geladen, erhält Google die IP-Adresse jedes Besuchers. Das Landgericht München I hat das am 20. Januar 2022 als Verletzung des Persönlichkeitsrechts gewertet (Az. 3 O 17493/20), weil sich Google Fonts auch ohne Verbindung zu Google nutzen lassen. Lokal eingebundene Schriften liegen auf Ihrem eigenen Server; Cortexion bindet Schriften so ein. - F: Ist eine Website von Cortexion DSGVO-konform? A: Für Hosting und Statistik sagt Cortexion das zu: Gehostet wird DSGVO-konform zu 100 % in Deutschland, gemessen wird cookielos, und es gibt einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Ob Ihre Website insgesamt die DSGVO einhält, hängt zusätzlich davon ab, welche Dienste Sie einbinden und ob Ihre Datenschutzerklärung dazu passt. Das bleibt Ihre Verantwortung als Betreiber. ### Barrierefreie Website: was das BFSG verlangt und was Cortexion mitbringt (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/barrierefreie-website) - Wen das BFSG seit dem 28.06.2025 betrifft, was WCAG 2.1 AA und EN 301 549 verlangen, was Cortexion mitbringt und was Sie selbst beachten müssen. Autor: Markus Offermann, Geschäftsführer. Stand: Oktober 2026. Das Wichtigste in Kürze: - Seit wann: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet erstmals private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. - Wen es betrifft: Für Websites geht es um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Angebote, die auf den Abschluss eines Vertrags mit Verbrauchern zielen, etwa Online-Shops oder Buchungen (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG). - Ausnahme: Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17 BFSG). - Maßstab: Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549: Die bisherige Fassung V3.2.1 verweist für Websites auf die WCAG 2.1, Stufen A und AA; die überarbeitete Fassung V4.1.1 (September 2026) auf die WCAG 2.2. Die Konformitätsvermutung gibt sie erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. - Bei Cortexion: Laut Funktionen-Seite wird nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA gebaut (Kontraste, Überschriften, Alternativtexte, Bedienung per Tastatur), mit lokal eingebundenen Schriften; eine Prüfung der fertigen Website ersetzt das nicht. - Ihre Aufgabe: Treffende Alternativtexte für Ihre eigenen Fotos, Untertitel für Videos, barrierefreie PDFs und – wenn das BFSG für Sie gilt – die Informationen nach § 14 BFSG bleiben Ihre Aufgabe. Fragen und Antworten: - F: Muss meine Website seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein? A: Das hängt davon ab, ob sie auf den Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern zielt. Dann ist sie eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des BFSG, etwa ein Online-Shop oder eine Buchung über die Website (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Angebote ausschließlich für Unternehmen sollten nach Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht betroffen sein. - F: Bin ich als Kleinstunternehmen ausgenommen? A: Bei Dienstleistungen ja (§ 3 Abs. 3 BFSG). Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Kleinstunternehmen berät die Bundesfachstelle Barrierefreiheit kostenfrei; sie prüft aber keine Websites und berät nicht rechtlich. - F: Was bedeutet WCAG 2.1 AA? A: Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C beschreiben in Erfolgskriterien, wann Webinhalte zugänglich sind, gestuft in A, AA und AAA. „WCAG 2.1 AA“ heißt: alle Kriterien der Stufen A und AA der Fassung 2.1 sind erfüllt. Die bisherige Fassung V3.2.1 (2021) der Norm EN 301 549 verweist für Websites genau auf diese Kriterien. Die für das BFSG überarbeitete Fassung EN 301 549 V4.1.1 (September 2026) verweist auf die WCAG 2.2; dort ist 4.1.1 entfallen, und einige Kriterien kommen hinzu. Die Konformitätsvermutung nach § 4 BFSG gibt sie erst, wenn ihre Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist. Bis dahin nennt die Bundesfachstelle die geltende EN 301 549 und die WCAG als Orientierung. - F: Ist eine Website von Cortexion automatisch barrierefrei? A: Cortexion baut nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA (Kontraste, Überschriften, Alternativtexte, Bedienung per Tastatur), so steht es auf der Funktionen-Seite; eine Prüfung der fertigen Website ersetzt das nicht. Zu den zusätzlichen Kriterien der WCAG 2.2 macht die Funktionen-Seite keine Angabe. Barrierefrei bleibt die Website aber nur, wenn auch Ihre eigenen Inhalte es sind: treffende Alternativtexte für Ihre Fotos, Untertitel für Videos, barrierefreie PDFs und eingebundene Dienste anderer Anbieter. Gilt das BFSG für Sie, kommen die Informationen nach § 14 BFSG hinzu. - F: Was droht bei Verstößen gegen das BFSG? A: Wer eine Dienstleistung anbietet, ohne dass sie die Anforderungen erfüllt oder ohne die Informationen nach Anlage 3 bereitzustellen, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 100.000 Euro betragen (§ 37 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 BFSG). Zuständig ist seit dem 26. September 2025 die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. - F: Wie finde ich die Barrieren auf meiner Website? A: Mit einer Kombination aus automatischem Test und Prüfung von Hand. Der kostenlose Barrierefreiheits-Test von Cortexion prüft den Quelltext einer Seite – Ihrer Startseite oder einer Unterseite, deren Adresse Sie eingeben – auf Punkte der WCAG 2.1 AA, die sich automatisch ablesen lassen, etwa Alternativtexte, Beschriftungen und Kontraste. Tastaturbedienung, Screenreader und Verständlichkeit prüfen Sie zusätzlich von Hand; für eine vollständige Prüfung gibt es Prüfverfahren wie den BIK BITV-Test. ### Rechtstexte für Websites: Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/rechtstexte-fuer-websites) - Impressum nach § 5 DDG, Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO, Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG: was hineingehört und was Cortexion enthält. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Stand: Oktober 2026. Das Wichtigste in Kürze: - Impressum: Wer geschäftsmäßig einen in der Regel entgeltlichen digitalen Dienst anbietet, muss nach § 5 DDG unter anderem Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und je nach Fall Register-, Aufsichts-, Kammer- und Umsatzsteuer-Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. - Bußgeld: Wer Impressumsangaben nicht, nicht richtig oder nicht vollständig bereithält, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Nr. 3 DDG). - Datenschutzerklärung: Erhebt die Website personenbezogene Daten – dazu genügt die IP-Adresse beim Aufruf oder ein Kontaktformular –, informiert die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO über Verantwortlichen, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Rechte. - Cookie-Einwilligung: Informationen auf dem Gerät der Besucher zu speichern oder auszulesen, braucht nach § 25 TDDDG eine Einwilligung, außer es ist für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. - Nicht mehr nötig: der Link auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung. Die Plattform ist eingestellt, die zugrunde liegende Verordnung mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben. - Bei Cortexion: Impressum und Datenschutzerklärung werden automatisch angelegt; ein DSGVO-Cookie-Banner, Pflichtseiten und Anfrageformulare sind in jeder Stufe enthalten. Ihre Angaben darin prüfen Sie selbst. Fragen und Antworten: - F: Braucht meine Firmenwebsite ein Impressum? A: In aller Regel ja. § 5 DDG verpflichtet Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener digitaler Dienste zu den Pflichtangaben; eine Website, mit der ein Unternehmen sich und seine Leistungen präsentiert, gehört üblicherweise dazu. Fehlende oder falsche Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro (§ 33 DDG). Ob in einem Sonderfall eine Ausnahme greift, klären Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt. - F: Was hat sich durch das Digitale-Dienste-Gesetz geändert? A: Seit dem 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht in § 5 DDG; das Digitale-Dienste-Gesetz hat das Telemediengesetz abgelöst. Am selben Tag wurde das TTDSG in TDDDG umbenannt, die Regel zur Cookie-Einwilligung steht weiterhin in § 25. Verweise auf „§ 5 TMG“ oder das TTDSG in Impressum und Datenschutzerklärung sind damit veraltet und sollten aktualisiert werden. - F: Muss ich noch auf die OS-Plattform der EU verlinken? A: Nein. Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013, aus der die Pflicht zum Link stammte, wurde mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben und die Plattform eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228). Davon unabhängig gilt § 36 VSBG: Unternehmer mit Website oder AGB informieren Verbraucher, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Von dieser Angabe ausgenommen ist, wer am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat. Wer sich zur Teilnahme verpflichtet hat oder gesetzlich verpflichtet ist, muss unabhängig von der Größe auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen (§ 36 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VSBG). - F: Braucht jede Website einen Cookie-Banner? A: Nein. Eine Einwilligung nach § 25 TDDDG ist nur nötig, wenn die Website Informationen auf dem Gerät der Besucher speichert oder ausliest, die für den gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich sind, oder einwilligungspflichtige Dienste einbindet. Bei Cortexion wird die Statistik cookielos gemessen, deshalb braucht eine Website meist keinen Banner. Binden Sie Karten, Videos oder Werbepixel ein, ist ein DSGVO-Cookie-Banner in jeder Stufe enthalten. - F: Darf ich eine Mustervorlage für die Datenschutzerklärung verwenden? A: Ja, aber nur als Ausgangspunkt. Die Datenschutzerklärung muss beschreiben, was Ihre Website tatsächlich verarbeitet; die Aufsichtsbehörden verlangen außerdem, dass Banner und Datenschutzerklärung übereinstimmen. Eine Vorlage, die Dienste nennt, die Sie nicht nutzen, oder Ihre Dienste nicht nennt, erfüllt Art. 13 DSGVO nicht. - F: Erstellt Cortexion meine Rechtstexte rechtssicher? A: Cortexion legt Impressum und Datenschutzerklärung automatisch an und enthält in jeder Stufe einen DSGVO-Cookie-Banner, so steht es auf den Seiten Funktionen und Preise. Eine Garantie für Rechtssicherheit gibt es dafür nicht: Die Texte hängen von Ihren Angaben und den Diensten ab, die Ihre Website nutzt. Prüfen Sie sie vor dem Livegang und lassen Sie sie bei Besonderheiten anwaltlich prüfen. ### Sichtbar in KI-Suchen: was über ChatGPT, Perplexity und Googles KI-Übersichten bekannt ist (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/sichtbar-in-ki-suchen) - Wie Websites in ChatGPT, Perplexity und den KI-Übersichten von Google auftauchen: Crawler, robots.txt, strukturierte Daten und llms.txt, mit Quellen. Autor: Johannes Partz, Geschäftsführer und Gesellschafter. Stand: Oktober 2026. Das Wichtigste in Kürze: - Google: Für die KI-Übersichten und den KI-Modus gelten laut Google keine zusätzlichen Anforderungen: Eine Seite muss indexiert sein und mit Snippet in der Google-Suche erscheinen dürfen; die üblichen Grundlagen der Suchmaschinenoptimierung bleiben maßgeblich. - Ausschluss bei Google: Seit dem 31. August 2026 lässt sich eine Website in der Search Console mit der Einstellung „Generative KI in der Google Suche“ von den Übersichten mit KI und dem KI-Modus ausschließen. Ab Werk ist sie eingeschlossen; auf die übrige Google-Suche und auf das KI-Training wirkt die Einstellung nicht. - ChatGPT: Websites, die den Crawler OAI-SearchBot in der robots.txt sperren, zeigt ChatGPT laut OpenAI nicht in seinen Suchantworten, höchstens als Navigationslink; eine Änderung der robots.txt greift nach etwa 24 Stunden. - Perplexity: Perplexity empfiehlt, PerplexityBot in der robots.txt zuzulassen, damit eine Website in den Suchergebnissen erscheint; dieser Crawler dient laut Perplexity nicht dem Training von KI-Modellen. - Training oder Suche: Beides lässt sich getrennt steuern. Wer GPTBot sperrt, schließt seine Website damit nicht aus der Suche von ChatGPT aus. Google-Extended steuert das Training der Gemini-Modelle und die Fundierung von Antworten in der Gemini-App und in Vertex AI; auf die Google-Suche einschließlich der Übersichten mit KI wirkt es nicht. - llms.txt: Die llms.txt ist ein Vorschlag von Jeremy Howard aus dem Jahr 2024, kein verabschiedeter Standard. Laut Googles Leitfaden zu generativen KI-Funktionen (Stand 10.07.2026) ignoriert die Google-Suche KI-Textdateien wie die llms.txt; sie schaden nicht und helfen nicht. - Unbekannt: Nach welchen Kriterien die KI aus den gecrawlten Seiten die Quellen einer Antwort auswählt, legen die Anbieter in ihren Angaben nicht offen; eine Garantie, genannt zu werden, gibt es nicht. Fragen und Antworten: - F: Wie komme ich in die Antworten von ChatGPT? A: Voraussetzung ist, dass der Crawler OAI-SearchBot Ihre Website lesen darf: Wer ihn in der robots.txt sperrt, erscheint laut OpenAI nicht in den Suchantworten von ChatGPT, höchstens als Navigationslink. Eine Änderung greift nach etwa 24 Stunden. Darüber hinaus helfen vollständige Inhalte als Text; nach welchen Kriterien ChatGPT die Quellen einer Antwort auswählt, legt OpenAI in seinen Angaben nicht offen. - F: Muss ich für die KI-Übersichten bei Google etwas Besonderes tun? A: Nein. Google schreibt, dass es keine zusätzlichen Anforderungen und keine speziellen Optimierungen für KI-Übersichten und KI-Modus gibt. Eine Seite muss indexiert sein und mit Snippet in der Suche erscheinen dürfen; es gelten die üblichen Grundlagen der Suchmaschinenoptimierung, etwa hilfreiche Inhalte, interne Links und strukturierte Daten, die zum sichtbaren Text passen. - F: Brauche ich eine llms.txt? A: Nötig ist sie nach heutigem Stand nicht. Laut Googles Leitfaden zu generativen KI-Funktionen (Stand 10.07.2026) ignoriert die Google-Suche KI-Textdateien wie die llms.txt; sie schaden nicht und helfen nicht. Die Crawler-Angaben von OpenAI, Anthropic und Perplexity erwähnen die llms.txt nicht. Die Datei ist ein Vorschlag von Jeremy Howard aus dem Jahr 2024, kein verabschiedeter Standard. Sie kostet wenig und schadet nicht, eine Wirkung auf KI-Antworten ist aber nicht belegt. - F: Verliere ich Sichtbarkeit, wenn ich das KI-Training sperre? A: Nicht, wenn Sie gezielt sperren. Bei OpenAI steuert GPTBot das Training und OAI-SearchBot die Suche, beide unabhängig voneinander. Bei Anthropic sammelt ClaudeBot für das Training; wer stattdessen Claude-SearchBot sperrt, kann in Claudes Suchantworten an Sichtbarkeit verlieren. Bei Google steuert das Token Google-Extended das Training der Gemini-Modelle und die Fundierung von Antworten in der Gemini-App und in Vertex AI; auf die Google-Suche einschließlich der Übersichten mit KI wirkt es nicht. Wer dagegen pauschal alle Crawler sperrt, verschwindet auch aus den Suchantworten. - F: Helfen strukturierte Daten bei KI-Suchen? A: Für Googles KI-Funktionen verlangt Google keine besonderen strukturierten Daten; vorhandene müssen aber mit dem sichtbaren Text übereinstimmen. Ob ChatGPT oder Perplexity strukturierte Daten bei der Auswahl ihrer Quellen nutzen, dokumentieren diese Anbieter nicht. Sinnvoll bleiben sie, weil sie Suchmaschinen helfen, Ihr Unternehmen und Ihre Seiten einzuordnen. - F: Kann ich messen, ob meine Website in KI-Antworten auftaucht? A: Für Google teilweise: Seit dem 31. August 2026 zeigt die Search Console allen Websites einen eigenen „Leistungsbericht zu generativen KI-Funktionen“ mit den Impressionen in den Übersichten mit KI und im KI-Modus – Klicks weist er nicht aus. Im allgemeinen Leistungsbericht zählen diese Daten weiter zum Suchtyp „Web“. Für ChatGPT und Perplexity nennen die Angaben der Anbieter keinen vergleichbaren Bericht. Besuche aus diesen Diensten erkennen Sie in Ihrer Statistik nur, wenn der Dienst die Herkunft mitsendet. ### Landingpage erstellen: Aufbau, Anfrage und Messung für Ihre Kampagne (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/landingpage-erstellen) - Wie eine Landingpage für Anzeigen und Newsletter aufgebaut ist, Anfragen sammelt und ihren Erfolg cookielos misst – und was Cortexion dafür bietet. Autor: Johannes Partz, Geschäftsführer und Gesellschafter. Stand: Oktober 2026. Das Wichtigste in Kürze: - Was sie ist: Eine Landingpage ist eine eigene Seite für eine Kampagne mit genau einem Ziel, meist einer Anfrage. Sie greift das Versprechen der Anzeige auf und führt ohne Umwege zur Anfrage. - Aufbau: Eine Überschrift, die zur Anzeige passt, der Nutzen in wenigen Sätzen, echte Vertrauenssignale, eine kurze Anfragestrecke und Links auf Impressum und Datenschutzerklärung. - Messung: Jeder Link einer Kampagne bekommt eine Kennzeichnung in der Adresse, üblich sind Parameter wie utm_source und utm_campaign. Die Conversion-Rate ist dann die Zahl der Anfragen geteilt durch die Besucher aus dieser Kampagne. - Einwilligung: Werbepixel und Conversion-Tags von Werbenetzwerken speichern in der Regel Informationen auf dem Gerät oder lesen sie aus; dafür braucht es vorher eine Einwilligung (§ 25 TDDDG). - Bei Cortexion: Die Seitenzahl ist in keiner Stufe begrenzt, Kampagnen-Landingpages beauftragen Sie im Chat. Anfragestrecken sind eingebaut, und die Statistik weist Kampagnen mit Kennzeichnung in der Adresse cookielos getrennt aus. - Grenzen: A/B-Tests, die Verwaltung von Anzeigenkonten und die Rückmeldung von Conversions an Werbenetzwerke beschreiben unsere Funktionen- und Preisseite nicht. Fragen und Antworten: - F: Was ist der Unterschied zwischen einer Landingpage und der Startseite? A: Die Startseite richtet sich an alle Besucher und zeigt das ganze Angebot mit Menü und vielen Wegen. Eine Landingpage gehört zu einer Kampagne, etwa einer Anzeige oder einem Newsletter, und hat genau ein Ziel, meist eine Anfrage. Sie greift das Versprechen der Anzeige auf und lässt weg, was davon ablenkt. - F: Wie messe ich den Erfolg einer Landingpage? A: Kennzeichnen Sie jeden Link der Kampagne in der Adresse, üblich sind Parameter wie utm_source, utm_medium und utm_campaign. Dann teilen Sie die Anfragen aus der Kampagne durch die Zahl ihrer Besucher (Conversion-Rate) und die Kampagnenkosten durch die Anfragen (Kosten je Anfrage). Die Statistik von Cortexion weist Kampagnen mit Kennzeichnung in der Adresse cookielos getrennt aus. - F: Braucht eine Landingpage ein Impressum? A: Ja. Die Pflicht nach § 5 DDG gilt für den digitalen Dienst und damit auch für Kampagnenseiten. Ein Link auf das Impressum Ihrer Website genügt, wenn er von der Landingpage aus leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist. Dasselbe gilt für die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO. - F: Brauche ich für eine Landingpage ein Cookie-Banner? A: Nur, wenn auf der Seite etwas Informationen auf dem Gerät speichert oder ausliest, ohne dass das für den vom Besucher gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist, etwa Werbepixel oder Conversion-Tags von Werbenetzwerken. Dafür braucht es vorher eine Einwilligung (§ 25 TDDDG). Die Statistik von Cortexion arbeitet ohne Cookies; ein DSGVO-Cookie-Banner ist laut Preisseite in jeder Stufe enthalten, falls Sie doch eines brauchen. - F: Soll eine Landingpage bei Google gefunden werden? A: Das hängt vom Zweck ab. Eine Seite zu einer Leistung oder Region, die dauerhaft gilt, kann auch über die Suche Besucher bringen. Eine Seite nur für eine befristete Anzeige oder mit einem Aktionscode halten Sie besser mit „noindex“ aus dem Suchindex, wie es Google Search Central beschreibt. - F: Was kostet eine Landingpage bei Cortexion? A: Die Seitenzahl ist in keiner Stufe begrenzt; eine weitere Landingpage hat also keinen eigenen Preis. Neue Seiten verbrauchen KI-Credits. Für regelmäßige Kampagnen nennt die Preisseite die Stufe Plus mit der fünffachen Menge gegenüber Starter für 19,99 € netto pro Nutzer und Monat bei jährlicher Zahlung, im Monatsvertrag 23,99 €. ### Onlineshop mit KI: was der Websitebuilder für Produkte bietet – und was nicht (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/onlineshop-mit-ki) - Was der KI-Websitebuilder von Cortexion für Produkte bietet, warum Warenkorb und Online-Zahlung fehlen und welche Pflichten im Onlinehandel gelten. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Stand: Oktober 2026. Das Wichtigste in Kürze: - Was belegt ist: Im Auftragsformular lassen sich die Seite „Produktkatalog (Bestellung per Anfrage)“ und das Ziel „Produkte vorstellen, Bestellanfragen erhalten“ auswählen. Die Funktionen-Seite beschreibt dazu Texte, Bilder und Anfragestrecken, aber keinen Warenkorb und keine Online-Zahlung. - Was geht: Ein Produktkatalog mit Bildern, Beschreibungen und Preisen und eine Anfragestrecke, über die Kunden eine Bestellung oder ein Angebot anfragen. Den Vertrag schließen Sie danach per E-Mail oder Telefon. - Shopsystem: Eine Anbindung des Websitebuilders an ein Shopsystem ist nicht belegt. Auf cortexion.ai steht eine Shopify-Integration der KI-Plattform als „In Planung“. - Preisangaben: Wer Verbrauchern Waren anbietet, nennt den Gesamtpreis (§ 3 PAngV), bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche auch den Grundpreis (§ 4 PAngV) und im Fernabsatz den Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten, und ob Versandkosten anfallen (§ 6 PAngV). - Bestell-Button: Im Onlineshop muss der Knopf für die zahlungspflichtige Bestellung gut lesbar „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine entsprechende eindeutige Formulierung tragen; sonst kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 3 und 4 BGB). - Widerruf: Verbraucher können Fernabsatzverträge in der Regel 14 Tage lang widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Wer Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließt, braucht seit dem 19. Juni 2026 zusätzlich eine Widerrufsfunktion, beschriftet etwa mit „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB). Fragen und Antworten: - F: Kann ich mit Cortexion einen Onlineshop mit Warenkorb erstellen? A: Nein. Warenkorb, Kasse und Online-Zahlung stehen nicht auf der Funktionen-Seite des Websitebuilders. Im Auftragsformular heißen die passende Seite „Produktkatalog (Bestellung per Anfrage)“ und das Ziel „Produkte vorstellen, Bestellanfragen erhalten“: Belegt sind Produkt- und Katalogseiten mit einer Anfragestrecke für Bestell- oder Angebotsanfragen. Wer Kunden direkt online bezahlen lassen will, braucht ein Shopsystem. - F: Was ist der Unterschied zwischen einer Bestellanfrage und einem Onlineshop? A: Bei der Bestellanfrage schickt der Kunde über die Website eine unverbindliche Anfrage; Ihr Angebot und seine Zusage laufen danach per E-Mail oder Telefon, erst dann entsteht der Vertrag. Bezahlt wird danach, etwa per Rechnung oder Vorkasse. Im Onlineshop bestellt der Kunde verbindlich über einen Knopf, der „zahlungspflichtig bestellen“ oder entsprechend eindeutig heißen muss (§ 312j Abs. 3 BGB), und bezahlt meist direkt. Preisangaben und in der Regel das Widerrufsrecht gelten bei Verbrauchern für beide Wege. - F: Gilt das Widerrufsrecht auch bei einer Bestellanfrage? A: In der Regel ja. Kommt ein Kaufvertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Website, E-Mail oder Telefon zustande und ist Ihr Verkauf auf diesen Weg eingerichtet, ist das ein Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB). Dann besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§§ 312g, 355 BGB), mit Ausnahmen etwa für Waren nach Kundenspezifikation. Wird der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen, entfallen nur die Pflichten des Online-Bestellvorgangs: Bestellknopf, hervorgehobene Angaben unmittelbar vor der Bestellung, Korrektur von Eingabefehlern und Eingangsbestätigung (§ 312i Abs. 2, § 312j Abs. 5 BGB). - F: Was ist die Widerrufsfunktion, die seit Juni 2026 gilt? A: Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine Widerrufsfunktion anbieten (§ 356a BGB). Sie ist gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend beschriftet und während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich. Der Verbraucher gibt seinen Namen, den Vertrag und ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung an, etwa seine E-Mail-Adresse, und bestätigt mit „Widerruf bestätigen“; danach erhält er unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit, etwa per E-Mail. - F: Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Onlineshops? A: Für Onlineshops, die sich an Verbraucher richten, in der Regel ja: Sie zählen zu den Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Nr. 26 BFSG). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17 BFSG). - F: Wann ist ein Shopsystem die bessere Wahl? A: Wenn Kunden ohne Rückfrage kaufen und sofort bezahlen sollen, wenn Sie viele Artikel mit Lagerbestand führen oder regelmäßig versenden. Dann brauchen Sie Warenkorb, Zahlungsarten, Eingangsbestätigung und Versandabwicklung, also ein Shopsystem oder einen Shop-Baukasten. Für einen Katalog mit Anfrage oder Bestellanfrage reicht eine Website mit Anfragestrecke. ### Terminbuchung auf der Website: Terminanfrage oder Online-Buchung – und was der Datenschutz verlangt (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/terminbuchung-auf-der-website) - Terminanfrage oder Online-Buchung mit Kalender? Der Unterschied, was Cortexion dafür bietet und worauf Sie beim Datenschutz von Terminen achten müssen. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Stand: Oktober 2026. Das Wichtigste in Kürze: - Terminanfrage: Bei einer Terminanfrage schickt der Besucher einen Wunschtermin oder ein Zeitfenster; fest ist der Termin erst, wenn Sie ihn bestätigen. Die Bestätigung nach dem Absenden meldet deshalb nur den Eingang der Anfrage. - Online-Buchung: Bei einer Online-Buchung wählt der Besucher einen freien Termin aus einem Kalender, der Ihre echte Verfügbarkeit kennt; der Termin steht sofort fest. - Websitebuilder: Der Websitebuilder von Cortexion baut Anfragestrecken, ausdrücklich auch als Terminanfrage; jede Anfrage kommt sofort als E-Mail an und wird zusätzlich gespeichert. Eine Online-Buchung mit Kalender beschreibt die Funktionen-Seite nicht. - Kalender-App: Auf cortexion.ai gibt es eine eigene, einzeln buchbare Kalender-App mit Buchungsseiten unter eigener Adresse, Slot-Vorschlägen und Abgleich mit Google Kalender, Outlook und iCloud. Wie sie mit der Website zusammenspielt, beschreibt cortexion.ai nicht. - Datenschutz: Daten, die Sie für die Vereinbarung eines Termins brauchen, dürfen Sie zur Anbahnung des Vertrags verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Fragen Sie nur ab, was Sie dafür brauchen (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). - Gesundheitstermine: Bei Arzt-, Therapie- und anderen Gesundheitsterminen können schon die Angaben zur Anmeldung Gesundheitsdaten sein (Erwägungsgrund 35 DSGVO). Für sie gelten die strengeren Regeln des Art. 9 DSGVO; Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, etwa Physiotherapeuten, unterliegen zudem der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Fragen und Antworten: - F: Was ist der Unterschied zwischen Terminanfrage und Terminbuchung? A: Bei einer Terminanfrage schickt der Besucher einen Wunsch, und der Termin steht erst fest, wenn Sie ihn bestätigen. Bei einer Online-Buchung wählt er einen freien Termin aus einem Kalender, der Ihre Verfügbarkeit kennt, und der Termin steht sofort fest. Die Anfrage passt zu Leistungen, die Sie vorher prüfen müssen, die Buchung zu gleichartigen Terminen fester Dauer. - F: Kann ich mit Cortexion eine Online-Terminbuchung auf meiner Website anbieten? A: Der Websitebuilder baut laut Funktionen-Seite Anfragestrecken, ausdrücklich auch als Terminanfrage; eine Online-Buchung mit Kalender innerhalb der Website beschreibt die Seite nicht. Auf cortexion.ai gibt es eine eigene, einzeln buchbare Kalender-App mit Buchungsseiten unter eigener Adresse und Abgleich mit Google Kalender, Outlook und iCloud. Wie sie mit der Website zusammenspielt, ist dort nicht beschrieben; klären Sie das vorab per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990. - F: Brauche ich für ein Terminformular eine Einwilligung? A: Für die Daten, die Sie zur Vereinbarung des Termins brauchen, in der Regel nicht: Rechtsgrundlage ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der Person (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Anders kann es bei Gesundheitsdaten sein (Art. 9 DSGVO) und bei eingebetteten Buchungsfenstern, die nicht unbedingt nötige Informationen auf dem Gerät speichern oder auslesen (§ 25 TDDDG). Informieren müssen Sie in jedem Fall in der Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO). - F: Darf auf dem Knopf „Termin buchen“ stehen? A: Nur, wenn der Termin mit dem Klick auch feststeht. Wird lediglich eine Anfrage verschickt, ist „Termin anfragen“ die zutreffende Beschriftung; sonst rechnet der Kunde mit einem festen Termin. Dasselbe gilt für die Meldung nach dem Absenden: Sie bestätigt den Eingang der Anfrage, nicht den Termin. - F: Was muss eine Praxis bei Terminanfragen über die Website beachten? A: Schon Angaben zur Anmeldung können Gesundheitsdaten sein (Erwägungsgrund 35 DSGVO), und Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten unterliegen der Schweigepflicht auch gegenüber Dienstleistern (§ 203 StGB). Über Cortexion sind Anfragen von Patientinnen und Patienten derzeit nicht möglich. Was das für die Website einer Praxis heißt, steht auf der Seite „Website für Praxen“. ## Autoren und Verantwortliche Alle redaktionellen Inhalte stammen von den drei Geschäftsführern der Cortexion GmbH. Jeder Artikel nennt seinen Autor namentlich. ### Johannes Partz (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/autoren/johannes-partz) - Rolle: Geschäftsführer und Gesellschafter der Cortexion GmbH, Schwerpunkt Strategie, Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeit. - Funktionen: Geschäftsführer und Gesellschafter der Cortexion GmbH; seit 2018 Geschäftsführer und Gesellschafter der Lindenfield GmbH. - Ansässig in Köln. - Kurzprofil: Johannes Partz verantwortet bei Cortexion die Ausrichtung des Websitebuilders und alles, was mit Auffindbarkeit zu tun hat: klassische Suchmaschinenoptimierung, Sichtbarkeit in KI-Antwortdiensten und der Weg von der ersten Suchanfrage bis zur qualifizierten Anfrage im Postfach. - Fachliche Schwerpunkte: Suchmaschinenoptimierung (SEO) für Firmenwebsites; Sichtbarkeit in KI-Antwortdiensten (GEO); B2B-Leadgenerierung und Anfragestrecken; Performance Marketing und Attribution. - Werdegang: heute Geschäftsführer, Cortexion GmbH, Köln – Strategie und Sichtbarkeit; seit 2018 Geschäftsführer und Gesellschafter, Lindenfield GmbH – Aufbau und Betrieb mehrerer B2B-Plattformen; 2016–2018 Leiter Vertrieb, Propan Rheingas GmbH & Co. KG, Brühl; 2013–2016 Spartenleiter Vertrieb & Strategie Energietechnik, Propan Rheingas GmbH & Co. KG; 2014–2016 Geschäftsführer, Hampel GmbH, Sankt Augustin; 2008–2012 Berater, Babst & Kollegen Beratung, Region Köln/Bonn; 2005–2008 Diplom-Kaufmann, Betriebswirtschaftslehre, Universität zu Köln. - LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/johannes-partz-0b6273153/ ### Marc Bode (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/autoren/marc-bode) - Rolle: Geschäftsführer der Cortexion GmbH, Schwerpunkt Produkt, E-Commerce und Kundenerfahrung. - Funktionen: Geschäftsführer der Cortexion GmbH; seit 2021 Geschäftsführer der Lindenfield GmbH. - Ansässig in der Region Köln/Bonn. - Kurzprofil: Marc Bode verantwortet, wie sich der Websitebuilder anfühlt: von der ersten Beschreibung über den kostenlosen Entwurf bis zu der Frage, wie eine Änderung in einem einzigen Satz sicher umgesetzt wird. - Fachliche Schwerpunkte: E-Commerce und Onlineportale im Mittelstand; Produktgestaltung und Nutzerführung; Anfrage- und Angebotsprozesse; Digitalisierung klassischer Handelsbetriebe. - Werdegang: heute Geschäftsführer, Cortexion GmbH, Köln – Produkt und Kundenerfahrung; seit 2021 Geschäftsführer, Lindenfield GmbH, Köln; 2018–2021 Geschäftsführer, Flüssiggas1.de GmbH, Köln; 2016–2018 Stellvertretender Leiter Vertrieb, Propan Rheingas GmbH & Co. KG; 2015–2016 E-Commerce-Manager, Propan Rheingas GmbH & Co. KG; 2012–2015 Mitarbeiter im Bereich IT, Propan Rheingas GmbH & Co. KG; 2007–2009 Fachabitur, Höhere Handelsschule, Karl-Schiller-Schule Berufskolleg Brühl. - LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/marc-bode-179649145/ ### Markus Offermann (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/autoren/markus-offermann) - Rolle: Geschäftsführer der Cortexion GmbH, Schwerpunkt Technik und Betrieb. - Funktionen: Geschäftsführer der Cortexion GmbH (Technik und Betrieb); seit 2024 Anwendungsentwickler bei der Lindenfield GmbH. - Ansässig in Bornheim, Nordrhein-Westfalen. - Kurzprofil: Markus Offermann verantwortet die technische Seite: die KI-Agentur hinter dem Chat, den Bauprozess jeder Seite und alles, was danach im Hintergrund läuft – Hosting, Ladezeiten, Sicherheit und Backups. - Fachliche Schwerpunkte: Anwendungsentwicklung und Web-Architektur; Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA; Ladezeiten und technische Suchmaschinenoptimierung; Hosting, Sicherheit und Datenschutz. - Werdegang: heute Geschäftsführer, Cortexion GmbH, Köln – Technik und Betrieb; seit 2024 Anwendungsentwickler, Lindenfield GmbH – Plattform und Websitebuilder; 2018–2023 Anwendungsentwickler, Propan Rheingas GmbH & Co. KG, Brühl; 2018–2021 Bachelor of Applied Science, Wirtschaftsinformatik, IU Internationale Hochschule; 2015–2018 Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Propan Rheingas GmbH & Co. KG; 2013–2022 Ehrenamtlicher Vorstand, Kath. Jugend Merten. - LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/markus-o/ ## Ratgeber-Artikel ### SSL-Zertifikat abgelaufen? Ursachen und Lösung (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/blog/ssl-zertifikat-abgelaufen) - Kategorie: Website-Check. Veröffentlicht am 01.10.2026. Lesezeit: 5 Min. Autor: Markus Offermann, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Ein SSL-Zertifikat – technisch korrekt ein TLS-Zertifikat – verschlüsselt die Verbindung zwischen Browser und Website; fehlt es oder ist es ungültig, warnen alle gängigen Browser. - Prüfen sollten Sie vier Dinge: ob das Zertifikat zur Domain passt, wann es abläuft, ob http:// auf https:// weiterleitet und ob die Seite unsichere Inhalte nachlädt. - Seit dem 15. März 2026 gelten öffentliche Zertifikate höchstens 200 Tage; ab März 2027 sind es 100 Tage, ab März 2029 nur noch 47 Tage. - Die kürzeren Laufzeiten machen die automatische Verlängerung praktisch zur Pflicht – wer Zertifikate von Hand erneuert, riskiert Ausfälle. - Kostenlose Zertifikate von Let’s Encrypt verschlüsseln genauso stark wie kostenpflichtige; Unterschiede gibt es bei der Prüfung des Inhabers und beim Support. ### E-Mails landen im Spam? SPF, DKIM und DMARC erklärt (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/blog/e-mails-landen-im-spam) - Kategorie: Website-Check. Veröffentlicht am 01.10.2026. Lesezeit: 4 Min. Autor: Markus Offermann, Geschäftsführer. Kurzfassung: - SPF, DKIM und DMARC sind drei Einträge im DNS Ihrer Domain, mit denen empfangende Mailserver prüfen, ob eine E-Mail wirklich von Ihnen stammt. - Seit dem 1. Februar 2024 verlangt Gmail von allen Absendern SPF oder DKIM; wer mehr als 5.000 Nachrichten am Tag an Gmail-Konten schickt, braucht SPF, DKIM und DMARC. - SPF listet die erlaubten Absenderserver, DKIM unterschreibt jede Nachricht digital, und DMARC legt fest, was mit Nachrichten geschieht, die diese Prüfungen nicht bestehen. - Ein häufiger Fehler ist ein zweiter SPF-Eintrag: Gibt es mehr als einen, ist die SPF-Prüfung ungültig. - DMARC beginnt sinnvollerweise mit der Richtlinie „none“ und wird erst nach Auswertung der Berichte auf „quarantine“ oder „reject“ verschärft. ### Website langsam? Bremsen erkennen und wann ein Neubau mehr bringt (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/blog/website-ladezeit-testen) - Kategorie: Website-Check. Veröffentlicht am 01.10.2026. Lesezeit: 5 Min. Autor: Johannes Partz, Geschäftsführer und Gesellschafter. Kurzfassung: - Die häufigsten Bremsen kleiner Firmenwebsites sind zu große Bilder, viele Plugins mit eigenen Skripten, fehlendes Caching und fehlende Komprimierung, Schriften und Dienste von fremden Servern und ein langsames Hosting. - Die meisten dieser Bremsen lassen sich ohne Programmierkenntnisse erkennen und beheben: Bilder verkleinern, ungenutzte Plugins entfernen, Caching und Komprimierung einschalten, Schriften lokal einbinden. - Ob eine Website wirklich langsam ist, zeigen Messwerte: der Bericht „Core Web Vitals“ in der Google Search Console für echte Besucher, PageSpeed Insights für eine einzelne Messung. - Bleiben die Werte nach diesen Schritten schlecht oder ist die Seite mit einem Page-Builder oder Mehrzweck-Theme gebaut, bringt ein Neubau meist mehr als weitere Optimierung. ### Google-Mobiltest eingestellt: Alternativen und Checkliste (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/blog/website-mobil-testen) - Kategorie: Website-Check. Veröffentlicht am 01.10.2026. Lesezeit: 4 Min. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Google hat den Test auf Optimierung für Mobilgeräte und den Bericht zur mobilen Nutzerfreundlichkeit in der Search Console im Dezember 2023 eingestellt. - Für Indexierung und Ranking verwendet Google die mobile Fassung einer Website (Mobile-First-Indexierung); was auf dem Smartphone fehlt, zählt auch für Google nicht. - Am zuverlässigsten testen Sie mit dem eigenen Smartphone, ergänzt um die Geräteansicht und Lighthouse in den Entwicklerwerkzeugen des Browsers. - Grundvoraussetzung ist die Viewport-Angabe im Seitenkopf; ohne sie zeigt das Smartphone eine verkleinerte Desktop-Seite. - Antippbare Telefonnummern, ausreichend große Schaltflächen und Text, der ohne Zoomen lesbar ist, entscheiden mobil über Anrufe und Anfragen. ### Google Fonts lokal einbinden: DSGVO-Anleitung (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/blog/google-fonts-lokal-einbinden) - Kategorie: Website-Check. Veröffentlicht am 01.10.2026. Lesezeit: 5 Min. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Lädt eine Website Schriften direkt von Google, überträgt der Browser die IP-Adresse des Besuchers an Google – ohne dass dieser eingewilligt hat. - Das Landgericht München I hat einem Kläger deshalb am 20. Januar 2022 Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen (Az. 3 O 17493/20). - Ob eine Website Google Fonts lädt, verrät der Quelltext: Verweise auf fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com sind das Erkennungszeichen. - Die Lösung ist einfach: Schriftdateien herunterladen und vom eigenen Server ausliefern – das schützt die Daten der Besucher und ist meist sogar schneller. - Analyse-Werkzeuge, Werbe-Pixel, eingebettete Videos und Karten brauchen in der Regel eine Einwilligung, bevor sie laden (§ 25 TDDDG). ### 9 Anzeichen, dass Ihre Website veraltet ist – und was jetzt hilft (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/blog/website-veraltet-anzeichen) - Kategorie: Website-Check. Veröffentlicht am 01.10.2026. Lesezeit: 4 Min. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Eine Website gilt als veraltet, wenn Technik, Gestaltung oder Inhalte nicht mehr zu dem passen, was Besucher und Suchmaschinen heute erwarten – auch wenn sie noch funktioniert. - Die deutlichsten Anzeichen sind ein Copyright mit alter Jahreszahl, fehlendes HTTPS, eine schlechte Darstellung auf dem Smartphone, lange Ladezeiten und überholte Inhalte wie alte Preise oder Ansprechpartner. - Technische Altlasten wie veraltete CMS-Versionen, nicht mehr gepflegte Plugins oder Flash-Reste sind zugleich ein Sicherheitsrisiko. - Einzelne Mängel lassen sich gezielt beheben; treffen mehrere Anzeichen zusammen, ist ein Relaunch meist günstiger als das Flicken. - Bei einem Relaunch sollten bewährte Inhalte und Adressen erhalten bleiben, damit gewachsene Google-Platzierungen nicht verloren gehen. ### Jimdo Alternative: Wann sich der Wechsel zu einer KI-Website lohnt (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/jimdo-alternative) - Kategorie: Vergleich. Veröffentlicht am 10.10.2026. Lesezeit: 9 Min. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Jimdo nennt auf seiner Preisseite fünf Tarife: Free für 0 €, Start für 12 €, Grow für 20 €, Grow Legal für 29 € und Unlimited für 50 €, jeweils pro Monat bei 12 Monaten Laufzeit inklusive Mehrwertsteuer (Stand: 12.10.2026); für andere Laufzeiten nennt Jimdo andere Preise. - Cortexion kostet ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat bei jährlicher Zahlung, im Monatsvertrag ab 17,99 € netto; der erste Entwurf ist kostenlos, gebucht wird erst zum Überarbeiten und Veröffentlichen. - Jimdo ist die passendere Wahl, wenn Sie Terminbuchung, Zahlungslinks und Rechnungen im selben Paket wie die Website nutzen oder zunächst im Tarif Free unter einer Subdomain online gehen möchten – beides nennt Jimdo (Stand: 12.10.2026), bei Cortexion gehört es nicht zum Leistungsumfang. - Der Wechsel zu Cortexion lohnt sich, wenn eine KI-Agentur Texte und Design sowie Impressum und Datenschutzerklärung als Entwurf erstellen und spätere Änderungen nach einem Satz von Ihnen umsetzen soll; die Seitenzahl ist in keiner Stufe begrenzt. - Für den Umzug nennen Sie die Adresse Ihrer Jimdo-Website: Inhalte und Bilder werden übernommen, und die alte Website bleibt online, während die KI-Agentur arbeitet; Kündigung und die Mitnahme einer bei Jimdo gebuchten Domain richten sich nach den Bedingungen von Jimdo. Fragen und Antworten: - F: Was kostet Jimdo? A: Laut der Preisseite von Jimdo (Stand: 12.10.2026) kostet der Tarif Free 0 €, Start 12 €, Grow 20 €, Grow Legal 29 € und Unlimited 50 €. Alle Beträge gelten pro Monat bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten und enthalten die Mehrwertsteuer. Für andere Laufzeiten nennt Jimdo andere Preise; bezahlt wird monatlich oder im Voraus für 12 oder 24 Monate. - F: Gibt es Jimdo kostenlos? A: Ja, mit dem Tarif Free: Er kostet laut der Preisseite von Jimdo 0 € pro Monat bei 12 Monaten Laufzeit, inklusive Mehrwertsteuer (Stand: 12.10.2026). Er umfasst 5 Seiten und 5 GB Speicherplatz, die Website läuft unter einer Subdomain von jimdosite.com, eine eigene Domain ist nicht möglich. Eine werbefreie Website, erweiterte SEO-Einstellungen und die Besucherstatistik gibt es erst in den bezahlten Tarifen. Ein Upgrade vom Tarif Free ist jederzeit möglich. - F: Kann ich meine eigene Domain nutzen? A: Bei Jimdo in den Tarifen Start, Grow, Grow Legal und Unlimited: Sie enthalten laut der Preisseite von Jimdo eine kostenlose Domain für die erste Vertragslaufzeit, und eine bereits vorhandene Domain lässt sich verbinden (Stand: 12.10.2026). Im Tarif Free gibt es nur eine Subdomain unter jimdosite.com. Bei Cortexion verbinden Sie in jeder Stufe Ihre bestehende Domain oder eine neue, die Sie bei einem Domain-Anbieter registrieren; die Domain bleibt bei Ihrem Anbieter, SSL und HTTPS sind inklusive. - F: Wie komme ich von Jimdo zu Cortexion? A: Sie nennen die Adresse Ihrer Jimdo-Website. Die KI-Agentur liest sie ein, übernimmt Inhalte und Bilder und erstellt daraus kostenlos einen ersten Entwurf, der in unter 24 Stunden per E-Mail kommt; Ihre Jimdo-Website bleibt währenddessen online. Passt der Entwurf, buchen Sie eine Stufe, verbinden Ihre Domain und veröffentlichen. Wie Sie den Vertrag bei Jimdo kündigen und ob Sie eine dort gebuchte Domain mitnehmen können, regeln die Bedingungen von Jimdo. - F: Lassen sich die Preise von Jimdo und Cortexion direkt vergleichen? A: Nicht ohne Weiteres. Jimdo nennt Bruttopreise pro Monat bei 12 Monaten Laufzeit, inklusive Mehrwertsteuer (Stand: 12.10.2026). Cortexion nennt Nettopreise pro Nutzer und Monat zuzüglich Umsatzsteuer, in der Stufe Starter 14,99 € bei jährlicher Zahlung oder 17,99 € im Monatsvertrag. Ein Nutzer ist eine Person, die an der Website arbeitet; arbeiten Sie allein daran, genügt eine Lizenz. Entscheidend ist deshalb, ob für Sie der Netto- oder der Bruttobetrag zählt und wie viele Personen an der Website arbeiten. ### Anleitung: In 6 Schritten zur Firmenwebsite mit KI (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/website-mit-ki-erstellen-anleitung) - Kategorie: Anleitung. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 5 Min. Autor: Johannes Partz, Geschäftsführer und Gesellschafter. Kurzfassung: - Eine Webseite mit KI zu erstellen dauert 2026 keine Wochen mehr: Der erste komplette Entwurf steht in unter 24 Stunden, Ihr eigener Zeitaufwand liegt bei etwa 40 Minuten. - Es gibt zwei Arten von KI-Website-Buildern: Solche, bei denen die KI nur den Startentwurf liefert und Sie danach selbst im Editor weiterbauen, und KI-Agenturen, die auch alle späteren Änderungen umsetzen. - Der Ablauf umfasst sechs Schritte: Eckdaten sammeln, Unternehmen beschreiben, Entwurf aus Kundensicht prüfen, per Feedback verfeinern, Rechtliches und Technik kontrollieren, unter eigener Domain veröffentlichen. - Wer bereits eine Website hat, ersetzt die ersten beiden Schritte durch eine einzige Angabe – die Adresse der bestehenden Website; entscheidend ist dann, dass alte Adressen weitergeleitet werden. - Impressum, Datenschutzerklärung, ein getestetes Kontaktformular und je Seite ein eigener Titel gehören auf jede Checkliste vor der Veröffentlichung. Fragen und Antworten: - F: Wie lange dauert es wirklich, eine Webseite mit KI zu erstellen? A: Der erste komplette Entwurf steht bei einer KI-Agentur wie Cortexion in unter 24 Stunden. Ihr eigener Aufwand beträgt dabei rund 40 Minuten: etwa 15 Minuten Vorbereitung, wenige Minuten für die Beschreibung und zwei Feedback-Runden von je etwa zehn Minuten. Bei Baukästen mit KI-Startentwurf sollten Sie stattdessen mehrere Tage Eigenarbeit einplanen, weil Texte, Feinschliff und Rechtsseiten bei Ihnen bleiben. - F: Brauche ich Vorkenntnisse oder fertige Texte, um mit KI eine Website zu erstellen? A: Nein. Sie brauchen weder Design- noch Technikkenntnisse und keine vorbereiteten Texte. Hilfreich sind vier Angaben: Ihre drei bis fünf wichtigsten Leistungen, Ihre Zielgruppe, Ihr Alleinstellungsmerkmal und die gewünschte Handlung der Besucher. Diese Punkte in normalen Sätzen zu beschreiben genügt, damit ein KI-Builder eine passende Seitenstruktur und passende Texte erzeugt. - F: Woran erkenne ich einen guten KI-Website-Builder? A: Am entscheidenden Punkt: Wie viel Arbeit nimmt das Werkzeug Ihnen nach dem ersten Entwurf ab? Prüfen Sie, ob die KI vollständige deutsche Texte liefert oder nur Absatzvorschläge, ob Impressum und Datenschutzerklärung mitgeliefert werden, ob ein Relaunch mit Weiterleitungen unterstützt wird und ob spätere Änderungen per Beschreibung oder nur im Editor möglich sind. ### Relaunch-Checkliste: bestehende Website erneuern und Rankings absichern (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/website-relaunch-mit-ki-anleitung) - Kategorie: Anleitung. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 4 Min. Autor: Johannes Partz, Geschäftsführer und Gesellschafter. Kurzfassung: - Ein Relaunch lohnt sich, wenn die Website auf dem Smartphone unbrauchbar ist, langsam lädt, veraltete Inhalte zeigt oder trotz Besuchern kaum Anfragen bringt. - Der häufigste und teuerste Fehler beim Relaunch ist der Verlust bewährter Adressen: Ohne 301-Weiterleitungen fällt die über Jahre aufgebaute Sichtbarkeit bei Google ab. - Eine KI kann die bestehende Website selbst einlesen und Leistungen, Referenzen, Kontaktdaten und Bilder übernehmen – Sie schreiben nichts neu. - Inhalte, die bereits gut ranken, sollten inhaltlich erhalten bleiben und nur sprachlich und gestalterisch erneuert werden; ersatzlos gelöschte Seiten sind der zweithäufigste Fehler. - Nach dem Umzug gehören drei Kontrollen dazu: alle alten Adressen prüfen, die neue Sitemap einreichen und die Entwicklung der Platzierungen einige Wochen beobachten. Fragen und Antworten: - F: Verliere ich bei einem Website-Relaunch meine Google-Platzierungen? A: Nicht, wenn die Adressen sauber übernommen werden. Bewährte Seitenadressen sollten unverändert bleiben; wo sich eine Adresse ändert, muss eine dauerhafte 301-Weiterleitung von der alten auf die neue Seite zeigen. Bleiben Inhalte und Themen erhalten, überträgt Google die Bewertung in der Regel innerhalb weniger Wochen. Ohne Weiterleitungen dagegen behandelt Google jede neue Adresse wie eine unbekannte Seite – das ist der klassische Grund für Einbrüche nach einem Relaunch. - F: Wann lohnt sich ein Relaunch und wann reicht eine Überarbeitung? A: Ein Relaunch lohnt sich, wenn mehrere Punkte zusammenkommen: Die Website ist auf dem Smartphone schwer bedienbar, sie lädt langsam, das Design wirkt veraltet, Inhalte stimmen nicht mehr oder es kommen kaum Anfragen an. Geht es dagegen nur um aktualisierte Texte, neue Bilder oder eine zusätzliche Seite, genügt eine Überarbeitung des Bestands. - F: Kann eine KI die Inhalte meiner alten Website übernehmen? A: Ja. Ein KI-Builder, der Relaunches beherrscht, liest Ihre bestehende Website selbst ein und übernimmt Leistungsbeschreibungen, Referenzen, Kontaktdaten und Bilder. Sie nennen lediglich die Adresse. Die Texte werden anschließend sprachlich überarbeitet und in eine neue Struktur gebracht, die Fakten bleiben Ihre. ### Wix KI-Website-Builder im Check: Stärken, Grenzen und die Alternative (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/wix-ki-website-builder-alternative) - Kategorie: Vergleich. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 4 Min. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Wix erzeugt per KI-Fragebogen einen ersten Website-Entwurf; danach arbeiten Sie im klassischen Drag-and-drop-Editor selbst weiter. - Die Stärken von Wix sind der große Funktionsumfang, viele Vorlagen und ein ausgereifter Shop – die Grenze liegt beim Aufwand nach dem Entwurf. - Texte und Feinschliff erledigen Sie bei Wix im Editor; „Abmahnsichere Rechtstexte“ nennt die Preisseite in den Paketen Core, Business und Business Elite, kostenlos für ein Jahr, nicht im Paket Light (Stand: 12.10.2026). - Das günstigste Premiumpaket Light kostet laut Preisseite 16,66 € pro Monat inklusive MwSt. im Jahresabo, das beim Kauf vollständig bezahlt wird (Stand: 12.10.2026). - Wix passt zu Menschen, die gern selbst gestalten und Zeit haben; wer ein fertiges Ergebnis ohne Eigenarbeit möchte, ist mit einer KI-Agentur besser bedient. Fragen und Antworten: - F: Erstellt die Wix-KI eine komplett fertige Website? A: Nein. Die Wix-KI liefert nach einem Fragebogen einen ersten Entwurf mit Struktur, ersten Textbausteinen und Beispielbildern. Für das fertige Ergebnis arbeiten Sie anschließend im Drag-and-drop-Editor weiter: eigene Texte einsetzen, Bilder tauschen, Abstände anpassen und die Handy-Ansicht kontrollieren. Die KI ist bei Wix eine Starthilfe, kein Web-Team. - F: Ist Wix für deutsche Firmenwebsites geeignet? A: Grundsätzlich ja – achten Sie auf zwei Punkte. Erstens die Rechtstexte: Laut Preisseite enthalten die Pakete Core, Business und Business Elite „Abmahnsichere Rechtstexte“, kostenlos für ein Jahr, das Paket Light nicht (Stand: 12.10.2026); prüfen und verantworten müssen Sie Impressum und Datenschutzerklärung in jedem Fall selbst. Zweitens die Texte: Die Textbausteine der KI passen Sie im Editor an Ihr Angebot an. - F: Was ist die beste Alternative zu Wix, wenn ich nicht selbst bauen will? A: Eine KI-Agentur statt eines Baukastens. Bei Cortexion beschreiben Sie Ihr Unternehmen in normalen Sätzen und erhalten den Entwurf einer kompletten mehrseitigen Website mit deutschen Texten, Design, Anfrageformular sowie Impressum und Datenschutzerklärung als Entwurf – kostenlos und in unter 24 Stunden fertig. Spätere Änderungen beauftragen Sie in einem Satz, statt sie selbst im Editor umzusetzen. ### Squarespace Blueprint AI im Check: schönes Design, aber die richtige Wahl? (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/squarespace-ki-website-builder-alternative) - Kategorie: Vergleich. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 3 Min. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Squarespace Blueprint AI führt durch einen geführten Einrichtungsprozess und liefert einen gestalterisch überdurchschnittlichen ersten Entwurf. - Die Designqualität ist die größte Stärke: Vorlagen und Typografie sind auf Bildwirkung ausgelegt. - Das Abo Basic kostet laut Preisseite 12 € pro Monat bei jährlicher Zahlung und 17 € bei monatlicher Zahlung, jeweils ohne Mehrwertsteuer (Stand: 12.10.2026). - „Impressum, Datenschutzerklärung, Geschäftsbedingungen“ sind laut Preisseite in allen Abos inbegriffen (Stand: 12.10.2026); prüfen und verantworten müssen Sie die Inhalte selbst. - Squarespace passt für gestalterisch anspruchsvolle Auftritte mit wenig Text; für inhaltsreiche deutsche Firmenwebsites ist der Eigenaufwand hoch. Fragen und Antworten: - F: Was macht Squarespace Blueprint AI besser als andere Baukästen? A: Die Gestaltung. Blueprint AI führt Sie durch Fragen zu Branche, Zielen und Stil und erzeugt daraus einen Entwurf, dessen Typografie, Bildsprache und Abstände deutlich hochwertiger wirken als bei den meisten Baukästen. Wer eine visuell ruhige, moderne Website möchte und selbst kein Auge für Layout hat, kommt hier schneller zu einem guten Ergebnis. - F: Ist Squarespace für deutsche Unternehmen geeignet? A: Grundsätzlich ja. Laut Preisseite gibt es deutschen Kundensupport, und „Impressum, Datenschutzerklärung, Geschäftsbedingungen“ sind in allen Abos inbegriffen (Stand: 12.10.2026). Prüfen und verantworten müssen Sie die Rechtstexte trotzdem selbst, und die Texte aus der KI-Erstellung passen Sie im Editor an Ihr Angebot an. Die Preise nennt Squarespace ohne Mehrwertsteuer. - F: Für wen lohnt sich Squarespace, für wen nicht? A: Squarespace lohnt sich für gestalterisch geprägte Auftritte mit wenig Text, etwa in Fotografie, Gastronomie oder Kreativbranchen, wenn Sie Zeit zum Einarbeiten mitbringen. Weniger geeignet ist es für inhaltsreiche deutsche Firmenwebsites mit vielen Leistungsseiten und für alle, die nach dem ersten Entwurf keine Eigenarbeit leisten möchten. ### IONOS KI-Website erstellen: Was der Baukasten kann und wo er endet (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/ionos-ki-website-erstellen-alternative) - Kategorie: Vergleich. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 3 Min. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Kurzfassung: - IONOS bewirbt seinen Homepage-Baukasten mit einer Website per KI in Sekunden und nennt zu jedem Vertrag einen persönlichen Berater (Stand: 12.10.2026). - Laut Preisseite enthalten alle Tarife eine Wunsch-Domain; Texte und Bilder mit KI sowie SEO mit KI nennt IONOS ab dem Tarif Plus. - Gestaltet und gepflegt wird die Website im Baukasten selbst – mit KI-Vorschlägen, aber in Ihrer eigenen Arbeitszeit. - Die Preisseite zeigt Aktionspreise für die ersten Monate; Angebote gelten laut IONOS befristet und teils abhängig von Mindestvertragslaufzeiten. Rechnen Sie die Gesamtkosten über drei Jahre mit dem regulären Preis. - IONOS passt, wenn Sie Website, Domain und E-Mail bei einem Anbieter bündeln und selbst im Baukasten arbeiten möchten. Fragen und Antworten: - F: Wie gut ist die KI-Website-Erstellung von IONOS? A: Laut IONOS entsteht die Website mit KI in Sekunden, Inhalte passen Sie mit KI-Vorschlägen an; im Tarif Plus nennt IONOS Texte und Bilder mit KI sowie SEO mit KI (Stand: 12.10.2026). Wie gut das Ergebnis zu Ihrem Betrieb passt, sehen Sie am besten in der Testphase, die IONOS kostenlos für einen Monat anbietet. - F: Was spricht für IONOS gegenüber internationalen Baukästen? A: Laut IONOS ein persönlicher Berater zu jedem Vertrag, telefonischer Support sowie Domain und E-Mail-Postfach aus einer Hand (Stand: 12.10.2026). Für Unternehmen, denen ein deutscher Vertragspartner wichtig ist, ist das ein Argument. - F: Wann sollte ich statt IONOS eine Alternative wählen? A: Sobald die Website mehr leisten soll als eine Visitenkarte: mehrere Leistungsseiten, individuelle deutsche Texte, ein eigenständiges Design, ein begleiteter Relaunch der alten Website oder laufende Änderungen ohne Eigenarbeit. In diesen Fällen ist eine KI-Agentur wie Cortexion die passendere Wahl – der erste komplette Entwurf ist dort kostenlos. ### Was kostet eine Website 2026? Agentur, Baukasten und KI im Kostenvergleich (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/was-kostet-eine-website) - Kategorie: Kosten. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 5 Min. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Eine Firmenwebsite von einer Agentur kostet 2026 in der Regel zwischen 3.000 und 15.000 Euro einmalig, dazu kommen laufende Kosten für Pflege und Hosting. - Ein Homepage-Baukasten kostet 10 bis 40 Euro im Monat, verlangt aber mehrere Tage Eigenarbeit – bei 50 Euro Stundensatz entspricht das schnell einem vierstelligen Betrag. - Bei einer KI-Agentur wie Cortexion ist der erste Entwurf der kompletten Website kostenlos; für Überarbeitung und Veröffentlichung fallen Kosten ab 14,99 Euro netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag an (Monatsvertrag 17,99 Euro). - Die häufigsten versteckten Posten sind Texte, Bilder, Rechtsseiten, Domain, SSL, Wartung und jede spätere Änderung. - Aussagekräftig ist nicht der Anschaffungspreis, sondern die Gesamtkosten über drei Jahre inklusive der eigenen Arbeitszeit. Fragen und Antworten: - F: Was kostet eine professionelle Firmenwebsite im Jahr 2026? A: Das hängt vom Weg ab. Eine Agentur berechnet für eine mehrseitige Firmenwebsite üblicherweise 3.000 bis 15.000 Euro einmalig, dazu Wartung ab etwa 50 Euro im Monat. Ein Homepage-Baukasten kostet 10 bis 40 Euro monatlich plus mehrere Tage Eigenarbeit. Bei einer KI-Agentur wie Cortexion ist der erste komplette Entwurf kostenlos, danach beginnen die Tarife bei 14,99 Euro netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag (Monatsvertrag 17,99 Euro) inklusive Hosting, SSL und SEO; die Domain bleibt bei Ihrem Anbieter. - F: Welche versteckten Kosten hat eine Website? A: Sieben Posten tauchen in Angeboten oft nicht auf: professionelle Texte, Bildrechte oder Fotoproduktion, rechtssichere Pflichtseiten, Domain und SSL-Zertifikat, laufende Wartung und Updates, technische Weiterleitungen bei Adressänderungen sowie jede spätere inhaltliche Änderung. Gerade der letzte Punkt wird unterschätzt: Bei Agenturen wird jede Textänderung zum kostenpflichtigen Auftrag. - F: Ist eine kostenlose Website seriös? A: Es kommt darauf an, wofür der Anbieter bezahlt wird. Für einen Firmenauftritt wenig geeignet sind Gratis-Angebote mit Fremdwerbung oder ohne eigene Domain. Entscheidend ist, dass die kostenlose Leistung klar abgegrenzt ist: Bei Cortexion ist der erste Entwurf der kompletten Website kostenlos – ohne Anmeldung, ohne Zahlungsdaten und ohne automatisch startendes Abonnement –, bezahlt wird erst für das Überarbeiten und Veröffentlichen. ### KI-Textgenerator: Lassen Sie KI Ihre Website-Texte schreiben (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/ki-textgenerator-website-texte) - Kategorie: KI-Werkzeuge. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 3 Min. Autor: Johannes Partz, Geschäftsführer und Gesellschafter. Kurzfassung: - Fehlende Texte sind der häufigste Grund, warum Website-Projekte monatelang liegen bleiben – nicht Technik und nicht Design. - Gute KI-Textgeneratoren liefern vollständige Seitentexte statt einzelner Absatzvorschläge und schreiben auf Deutsch, statt aus dem Englischen zu übersetzen. - Drei Merkmale unterscheiden brauchbare von schwachen KI-Texten: konkrete Aussagen statt Floskeln, eine durchgehende Ansprache und Bezug zu echten Suchbegriffen. - Die Fakten müssen von Ihnen kommen: Leistungen, Zielgruppe, Region und Besonderheiten – je konkreter die Angaben, desto brauchbarer der Text. - KI-Texte ersetzen keine fachliche Prüfung: Zahlen, Zusagen und rechtlich relevante Aussagen gehören immer gegengelesen. Fragen und Antworten: - F: Sind KI-Texte für Websites bei Google ein Nachteil? A: Nein, solange die Texte hilfreich und richtig sind. Google bewertet nicht, womit ein Text geschrieben wurde, sondern ob er Nutzern weiterhilft. Problematisch werden KI-Texte erst, wenn sie beliebig bleiben, Fakten erfinden oder in Masse ohne eigenen Beitrag veröffentlicht werden. Konkrete Angaben zu Leistungen, Region und Besonderheiten machen den Unterschied. - F: Woran erkenne ich einen guten KI-Website-Text? A: An drei Punkten: Er nennt konkrete Leistungen, Orte und Zahlen statt Formulierungen wie "individuelle Lösungen aus einer Hand". Er hält eine einheitliche Ansprache durch, also durchgehend Sie oder durchgehend Du. Und er ist um die Begriffe herum gebaut, mit denen Ihre Kunden tatsächlich suchen – nicht um Ihre internen Fachbegriffe. - F: Muss ich die KI-Texte am Ende selbst überarbeiten? A: Lesen ja, umschreiben in der Regel nicht. Prüfen sollten Sie alles, was faktisch ist: Zahlen, Öffnungszeiten, Leistungsumfang, Zusagen und Preise. Stilistische Änderungen beauftragen Sie bei einer KI-Agentur in einem Satz, etwa "Mach den Text lockerer, wir duzen unsere Kunden" – die Überarbeitung übernimmt dann wieder die KI. ### KI-Textoptimierer: Immer den richtigen Ton treffen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/ki-textoptimierer-richtiger-ton) - Kategorie: KI-Werkzeuge. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 3 Min. Autor: Marc Bode, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Bestehende Texte sind wertvoller als neue: Sie enthalten Fachwissen, echte Referenzen und Formulierungen, die im Kundengespräch funktionieren. - Ein KI-Textoptimierer überarbeitet vorhandene Inhalte, statt sie zu ersetzen – er kürzt, ordnet und schärft, ohne die Fakten anzutasten. - Die wichtigste Leistung ist die einheitliche Tonalität: sachlich für die Kanzlei, herzlich für die Kita, selbstbewusst für die Agentur – auf allen Seiten gleich. - Uneinheitliche Ansprache, also der Wechsel zwischen Sie und Du oder zwischen Wir und Ich, ist der häufigste Stilfehler auf gewachsenen Websites. - Ein Satz genügt als Auftrag; die Änderung wirkt auf der gesamten Website und nicht nur auf einer Seite. Fragen und Antworten: - F: Was macht ein KI-Textoptimierer genau? A: Er nimmt Ihre vorhandenen Texte – von der alten Website, aus einer Broschüre oder selbst geschrieben – und erstellt daraus eine bessere Fassung: kürzer, klarer strukturiert und auf den Punkt formuliert. Die inhaltlichen Aussagen bleiben dabei erhalten; verändert werden Aufbau, Länge und Tonfall. - F: Kann die KI den Tonfall meines Unternehmens treffen? A: Ja, wenn Sie ihn benennen. Angaben wie "sachlich und zurückhaltend", "herzlich und persönlich" oder "selbstbewusst und direkt" genügen als Vorgabe. Die KI setzt das anschließend auf allen Seiten konsistent um – inklusive der Entscheidung zwischen Sie und Du, die auf gewachsenen Websites oft uneinheitlich ist. - F: Ist Überarbeiten besser als komplett neu schreiben? A: In den meisten Fällen ja. Gewachsene Texte enthalten Fachwissen, Referenzen und Formulierungen, die sich im Kundengespräch bewährt haben – dieses Wissen geht bei einem Neustart verloren. Hinzu kommt der Suchmaschinen-Aspekt: Seiten, die bereits gut gefunden werden, sollten inhaltlich erhalten und nur sprachlich erneuert werden. ### KI-SEO-Assistent: Suchmaschinenoptimierung ohne Fachwissen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/ki-seo-assistent-suchmaschinenoptimierung) - Kategorie: KI-Werkzeuge. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 3 Min. Autor: Johannes Partz, Geschäftsführer und Gesellschafter. Kurzfassung: - Bei den meisten Baukästen ist SEO ein Einstellungsmenü, das Sie selbst ausfüllen – integrierte Suchmaschinenoptimierung nimmt Ihnen diese Arbeit ab. - Fünf Grundlagen entscheiden über Sichtbarkeit: eigener Titel und eigene Beschreibung je Seite, sprechende Adressen, saubere Überschriften-Hierarchie, kurze Ladezeiten und eine gepflegte Sitemap. - Titel werden nach rund 60 Zeichen abgeschnitten, Beschreibungen nach etwa 155 Zeichen – zu lange Einträge verschenken Klicks. - Inhalte sollten um die Begriffe herum gebaut werden, mit denen Kunden suchen, nicht um interne Fachbegriffe. - Seit 2024 kommt ein zweiter Kanal hinzu: KI-Antwortdienste nennen Websites als Quellen. Nach welchen Kriterien sie auswählen, legen die Anbieter nicht offen; ihre Crawler müssen die Seiten aber lesen dürfen. Fragen und Antworten: - F: Kann eine KI die Suchmaschinenoptimierung komplett übernehmen? A: Die technische und die inhaltliche Grundlage ja, den Markterfolg nicht. Eine KI kann für jede Seite Titel, Beschreibung und Adresse vergeben, die Überschriften-Struktur sauber halten, Sitemap und strukturierte Daten pflegen und Texte um echte Suchbegriffe herum aufbauen. Nicht abnehmen kann sie Ihnen Bekanntheit, Bewertungen und Verweise anderer Websites – diese Signale entstehen außerhalb Ihrer Seite. - F: Welche SEO-Grundlagen braucht jede Firmenwebsite? A: Fünf Punkte: Jede Seite braucht einen eigenen Titel von rund 60 Zeichen und eine eigene Beschreibung von etwa 155 Zeichen. Die Adressen sollten sprechend sein, also /leistungen statt /seite2. Pro Seite gibt es genau eine Hauptüberschrift. Die Seite muss auf dem Smartphone schnell laden. Und eine automatisch gepflegte Sitemap sorgt dafür, dass neue Seiten schnell gefunden werden. - F: Was ist GEO und wie unterscheidet es sich von SEO? A: GEO steht für Generative Engine Optimization und meint die Optimierung für KI-Antwortdienste wie ChatGPT, Perplexity oder Googles KI-Übersichten. Während SEO auf einen guten Platz in einer Ergebnisliste zielt, geht es bei GEO darum, dass eine KI Ihre Inhalte als Quelle nennt. Nach welchen Kriterien die Dienste ihre Quellen auswählen, legen die Anbieter nicht offen. Belegt sind nur Grundlagen: Die Crawler müssen Ihre Seiten lesen dürfen, wichtige Fakten gehören als Text auf die Seite, und strukturierte Daten müssen zum sichtbaren Text passen. Eine llms.txt hat keine belegte Wirkung; die Google-Suche wertet sie laut Google nicht aus. ### KI-Bildgenerator: Einzigartige Bilder für Ihre Website erstellen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/ki-bildgenerator-einzigartige-bilder) - Kategorie: KI-Werkzeuge. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 3 Min. Autor: Markus Offermann, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Stockfotos sind auf Firmenwebsites sofort erkennbar und kosten Vertrauen, weil dieselben Motive auf hunderten anderen Seiten stehen. - KI-Bildgeneratoren erzeugen Motive, die zu Marke, Farben und Bildsprache passen – ohne Lizenzrecherche und ohne Fotoproduktion. - Echte Fotos von Team, Räumen und Arbeit bleiben unschlagbar, sobald es um Vertrauen geht; ideal ist die Mischung aus echten und generierten Bildern. - Bei generierten Bildern gilt: keine erfundenen Personen als angebliche Mitarbeiter und keine Motive, die Leistungen zeigen, die es nicht gibt. - Technisch entscheidend sind moderne Formate wie WebP oder AVIF, passgenaue Größen je Gerät und ein aussagekräftiger Alt-Text. Fragen und Antworten: - F: Darf ich KI-generierte Bilder auf meiner Firmenwebsite verwenden? A: In der Regel ja. Die gängigen Bildmodelle räumen kommerzielle Nutzung ein; die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters sind aber maßgeblich. Zwei Grenzen sollten Sie beachten: Erfundene Personen dürfen nicht als reale Mitarbeiter oder Kunden ausgegeben werden, und generierte Motive dürfen keine Leistungen suggerieren, die Sie nicht erbringen. - F: Sind KI-Bilder besser als Stockfotos? A: Für Firmenwebsites meist ja. Stockfotos erkennt man an der glatten Inszenierung, und dieselben Motive stehen auf vielen anderen Websites. KI-Bilder lassen sich dagegen auf Ihre Farben, Ihre Branche und Ihre Bildsprache abstimmen und wirken dadurch stimmiger. Unschlagbar bleiben echte Fotos Ihrer Räume, Ihres Teams und Ihrer Arbeit. - F: Worauf muss ich bei Website-Bildern technisch achten? A: Auf drei Dinge. Erstens das Format: WebP oder AVIF statt JPEG spart bei gleicher Qualität deutlich Ladezeit. Zweitens die Größe: Für Smartphone, Tablet und Desktop sollte jeweils eine passende Fassung ausgeliefert werden, statt ein großes Bild zu skalieren. Drittens der Alt-Text: Er beschreibt das Bild für Screenreader und Suchmaschinen und ist bei rein dekorativen Bildern bewusst leer. ### KI-Farbpaletten: Die richtigen Farben für das perfekte Gesamtbild (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/ki-farbpalette-website-farben) - Kategorie: KI-Werkzeuge. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 3 Min. Autor: Markus Offermann, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Besucher bilden sich in weniger als einer Sekunde ein Urteil über eine Website – Farbe und Kontrast tragen dazu am meisten bei. - Eine tragfähige Palette besteht aus einer Hauptfarbe, abgestuften Helligkeiten, einer neutralen Grundfarbe und genau einer Akzentfarbe für Buttons. - Der häufigste Laienfehler sind zu viele gleichwertige Farben; der zweithäufigste ist zu wenig Kontrast zwischen Text und Hintergrund. - Als Maßstab gilt WCAG 2.1 AA: 4,5:1 Kontrast für normalen Text, 3:1 für große Schrift – sonst ist die Seite in der Sonne unlesbar. - Vorhandene Markenfarben und Logofarben werden übernommen und zu einer vollständigen Palette ausgebaut, statt ersetzt zu werden. Fragen und Antworten: - F: Wie viele Farben braucht eine Website? A: Weniger als die meisten denken. Tragfähig ist eine Hauptfarbe in mehreren Helligkeitsstufen, eine neutrale Grundfarbe für Flächen und Text sowie genau eine Akzentfarbe für Schaltflächen und Hinweise. Mehr gleichwertige Farben lassen eine Website schnell zusammengewürfelt wirken. - F: Welcher Farbkontrast ist für eine Website vorgeschrieben? A: Als Maßstab gilt die Stufe AA der WCAG 2.1: Normaler Text braucht einen Kontrast von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, große Schrift ab etwa 24 Pixeln mindestens 3:1. Das ist kein Detail für Spezialfälle – helle Graustufen auf weißem Grund sind auf einem Smartphone im Sonnenlicht praktisch unlesbar. - F: Kann ich meine bestehenden Markenfarben behalten? A: Ja. Vorhandene Marken- oder Logofarben werden übernommen und zu einer vollständigen Palette ausgebaut: passende helle und dunkle Abstufungen, eine neutrale Basis und ein Akzent, der genügend Kontrast bietet. So bleibt Ihre Marke erkennbar, ohne dass die Website an Lesbarkeit verliert. ### Die perfekte Schrift für Ihre Website: Typografie mit KI wählen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/perfekte-schrift-fuer-website) - Kategorie: KI-Werkzeuge. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 3 Min. Autor: Markus Offermann, Geschäftsführer. Kurzfassung: - Zwei Schriften genügen für eine ganze Website: eine charaktervolle für Überschriften, eine sehr gut lesbare für Fließtext. - Typografie ist das unterschätzteste Gestaltungsmittel – die Schriftwahl entscheidet stärker über den Eindruck als die Farbwahl. - Fließtext sollte auf dem Smartphone mindestens 16 Pixel groß sein, mit einem Zeilenabstand um 1,6 und Zeilen von 60 bis 75 Zeichen. - Schriften gehören lokal auf den eigenen Server statt über Google Fonts geladen – das ist datenschutzrechtlich sauberer und schneller. - Gegen das gefürchtete Schriftflackern beim Laden helfen Vorladen der Schriftdatei und ein metrisch angepasster Ersatzschriftschnitt. Fragen und Antworten: - F: Wie viele Schriften sollte eine Website verwenden? A: Zwei. Eine charaktervolle Schrift für Überschriften gibt der Website ein Gesicht, eine ruhige, gut lesbare Schrift trägt den Fließtext. Drei oder mehr Schriften wirken fast immer unruhig. Wichtig ist, dass sich beide deutlich unterscheiden – ähnliche Schriften nebeneinander sehen nach Versehen aus. - F: Darf ich Google Fonts auf meiner Website einbinden? A: Rechtlich sicherer ist es, die Schriftdateien lokal auf dem eigenen Server abzulegen. Beim direkten Einbinden über Googles Server wird die IP-Adresse jedes Besuchers an einen Drittanbieter übertragen – deutsche Gerichte haben das mehrfach beanstandet. Lokal eingebundene Schriften lösen das Problem und laden zusätzlich schneller. - F: Warum flackert die Schrift beim Laden mancher Websites? A: Weil der Browser den Text zuerst in einer Ersatzschrift zeigt und später auf die eigentliche Schrift umschaltet. Vermeiden lässt sich das, indem die Schriftdatei vorab geladen wird, die Schrift vom gleichen Server kommt und ein metrisch angepasster Ersatzschriftschnitt hinterlegt ist, der genauso viel Platz einnimmt. Dann springt beim Umschalten nichts mehr. ### Anfragestrecken statt Kontaktformular: So werden Besucher zu Anfragen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/ratgeber/conversion-optimierte-anfragestrecken) - Kategorie: KI-Werkzeuge. Veröffentlicht am 28.08.2026. Lesezeit: 3 Min. Autor: Johannes Partz, Geschäftsführer und Gesellschafter. Kurzfassung: - Ein langes Kontaktformular ist die häufigste Stelle, an der eine Website Interessenten verliert – gerade dann, wenn der Rest gut funktioniert hat. - Eine Anfragestrecke stellt dieselben Fragen, verteilt sie aber auf mehrere kurze Schritte mit sichtbarem Fortschritt. - Der erste Schritt entscheidet: Er sollte leicht zu beantworten sein und noch keine Kontaktdaten verlangen. - Pflichtfelder gehören auf das Minimum reduziert – meist genügen Name und E-Mail, alles Weitere ist freiwillig. - Spamschutz funktioniert auch ohne Rätselbilder: unsichtbare Fallenfelder, eine Mindestbearbeitungszeit und eine Begrenzung pro Sitzung. Fragen und Antworten: - F: Was ist eine Anfragestrecke und wie unterscheidet sie sich vom Kontaktformular? A: Eine Anfragestrecke ist ein Formular, das in mehrere kurze Schritte aufgeteilt ist, statt alle Felder auf einmal zu zeigen. Der Unterschied ist psychologisch: Ein Formular mit zwölf sichtbaren Feldern wirkt wie Arbeit, drei Schritte mit je zwei Fragen wirken machbar. Wer den ersten Schritt beantwortet hat, bringt die Strecke deutlich häufiger zu Ende. - F: Wie viele Felder darf ein Anfrageformular haben? A: Entscheidend ist nicht die Gesamtzahl, sondern wie viele davon Pflicht sind und wie viele gleichzeitig sichtbar sind. Bewährt haben sich zwei bis drei Fragen pro Schritt und so wenige Pflichtfelder wie möglich – meist genügen Name und E-Mail. Zusätzliche Angaben können freiwillig bleiben; wer wirklich interessiert ist, füllt sie ohnehin aus. - F: Wie schütze ich ein Anfrageformular vor Spam, ohne Besucher zu vergraulen? A: Mit drei unsichtbaren Maßnahmen statt eines Rätselbildes: einem versteckten Feld, das nur automatische Programme ausfüllen, einer Mindestzeit zwischen Aufruf und Absenden und einer Begrenzung der Anfragen pro Sitzung. Diese Kombination hält den größten Teil des Spams ab, ohne dass echte Interessenten etwas davon merken. ## Werkzeuge Kostenlose Rechner, Prüfwerkzeuge und Generatoren, alle ohne Anmeldung; Übersicht unter https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge. ### Website prüfen Prüfen Sie Ihre Website auf einmal oder Bereich für Bereich. #### Kostenloser Website-Check (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/website-check) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Ihre Domain automatisch prüfen: Sicherheit, Ladetechnik, Google, Smartphone, E-Mail und Datenschutz. #### SSL-Zertifikat prüfen: Ist Ihre Website sicher verschlüsselt? (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/ssl-zertifikat-pruefen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Prüfen Sie Ablaufdatum, Zertifikatskette und HTTPS-Weiterleitung Ihrer Website in Sekunden. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Geben Sie Ihre Domain ein: Das Werkzeug prüft in Sekunden, ob Browser Ihrem SSL-Zertifikat vertrauen, wie lange es noch gilt und ob http:// auf https:// weiterleitet. Dazu kommen Verschlüsselungsprotokoll, HSTS und unsichere Inhalte auf der Startseite – 7 Prüfpunkte aus unserem Website-Check, kostenlos und ohne Anmeldung. Fragen und Antworten: - F: Wie prüfe ich mein SSL-Zertifikat selbst im Browser? A: Öffnen Sie Ihre Website und klicken Sie auf das Symbol links neben der Adresse. Unter „Verbindung ist sicher“ bzw. „Zertifikat anzeigen“ stehen die Domain, für die das Zertifikat ausgestellt ist, das Ablaufdatum und der Aussteller. Tippen Sie Ihre Adresse außerdem einmal bewusst mit „http://“ ein: Sie sollten automatisch auf der https-Fassung landen. - F: Was sind die häufigsten Zertifikatsfehler? A: Vier Fehler kommen besonders oft vor: Das Zertifikat ist abgelaufen, es ist für die falsche Domain ausgestellt (etwa nur für die Adresse ohne „www“), http:// leitet nicht auf https:// weiter, oder die sichere Seite lädt Bilder, Skripte oder Stylesheets über http:// nach. Das Werkzeug zeigt alle vier für die eingegebene Adresse. - F: Wie lange gilt ein SSL-Zertifikat? A: Immer kürzer: Nach einem Beschluss des CA/Browser Forums gelten öffentliche Zertifikate seit dem 15. März 2026 höchstens 200 Tage, ab dem 15. März 2027 höchstens 100 Tage und ab dem 15. März 2029 höchstens 47 Tage. Wer Zertifikate noch von Hand erneuert, muss das künftig fast jeden Monat tun. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Hoster Zertifikate automatisch verlängert. - F: Brauche ich ein kostenpflichtiges Zertifikat? A: Meist nicht. Zertifikate unterscheiden sich nicht in der Stärke der Verschlüsselung, sondern darin, was die Zertifizierungsstelle vor der Ausstellung prüft. Ein domain-validiertes Zertifikat, wie Let’s Encrypt es kostenlos und automatisch ausstellt, ist für die allermeisten Firmenwebsites die richtige Wahl. - F: Was bringt HSTS? A: Mit HSTS merkt sich der Browser, dass Ihre Website nur verschlüsselt aufgerufen werden darf, und überspringt künftig die unverschlüsselte Anfrage. Setzen Sie den Eintrag erst, wenn alle Seiten und Subdomains zuverlässig per HTTPS laufen. #### Security-Header Ihrer Website prüfen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/sicherheits-header-pruefen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Prüfen Sie, welche Schutz-Header Ihre Website sendet: HSTS, CSP, X-Frame-Options, Referrer-Policy und mehr. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Geben Sie Ihre Domain ein: Das Werkzeug liest die HTTP-Header Ihrer Startseite und zeigt einzeln, ob HSTS, Content-Security-Policy, Schutz vor Einbettung, X-Content-Type-Options, Referrer-Policy und Permissions-Policy gesetzt sind und ob Ihr Server Versionsnummern verrät. Zu jedem Punkt steht, was er bewirkt und was zu tun ist – kostenlos und ohne Anmeldung. Fragen und Antworten: - F: Was sind Security-Header? A: Security-Header sind Angaben, die Ihr Server mit jeder Seite an den Browser schickt. Sie stehen nicht auf der Seite selbst, sondern im Kopf der Antwort. Mit ihnen sagt Ihr Server dem Browser zum Beispiel, dass er die Seite nur verschlüsselt laden soll, dass fremde Websites sie nicht einbetten dürfen und aus welchen Quellen sie Dateien laden darf. Der Browser hält sich daran und schützt so Ihre Besucher. - F: Welche sind wichtig? A: Einfach und für die meisten Websites gefahrlos sind X-Content-Type-Options mit nosniff, der Schutz vor Einbettung mit X-Frame-Options und eine Referrer-Policy. HSTS lohnt sich, sobald Ihre Website und alle Subdomains zuverlässig über HTTPS laufen. Eine Content-Security-Policy kann am meisten bewirken, braucht aber sorgfältige Arbeit. Permissions-Policy ist Feinschliff. - F: Warum ist eine sichtbare Server-Version ein Problem? A: Die Versionsnummer verrät, welche Software in welchem Stand auf Ihrem Server läuft. Automatische Angriffswerkzeuge suchen gezielt nach Ständen mit bekannten Lücken. Die Nummer auszublenden schließt keine Lücke, macht die Suche aber schwerer. Wichtiger bleibt, die Software aktuell zu halten. - F: Kann ein Header meine Website kaputt machen? A: Ja, manche schon. Eine Content-Security-Policy, die eine benötigte Quelle nicht erlaubt, blockiert etwa Skripte, Schriften oder eingebettete Inhalte; beginnen Sie deshalb mit Content-Security-Policy-Report-Only. X-Frame-Options mit DENY verbietet auch Ihren eigenen Seiten, die Seite einzubetten. HSTS zwingt Browser für die Dauer von max-age auf HTTPS; mit dem Zusatz includeSubDomains gilt das für alle Subdomains, und eine Subdomain ohne gültiges Zertifikat ist dann nicht mehr erreichbar. Testen Sie Änderungen deshalb zuerst auf einer Kopie Ihrer Website. - F: Wo stelle ich Header ein? A: Das hängt von Ihrem Hosting ab. Manche Hoster bieten in ihrer Verwaltungsoberfläche Schalter für HSTS oder einzelne Header an. Läuft Ihre Website auf einem Apache-Server, setzen Sie Header oft in der Datei .htaccess im Hauptverzeichnis, wenn Ihr Hoster das erlaubt und das Modul mod_headers aktiv ist. Auf einem eigenen Server stehen sie in der Servereinstellung, etwa von Apache oder nginx. Manche Website-Systeme setzen Header auch über eine Erweiterung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Hoster. #### Wurde Ihre Website gehackt? Der Spam-Check (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/website-gehackt-pruefen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Prüfen Sie, ob Ihre Website Google andere Inhalte zeigt als Besuchern oder fremde Spam-Links enthält. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Geben Sie Ihre Domain ein: Das Werkzeug ruft Ihre Startseite wie ein Browser, wie Googlebot und wie ein Besucher aus der Google-Suche ab, vergleicht, was jeder sieht, und sucht versteckte Links, Spam-Begriffe, verdächtigen Code und fremde Adressen in der Sitemap. Es ist ein kostenloser Hinweis-Check, kein Virenscanner: Keine Auffälligkeit ist keine Entwarnung. Fragen und Antworten: - F: Woran erkenne ich eine gehackte Website? A: Ein Zeichen kann die Google-Suche sein: Unter Ihrer Domain erscheinen fremde Titel, Seiten in einer fremden Sprache oder Angebote für Medikamente, Glücksspiel oder Markenware, die Sie nie angelegt haben. Weitere Zeichen sind Weiterleitungen auf fremde Websites, unbekannte Benutzer im Verwaltungsbereich, Warnungen im Browser oder ein Hinweis Ihres Hosters. Welche Seiten Google kennt, zeigt die Suche „site:“ mit Ihrer Domain; gefundene Probleme meldet Google in der Search Console im Bericht „Sicherheitsprobleme“. - F: Was ist Cloaking? A: Cloaking heißt: Eine Website zeigt Suchmaschinen andere Inhalte als Besuchern. Google wertet das als Verstoß gegen seine Spam-Richtlinien. Manipulierte Websites nutzen Cloaking, damit Spam bei Google erscheint, der Inhaber beim Besuch seiner Seite aber nichts bemerkt. Dieses Werkzeug vergleicht deshalb die Fassung für Googlebot mit der für Browser. - F: Warum sehe ich selbst nichts, obwohl Google Spam zeigt? A: Manipulierte Websites können unterscheiden, wer anfragt: Googlebot bekommt Spam, wer die Adresse selbst eintippt, die normale Seite. Manche leiten nur Besucher weiter, die aus der Google-Suche kommen, oder zeigen Spam nur einmal je Besucher oder nur auf dem Smartphone. Unterseiten, die nur Google kennt, sehen Sie beim Besuch Ihrer Startseite ohnehin nicht. - F: Wie schütze ich meine Website? A: Halten Sie Website-System, Erweiterungen und Designvorlagen aktuell und entfernen Sie, was Sie nicht nutzen. Nutzen Sie für jeden Zugang ein eigenes, langes Passwort und die Zwei-Faktor-Anmeldung, wo es sie gibt. Geben Sie Zugänge nur so weit weiter wie nötig und legen Sie regelmäßig Backups an, die nicht auf demselben Server liegen. Einen vollständigen Schutz gibt es nicht. - F: Was kostet eine Bereinigung? A: Das hängt vom Aufwand ab: wie tief der Schadcode steckt, ob es ein sauberes Backup gibt und wie viele Seiten betroffen sind. Manchmal genügen ein Backup und neue Zugänge, manchmal müssen Fachleute Dateien und Datenbank einzeln durchsuchen. Fragen Sie Ihren Hoster oder Fachleute nach einem Angebot für Ihren Fall. #### Server und Ladetechnik prüfen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/ladetechnik-pruefen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Prüfen Sie Antwortzeit des Servers, Größe, Komprimierung und HTTP-Version Ihrer Startseite und was den Aufbau bremst. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Geben Sie Ihre Domain ein: Das Werkzeug misst von unserem Server aus, wie schnell Ihr Server antwortet, wie groß die Startseite ist und ob sie komprimiert und über HTTP/2 ausgeliefert wird. Dazu zeigt es, was den Seitenaufbau bremst – 8 Prüfpunkte aus unserem Website-Check, kostenlos und ohne Anmeldung. Fragen und Antworten: - F: Auf welche Werte schaut Google bei der Ladezeit? A: Auf die drei Core Web Vitals: Largest Contentful Paint (wann der wichtigste Inhalt erscheint, gut bis 2,5 Sekunden, schlecht über 4 Sekunden), Interaction to Next Paint (wie schnell die Seite auf Tippen oder Klicken reagiert, gut bis 200 Millisekunden, schlecht über 500 Millisekunden) und Cumulative Layout Shift (wie stark der Inhalt beim Laden springt, gut bis 0,1, schlecht über 0,25). Bewertet wird das 75. Perzentil der Seitenaufrufe, getrennt für Smartphone und Desktop: Mindestens drei von vier Aufrufen müssen den Wert erreichen. Dieses Werkzeug misst diese Werte nicht. - F: Was ist der Unterschied zwischen Labordaten und Felddaten? A: Labordaten entstehen bei einer einzelnen Messung unter festgelegten Bedingungen, etwa mit PageSpeed Insights oder Lighthouse; sie eignen sich, um Ursachen zu finden, schwanken aber von Messung zu Messung. Felddaten zeigen, was echte Besucher erleben – in der Google Search Console unter „Core Web Vitals“. Bei Websites mit wenigen Besuchern reichen sie oft nicht für eine Auswertung. - F: Wie schnell sollte mein Server antworten? A: Als gut gilt eine Antwort nach 0,8 Sekunden oder weniger, als schlecht alles über 1,8 Sekunden. Solange der Server nicht antwortet, kann der Browser nichts anzeigen. Antwortzeiten schwanken; prüfen Sie deshalb mehrmals, bevor Sie aus einem einzelnen langsamen Wert auf ein langsames Hosting schließen. - F: Warum misst das Werkzeug keine Ladezeit im Browser? A: Weil unser Server nur die Startseite selbst abruft und ihren Quelltext liest. Bilder, Schriften und Skripte lädt er nicht, und er sitzt nicht im Mobilfunknetz Ihrer Besucher. So findet das Werkzeug Ursachen wie eine langsame Serverantwort, fehlende Komprimierung oder blockierende Skripte; wie lange der Aufbau bei Ihren Besuchern dauert, zeigen PageSpeed Insights und der Bericht „Core Web Vitals“ in der Google Search Console. - F: Was tue ich, wenn das Werkzeug Bremsen findet? A: Gehen Sie die Punkte mit Warnung oder Fehler der Reihe nach durch; zu jedem nennt das Ergebnis, was zu tun ist. Welche fünf Bremsen bei kleinen Firmenwebsites fast immer dahinterstecken, woran Sie sie erkennen und wann ein Neubau mehr bringt als weiteres Optimieren, beschreibt unser Ratgeber „Website langsam? Bremsen erkennen und wann ein Neubau mehr bringt“, verlinkt oben unter „So prüfen wir“. #### Website-Bilder prüfen: Gewicht, Format und Maße (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/bilder-pruefen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Finden Sie die schwersten Bilder Ihrer Startseite und sehen Sie, ob Format, Maße und Alt-Texte stimmen. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Geben Sie Ihre Domain ein: Das Werkzeug ruft bis zu 30 Bilder Ihrer Startseite ab und zeigt die 5 schwersten mit Größe, Format und Pixelmaß. Dazu prüft es, ob große JPEG- und PNG-Bilder eine WebP- oder AVIF-Fassung haben, ob die Pixelzahl zur Anzeige passt und ob Alt-Text, Breite und Höhe angegeben sind – kostenlos und ohne Anmeldung. Fragen und Antworten: - F: Wie groß darf ein Bild auf der Website sein? A: Eine feste Grenze gibt es nicht; es hängt vom Bild ab. Als Richtwerte nutzt dieses Werkzeug 250 KB für ein einzelnes Bild und 1,5 MB für alle Bilder einer Seite zusammen. Ein großes Foto oben auf der Seite darf mehr wiegen als ein kleines Symbol. Wichtiger als die Zahl ist, dass ein Bild nicht mehr Pixel hat, als es auf der Seite braucht, und in einem modernen Format vorliegt. - F: WebP oder JPEG? A: Für Fotos auf Websites in der Regel WebP oder AVIF: Beide Formate sind bei gleicher Qualität meist deutlich kleiner als JPEG, und aktuelle Browser zeigen sie an. AVIF ist oft noch etwas kleiner als WebP. JPEG bleibt als Ersatz für ältere Browser sinnvoll, eingebunden über picture und source. Für Logos und Grafiken mit klaren Flächen eignet sich oft SVG. - F: Was ist ein Alt-Text und wozu dient er? A: Der Alt-Text im alt-Attribut beschreibt in wenigen Worten, was ein Bild zeigt. Screenreader lesen ihn blinden und sehbehinderten Menschen vor, und er erscheint, wenn ein Bild nicht lädt. Auch Suchmaschinen verstehen Bilder über diesen Text. Reine Schmuckbilder erhalten ein leeres alt="", damit Screenreader sie überspringen. - F: Was bringt verzögertes Laden (lazy loading)? A: Mit loading="lazy" lädt der Browser ein Bild erst, wenn Besucher in seine Nähe scrollen. Die Seite erscheint dadurch schneller, und wer nicht bis unten scrollt, lädt die Bilder dort gar nicht. Das gilt nur für Bilder unterhalb des sichtbaren Bereichs: Das wichtigste Bild oben laden Sie nie verzögert, sonst erscheint es später. - F: Warum springt meine Seite beim Laden? A: Meist, weil der Browser die Maße eines Bildes erst kennt, wenn es geladen ist. Bis dahin hält er keinen Platz frei, und sobald das Bild erscheint, rutscht der Text darunter nach unten. Das stört beim Lesen, führt zu Fehlklicks und fließt bei Google als „Layout Shift“ in die Bewertung der Ladeerfahrung ein. Abhilfe: Geben Sie bei jedem Bild width und height an. #### Wird Ihre Website von Google gefunden? Indexierung prüfen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/indexierung-pruefen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Prüfen Sie, ob etwas Suchmaschinen aussperrt: noindex, robots.txt, canonical, Weiterleitung und Sitemap. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Geben Sie Ihre Domain ein: Das Werkzeug prüft in Sekunden, ob etwas Google von Ihrer Startseite aussperrt – „noindex“ im HTML oder im Header, die robots.txt, Weiterleitungen, canonical und Sitemap. Ob Google die Seite schon aufgenommen hat, kann es nicht sehen; das zeigen Ihnen die Google-Suche mit „site:“ und die Google Search Console. Fragen und Antworten: - F: Warum wird meine Website bei Google nicht gefunden? A: Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe: Die Website ist neu, und Google hat sie noch nicht gefunden oder noch nicht aufgenommen. Eine Angabe „noindex“ im HTML oder im Header schließt sie aus. Die robots.txt sperrt Googlebot aus. Kaum eine andere Website verlinkt auf sie, sodass Google sie schwer findet. Oder Google hält den Inhalt für wenig hilfreich, etwa weil er sehr knapp ist. Die Sperren durch „noindex“ und robots.txt zeigt dieses Werkzeug; ob eine Website neu, kaum verlinkt oder zu dünn ist, sieht es nicht. - F: Was ist der Unterschied zwischen robots.txt und noindex? A: Die robots.txt regelt, welche Adressen Suchmaschinen abrufen dürfen. „noindex“ sagt, dass eine Seite nicht in den Suchergebnissen erscheinen soll. Google kann „noindex“ aber nur lesen, wenn es die Seite abrufen darf. Eine Seite, die nur die robots.txt sperrt, kann trotzdem mit ihrer Adresse in den Ergebnissen erscheinen, etwa wenn andere Websites auf sie verlinken. Wer eine Seite sicher aus den Ergebnissen heraushalten will, setzt deshalb „noindex“ und gibt sie in der robots.txt frei. - F: Wie lange dauert es, bis eine neue Website bei Google erscheint? A: Meist einige Tage bis wenige Wochen. Zusagen kann das niemand, auch Google nicht. Helfen können Links von anderen Websites, eine in der Search Console eingereichte Sitemap und eine Startseite, die nichts sperrt. - F: Muss ich eine Sitemap einreichen? A: Nein, Pflicht ist das nicht: Google findet Seiten auch über Links. Eine Sitemap hilft aber, besonders bei neuen oder großen Websites und bei Seiten, auf die wenige Links zeigen. Nennen Sie sie in der robots.txt mit „Sitemap:“ und reichen Sie sie einmal in der Google Search Console ein. - F: Was bedeutet „canonical“? A: Mit „canonical“ nennt eine Seite ihre bevorzugte Adresse. Das hilft, wenn derselbe Inhalt unter mehreren Adressen erreichbar ist, etwa mit und ohne „www“ oder mit Zusätzen wie „?ref=newsletter“. Google behandelt die Angabe als Hinweis, nicht als Befehl. Zeigt sie auf eine andere Domain, kann Google statt Ihrer Seite die Seite dort aufnehmen. #### Weiterleitungen prüfen: Redirect-Check für Ihre Adressen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/weiterleitungen-pruefen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Prüfen Sie, wohin Ihre Adressen führen: Kette, 301 oder 302, http und https, mit und ohne www. Auch für den Relaunch. Kostenlos. - Kurz gesagt: Fügen Sie bis zu 20 Adressen ein: Das Werkzeug folgt jeder Weiterleitung Schritt für Schritt und zeigt Kette, Art (301, 302 oder Meta-Refresh), Antwortzeit und Ziel. Bei einer Domain ohne Pfad prüft es, ob alle vier Varianten mit und ohne www, über http:// und https://, auf derselben Adresse ankommen. Fragen und Antworten: - F: Was ist der Unterschied zwischen 301 und 302? A: 301 sagt: Die Seite ist dauerhaft umgezogen. 302 sagt: Die Seite ist nur vorübergehend woanders. Bei 301 behandeln Suchmaschinen in der Regel die neue Adresse als die richtige, bei 302 eher weiter die alte. Für einen Umzug oder Relaunch ist deshalb 301 richtig, 302 nur für kurze Zeit. 308 und 307 sind die neueren Gegenstücke; bei ihnen bleibt auch die Art der Anfrage gleich, etwa beim Absenden eines Formulars. - F: Warum sind Weiterleitungsketten schlecht? A: Jeder Sprung ist ein eigener Abruf: Die Seite erscheint später, besonders im Mobilfunk. Jeder Sprung ist außerdem eine Stelle, an der etwas schiefgehen kann, etwa wenn später eine Regel geändert wird oder ein Zertifikat abläuft. Suchmaschinen folgen nur einer begrenzten Zahl von Sprüngen. Besser ist ein Sprung von der alten Adresse direkt auf das endgültige Ziel. - F: Soll ich alte Adressen auf die Startseite leiten? A: Nur, wenn die Startseite den Inhalt der alten Seite wirklich ersetzt. Sonst landet, wer eine bestimmte Seite gesucht hat, auf der Startseite und muss neu suchen. Leiten Sie jede alte Adresse auf die neue Seite mit dem passenden Inhalt. Gibt es keine, ist eine echte Fehlerseite (404 oder 410) die bessere Antwort. Google kann eine Weiterleitung auf eine unpassende Seite wie eine fehlende Seite behandeln. - F: Wie lange sollen Weiterleitungen bleiben? A: Google empfiehlt bei einem Umzug, Weiterleitungen mindestens ein Jahr bestehen zu lassen. Länger schadet nicht: Links auf anderen Websites, Lesezeichen und gedruckte Unterlagen führen weiter auf die alten Adressen. - F: Was ist mit www und ohne www? A: Viele Websites sind unter vier Adressen erreichbar: mit und ohne www, jeweils über http:// und https://. Entscheiden Sie sich für eine davon und leiten Sie die anderen drei mit 301 in einem Schritt dorthin. Ob mit oder ohne www, ist Geschmackssache; wichtig ist, dass alle Varianten auf derselben Adresse mit https:// ankommen. Geben Sie oben nur Ihre Domain ein, prüft das Werkzeug genau das. #### KI-Crawler prüfen: Darf ChatGPT Ihre Website lesen? (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/ki-crawler-pruefen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Prüfen Sie, welche KI-Crawler Ihre robots.txt zulässt: GPTBot, ClaudeBot, PerplexityBot, Google-Extended. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Geben Sie Ihre Domain ein: Das Werkzeug zeigt, welche KI-Crawler wie GPTBot, ClaudeBot und PerplexityBot Ihre robots.txt zulässt und ob Ihre Startseite ohne JavaScript Text liefert. Ob ChatGPT, Gemini oder Claude Ihre Firma in Antworten nennen, lässt sich so nicht messen. Fragen und Antworten: - F: Was ist GPTBot? A: GPTBot ist der Crawler von OpenAI, dem Anbieter von ChatGPT. Er sammelt Inhalte öffentlicher Websites, mit denen OpenAI seine KI-Modelle trainiert. In der robots.txt sprechen Sie ihn mit „User-agent: GPTBot“ an. Für die Suche in ChatGPT nutzt OpenAI einen anderen Crawler, OAI-SearchBot; Abrufe, um die ein Nutzer im Chat bittet, laufen als ChatGPT-User. Eine Sperre für GPTBot betrifft deshalb nach Angaben von OpenAI nur das Training. - F: Soll ich KI-Crawler sperren? A: Das ist eine geschäftliche Entscheidung; eine richtige Antwort für alle gibt es nicht. Für eine Sperre kann sprechen, dass Ihre Texte nicht in das Training von KI-Modellen eingehen sollen, etwa weil Ihre Inhalte selbst Ihr Produkt sind. Dagegen kann sprechen: Darf der Crawler eines Dienstes Ihre Seiten nicht lesen, kann der Dienst sie nicht selbst abrufen, um sie in Antworten zu nennen oder zu verlinken. Ein Mittelweg ist, nur die Training-Crawler zu sperren und die Such-Crawler zu erlauben, wie im Beispiel oben. - F: Was ist der Unterschied zwischen Training und Suche? A: Training-Crawler sammeln Texte, mit denen ein Anbieter seine KI-Modelle trainiert. Such-Crawler erfassen Seiten für die Suche eines Dienstes, damit er sie bei passenden Fragen finden und verlinken kann. Dazu kommen Abrufe auf Wunsch von Nutzern: Bittet jemand im Chat, eine bestimmte Seite zu lesen, ruft der Dienst sie in diesem Moment ab. In der robots.txt steuern Sie die drei getrennt, soweit der Anbieter dafür getrennte Crawler nennt. - F: Was ist llms.txt? A: llms.txt ist ein Vorschlag für eine Textdatei im Hauptverzeichnis einer Website. Sie soll Sprachmodellen in Kurzform sagen, was auf der Website steht und wo. Ein verbindlicher Standard ist sie nicht. Nach Aussagen von Google wertet die Google-Suche llms.txt nicht aus; ob andere Dienste sie lesen, ist nicht belegt. Die Datei ist kein Muss. Unter dem Ergebnis steht, ob wir auf Ihrer Website eine gefunden haben. - F: Kann ich messen, ob KI-Dienste meine Firma nennen? A: Mit diesem Werkzeug nicht: Es zeigt nur, ob KI-Crawler Ihre Website lesen dürfen und dort Text finden. Was ein Dienst antwortet, hängt von der Frage ab und kann sich mit der Zeit ändern. Sie können aber selbst nachfragen: Stellen Sie ChatGPT, Gemini, Claude oder Perplexity die Fragen, die Ihre Kunden stellen würden, etwa nach Ihrer Leistung an Ihrem Ort. Halten Sie Datum, Dienst, Frage und Antwort fest und wiederholen Sie das von Zeit zu Zeit. Eine Zusage, dass ein Dienst Ihre Firma nennt, kann niemand geben. #### Mobilfreundlichkeit prüfen: 6 Punkte aus dem Quelltext (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/mobilfreundlichkeit-testen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Prüfen Sie im Quelltext Ihrer Startseite Viewport, Zoom-Sperre, antippbare Telefonnummer und Alt-Texte. Kein Test auf einem Gerät. Kostenlos. - Kurz gesagt: Geben Sie Ihre Domain ein: Das Werkzeug liest den Quelltext Ihrer Startseite und prüft, ob sie sich der Bildschirmbreite anpasst, Zoomen erlaubt, eine antippbare Telefonnummer hat und Bilder für Screenreader beschreibt. Alle 6 Prüfpunkte stammen aus unserem Website-Check und sind aus dem Code abgeleitet, nicht auf einem echten Gerät gemessen. Fragen und Antworten: - F: Gibt es Googles Test auf Optimierung für Mobilgeräte noch? A: Nein. Google hat den Test und den Bericht zur mobilen Nutzerfreundlichkeit in der Search Console im Dezember 2023 eingestellt. An der Bedeutung der mobilen Darstellung ändert das nichts: Für Indexierung und Ranking verwendet Google die mobile Fassung einer Website. Was auf dem Smartphone fehlt oder nicht lesbar ist, zählt auch für Google nicht. - F: Wie teste ich meine Website am zuverlässigsten auf dem Smartphone? A: Mit dem eigenen Handy, am besten über mobile Daten statt WLAN: Stellen Sie sich eine typische Kundenfrage und prüfen Sie, ob Sie Leistungen, Telefonnummer und Kontaktformular ohne Zoomen finden und das Formular mit dem Daumen ausfüllen können. Bitten Sie eine zweite Person, dasselbe auf einem anderen Gerät zu tun. - F: Wie hilft der Browser beim mobilen Test? A: In Chrome, Edge und Firefox öffnen Sie mit F12 die Entwicklerwerkzeuge und schalten die Geräteansicht ein. Achten Sie besonders auf schmale Geräte um 360 Pixel Breite: Läuft etwas über den Rand, müssen Besucher seitlich wischen. Im Reiter „Lighthouse“ bewertet ein mobiler Bericht außerdem Leistung, Barrierefreiheit, Best Practices und SEO und nennt konkrete Fundstellen. - F: Worauf kommt es auf dem Smartphone an? A: Auf eine Viewport-Angabe im Seitenkopf, Inhalte ohne seitliches Wischen, Fließtext ab etwa 16 Pixeln, erlaubtes Zoomen, große Schaltflächen, eine antippbare Telefonnummer, Einblendungen, die nicht den ganzen Bildschirm verdecken, und schnelles Laden im Mobilfunknetz. Dieses Werkzeug prüft davon, was sich aus dem Quelltext ablesen lässt. - F: Warum lassen sich ältere Websites mobil oft schlecht reparieren? A: Sie wurden häufig für feste Bildschirmbreiten gebaut und später mit einer „mobilen Version“ nachgerüstet. Typisch sind ein Menü, das sich auf dem Handy nicht öffnen lässt, Text in Bildern, automatisch laufende Bildwechsel und Formulare mit winzigen Feldern. Solche Altlasten lassen sich selten gezielt beheben, weil die Struktur selbst das Problem ist. #### Barrierefreiheit testen: 12 Prüfpunkte nach WCAG 2.1 (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/barrierefreiheit-testen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Testen Sie eine Seite Ihrer Website auf 12 Punkte nach WCAG 2.1 AA: Alternativtexte, Beschriftungen, Überschriften, Kontrast. Mit Fundstellen, kostenlos. - Kurz gesagt: Geben Sie Ihre Domain oder die Adresse einer Unterseite ein: Das Werkzeug prüft den Quelltext dieser Seite – ohne Pfad der Startseite – auf 12 Punkte der WCAG 2.1 AA, die sich automatisch ablesen lassen – von Alternativtexten über die Beschriftung von Formularfeldern bis zum Farbkontrast – und zeigt jede Fundstelle. Tastaturbedienung, Screenreader und Verständlichkeit prüft es nicht; dafür braucht es eine Prüfung von Hand. Fragen und Antworten: - F: Was findet ein automatischer Barrierefreiheits-Test – und was nicht? A: Er findet, was im Quelltext steht oder fehlt: Bilder ohne Alternativtext, Felder ohne Beschriftung, fehlende Überschriften, eine Zoom-Sperre, zu schwache Kontraste. Ob sich die Seite mit der Tastatur bedienen lässt, ob ein Screenreader sie verständlich vorliest, ob Alternativtexte das Bild treffend beschreiben und ob Texte verständlich sind, kann er nicht beurteilen. Dafür braucht es die Prüfung von Hand, wie oben beschrieben. - F: Muss meine Website barrierefrei sein? A: Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ja, wenn Sie über die Website Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten, etwa einen Online-Shop, und kein Kleinstunternehmen sind. Kleinstunternehmen haben weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG). Unabhängig davon erreicht eine barrierefreie Website mehr Menschen. Ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, klärt im Zweifel eine Rechtsberatung. - F: Was bedeutet WCAG 2.1 AA? A: Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind die Richtlinien des W3C für barrierefreie Webinhalte. Ihre Erfolgskriterien haben drei Stufen: A, AA und AAA. „WCAG 2.1 AA“ heißt: alle Kriterien der Stufen A und AA der Fassung 2.1 sind erfüllt. Die bisherige Fassung V3.2.1 (2021) der Norm EN 301 549 verweist für Websites auf genau diese Kriterien. Die für das BFSG überarbeitete Fassung EN 301 549 V4.1.1 (September 2026) verweist auf die WCAG 2.2; dort ist 4.1.1 entfallen, und einige Kriterien kommen hinzu. Die Konformitätsvermutung nach § 4 BFSG gibt sie erst, wenn ihre Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist. Bis dahin nennt die Bundesfachstelle die geltende EN 301 549 und die WCAG als Orientierung. - F: Wie hoch muss der Farbkontrast sein? A: Nach WCAG 2.1 Stufe AA mindestens 4,5 : 1 zwischen Text und Hintergrund. Für großen Text genügen 3 : 1; groß heißt mindestens 18 Punkt oder 14 Punkt fett, in CSS-Pixeln etwa 24 px oder 18,7 px fett. Ausgenommen sind Logos und Text in deaktivierten Bedienelementen. Schwarz auf Weiß hat das höchste Verhältnis, 21 : 1. - F: Warum ist ein leeres alt="" manchmal richtig? A: Ein leeres alt-Attribut sagt dem Screenreader: Dieses Bild ist nur Schmuck, überspringe es. Das ist richtig bei Zierlinien, Hintergrundmustern oder einem Foto, dessen Inhalt der Text daneben schon nennt. Falsch ist es, wenn das Bild etwas zeigt, das sonst fehlt, oder wenn es der einzige Inhalt eines Links ist: Dann hat der Link keinen Namen. Fehlt das alt-Attribut ganz, lesen manche Screenreader den Dateinamen vor. - F: Wer hilft kleinen Unternehmen weiter? A: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät Kleinstunternehmen nach § 15 BFSG kostenfrei, mit Webinaren, Sprechstunden und individueller Beratung. Sie prüft keine Websites und berät nicht rechtlich; die Überwachung liegt bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. #### SPF, DKIM und DMARC prüfen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/spf-dkim-dmarc-pruefen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Prüfen Sie, ob Ihre Domain E-Mails sicher versendet: SPF, DKIM und DMARC im Check. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Geben Sie Ihre Domain ein: Das Werkzeug liest Mailserver, SPF-Eintrag, DKIM-Schlüssel und DMARC-Richtlinie aus dem DNS und sagt zu jedem Punkt, ob er passt und was zu tun ist. Es nutzt 4 Prüfpunkte aus unserem Website-Check, kostenlos und ohne Anmeldung. Fragen und Antworten: - F: Was sind SPF, DKIM und DMARC? A: Drei Einträge im DNS Ihrer Domain, mit denen empfangende Mailserver prüfen, ob eine E-Mail wirklich von Ihnen stammt. SPF listet die Server, die in Ihrem Namen senden dürfen, DKIM unterschreibt jede Nachricht digital, und DMARC legt fest, was mit Nachrichten geschieht, die diese Prüfungen nicht bestehen. - F: Was verlangt Gmail seit 2024 von Absendern? A: Seit dem 1. Februar 2024 muss jeder, der E-Mails an Gmail-Konten schickt, SPF oder DKIM für seine Domain eingerichtet haben. Wer mehr als 5.000 Nachrichten am Tag an Gmail-Konten sendet, braucht SPF, DKIM und zusätzlich DMARC. Mit allen drei Einträgen sind auch kleine Betriebe auf der sicheren Seite, denn andere große Anbieter prüfen nach denselben Verfahren. - F: Welche Fehler kommen beim SPF-Eintrag am häufigsten vor? A: Ein zweiter SPF-Eintrag, etwa nach einem Wechsel des Mailanbieters: Erlaubt ist genau einer, sonst ist die Prüfung ungültig. Ebenso häufig sind „+all“ am Ende, das jedem Server den Versand erlaubt, vergessene Dienste wie Newsletter-Tool oder Online-Shop und zu viele Verweise – mehr als zehn weitere DNS-Abfragen sind nicht erlaubt. - F: Mit welcher DMARC-Richtlinie fange ich an? A: Mit „p=none“ und einer Adresse für Berichte („rua=mailto:…“): Gefälschte Nachrichten werden dann noch zugestellt, Sie erhalten aber Berichte darüber, wer in Ihrem Namen sendet. Ohne rua kommen keine Berichte an. Tauchen dort nach einigen Wochen nur Ihre eigenen, korrekt eingerichteten Dienste auf, verschärfen Sie schrittweise auf „quarantine“ und „reject“. Wer sofort mit „reject“ startet, riskiert, dass auch eigene E-Mails nicht mehr ankommen. - F: Warum findet die Prüfung keinen DKIM-Schlüssel? A: Der Schlüssel steht im DNS unter einem Selektor, dessen Namen Ihr Mailanbieter festlegt. Das Werkzeug fragt nur gängige Namen ab; einen anderen finden Sie im Kopf einer versendeten E-Mail in der Zeile „DKIM-Signature“ hinter „s=“ und tragen ihn oben ein. Steht bei den Prüfergebnissen der Nachricht „dkim=pass“, ist DKIM in jedem Fall aktiv. #### Google Fonts auf Ihrer Website prüfen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/google-fonts-dsgvo-pruefen) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Finden Sie heraus, ob Ihre Website Schriften von Google-Servern nachlädt. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Geben Sie Ihre Domain ein: Das Werkzeug durchsucht den Quelltext Ihrer Startseite, ihre eigenen Stylesheets und per @import eingebundene Dateien nach Verbindungen zu fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com und nennt jede Fundstelle mit Datei und Adresse. Es zeigt den technischen Befund, keine rechtliche Bewertung. Fragen und Antworten: - F: Warum sind Google Fonts ein Datenschutzthema? A: Lädt eine Website Schriften bei jedem Aufruf von Googles Servern, baut der Browser eine Verbindung zu Google auf und überträgt dabei zwangsläufig die IP-Adresse des Besuchers – bevor dieser irgendetwas entscheiden konnte. Liegen die Schriftdateien auf dem eigenen Server, entfällt diese Verbindung. - F: Was hat das Landgericht München I entschieden? A: Im Urteil vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) verurteilte das Gericht den Betreiber einer Website, die Weitergabe der IP-Adresse an Google über dynamisch eingebundene Schriften zu unterlassen, und sprach dem Kläger 100 Euro Schadensersatz zu. Ob ein Forderungsschreiben, das sich darauf beruft, im Einzelfall berechtigt ist, lässt sich pauschal nicht beantworten; lassen Sie es rechtlich prüfen, bevor Sie zahlen. - F: Wie prüfe ich selbst, ob meine Website Google Fonts lädt? A: Öffnen Sie den Quelltext Ihrer Startseite mit Strg+U (am Mac Cmd+Option+U) und suchen Sie mit Strg+F nach „fonts.googleapis“ und „fonts.gstatic“. Genauer zeigen es die Entwicklerwerkzeuge: F12, Reiter „Netzwerk“, Seite neu laden und nach „fonts.g“ filtern. Prüfen Sie auch Kontaktseite, Blog und Shop, denn sie nutzen manchmal andere Vorlagen. - F: Wie binde ich Schriften lokal ein? A: Finden Sie heraus, welche Schriften und Schnitte die Website verwendet, laden Sie die Dateien im Format WOFF2 herunter – die Lizenzen der Google-Fonts-Schriften erlauben das Selbst-Hosten – und binden Sie sie per @font-face vom eigenen Server ein. Entfernen Sie dann die alte Einbindung im Theme, Page-Builder oder Plugin; Elementor und andere Systeme haben dafür eine eigene Einstellung. - F: Sind lokal eingebundene Schriften langsamer? A: Nein, meist sind sie sogar schneller, weil keine zusätzliche Verbindung zu einem fremden Server nötig ist. Prüfen Sie nach der Umstellung mit den Entwicklerwerkzeugen, dass keine Verbindung zu Google mehr entsteht. #### Ist Ihre Website veraltet? Der Schnelltest (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/website-veraltet-test) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Finden Sie Alterszeichen Ihrer Website: Technik, Sicherheit, Smartphone, Pflege. Mit Erklärung und Checkliste. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Ob Ihre Website veraltet wirkt, entscheidet vor allem das Design, und das kann ein automatischer Test nicht beurteilen. Er findet aber kostenlos und ohne Anmeldung Alterszeichen in Technik und Pflege, etwa bei HTTPS, Smartphone-Darstellung, Copyright-Jahr, Flash, alten HTML-Elementen und der Sitemap. Fragen und Antworten: - F: Woran erkenne ich eine veraltete Website? A: Unser Ratgeber nennt neun Anzeichen in drei Gruppen. Besucher bemerken sofort ein Copyright mit alter Jahreszahl, „Nicht sicher“ in der Adresszeile, eine Darstellung, die auf dem Smartphone nur mit Zoomen lesbar ist, und Inhalte, die nicht mehr stimmen. Google bemerkt lange Ladezeiten, fehlende Grundlagen wie Seitentitel und Sitemap und Probleme mit dem Datenschutz. Im Verborgenen bleiben veraltete Software und Technik aus einer anderen Zeit wie Frames oder Flash. - F: Kann der Test beurteilen, ob meine Website veraltet aussieht? A: Nein. Ob eine Website veraltet wirkt, entscheidet vor allem das Design, und das beurteilt der Test nicht. Er findet Alterszeichen in Technik und Pflege. Für den Eindruck gehen Sie die Checkliste „Wirkt Ihre Website veraltet?“ auf dieser Seite durch, am besten mit jemandem, der Ihre Website nicht kennt. - F: Wann lohnt sich ein Relaunch? A: Bei ein oder zwei Anzeichen und aktueller Technik beheben Sie diese gezielt. Sind nur die Inhalte veraltet, Gestaltung und Technik aber in Ordnung, überarbeiten Sie die Inhalte. Ist die Website nicht mobilfreundlich oder läuft sie auf einem veralteten System, ist ein Relaunch sinnvoll: Dann ist die Struktur selbst das Problem. Das gilt auch, wenn mehrere Anzeichen aus allen drei Gruppen zusammenkommen. - F: Was kostet ein Relaunch? A: Das hängt vom Umfang und vom Weg ab. Wovon die Kosten einer Website abhängen, erklärt unser Ratgeber „Was kostet eine Website?“. Mit dem Website-Kosten-Rechner vergleichen Sie Agentur, Baukasten und KI für Ihren Fall. Beide finden Sie oben unter „So prüfen wir“. - F: Reicht es, die Jahreszahl im Copyright zu ändern? A: Die Jahreszahl lässt sich automatisch erzeugen, dann veraltet sie nicht mehr. Nehmen Sie den Hinweis aber zum Anlass, Inhalte, Preise und Ansprechpartner zu prüfen. Veraltete Inhalte kosten direkt Vertrauen und führen zu Anfragen, die Sie nicht bedienen können. ### Website planen Rechnen Sie, was eine Website und ihre Suchmaschinenoptimierung kosten und was sie bringen können, prüfen Sie Domainnamen und stellen Sie Ihre Farben zusammen. #### Website-Kosten berechnen: Agentur, Baukasten und KI im Vergleich (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/website-kosten-rechner) - Art: Rechner. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Vergleichen Sie die Kosten einer Firmenwebsite bei Agentur, Baukasten und KI über 1 bis 5 Jahre. Mit sichtbarem Rechenweg. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Eine Firmenwebsite kostet laut unserem Ratgeber bei einer Webagentur 3.000 bis 15.000 € einmalig plus 50 bis 200 € im Monat, im klassischen Baukasten 10 bis 40 € im Monat plus 20 bis 40 Stunden eigene Arbeit. Bei Cortexion ist der erste Entwurf kostenlos, danach kostet die Stufe Starter 14,99 € (jährliche Zahlung) bis 17,99 € (Monatsvertrag) netto pro Nutzer und Monat. Der Rechner vergleicht alle drei Wege netto und bewertet Ihre eigene Zeit überall mit demselben Stundensatz. Fragen und Antworten: - F: Was kostet eine Firmenwebsite im Jahr? A: Das hängt vom Weg ab. Bei einer Webagentur kommen zur einmaligen Erstellung (3.000 bis 15.000 €) laufend 50 bis 200 € im Monat für Hosting und Pflege dazu, also 600 bis 2.400 € im Jahr. Ein klassischer Baukasten kostet 10 bis 40 € im Monat, also 120 bis 480 € im Jahr, ab dem zweiten Jahr dazu 10 bis 20 € für die Domain. Bei Cortexion ist der erste Entwurf kostenlos; danach kostet die Stufe Starter 14,99 € netto pro Nutzer und Monat bei jährlicher Zahlung, rund 180 € im Jahr, im Monatsvertrag 17,99 €. - F: Welche Kosten kommen beim Baukasten zur Gebühr dazu? A: Vor allem Ihre eigene Zeit: Einarbeitung in den Editor, Struktur, Texte, Bilder, mobile Ansicht sowie Impressum und Datenschutz kosten bei sorgfältiger Arbeit leicht 20 bis 40 Stunden. Bewertet mit 50 € je Stunde sind das 1.000 bis 2.000 €. Dazu kommt die Domain, die oft nur im ersten Jahr enthalten ist und danach 10 bis 20 € im Jahr kostet. Nach dem Start kostet auch die Pflege Zeit. - F: Was kostet ein Relaunch? A: Kaum weniger als eine neue Website. Ein Relaunch bei einer Agentur kostet laut unserem Ratgeber 3.000 bis 15.000 € bei 2 bis 4 Monaten Projektlaufzeit. Im Baukasten zahlen Sie nominell nur den Monatsbeitrag, übertragen aber jeden Text, jedes Bild und jede Seite von Hand und richten Weiterleitungen ein, um Ihre Google-Platzierungen zu halten. Bei Cortexion kostet ein Relaunch dasselbe wie eine neue Website: Der erste Entwurf ist kostenlos, danach gilt der Preis ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag (Monatsvertrag 17,99 €). - F: Sind die Preise netto oder brutto? A: Der Rechner vergleicht alle drei Wege netto, also ohne Umsatzsteuer. Die Cortexion-Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten pro Nutzer und Monat. Für Agentur und Baukasten nennt unser Ratgeber marktübliche, gerundete Nettobeträge. Nennt Ihnen ein Anbieter einen Preis mit 19 % Umsatzsteuer, teilen Sie ihn durch 1,19, um ihn mit den Beträgen hier zu vergleichen. - F: Wie rechnet der Rechner meine eigene Zeit? A: Bei allen drei Wegen gleich: Ihre Stunden mal Ihrem Stundensatz, vorgegeben sind 50 € je Stunde. Vorgegeben sind beim Baukasten 30 Stunden (der Ratgeber nennt 20 bis 40 Stunden), bei Cortexion 1 Stunde (der Ratgeber nennt „unter einer Stunde“) und bei der Webagentur 10 Stunden. Für die Agentur nennt der Ratgeber keine Stunden, nur „gering (Briefings)“; die Vorgabe ist deshalb eine Annahme des Rechners. Tragen Sie Ihre eigene Schätzung ein, rechnet der Rechner sofort damit. - F: Wie aktuell sind die Zahlen? A: Die Beträge für Agentur und Baukasten stammen aus unserem Ratgeber und geben den marktüblichen Stand August 2026 wieder, gerundet. Die Cortexion-Preise liest der Rechner direkt aus unserer Preisliste, aus der auch die Seite „Preise“ entsteht – ändert sich dort ein Preis, rechnet der Rechner sofort mit dem neuen Wert. Den Stand des Rechners nennt der Hinweis am Ende der Seite. #### Website-ROI-Rechner: Lohnt sich eine neue Website? (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/website-roi-rechner) - Art: Rechner. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Rechnen Sie aus, was Ihre Website an Anfragen und Aufträgen bringt und ab wann sich eine neue Website bezahlt macht. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Eine neue Website hat sich bezahlt, sobald ihre zusätzlichen Aufträge so viel Deckungsbeitrag bringen, wie sie im Jahr kostet: Kosten geteilt durch den Deckungsbeitrag je Auftrag ergibt die nötigen Aufträge, diese geteilt durch Ihre Abschlussquote die nötigen Anfragen. Der Rechner setzt dafür Ihre eigenen Zahlen ein, zeigt den ROI in Prozent – (Mehrergebnis − Kosten) ÷ Kosten × 100 – und jeden Rechenschritt. Fragen und Antworten: - F: Wie berechne ich den ROI meiner Website? A: Mit der Formel (Mehrergebnis − Kosten) ÷ Kosten × 100: Ziehen Sie vom zusätzlichen Ergebnis, das die Website bringt, ihre Kosten ab, teilen Sie den Rest durch die Kosten und nehmen Sie ihn mal 100. Das ist der ROI in Prozent, also die Rendite auf das eingesetzte Geld. Das zusätzliche Ergebnis ergibt sich aus zusätzlichen Anfragen mal Abschlussquote mal Deckungsbeitrag je Auftrag. Der Rechner zeigt den ROI im Ergebnis und rechnet ihn im Rechenweg mit Ihren Zahlen vor. Ein Beispiel: 3.000 € Mehrergebnis bei 1.000 € Kosten ergeben (3.000 − 1.000) ÷ 1.000 × 100 = 200 %. - F: Welche Anfragequote ist normal? A: Das hängt von Branche und Angebot ab: Ein Notdienst bekommt aus derselben Zahl von Besuchern ganz andere Anfragen als ein Hersteller von Spezialmaschinen. Verlässlicher als jeder fremde Wert ist Ihr eigener. Zählen Sie vier Wochen lang alle Anfragen über die Website und teilen Sie sie durch die Besucher derselben vier Wochen. - F: Was ist der Unterschied zwischen Umsatz und Deckungsbeitrag? A: Umsatz ist alles, was Ihr Kunde für einen Auftrag bezahlt. Der Deckungsbeitrag ist der Teil davon, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt, die nur durch diesen Auftrag entstehen, etwa Material, Wareneinkauf oder Fremdleistungen. Mit ihm bezahlen Sie feste Kosten wie Miete, Versicherungen und auch Ihre Website. Rechnen Sie mit dem Umsatz, erscheint eine Website viel rentabler, als sie ist. - F: Warum hängt der Break-even nicht von meiner Annahme ab? A: Er fragt umgekehrt: Wie viele zusätzliche Aufträge muss die Website im Jahr bringen, damit ihre Kosten gedeckt sind? Dafür reichen die Kosten und der Deckungsbeitrag je Auftrag; Ihre Abschlussquote rechnet die Aufträge in Anfragen um. Ob Sie diese Zahl für erreichbar halten, entscheiden Sie selbst, ohne auf eine Steigerung in Prozent angewiesen zu sein. - F: Mit welchen Kosten rechnet der Rechner? A: Als Vorgabe mit 12 × 14,99 € = 179,88 € netto pro Jahr: Das ist der Monatspreis der kleinsten Stufe „Starter“ aus unserer Preisliste bei jährlicher Zahlung, pro Nutzer. Im Monatsvertrag kostet sie 17,99 € netto im Monat, 215,88 € im Jahr. Das Erstellen der ersten Website ist kostenlos. Rechnen Sie mit einem anderen Anbieter, tragen Sie dessen Kosten pro Jahr ein. #### Domain-Finder: Prüfen Sie Ihre Wunschdomain (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/domain-finder) - Art: Prüfwerkzeug. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Prüfen Sie, ob Ihre Wunschdomain als .de, .com oder .ch noch nicht vergeben ist – auch mit Umlaut und ohne Bindestrich. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Der Domain-Finder bildet aus Ihrem Firmen- oder Wunschnamen bis zu 12 Domains mit .de, .com und .ch, auch ohne Bindestrich und mit Umlaut, und fragt bei den Registrierungsstellen DENIC, Verisign und SWITCH ab, ob sie vergeben sind. „Aktuell nicht registriert“ beschreibt den Stand zur angezeigten Uhrzeit; registrieren können Sie eine Domain nur bei einem Domain-Anbieter. Fragen und Antworten: - F: Was macht eine gute Firmen-Domain aus? A: Sie ist kurz, leicht zu buchstabieren und am Telefon eindeutig. Am besten steht Ihr Firmenname darin oder das, was Kunden bei Ihnen suchen. Denken Sie auch an Ihre E-Mail-Adresse: Die Domain steht künftig hinter jedem @. Vermeiden Sie Namen, die sich leicht mit einer anderen Firma verwechseln lassen. - F: Bindestrich ja oder nein? A: Ein Bindestrich macht zusammengesetzte Namen lesbarer, etwa mueller-haustechnik.de. Dafür müssen Sie ihn am Telefon jedes Mal mitsagen. Ohne Bindestrich ist die Domain kürzer, bei langen Namen aber schwerer zu lesen. Prüfen Sie im Zweifel beide Schreibweisen: Der Domain-Finder zeigt Ihren Namen mit und ohne Bindestrich, und bei Name und Branche auch beide Varianten, solange unter den 12 Vorschlägen Platz ist. - F: .de, .com oder .ch? A: .de ist die Länderendung für Deutschland und wird von der DENIC vergeben, .com ist die internationale Endung, verwaltet von Verisign, .ch die Länderendung der Schweiz, verwaltet von SWITCH. Arbeiten Sie vor allem für Kunden in Deutschland, liegt .de nahe; .ch lohnt sich, wenn Sie auch Kunden in der Schweiz ansprechen. Ist die .de-Domain vergeben, kann die .com-Domain eine Alternative sein. Sehen Sie dann nach, ob unter dem Namen schon eine andere Firma auftritt, damit es keine Verwechslung gibt. - F: Sind Umlaute in Domains möglich? A: Ja. Unter .de vergibt die DENIC auch Domains mit ä, ö, ü und ß, etwa müller.de; auch .com erlaubt Umlaute. Technisch steht dahinter eine Ersatzschreibweise, die mit „xn--“ beginnt und die Browser automatisch umwandeln. Der Domain-Finder prüft Ihren Namen deshalb in beiden Schreibweisen, mit Umlaut und mit ae, oe und ue – denn nicht jeder tippt Ihre Domain mit Umlaut ein. - F: Wie kommt meine Domain auf meine Website? A: Die Domain registrieren Sie bei einem Domain-Anbieter; dort legen Sie auch fest, auf welche Website sie zeigt. Bei Cortexion zeigt Ihre eigene Domain in jeder Preisstufe auf Ihre neue Website, SSL und HTTPS sind inklusive. Eine bestehende Domain verbinden Sie in wenigen Schritten. #### SEO-Kosten-Rechner: Was kostet Suchmaschinenoptimierung? (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/seo-kosten-rechner) - Art: Rechner. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Was kostet SEO? Vergleichen Sie selbst machen, Freelancer und Agentur über 6 oder 12 Monate, einmalig und laufend, mit Rechenweg. Kostenlos. - Kurz gesagt: SEO kostet selbst gemacht vor allem Ihre Zeit, bei Freelancern Stunden mal Stundensatz – im Fachgebiet Marketing und Kommunikation im Schnitt 94 € – und bei Agenturen meist eine Monatspauschale, laut einer Preisstudie von 2022 mit einem Mindestbeitrag von in der Regel 500 bis 3.000 € im Monat. Der Rechner vergleicht alle drei Wege über 6 oder 12 Monate, getrennt nach einmaliger Optimierung und laufender Betreuung, als Bandbreite statt als Scheingenauigkeit. Fragen und Antworten: - F: Was kostet SEO im Monat? A: Das hängt vom Weg und vom Umfang ab. Freelancer im Fachgebiet Marketing und Kommunikation verlangen laut Freelancer-Kompass 2026 im Schnitt 94 € je Stunde; bei 5 bis 10 Stunden im Monat sind das 470 bis 940 € netto. Bei SEO-Agenturen lag der übliche Mindestbeitrag laut einer Preisstudie von 2022 bei 500 bis 3.000 € im Monat, der Durchschnitt bei 1.256,71 €. Selbst gemacht kostet SEO vor allem Ihre Zeit: 4 bis 8 Stunden im Monat sind mit 50 € je Stunde 200 bis 400 €. - F: Reicht eine einmalige SEO-Optimierung? A: Sie legt die Grundlagen: Suchbegriffe, Titel und Beschreibungen, Struktur und Technik. Danach ändern sich Ihr Angebot, Ihre Wettbewerber und die Suchergebnisse – neue Inhalte und Nachbessern brauchen laufend Zeit. Deshalb rechnet der Rechner beides getrennt. Laut der Preisstudie von 2022 arbeiten 95 % der befragten Agenturen mit einem festen Monatsbudget. - F: Kann ich SEO selbst machen? A: Für kleine Betriebe ja. Google schreibt selbst: Wer ein kleines lokales Unternehmen betreibt, kann wahrscheinlich die meiste Arbeit selbst erledigen, und empfiehlt dafür seinen kostenlosen Startleitfaden zur Suchmaschinenoptimierung. Kostenlos ist das trotzdem nicht: Es kostet Ihre Zeit. Der Rechner bewertet sie mit dem Wert Ihrer Arbeitsstunde, damit Sie die Wege fair vergleichen. - F: Kann mir jemand Platz 1 bei Google garantieren? A: Nein. Google schreibt dazu: Niemand kann eine Platzierung bei Google an erster Stelle garantieren, und man solle sich vor Anbietern hüten, die Rankings garantieren. Auch dieser Rechner sagt nur, was SEO kostet, nicht, was es bringt. - F: Was übernimmt Cortexion bei der Suchmaschinenoptimierung? A: Laut unseren Preisen sind SEO, Sitemap und strukturierte Daten in jeder Stufe enthalten. Der KI-SEO-Assistent vergibt beim Bauen für jede Seite Adresse, Titel und Beschreibung, sorgt für eine saubere Überschriften-Struktur und pflegt die Sitemap. Er ersetzt die einmalige Grundlagenarbeit weitgehend, nicht aber die laufende Betreuung: Linkaufbau, Ihr Google-Unternehmensprofil und das Beobachten Ihrer Platzierungen übernehmen Sie selbst oder Fachleute. - F: Sind die Beträge netto oder brutto? A: Der Rechner rechnet alle Beträge netto, ohne Umsatzsteuer. Nennt Ihnen ein Anbieter einen Preis mit 19 % Umsatzsteuer, teilen Sie ihn durch 1,19, bevor Sie ihn eintragen. Ob die Marktwerte der Quellen netto oder brutto gemeint sind, geben diese nicht an. #### Conversion-Rate berechnen: Wie viele Besucher fragen an? (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/conversion-rate-rechner) - Art: Rechner. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Berechnen Sie Ihre Conversion-Rate aus Besuchern und Anfragen, sehen Sie die Zufallsschwankung und wie viele Besucher Ihr Ziel braucht. Kostenlos. - Kurz gesagt: Die Conversion-Rate ist der Anteil der Besucher, die anfragen oder kaufen: Anfragen bzw. Abschlüsse ÷ Besucher × 100. Der Rechner zeigt dazu, wie stark die Rate bei kleinen Zahlen allein durch Zufall schwankt, was eine Steigerung um einige Prozentpunkte an zusätzlichen Anfragen bringt und wie viele Besucher Ihr Ziel braucht. Fragen und Antworten: - F: Wie berechne ich die Conversion-Rate? A: Teilen Sie die Anfragen oder Abschlüsse eines Zeitraums durch die Besucher desselben Zeitraums und nehmen Sie das Ergebnis mal 100. Beispiel: 25 Anfragen aus 2.000 Besuchern ergeben 25 ÷ 2.000 × 100 = 1,25 %. - F: Welche Conversion-Rate ist gut? A: Das hängt von Branche, Angebot und davon ab, was Sie zählen. Ein bekannter Vergleichswert stammt vom Landingpage-Anbieter Unbounce: Laut seinem Conversion Benchmark Report 2024, Daten vom 23.07.2023 bis 23.07.2024, wandelten Landingpages im Median 6,6 % ihrer Besucher um, ausgewertet über mehr als 41.000 Seiten. Das sind aber vor allem Seiten für Werbekampagnen, bei denen jede Art von Conversion zählt, nicht ganze Firmenwebsites. Verlässlicher ist der Vergleich mit Ihren eigenen früheren Zeiträumen. - F: Was ist der Unterschied zwischen Prozentpunkten und Prozent? A: Prozentpunkte sind der Abstand zwischen zwei Raten, Prozent das Verhältnis. Steigt die Rate von 1,25 % auf 1,75 %, sind das 0,5 Prozentpunkte – aber 40 % mehr Anfragen. Der Rechner fragt nach Prozentpunkten und zeigt beides. - F: Warum schwankt meine Rate von Monat zu Monat? A: Auch ohne jede Änderung an der Website schwankt die Rate, weil jeder Besucher für sich entscheidet. Bei wenigen Anfragen fällt das stark ins Gewicht: Mit 25 Anfragen aus 2.000 Besuchern liegt die Rate allein durch Zufall etwa zwischen 0,85 und 1,84 %. Überschneiden sich die Bereiche zweier Monate, kann der Unterschied Zufall sein. Vergleichen Sie dann längere Zeiträume. - F: Wie erhöhe ich die Conversion-Rate meiner Website? A: Meist nicht mit mehr Besuchern, sondern mit einem leichteren Weg zur Anfrage: wenige, klare Schritte statt eines langen Formulars, Kontaktdaten erst am Schluss und eine eindeutige Handlungsaufforderung. Wie das aussieht, beschreibt unser Ratgeber zu Anfragestrecken. Bei Cortexion entwirft die KI solche Anfragestrecken passend zu Ihrem Angebot, etwa als Termin-, Angebots- oder Rückrufanfrage. #### Farbpaletten-Generator: Website-Farben mit geprüftem Kontrast (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/farbpaletten-generator) - Art: Generator. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Erstellen Sie aus einer Grundfarbe eine Farbpalette für Ihre Website, prüfen Sie Kontraste nach WCAG 2.1 und kopieren Sie sie als CSS-Variablen. - Kurz gesagt: Der Generator baut aus Ihrer Grundfarbe eine Hauptfarbe, eine Akzentfarbe und Neutralfarben in je 11 Stufen von hell bis dunkel und prüft typische Paare aus Schrift und Hintergrund nach WCAG 2.1: 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift und Bedienelemente. Die Palette kopieren Sie als CSS-Variablen oder Hex-Liste. Fragen und Antworten: - F: Welcher Kontrast ist für Text nötig? A: Nach WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.4.3 (Stufe AA), mindestens 4,5:1 zwischen Schrift und Hintergrund, bei großer Schrift 3:1. Groß heißt mindestens 18 Punkt oder 14 Punkt fett, auf Websites etwa 24 oder 18,7 CSS-Pixel. Nach Kriterium 1.4.11 brauchen auch Bedienelemente wie Rahmen von Eingabefeldern und wichtige Teile von Grafiken 3:1 gegen angrenzende Farben. In WCAG 2.2 sind beide Kriterien unverändert. - F: Muss meine Website diese Kontraste einhalten? A: Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Online-Shops (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG): weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Die europäische Norm EN 301 549 verlangt in der Fassung V3.2.1 für Webseiten die Kriterien 1.4.3 und 1.4.11 der WCAG 2.1. Ob Ihr Angebot betroffen ist, klären Sie im Zweifel mit einer rechtlichen Beratung – gut lesbar sollte Ihre Website in jedem Fall sein. - F: Welche Art von Akzentfarbe passt zu mir? A: Die Gegenfarbe (komplementär) liegt Ihrer Grundfarbe im Farbkreis gegenüber und hebt sich am deutlichsten ab. Der Dreiklang (Triade) ist um ein Drittel des Farbkreises versetzt und wirkt bunter. Die Nachbarfarbe (analog) liegt dicht neben der Grundfarbe und wirkt ruhig. Probieren Sie alle drei: Die Palette folgt sofort. - F: Warum steht meine Grundfarbe nicht in Stufe 500? A: Jede Stufe hat eine feste Helligkeit. Ihre Grundfarbe steht unverändert in der Stufe, deren Helligkeit ihr am nächsten kommt – ein dunkles Blau etwa in 700, ein helles Gelb in 200. So bleibt die Reihe gleichmäßig, und Ihre Markenfarbe ist trotzdem genau enthalten. - F: Wie übernehme ich die Palette in meine Website? A: Kopieren Sie die CSS-Variablen in Ihr Stylesheet und verwenden Sie sie etwa als var(--color-neutral-900) für Fließtext oder var(--color-primary-600) für Schaltflächen. Die Hex-Liste passt in Grafik- und Office-Programme. Bei Cortexion nennen Sie Ihre Markenfarbe einfach im Chat: Die KI baut daraus die Palette und achtet laut unserer Seite „Funktionen“ auf ausreichende Kontraste. - F: Werden meine Farben gespeichert? A: Nein. Palette, Kontrastprüfung und Export entstehen in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder übertragen noch gespeichert. ### Texte Entwerfen Sie Texte für Website, Über-uns-Seite, Produkte und soziale Netzwerke – aus Ihren Angaben und geprüften Textbausteinen, ohne KI-Dienst. #### Website-Text-Generator: Texte für Startseite und Leistungen (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/website-text-generator) - Art: Generator. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Erstellen Sie Texte für Startseite und Leistungen aus Ihren Angaben: drei Varianten, sachlich, herzlich oder locker, mit Sie oder du. Kostenlos. - Kurz gesagt: Der Generator setzt Art Ihres Betriebs, Leistungen, Ort und Zielgruppe in geprüfte Textbausteine ein und liefert drei Varianten für Startseite und Leistungen – sachlich, herzlich oder locker, mit Sie oder du. Er arbeitet ohne KI-Dienst und erfindet nichts dazu; individuelle Texte schreibt der KI-Textgenerator in Cortexion. Fragen und Antworten: - F: Arbeitet der Generator mit KI? A: Nein. Er setzt Ihre Angaben in geprüfte Textbausteine ein, direkt in Ihrem Browser. Es gibt keinen KI-Dienst, keinen Schlüssel und keine Kosten je Abfrage. Individuelle Texte schreibt der KI-Textgenerator in Cortexion. - F: Soll ich meine Kunden siezen oder duzen? A: Siezen ist die neutrale Wahl. Duzen passt, wenn Sie Ihre Kunden auch im Gespräch duzen. Wichtig ist, bei einer Anrede zu bleiben – auf allen Seiten, in Formularen und in E-Mails. Der Generator schreibt jeden Baustein in der gewählten Form. - F: Wertet Google Texte aus einem Generator ab? A: Nicht wegen der Art der Erstellung. Google schreibt: Die angemessene Nutzung von KI oder Automatisierung verstößt nicht gegen seine Richtlinien. Gegen die Spamrichtlinien verstößt es, viele Seiten ohne Mehrwert für Nutzer zu erzeugen, um das Ranking zu beeinflussen. Nutzen Sie die Bausteine deshalb als Entwurf und ergänzen Sie, was nur Sie wissen. - F: Darf ich die Texte frei verwenden? A: Ja. Die Texte entstehen aus Ihren Angaben und unseren Bausteinen für genau diesen Zweck: Übernehmen, ändern und veröffentlichen Sie sie, wie Sie möchten. Für die Aussagen auf Ihrer Website bleiben Sie selbst verantwortlich. - F: Was kann der KI-Textgenerator von Cortexion mehr? A: Laut unserer Seite „Funktionen“ schreibt er aus Ihrer Beschreibung komplette Texte für jede Seite Ihrer Website, zugeschnitten auf Branche, Zielgruppe und Angebot, statt Angaben in feste Sätze zu setzen. Änderungen wünschen Sie sich im Chat. Er gehört zur Website-Erstellung mit Cortexion. - F: Werden meine Angaben gespeichert? A: Nein. Die Texte entstehen in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder übertragen noch gespeichert. #### Über-uns-Text-Generator: Ihr Über-uns-Text mit Aufbauhilfe (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/ueber-uns-text-generator) - Art: Generator. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Erstellen Sie Ihren Über-uns-Text aus Gründungsjahr, Team, Werten und Arbeitsweise: drei Varianten und ein Aufbau-Check für die Seite. Kostenlos. - Kurz gesagt: Der Generator setzt Gründungsjahr, Team, Werte, Arbeitsweise und Ort in geprüfte Textbausteine ein und liefert drei Varianten Ihres Über-uns-Textes, dazu einen Aufbau-Check für die ganze Seite. Er arbeitet ohne KI-Dienst und erfindet nichts dazu; individuelle Texte schreibt der KI-Textgenerator in Cortexion. Fragen und Antworten: - F: Was gehört auf eine Über-uns-Seite? A: Wer Sie sind, seit wann es Sie gibt, wer bei Ihnen arbeitet, wofür Sie stehen und wie Sie arbeiten – dazu Nachweise, die Sie belegen können, und eine Einladung zum Kontakt. Die Aufbauhilfe auf dieser Seite nennt die Reihenfolge. - F: Wie lang sollte ein Über-uns-Text sein? A: So lang, wie Sie Substanz haben. Die Kurzfassung (Variante 3) passt als Absatz auf die Startseite, die ausführliche Fassung auf eine eigene Seite. Jeder Satz sollte etwas sagen, was ein anderer Betrieb nicht genauso sagen könnte. - F: Gehört das Impressum auf die Über-uns-Seite? A: Nein, es braucht eine eigene, leicht auffindbare Stelle. Nach § 5 Abs. 1 DDG müssen die Pflichtangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein – üblich ist ein eigener Link „Impressum“ in der Fußzeile jeder Seite. - F: Arbeitet der Generator mit KI? A: Nein. Er setzt Ihre Angaben in geprüfte Textbausteine ein, direkt in Ihrem Browser. Es gibt keinen KI-Dienst, keinen Schlüssel und keine Kosten je Abfrage. Laut unserer Seite „Funktionen“ schreibt der KI-Textgenerator in Cortexion aus Ihrer Beschreibung komplette Texte für jede Seite, auch die Über-uns-Seite. - F: Werden meine Angaben gespeichert? A: Nein. Der Text entsteht in Ihrem Browser. Ihre Angaben – auch Namen von Personen – werden weder übertragen noch gespeichert. #### Produktbeschreibung-Generator: Texte für Ihre Produkte (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/produktbeschreibung-generator) - Art: Generator. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Erstellen Sie Produktbeschreibungen aus Merkmalen, Nutzen, Material und Maßen, mit Hinweisen zu Pflichtangaben im Onlinehandel und Quellen. Kostenlos. - Kurz gesagt: Der Generator setzt Produktname, Merkmale, Nutzen, Zielgruppe, Material und Maße in geprüfte Textbausteine ein und liefert drei Varianten: klassisch, Nutzen oder Merkmale zuerst und kurz für Listen und Marktplätze. Er fügt keine Eigenschaften hinzu, arbeitet ohne KI-Dienst und weist auf Pflichtangaben im Onlinehandel hin, mit Quellen. Fragen und Antworten: - F: Was muss in einer Produktbeschreibung stehen? A: Die wesentlichen Eigenschaften der Ware in angemessenem Umfang (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB) – unmittelbar vor der Bestellung klar und hervorgehoben (§ 312j Abs. 2 BGB). Was wesentlich ist, hängt vom Produkt ab: bei Kleidung Material und Größe, bei einer Tasse Fassungsvermögen und ob sie spülmaschinenfest ist. - F: Darf ich „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ schreiben? A: Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ sind seit dem 27. September 2026 unzulässig, wenn Sie keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können, etwa über das EU-Umweltzeichen (Anhang Nr. 4a UWG). Sagen Sie stattdessen konkret, was gemeint ist, zum Beispiel woraus die Verpackung besteht – und nur, wenn es stimmt. - F: Wie lang sollte eine Produktbeschreibung sein? A: So lang, dass Käufer ihre Fragen beantwortet finden. Die Kurzfassung (Variante 3) passt für Listen und Marktplätze, die klassische Variante für die eigene Produktseite. Verbindlich ist nicht die Länge, sondern dass die wesentlichen Eigenschaften drinstehen. - F: Arbeitet der Generator mit KI? A: Nein. Er setzt Ihre Angaben in geprüfte Textbausteine ein, direkt in Ihrem Browser. Es gibt keinen KI-Dienst, keinen Schlüssel und keine Kosten je Abfrage. Individuelle Texte für Ihre Website schreibt der KI-Textgenerator in Cortexion. - F: Werden meine Angaben gespeichert? A: Nein. Die Beschreibung entsteht in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder übertragen noch gespeichert. #### Social-Media-Post-Generator: Beiträge für LinkedIn, Instagram und Facebook (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/social-media-post-generator) - Art: Generator. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Erstellen Sie Beiträge für LinkedIn, Instagram und Facebook aus Anlass, Kernbotschaft und Handlungsaufforderung, mit Hashtags und Zeichenzahl. Kostenlos. - Kurz gesagt: Der Generator baut aus Anlass, Kernbotschaft, Handlungsaufforderung und Ihren Stichwörtern einen Beitrag für LinkedIn, Instagram oder Facebook in drei Varianten, mit Hashtags und Zeichenzahl. Grenzen: 3.000 Zeichen bei LinkedIn, 2.200 Zeichen und höchstens 5 Hashtags bei Instagram, laut Angaben der Plattformen. Er arbeitet ohne KI-Dienst. Fragen und Antworten: - F: Wie lang darf ein Beitrag sein? A: Bei LinkedIn bis zu 3.000 Zeichen laut LinkedIn-Hilfe, bei Instagram höchstens 2.200 Zeichen in der Bildunterschrift laut Entwicklerdokumentation von Meta. Für Facebook haben wir in der Hilfe von Meta keine Höchstzahl gefunden. Lesenswert bleibt ein Beitrag ohnehin eher kurz. - F: Wie viele Hashtags sind erlaubt? A: Bei Instagram bis zu 5 je Beitrag laut Instagram-Hilfe. Für LinkedIn und Facebook haben wir in deren Hilfe keine Höchstzahl gefunden; der Generator setzt dort höchstens 3. Er macht Hashtags nur aus Ihren Stichwörtern und erfindet keine dazu. - F: Sie, du oder ihr? A: Nehmen Sie die Anrede, die Sie auch auf Ihrer Website und im Gespräch verwenden. „ihr“ spricht alle Leser zusammen an, „du“ jeden einzeln, „Sie“ ist die förmliche Wahl. Ihre Kernbotschaft passt der Generator nicht an – schreiben Sie sie in derselben Anrede. - F: Schreibt Cortexion auch Social-Media-Beiträge? A: Der KI-Textgenerator in Cortexion ist laut unserer Seite „Funktionen“ für die Texte Ihrer Website gedacht: Seiten, Leistungsbeschreibungen, die Über-uns-Seite und Handlungsaufrufe. Eine eigene Funktion für Beiträge in sozialen Netzwerken beschreibt die Seite nicht. Dieser Generator ist dafür das kostenlose Werkzeug. - F: Arbeitet der Generator mit KI? A: Nein. Er setzt Ihre Angaben in geprüfte Textbausteine ein, direkt in Ihrem Browser. Es gibt keinen KI-Dienst, keinen Schlüssel und keine Kosten je Abfrage. - F: Werden meine Angaben gespeichert? A: Nein. Der Beitrag entsteht in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder übertragen noch gespeichert, und der Generator veröffentlicht nichts. ### Für Ihren Betrieb Stundensatz, Angebot, Rechnung und Gründung: Hilfen für Selbständige und Handwerk. #### Gründungskosten-Rechner: So viel Kapital brauchen Sie zum Start (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/gruendungskosten-rechner) - Art: Rechner. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Berechnen Sie den Kapitalbedarf Ihrer Gründung als Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH: Gebühren, Stammkapital, laufende Kosten, Puffer. Kostenlos. - Kurz gesagt: Ihr Kapitalbedarf zum Start sind die einmaligen Kosten plus die laufenden Kosten und Ihre Lebenshaltung für die Monate, bis der Umsatz reicht, dazu ein Puffer; bei UG und GmbH muss außerdem Stammkapital vor der Anmeldung eingezahlt sein. Was Ihr Eigenkapital davon nicht deckt, ist Ihre Finanzierungslücke. Fragen und Antworten: - F: Wie viel Startkapital braucht man für die Selbständigkeit? A: Das hängt von Ihrem Geschäft und Ihrer Anlaufzeit ab: Wer eine Werkstatt einrichtet, braucht anderes als jemand, der mit Laptop und Telefon startet. Eine allgemeingültige Zahl gibt es deshalb nicht. Der Rechner zeigt, wie Sie Ihre eigene Zahl finden: einmalige Kosten plus laufende Kosten und Lebenshaltung für die Anlaufmonate plus Puffer. - F: Was kostet die Gründung einer UG oder GmbH? A: Pflicht sind Notar und Handelsregister: Die Notarkosten regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz. Beispielrechnungen der Bundesnotarkammer: rund 105 € für eine Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll, rund 630 € für eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern ohne Musterprotokoll, 25.000 € Stammkapital und Geschäftsführerbestellung, jeweils zuzüglich Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer. Was Ihre Gründung kostet, hängt von Gesellschaftsvertrag und Stammkapital ab; fragen Sie Ihren Notar vorab. Das Registergericht berechnet 225 € bei Bareinlagen und 360 € mit Sacheinlage (HRegGebV, Nr. 2100 und 2101). Dazu kommt die Gewerbeanmeldung, je nach Gemeinde 20 € bis 60 € (Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums). Das Stammkapital ist keine Gebühr, muss aber vor der Anmeldung eingezahlt sein: bei der GmbH mindestens 12.500 €, bei der UG das ganze Stammkapital ab 1 €. - F: Was ist ein Kapitalbedarfsplan? A: Eine Aufstellung aller Kosten bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr Umsatz Betrieb und Lebensunterhalt trägt: einmalige Anschaffungen, laufende Kosten der Anlaufzeit, Ihre Lebenshaltung und eine Reserve. Er gehört zum Businessplan; Banken und Förderstellen fragen danach, wenn Sie eine Finanzierung beantragen. Das Ergebnis dieses Rechners ist eine einfache Fassung davon. - F: Welche Förderung gibt es für Gründer? A: Bundesweit zum Beispiel den ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW (bis zu 200.000 €) und für Arbeitslose den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit (§§ 93 und 94 SGB III). Programme der Länder finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes. Links stehen oben unter „Förderung und Gründungsberatung“. - F: Wie lange dauert die Anlaufzeit? A: Das hängt von Branche, Kundenstamm und Vertrieb ab; eine allgemeingültige Dauer nennen wir deshalb nicht. Fragen Sie sich: Ab wann decken Ihre Einnahmen Betriebskosten und Lebensunterhalt? Rechnen Sie eine vorsichtige und eine zügige Variante durch und vergleichen Sie, wie stark sich Ihr Kapitalbedarf ändert. - F: Brauche ich schon zum Start eine Website? A: Eine Pflicht gibt es nicht. Eine Website hilft, wenn Kunden Sie suchen, bevor sie anrufen, oder wenn Sie Angebot und Kontakt an einer Stelle zeigen wollen. Planen Sie eine, tragen Sie die Kosten zum Start unter „Website und Marketing zum Start“ und die laufenden unter „Software und Abos“ ein. Mit Cortexion erstellen Sie den ersten Entwurf kostenlos; gebucht wird erst zum Überarbeiten und Live-Stellen. #### Kleinunternehmer-Rechner: Gilt die Regelung für Sie? (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/kleinunternehmer-rechner) - Art: Rechner. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Prüfen Sie anhand Ihrer Umsätze, ob die Kleinunternehmerregelung gilt, und vergleichen Sie sie mit der Regelbesteuerung. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Die Kleinunternehmerregelung kann für Sie gelten, wenn Ihr tatsächlicher Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet; im Gründungsjahr gilt nur die Grenze von 25.000 € (§ 19 Abs. 1 UStG, BMF-Schreiben vom 18.03.2025). Der Rechner prüft die Grenzen mit Ihren Umsätzen und vergleicht, was Ihnen als Kleinunternehmer und mit Regelbesteuerung im Jahr bleibt. Fragen und Antworten: - F: Was ist die Kleinunternehmerregelung? A: Eine Regelung im Umsatzsteuergesetz (§ 19 Abs. 1 UStG) für Unternehmen mit kleinen Umsätzen: Ihre Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Wer sie nutzt, weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und zieht aus seinen Ausgaben keine Vorsteuer ab; so rechnet auch Teil 2 des Rechners. Ob sie für Sie gilt, bestätigt Ihnen das Finanzamt oder Ihre Steuerberatung. - F: Welche Grenzen gelten? A: Seit dem 1. Januar 2025 zählt der tatsächliche Gesamtumsatz: höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG). Wer im laufenden Jahr 100.000 € überschreitet, fällt sofort heraus. Schon der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist steuerpflichtig. Ein voraussichtlicher Umsatz spielt keine Rolle mehr. - F: Was gilt im Gründungsjahr? A: Im Jahr der Gründung gibt es keinen Vorjahresumsatz. Dann gilt nur die Grenze von 25.000 € für das laufende Jahr, nicht die von 100.000 € (BMF-Schreiben vom 18.03.2025, Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE). Wer im Gründungsjahr zum Beispiel 60.000 € umsetzt, fällt mit dem Umsatz heraus, mit dem er 25.000 € überschreitet; schon dieser Umsatz ist steuerpflichtig, die Umsätze davor bleiben steuerfrei (Abschnitt 19.1 Abs. 2 und 3 UStAE). - F: Muss ich Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen? A: Nein. Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und schreiben stattdessen auf die Rechnung, dass für Ihre Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a UStDV). Weisen Sie trotzdem Umsatzsteuer aus, schulden Sie den ausgewiesenen Betrag (§ 14c Abs. 1 UStG). - F: Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten? A: Ja, mit einer Erklärung an das Finanzamt. Sie ist unwiderruflich und bindet Sie mindestens 5 Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Erst danach können Sie den Verzicht mit Wirkung ab Beginn eines Kalenderjahres widerrufen. - F: Lohnt sich die Regelbesteuerung? A: Das hängt von Ihren Kunden und Ausgaben ab. Für Kunden, die selbst Vorsteuer abziehen, ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, für Privatkunden nicht. Privatkunden zahlen bei Preisen plus Umsatzsteuer mehr; bei gleichen Preisen bleibt Ihnen weniger. Teil 2 des Rechners zeigt beide Fälle mit Ihren Zahlen; was das für Sie bedeutet, besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung. #### GmbH-Steuerbelastung berechnen: Was bleibt dem Gesellschafter vom Gewinn? (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/gmbh-steuerbelastung-rechner) - Art: Rechner. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Steuerbelastung der GmbH bei Gewinn berechnen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Steuer des Gesellschafters. Mit Rechenweg. Kostenlos. - Kurz gesagt: Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer auf den Gewinn. Schüttet sie aus, zahlt der Gesellschafter zusätzlich Steuer auf die Ausschüttung. Fragen und Antworten: - F: Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH? A: Einen festen Satz gibt es nicht. Die Belastung setzt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammen und hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab. Schüttet die GmbH aus, kommt die Steuer des Gesellschafters hinzu. Der Rechner zeigt Ihre Zahl. - F: Was ist der Unterschied zwischen Thesaurierung und Ausschüttung? A: Behält die GmbH den Gewinn (Thesaurierung), fällt nur die Steuer der GmbH an. Schüttet sie aus, erhebt sie auf die Gewinnanteile Kapitalertragsteuer (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Der „Vergleich nach Ausschüttung“ im Ergebnis zeigt beides mit Ihren Zahlen. - F: Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren? A: Das Teileinkünfteverfahren können Sie beantragen, wenn Sie zu mindestens 25 % an der GmbH beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt sind und durch eine berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit nehmen können (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 und § 3 Nr. 40 Buchstabe d EStG). Dann sind 60 % der Ausschüttung steuerpflichtig. Die Kirchensteuer bemisst sich dabei nach der Einkommensteuer ohne Teileinkünfteverfahren: Die steuerfreien 40 % zählen mit (§ 51a Abs. 2 Satz 2 EStG). Der Antrag gilt für 5 Jahre: für das Jahr, für das Sie ihn stellen, und die folgenden vier, solange Sie ihn nicht widerrufen; nach einem Widerruf ist für diese Beteiligung kein neuer Antrag möglich (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 3, 4 und 6 EStG). Was günstiger ist, hängt vom übrigen Einkommen ab. Mit Haken im Kästchen zeigt der Rechner beide Verfahren. - F: Warum sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028? A: Die Staffel steht in § 23 Abs. 1 KStG: 15 % bis 2027, 14 % für 2028, 13 % für 2029, 12 % für 2030, 11 % für 2031 und 10 % ab 2032. Der Solidaritätszuschlag bleibt 5,5 % der Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer ändert sich dadurch nicht. - F: Was ändert sich 2027 bei der Gewerbesteuer? A: Der Mindesthebesatz steigt ab dem Erhebungszeitraum 2027 von 200 % auf 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 und § 36 Abs. 5b GewStG). Wer in einer Gemeinde mit höherem Hebesatz sitzt, merkt davon nichts. - F: Wie berücksichtige ich das Geschäftsführergehalt? A: Ein angemessenes Gehalt ist Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) und mindert den Gewinn. Eine verdeckte Gewinnausschüttung mindert das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 KStG). Der Rechner bildet Gehalt, Einkommensteuer und Sozialversicherung darauf nicht ab. Tragen Sie den Gewinn nach dem Gehalt ein und fragen Sie Ihre Steuerberatung. #### Stundensatz berechnen als Selbständiger oder Freiberufler (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/stundensatz-rechner-selbstaendige) - Art: Rechner. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Stundensatz für Selbständige und Freelancer berechnen: vom Wunscheinkommen zum Stunden- und Tagessatz, mit Steuern, Vorsorge und Urlaub. Kostenlos. - Kurz gesagt: Ihr Stundensatz ist der Umsatz, den Sie im Jahr brauchen – Wunscheinkommen, Steuern und Vorsorge sowie Betriebskosten –, geteilt durch die Stunden, die Sie tatsächlich abrechnen können. Urlaub, Krankheit, Akquise und Verwaltung verringern diese Stunden und erhöhen so den Satz. Fragen und Antworten: - F: Wie berechne ich meinen Stundensatz? A: Rechnen Sie vom Ergebnis zurück: Teilen Sie das Einkommen, das Ihnen bleiben soll, durch eins minus Ihren Anteil für Steuern und Vorsorge. Das ergibt den Gewinn, den Sie brauchen. Zählen Sie Ihre Betriebskosten dazu und teilen Sie diesen Umsatz durch die Stunden, die Sie im Jahr tatsächlich abrechnen können. Der Rechner zeigt jeden dieser Schritte mit Ihren Zahlen. - F: Warum reicht Wunscheinkommen geteilt durch 160 Stunden nicht? A: 160 Stunden sind ungefähr ein Arbeitsmonat mit 40 Stunden je Woche. Diese Rechnung setzt voraus, dass Sie jede Arbeitsstunde abrechnen, nie Urlaub haben, nie krank sind und keine Kosten tragen. Tatsächlich zahlen Sie aus dem Umsatz noch Steuern, Vorsorge und Betriebskosten, und Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung bezahlt Ihnen niemand. Ihr Satz muss deshalb höher liegen als diese einfache Rechnung. - F: Was gehört in die Betriebskosten? A: Alle Kosten Ihrer Selbständigkeit im Jahr: etwa Büro oder Arbeitsplatz, Hardware und Software, Telefon und Internet, Fahrten, betriebliche Versicherungen, Weiterbildung, Werbung, Buchhaltung und Steuerberatung. Ihre persönliche Vorsorge wie Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge steckt dagegen im Anteil für Steuern und Vorsorge; zählen Sie sie nicht doppelt. - F: Gilt der Satz netto oder brutto? A: Der Rechner ermittelt zuerst den Nettosatz: den Betrag ohne Umsatzsteuer, mit dem Sie rechnen. Weisen Sie Umsatzsteuer aus, kommt sie auf Ihrer Rechnung hinzu und gehört nicht Ihnen, denn Sie führen sie an das Finanzamt ab. Gegenüber Privatkunden nennen Sie in der Regel den Bruttobetrag, gegenüber Unternehmen meist den Nettobetrag. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus; dann sind netto und brutto gleich. Die Regelung gilt aber nur, solange Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. - F: Wie viel Auslastung ist üblich? A: Das hängt von Ihrem Geschäft ab: von Branche, Kundenstamm, Länge der Aufträge und davon, wie viel Akquise und Verwaltung bei Ihnen anfallen. Eine allgemeingültige Zahl nennen wir deshalb nicht. Verlässlich ist Ihre eigene Zeiterfassung: Schreiben Sie einige Wochen lang alle Arbeitsstunden auf und markieren Sie, welche Sie abrechnen konnten. Rechnen Sie dann mit dem Anteil, den Sie tatsächlich erreichen, und sehen Sie im Ergebnis, wie stark 10 oder 20 Prozentpunkte mehr nicht abrechenbare Zeit den Satz verändern. #### Angebot kalkulieren im Handwerk: Preis, Marge und Mindestpreis (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/angebotskalkulation-rechner) - Art: Rechner. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Kalkulieren Sie Ihr Angebot aus Material, Arbeitszeit und Zuschlägen und sehen Sie Marge und Mindestpreis. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Im Handwerk entsteht der Angebotspreis aus den Positionen des Auftrags – Material aus Aufmaß oder Stückliste, Arbeitsstunden zum Stundenverrechnungssatz, Fremdleistungen anderer Gewerke und Pauschalen wie die Anfahrt – mit ihren Zuschlägen, abzüglich eines möglichen Rabatts. Liegt er unter Ihren Selbstkosten, dem Mindestpreis, kostet Sie der Auftrag Geld – der Rechner zeigt beides samt Marge und jedem Rechenschritt. Fragen und Antworten: - F: Was ist der Unterschied zwischen Aufschlag und Marge? A: Ein Aufschlag wird auf die Kosten gerechnet, die Marge auf den Verkaufspreis. Ein Beispiel: 100 € Kosten mit 25 % Aufschlag ergeben 125 € Preis. Die Marge beträgt 25 €, das sind 20 % vom Preis, nicht 25 %. Wer beides verwechselt, hält seinen Gewinn für größer, als er ist. Der Rechner zeigt die Marge deshalb in Euro und in Prozent vom Angebotspreis netto. - F: Warum Wagnis und Gewinn? A: Die Selbstkosten decken nur, was der Auftrag Sie kostet. Der Zuschlag für Wagnis und Gewinn deckt Risiken, die sich vorher keinem Auftrag zuordnen lassen, etwa Gewährleistung, Nacharbeit, steigende Einkaufspreise oder Kunden, die nicht zahlen. Außerdem bringt er den Gewinn, aus dem Ihr Betrieb Rücklagen bildet und investiert. Ohne ihn arbeiten Sie bestenfalls kostendeckend. Steckt der Zuschlag schon in Ihrem Stundenverrechnungssatz, lassen Sie das Kästchen „Stundensatz enthält bereits Wagnis und Gewinn“ angekreuzt: Dann kommt er nur noch auf Material und Fremdleistungen und nicht ein zweites Mal auf die Arbeit. - F: Wie hoch muss der Materialzuschlag sein? A: Das hängt von Ihrem Betrieb ab; eine allgemeine Zahl nennen wir deshalb nicht. Der Zuschlag soll decken, was das Material Sie über den Einkaufspreis hinaus kostet: Bestellen, Abholen oder Liefern, Lagern, Verschnitt und Bruch, Rücksendungen und die Gewährleistung für eingebautes Material. Rechnen Sie diese Kosten für ein Jahr zusammen und setzen Sie sie ins Verhältnis zu Ihrem Materialeinkauf im selben Jahr. Was davon schon in den Betriebskosten Ihres Stundenverrechnungssatzes steckt, zählen Sie nicht doppelt. - F: Wann ist ein Rabatt ein Verlust? A: Sobald der Angebotspreis nach Rabatt unter Ihren Selbstkosten liegt, also unter dem Mindestpreis. Dann zahlen Sie bei diesem Auftrag drauf. Liegt der Preis darüber, kostet der Rabatt Sie Gewinn, aber noch kein Geld. Ein Rabatt verringert die Marge stärker, als die Prozentzahl vermuten lässt: Bei 100 € Preis und 80 € Selbstkosten bleiben 20 € Marge; 10 % Rabatt senken den Preis auf 90 € und halbieren die Marge auf 10 €. Der Rechner warnt, wenn der Preis unter den Mindestpreis fällt, und nennt den Rabatt, bis zu dem Ihre Selbstkosten gedeckt bleiben. #### Rechnung schreiben: Mit allen Pflichtangaben (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/rechnung-schreiben) - Art: Generator. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Schreiben Sie eine Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG, als Kleinunternehmer nach § 34a UStDV, und drucken Sie sie als PDF. Kostenlos. - Kurz gesagt: Eine Rechnung braucht nach § 14 UStG unter anderem Name und Anschrift beider Seiten, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Menge und Art der Leistung, den Leistungszeitpunkt sowie Entgelt und Umsatzsteuer nach Steuersätzen; Kleinunternehmern genügen weniger Angaben (§ 34a UStDV), ebenso bei Rechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV). Das Werkzeug zeigt bei jeder Eingabe, welche Pflichtangaben noch fehlen, rechnet die Summen auf den Cent und erstellt Rechnung oder Angebot zum Drucken oder als PDF – alles in Ihrem Browser. Fragen und Antworten: - F: Was sind Pflichtangaben auf einer Rechnung? A: Pflichtangaben sind die Angaben, die § 14 Abs. 4 UStG für eine Rechnung verlangt: Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, der Leistungszeitpunkt, das Entgelt nach Steuersätzen sowie Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. In besonderen Fällen kommen weitere hinzu. Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen weniger Angaben (§ 33 UStDV): Name und Anschrift von Ihnen, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe mit dem Steuersatz. Das Werkzeug zeigt Ihnen bei jeder Eingabe, welche der genannten Angaben in Ihrer Rechnung noch fehlen. - F: Muss ich als Kleinunternehmer etwas Besonderes schreiben? A: Ja: Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und schreiben stattdessen, dass für Ihre Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Dafür genügen weniger Angaben (§ 34a UStDV): Name und Anschrift beider Seiten, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie das Entgelt mit diesem Hinweis. Rechnungsnummer und Leistungsdatum sind für Sie keine Pflicht, aber empfehlenswert. Kreuzen Sie im Werkzeug „Ich bin Kleinunternehmer (§ 19 UStG)“ an: Dann prüft es nach diesen Regeln, und unter den Summen steht „Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG).“ - F: Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren? A: Acht Jahre (§ 14b Abs. 1 UStG). Das gilt für Kopien Ihrer eigenen Rechnungen und für alle Rechnungen, die Sie erhalten. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Privatkunden, für die Sie an einem Grundstück arbeiten, müssen Ihre Rechnung zwei Jahre aufbewahren; darauf weisen Sie in der Rechnung hin. - F: Reicht ein PDF? A: Ein PDF aus diesem Werkzeug ist keine E-Rechnung; die hat ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Papier oder PDF genügt bei Rechnungen an Privatkunden und bei Rechnungen von Kleinunternehmern; für ein PDF braucht es die Zustimmung des Empfängers (§ 14 Abs. 1 UStG). Zwischen Unternehmen im Inland ist ein PDF mit Zustimmung des Empfängers noch bis 31.12.2026 erlaubt, für Umsätze 2027 nur bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 nicht mehr (§ 27 Abs. 38 UStG). - F: Muss ich E-Rechnungen empfangen können? A: Ja, seit dem 1. Januar 2025 jedes Unternehmen im Inland, auch als Kleinunternehmer. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums genügt dafür ein E-Mail-Postfach. #### Google-Bewertungslink erstellen: Link, QR-Code und Aufsteller (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/werkzeuge/google-bewertungslink-generator) - Art: Generator. Stand: Oktober 2026. Kostenlos. - Beschreibung: Erstellen Sie den Link, mit dem Kunden Sie bei Google bewerten, dazu QR-Code und druckfertigen Aufsteller. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Kurz gesagt: Ihr Google-Bewertungslink lautet https://search.google.com/local/writereview?placeid= und dahinter die Place-ID Ihres Unternehmens. Der Generator baut ihn aus Ihrer Place-ID oder übernimmt Ihren vorhandenen Link und erstellt dazu QR-Code und druckfertigen Aufsteller, alles in Ihrem Browser. Fragen und Antworten: - F: Was ist eine Place-ID? A: Die Place-ID ist die eindeutige Kennung, unter der Google einen Ort in Google Maps führt, also auch Ihr Unternehmen. Sie besteht aus Buchstaben, Ziffern, Unterstrich und Bindestrich, zum Beispiel ChIJN1t_tDeuEmsRUsoyG83frY4. Hängt man sie an https://search.google.com/local/writereview?placeid= an, öffnet der Link direkt das Bewertungsfenster dieses Ortes. - F: Wie finde ich den Bewertungslink in meinem Unternehmensprofil? A: Melden Sie sich mit dem Google-Konto an, mit dem Sie Ihr Unternehmensprofil verwalten, und suchen Sie bei Google nach Ihrem Firmennamen. In der Verwaltung Ihres Profils gibt es eine Schaltfläche, mit der Sie Kunden um Rezensionen bitten; sie zeigt einen Link zum Teilen. Google ändert Bezeichnungen und Aufbau gelegentlich. Finden Sie die Schaltfläche nicht, nutzen Sie die Place-ID wie oben beschrieben. - F: Darf ich Kunden zu einer Bewertung auffordern? A: Ja. Google stellt Unternehmen dafür selbst einen Link im Unternehmensprofil bereit. Fragen Sie aber alle Kunden, nicht nur zufriedene, und bieten Sie keine Gegenleistung für eine Bewertung an, auch keinen Rabatt oder Gutschein. Das ist nach den Richtlinien von Google nicht erlaubt. Am einfachsten fragen Sie persönlich, mit einem QR-Code vor Ort oder mit dem Link auf Rechnung oder Beleg auf Papier. - F: Darf ich per E-Mail um eine Bewertung bitten? A: Nur mit Einwilligung des Kunden oder unter den engen Bedingungen von § 7 Abs. 3 UWG. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Bitte um Bewertung per E-Mail Werbung ist, auch wenn sie zusammen mit der Rechnung für einen Kauf verschickt wird (Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17). Werbung per E-Mail braucht grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Ohne sie geht es nur bei eigenen Kunden, wenn alle Bedingungen von § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind, darunter der Hinweis auf das Widerspruchsrecht schon bei der Angabe der Adresse und in jeder E-Mail. Das ist keine Rechtsberatung. - F: Kostet das etwas? A: Nein. Der Generator ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar, auch Link, QR-Code und Aufsteller dürfen Sie frei verwenden. Ihr Unternehmensprofil bei Google und die Bewertungen darin kosten ebenfalls nichts. ## Websites nach Branche Je Branche, was die Website leisten muss, welche Seiten sie braucht und was sie kostet; Übersicht unter https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/branchen. ### Website für Elektriker: Was sie leisten muss und was sie kostet (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/branchen/elektriker) - Branche: Elektriker. Stand: Oktober 2026. - Beschreibung: Website für Elektriker: welche Seiten, Angaben und Vertrauenssignale ein Elektrobetrieb braucht und was sie kostet. Erster Entwurf kostenlos. - Kurz gesagt: Eine Website für Elektriker muss vor allem zeigen, welche Elektroarbeiten Sie in welchem Einzugsgebiet übernehmen, und es Kunden leicht machen, Sie bei einer Störung anzurufen oder eine Wallbox, einen Zählerschrank oder eine Sanierung mit den nötigen Angaben anzufragen. Mit Cortexion ist der erste komplette Entwurf für Ihren Elektrobetrieb kostenlos; gebucht wird erst zum Überarbeiten und Veröffentlichen, ab 14,99 € netto pro Nutzer und Monat bei jährlicher Zahlung. Fragen und Antworten: - F: Brauche ich als Elektriker für jede Leistung eine eigene Seite? A: Für jede Leistung, mit der Sie gefunden werden wollen, ja: Eine Seite über Wallboxen beantwortet die Fragen eines Wallbox-Kunden besser als ein Stichwort in einer langen Liste. Kleinere Arbeiten wie Lampen anschließen oder Steckdosen versetzen können gesammelt auf einer Seite stehen. Für den Anfang reichen Startseite, die drei wichtigsten Leistungsseiten und Kontakt; die Seite für Photovoltaik oder Smart Home kommt dazu, wenn Sie das anbieten. - F: Soll ich auf der Website Preise nennen, etwa für eine Wallbox-Installation? A: Feste Preise sind bei Elektroarbeiten schwierig, weil Zustand der Anlage, Leitungswege und Zählerschrank den Aufwand bestimmen. Besser erklären Sie auf der Wallbox-Seite, wovon der Preis abhängt, etwa vom Weg der Leitung zwischen Zählerschrank und Stellplatz, und welche Fotos Sie für ein Angebot brauchen. Einen Pauschalpreis nennen Sie nur, wenn Sie ihn genau so anbieten und dazuschreiben, was er enthält. - F: Kann ich einen Notdienst nennen, wenn ich nicht rund um die Uhr erreichbar bin? A: Ja, wenn Sie genau die Zeiten nennen, zu denen Sie tatsächlich erreichbar sind, und sagen, ob Zuschläge anfallen. „24 Stunden erreichbar“ gehört nur auf die Website, wenn das im Alltag stimmt. Bieten Sie keinen Notdienst an, schreiben Sie das dazu; dann weiß der Kunde mit ausgefallenem Strom, dass er nachts einen anderen Betrieb anrufen muss. - F: Kann ich Fotos von Kundenaufträgen auf meiner Website zeigen? A: Fragen Sie vorher den Kunden und halten Sie seine Zustimmung schriftlich fest. Achten Sie darauf, dass auf den Fotos keine Personen, Namen an Klingeln, Hausnummern oder Autokennzeichen zu erkennen sind; bei Alarm- und Videotechnik auch nicht, wo beim Kunden Kameras und Melder sitzen. Gut eignen sich Detailaufnahmen eigener Arbeit, etwa eine fertig verdrahtete Unterverteilung oder eine montierte Wallbox. - F: Lohnt sich eine Website, wenn mein Elektrobetrieb schon ausgelastet ist? A: Dann hilft sie bei anderem als bei mehr Anfragen: Sie sprechen gezielt die Aufträge an, die Sie wollen, etwa Sanierungen statt Kleinreparaturen, und fragen mit dem Formular gleich die Angaben ab, die Sie für ein Angebot brauchen. Außerdem ist die Website der Ort, an dem sich Gesellen und Auszubildende ein Bild von Ihrem Betrieb machen, bevor sie sich bei Ihnen bewerben. ### Website für Praxen: Werberecht, Gesundheitsdaten und Pflichtangaben (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/branchen/praxis) - Branche: Praxen. Autor: Markus Offermann, Geschäftsführer. Stand: Oktober 2026. - Beschreibung: Website für Praxen: Werbegrenzen nach HWG und Berufsordnung, Gesundheitsdaten, Terminanfrage und Impressum mit Kammer. Erster Entwurf kostenlos. Das Wichtigste in Kürze: - Werbung: Sachliche Information über die Praxis ist erlaubt; anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung untersagen die Berufsordnungen, etwa § 27 Abs. 3 der Musterberufsordnung für Ärzte, § 21 der Musterberufsordnung für Zahnärzte und § 23 Abs. 3 der Muster-Berufsordnung für Psychotherapeuten. - Heilmittelwerbegesetz: Für Werbung mit Behandlungen gilt zusätzlich das HWG: Es verbietet, einer Behandlung Wirkungen zuzuschreiben, die sie nicht hat, fälschlich einen sicheren Erfolg in Aussicht zu stellen (§ 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 Buchst. a HWG) und mit Äußerungen Dritter zu werben, die missbräuchlich, abstoßend oder irreführend eingesetzt werden (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG). - Gesundheitsdaten: Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9 DSGVO); schon Angaben bei der Anmeldung zu einer Behandlung können dazu zählen (Erwägungsgrund 35 DSGVO). Eine Anamnese gehört nicht in ein Website-Formular, dessen Inhalt als gewöhnliche E-Mail ankommt. - Impressum: Neben Name, Anschrift und E-Mail-Adresse nennt das Impressum die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, der sie verliehen hat, und die berufsrechtlichen Regelungen mit dem Hinweis, wo sie zugänglich sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG). - Bei Cortexion: Der Websitebuilder baut die Praxis-Website mit Texten, Design sowie Impressum und Datenschutzerklärung als Entwurf, nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA; Termin- und Rückrufanfragen über die Website sind für Praxen erst mit der Berufsgeheimnisträger-Edition möglich. - Grenze: Patientendaten verarbeitet Cortexion derzeit nicht. Die AGB erlauben Daten unter Schweigepflicht (§ 203 StGB) nur mit Sonderbedingungen für Berufsgeheimnisträger; deren Vertragsmodul ist laut cortexion.ai noch in Entwicklung. Fragen und Antworten: - F: Darf eine Arztpraxis auf ihrer Website werben? A: Ja, mit sachlicher, berufsbezogener Information über Praxis, Leistungen, Team, Qualifikationen und Organisation (§ 27 Abs. 2 und 4 MBO-Ä). Untersagt ist berufswidrige Werbung, insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende (§ 27 Abs. 3 MBO-Ä). Für Werbung mit Behandlungen gilt zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer, die auf der Musterberufsordnung beruht. - F: Dürfen Patientenbewertungen auf die Praxis-Website? A: Das Heilmittelwerbegesetz untersagt außerhalb der Fachkreise Werbung mit Äußerungen Dritter, etwa Dank- oder Empfehlungsschreiben, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend erfolgen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG). Echte, unveränderte Bewertungen sind damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen; ausgewählte Lobeshymnen zu einzelnen Behandlungen können aber irreführen. Veröffentlichen Sie Dankschreiben oder Bewertungen selbst, brauchen Sie die Einwilligung der Patientin oder des Patienten, denn schon die Tatsache einer Behandlung fällt unter die Schweigepflicht und ist ein Gesundheitsdatum (§ 203 StGB, Art. 9 DSGVO). Zeigen Sie Bewertungen, geben Sie an, ob und wie Sie prüfen, dass sie von echten Patientinnen und Patienten stammen (§ 5b Abs. 3 UWG). Klären Sie im Zweifel mit Ihrer Kammer, was zulässig ist. - F: Darf eine Praxis Terminanfragen über ein Formular auf der Website annehmen? A: Möglich ist das, wenn das Formular nur abfragt, was für den Termin nötig ist, und der Weg zu den Anforderungen an Gesundheitsdaten passt. Schon Angaben bei der Anmeldung zu einer Behandlung können Gesundheitsdaten sein (Erwägungsgrund 35 DSGVO), und die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Dienstleistern (§ 203 StGB). Bei Cortexion geht das derzeit nicht: Die AGB verlangen dafür Sonderbedingungen für Berufsgeheimnisträger, deren Vertragsmodul laut cortexion.ai noch in Entwicklung ist. - F: Was muss ins Impressum einer Praxis? A: Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, die Kammer, der Sie angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen mit dem Hinweis, wo sie zugänglich sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 DDG). Je nach Praxis kommen Aufsichtsbehörde, Register und Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer hinzu. - F: Muss eine Praxis-Website barrierefrei sein? A: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Websites, die auf einen Vertrag mit Verbrauchern zielen; eine reine Informationsseite fällt nach diesem Maßstab nicht darunter, und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Unabhängig davon erreicht eine barrierefreie Website ältere Menschen und Menschen mit Behinderung besser. Cortexion baut laut Funktionen-Seite nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA; eine Prüfung der fertigen Website ersetzt das nicht. - F: Kann Cortexion die Website meiner Praxis erstellen? A: Ja: Texte, Design, Impressum und Datenschutzerklärung als Entwurf, gebaut nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA, und Hosting zu 100 % in Deutschland. Der erste Entwurf ist kostenlos, und Patientendaten brauchen wir dafür nicht. Patientendaten über die Website, auch über ein Kontaktformular, sind derzeit nicht möglich; bis die Berufsgeheimnisträger-Edition verfügbar ist, laufen Termine über Telefon, E-Mail oder Ihren bestehenden Terminservice. ## Glossar Definitionen unter https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar; jeder Begriff ist über seinen Anker direkt verlinkbar. ### Grundbegriffe rund um die Firmenwebsite - KI-Website-Builder (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#ki-website-builder): Ein KI-Website-Builder ist ein Dienst, der aus einer Beschreibung in normaler Sprache eine Website erzeugt, statt sie in einem Editor zusammenbauen zu lassen. Es gibt zwei Ausprägungen: Werkzeuge, bei denen die KI nur den ersten Entwurf liefert und Sie danach selbst weiterbauen, und KI-Agenturen wie Cortexion, die auch alle späteren Änderungen umsetzen. - Homepage-Baukasten (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#homepage-baukasten): Ein Homepage-Baukasten ist eine Software, in der Sie Ihre Website selbst per Maus zusammenstellen – Anbieter sind zum Beispiel Wix, Squarespace oder IONOS. Der Einstieg ist günstig, der eigentliche Aufwand entsteht danach: Texte, Bilder und die Handy-Ansicht bleiben weitgehend Ihre Aufgabe, Rechtstexte je nach Anbieter und Tarif. - Content-Management-System (CMS) (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#content-management-system): Ein Content-Management-System ist eine Software zur Pflege von Website-Inhalten, das bekannteste ist WordPress. Es bietet viel Freiheit, verlangt aber regelmäßige Updates, Sicherheitspflege und meist jemanden, der sich damit auskennt. - Relaunch (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#relaunch): Ein Relaunch ist die grundlegende Erneuerung einer bestehenden Website statt eines Starts bei null. Entscheidend ist dabei, dass Inhalte übernommen und alte Adressen weitergeleitet werden, weil sonst über Jahre aufgebaute Google-Platzierungen verloren gehen können. - Domain (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#domain): Die Domain ist die Adresse Ihrer Website, zum Beispiel ihre-firma.de. Sie wird jährlich gemietet und lässt sich zwischen Anbietern umziehen; eine eigene Domain wirkt professioneller als eine Unteradresse des Anbieters und zahlt langfristig auf die Sichtbarkeit ein. - Anfragestrecke (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#anfragestrecke): Eine Anfragestrecke ist ein mehrstufiges Formular, das statt aller Felder auf einmal nur wenige Fragen pro Schritt stellt. In der Praxis führt das zu deutlich mehr abgeschickten Anfragen als ein langes Kontaktformular, weil der erste Schritt niedrigschwellig ist. - Conversion (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#conversion): Eine Conversion ist die gewünschte Handlung eines Besuchers – meist eine abgeschickte Anfrage, ein Anruf oder eine Terminbuchung. Die Conversion-Rate setzt diese Handlungen ins Verhältnis zu allen Besuchen und ist die aussagekräftigste Kennzahl einer Firmenwebsite. - KI-Credits (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#ki-credits): KI-Credits sind das Kontingent, das bei Cortexion verbraucht wird, wenn die KI-Agentur für Sie arbeitet – beim Aufbau der Website, bei Änderungen und beim Erzeugen von Texten und Bildern. Die Stufen unterscheiden sich nur in der Menge der monatlichen KI-Credits; Besucherinnen und Besucher Ihrer Website verbrauchen keine. ### Gefunden werden: Suchmaschinen und KI-Antworten - Suchmaschinenoptimierung (SEO) (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#suchmaschinenoptimierung): Suchmaschinenoptimierung umfasst alle Maßnahmen, die eine Website in den unbezahlten Ergebnissen von Suchmaschinen nach vorne bringen. Dazu gehören passende Inhalte zu echten Suchbegriffen, eine saubere technische Grundlage und Verweise anderer Websites. - Generative Engine Optimization (GEO) (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#generative-engine-optimization): Generative Engine Optimization bezeichnet die Optimierung von Inhalten für KI-Antwortdienste wie ChatGPT, Perplexity oder Googles KI-Übersichten. Anders als bei klassischem SEO geht es nicht um einen Platz in einer Liste, sondern darum, dass eine KI Ihre Inhalte als Quelle nennt. Nach welchen Kriterien die Dienste ihre Quellen auswählen, legen die Anbieter nicht offen. Belegt sind nur Grundlagen: Ihre Crawler müssen die Seiten lesen dürfen, und wichtige Fakten stehen als Text auf der Seite; Google verlangt für seine KI-Funktionen nichts über die übliche Suchmaschinenoptimierung hinaus. - Meta-Titel und Meta-Beschreibung (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#meta-titel): Der Meta-Titel ist die anklickbare Überschrift eines Suchergebnisses, die Meta-Beschreibung der Text darunter. Google zeigt rund 60 Zeichen des Titels und etwa 155 Zeichen der Beschreibung; alles darüber wird abgeschnitten, weshalb jede Seite eine eigene, knappe Fassung braucht. - Strukturierte Daten (Schema.org) (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#strukturierte-daten): Strukturierte Daten sind maschinenlesbare Zusatzangaben im Quelltext einer Seite, meist im Format JSON-LD nach dem Vokabular von Schema.org. Sie erklären Suchmaschinen und KI-Diensten, was auf der Seite steht – etwa dass es sich um ein Unternehmen, ein Produkt mit Preis, eine Anleitung oder eine Frage-Antwort-Sammlung handelt. - Sitemap (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#sitemap): Eine Sitemap ist eine maschinenlesbare Liste aller Seiten einer Website, üblicherweise unter /sitemap.xml. Suchmaschinen nutzen sie, um neue oder geänderte Seiten schneller zu finden; gepflegt werden sollte sie automatisch, nicht von Hand. - robots.txt und llms.txt (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#robots-txt): Die robots.txt liegt im Wurzelverzeichnis einer Website und regelt, welche Bereiche automatisierte Besucher lesen dürfen; seit 2022 ist sie als RFC 9309 festgeschrieben. Die llms.txt ist dagegen nur ein Vorschlag aus dem Jahr 2024: eine kompakte Zusammenfassung der Website in Textform für Sprachmodelle. Eine Wirkung auf KI-Antworten ist nicht belegt, und die Google-Suche wertet sie laut Google nicht aus. - Weiterleitung (301) (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#weiterleitung-301): Eine 301-Weiterleitung schickt Besucher und Suchmaschinen dauerhaft von einer alten auf eine neue Adresse. Bei jedem Relaunch ist sie der wichtigste Schutz vor Sichtbarkeitsverlust, weil Suchmaschinen so die alte Adresse der neuen zuordnen können. - Alt-Text (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#alt-text): Der Alt-Text beschreibt in wenigen Worten, was auf einem Bild zu sehen ist. Er wird von Screenreadern vorgelesen, erscheint, wenn ein Bild nicht lädt, und hilft Suchmaschinen beim Einordnen – rein dekorative Bilder bekommen bewusst einen leeren Alt-Text. ### Technik und Betrieb - Hosting (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#hosting): Hosting ist die Bereitstellung des Speicherplatzes und der Rechenleistung, auf denen Ihre Website läuft. Für deutsche Unternehmen ist der Serverstandort relevant: Server in der Europäischen Union vereinfachen die datenschutzrechtliche Bewertung erheblich. - SSL-Verschlüsselung (HTTPS) (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#ssl-verschluesselung): SSL verschlüsselt die Verbindung zwischen Browser und Website, erkennbar am https:// und am Schloss in der Adresszeile. Ohne SSL warnen Browser sichtbar vor der Seite, und Formulardaten wären unterwegs mitlesbar – für Firmenwebsites ist es deshalb Pflicht. - Responsive Design (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#responsive-design): Responsive Design bedeutet, dass sich das Layout einer Website automatisch an die Bildschirmgröße anpasst. Da die Mehrheit der Besuche über Smartphones kommt, wird sinnvollerweise zuerst die Handy-Ansicht gebaut und erst danach die große Darstellung. - Core Web Vitals (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#core-web-vitals): Core Web Vitals sind Googles Messwerte für die Nutzungsqualität einer Seite: wie schnell der Hauptinhalt erscheint, wie zügig die Seite auf Eingaben reagiert und wie stark das Layout beim Laden springt. Sie fließen in die Bewertung durch Google ein und entscheiden praktisch darüber, ob Besucher bleiben. - Barrierefreiheit (WCAG 2.1 AA) (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#barrierefreiheit): Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website auch mit Screenreader, per Tastatur oder mit eingeschränktem Sehvermögen nutzbar ist; der übliche Maßstab ist die Stufe AA der WCAG 2.1. Praktisch heißt das: ausreichende Farbkontraste, sichtbare Fokusrahmen, sinnvolle Alt-Texte und eine saubere Überschriften-Hierarchie. - WebP und AVIF (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#webp-und-avif): WebP und AVIF sind moderne Bildformate, die bei gleicher Qualität deutlich kleiner sind als JPEG. Zusammen mit passgenauen Bildgrößen für jedes Gerät sind sie der wirksamste Hebel für kurze Ladezeiten auf dem Smartphone. - SPF, DKIM und DMARC (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#spf-dkim-dmarc): SPF, DKIM und DMARC sind Einträge im DNS Ihrer Domain, mit denen empfangende Mailserver prüfen, ob eine E-Mail wirklich von Ihrer Domain stammt: SPF nennt die erlaubten Absender-Server, DKIM signiert jede Mail, DMARC legt fest, was mit Mails geschieht, die die Prüfung nicht bestehen. Fehlen die Einträge, landen Ihre Mails eher im Spam. ### Pflichten in Deutschland - Impressum (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#impressum): Das Impressum ist die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Es gehört auf jede geschäftsmäßige Website und enthält Name, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Kontaktmöglichkeit sowie – falls vorhanden – Register- und Umsatzsteuerangaben. - Datenschutzerklärung (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#datenschutzerklaerung): Die Datenschutzerklärung erklärt nach Art. 13 DSGVO, welche personenbezogenen Daten eine Website verarbeitet, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange. Sie muss zu dem passen, was die Website tatsächlich tut – eine kopierte Mustererklärung ist deshalb riskant. - DSGVO (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#dsgvo): Die Datenschutz-Grundverordnung regelt europaweit den Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Websites heißt das vor allem: nur erheben, was gebraucht wird, transparent darüber informieren, Daten möglichst in der EU verarbeiten – eine Übermittlung in Drittländer nur mit Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO – und Betroffenenrechte wie Auskunft und Löschung ermöglichen. - Cookie-Banner (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#cookie-banner): Ein Cookie-Banner holt die Einwilligung ein, die § 25 TDDDG verlangt, bevor eine Website Informationen auf dem Gerät ihrer Besucher speichert oder ausliest – Cookies, Einträge im lokalen Speicher oder Pixel –, soweit das für den gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich ist. Wer cookielos misst und nichts dergleichen einbindet, braucht oft kein Banner; Karten, Videos oder Werbepixel machen eines nötig, und es ist in jeder Stufe enthalten. Diese Website fragt für zwei Zwecke um Erlaubnis: die Erfolgsmessung ihrer Anzeigen und die Nutzungsanalyse. - TDDDG (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#tdddg): Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, bis Mai 2024 TTDSG) regelt unter anderem, wann eine Website Informationen auf dem Gerät ihrer Besucher speichern oder auslesen darf. Nach § 25 TDDDG braucht sie dafür eine Einwilligung, außer der Zugriff ist für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. - AV-Vertrag (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#av-vertrag): Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) ist nach Art. 28 DSGVO nötig, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet – etwa der Anbieter, der Ihre Website hostet oder Formularanfragen speichert. Er legt fest, wofür der Dienstleister die Daten verwenden darf und wie er sie schützt. - BFSG (https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/glossar#bfsg): Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und verlangt Barrierefreiheit unter anderem von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also von Websites, über die Verbraucher Verträge schließen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG); technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549 mit den Kriterien der WCAG 2.1 AA. ## Hinweise zur Nutzung - Diese Datei darf von KI-Antwortdiensten gelesen und zitiert werden; als Quelle bitte Cortexion mit der jeweiligen Seiten-URL nennen. - Preise verstehen sich netto pro Nutzer und Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. - Vollständige Seitenliste als XML: https://www.webseite-mit-ki-erstellen.de/sitemap.xml - Die Kampagnenseiten /lp-1 bis /lp-7 sind bewusst nicht für den Index bestimmt und enthalten keine zusätzlichen Informationen.