Barrierefreiheit
Barrierefreie Website: was das BFSG verlangt und was Cortexion mitbringt
Eine barrierefreie Website lässt sich auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur, mit 200 % Zoom oder mit schwachem Sehvermögen bedienen. Seit dem 28. Juni 2025 ist das für viele Unternehmen keine Kür mehr: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet erstmals private Anbieter.
Hier steht, wen das Gesetz betrifft, welcher technische Maßstab gilt, was Cortexion beim Bau Ihrer Website mitbringt und was Sie selbst beachten müssen.
Diese Seite erklärt die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Für wen diese Seite gedacht ist
- Betriebe, die über ihre Website an Verbraucher verkaufen oder Buchungen annehmen
- Alle, die wissen wollen, ob das BFSG für sie gilt
- Website-Betreiber, die mehr Menschen erreichen wollen – mit oder ohne Pflicht
Die Ausgangslage
Typische Barrieren – und wen sie aussperren
Barrieren treffen Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen, aber auch ältere Menschen und alle, die gerade ein Handy in der Sonne bedienen. Diese vier Fehler sind besonders häufig; in Klammern steht das Erfolgskriterium der WCAG 2.1.
Bilder ohne Alternativtext
Ein Screenreader liest bei Bildern ohne Alternativtext nichts oder nur den Dateinamen vor. Wer nicht sieht, verpasst so Informationen, die nur im Bild stehen (1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
Zu wenig Kontrast
Hellgraue Schrift auf weißem Grund ist für viele kaum lesbar. Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 : 1, großer Text 3 : 1 (1.4.3 Kontrast (Minimum)).
Formulare ohne Beschriftung
Steht die Bezeichnung nur als Platzhalter im Feld, verschwindet sie beim Tippen. Wer dann nicht mehr weiß, was in das Feld gehört, steht ohne Hilfe da (3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen).
Nur mit der Maus bedienbar
Menüs, Schieberegler oder Buttons, die sich nicht mit der Tastatur erreichen lassen, sperren alle aus, die keine Maus nutzen können (2.1.1 Tastatur).
Wie Ihre Website bei diesen und weiteren Punkten dasteht, zeigt der kostenlose Barrierefreiheits-Test. Automatische Tests finden allerdings nur einen Teil der Barrieren.
Die Rechtslage
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um. Für Websites zählen vor allem diese Regeln:
- Es gilt für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Gemeint sind Angebote auf Websites und in Apps, die auf den Abschluss eines Vertrags mit Verbrauchern zielen (§ 2 Nr. 26 BFSG).
- Nicht erfasst sind u. a. Videos und Office-Dateien wie PDFs, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sowie Inhalte Dritter, die Sie weder finanzieren noch entwickeln noch kontrollieren (§ 1 Abs. 4 BFSG).
- Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (§ 3 Abs. 3 BFSG): weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
- Angebote ausschließlich für Unternehmen sollten nach Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht betroffen sein. Entscheidend ist, ob die Website auf einen Vertrag mit Verbrauchern zielt.
- Websites müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein (§ 12 Nr. 3 BFSGV). Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549: Die bisherige Fassung V3.2.1 (2021) verweist für Websites auf die WCAG 2.1, Stufen A und AA. Die für das BFSG überarbeitete Fassung EN 301 549 V4.1.1 (September 2026) verweist auf die WCAG 2.2; das Kriterium 4.1.1 ist dort entfallen. Die Konformitätsvermutung nach § 4 BFSG gibt sie erst, wenn ihre Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist – am 11.10.2026 war das noch nicht der Fall. Bis dahin nennt die Bundesfachstelle die geltende EN 301 549 und die WCAG als Orientierung.
- Wer unter das Gesetz fällt, beschreibt außerdem in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, einschließlich der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG mit Anlage 3).
- Wer eine Dienstleistung entgegen § 14 Abs. 1 anbietet, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 100.000 Euro betragen (§ 37 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 BFSG).
- Kleinstunternehmen berät die Bundesfachstelle Barrierefreiheit kostenfrei (§ 15 BFSG). Prüfungen führt sie nicht durch, und eine Rechtsberatung ist das nicht.
Auch wer nicht unter das Gesetz fällt, gewinnt mit einer barrierefreien Website: Sie ist für alle leichter zu bedienen, auf dem Handy wie am Bildschirm.
Die Lösung mit Cortexion
Was Cortexion beim Bau Ihrer Website mitbringt
Jeder Punkt so, wie er auf unserer Funktionen-Seite steht. Er gilt für alles, was die KI für Sie baut; für eigene Inhalte, die Sie liefern, gilt der nächste Abschnitt.
Gebaut nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA
Gebaut wird nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA (Kontraste, Überschriften, Alternativtexte, Bedienung per Tastatur); eine Prüfung der fertigen Website ersetzt das nicht. Hosting, SSL, Backups und Ladezeit-Optimierung laufen im Hintergrund mit.
Lesbare Kontraste
Die KI-Farbpalette achtet auf ausreichende Kontraste für gute Lesbarkeit – auch für Menschen mit Sehschwäche und auf dem Smartphone in der Sonne.
Beleg: Funktionen, KI-Farbpaletten
Gut lesbare Schrift
Für Fließtext wählt die KI eine gut lesbare Schrift, lokal eingebunden, ohne Schrift-Flackern und mit Größen, die auf jedem Bildschirm angenehm lesbar sind.
Beleg: Funktionen, KI-Schriftwahl
Zuerst fürs Handy
Jede Seite wird zuerst fürs Handy gebaut und vor der Freigabe auf Handy, Tablet und Bildschirm geprüft.
Saubere Gliederung
Der SEO-Assistent legt eine saubere Überschriften-Struktur an. Davon profitieren auch Screenreader, die sich an Überschriften entlang durch die Seite bewegen.
Beleg: Funktionen, KI-SEO-Assistent
Formulare ohne Rätsel
Anfragestrecken führen Schritt für Schritt zur Anfrage, mit Spam-Schutz ohne lästige Rätsel – Bilderrätsel sind für viele Menschen eine echte Hürde.
Beleg: Funktionen, Anfragestrecken
Grenzen
Was Sie selbst beachten müssen
Barrierefreiheit hört nicht beim Bau auf. Diese Punkte hängen an Ihren Inhalten und Ihren Pflichten – kein automatischer Bau und kein automatischer Test kann sie Ihnen abnehmen.
- Alternativtexte: Was auf Ihren eigenen Fotos wichtig ist, wissen nur Sie. Prüfen Sie die Beschreibungen, vor allem bei Bildern, die Informationen tragen.
- Videos: Aufgezeichnete Videos mit Ton brauchen Untertitel (1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)); was nur im Bild zu sehen ist und nicht gesprochen wird, braucht eine Audiodeskription (1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet), Stufe AA).
- PDFs: Preislisten, Speisekarten oder Formulare als PDF müssen selbst barrierefrei sein – oder ihr Inhalt steht zusätzlich als Text auf der Website.
- Eingebundene Dienste anderer Anbieter, etwa Buchungswerkzeuge, Karten oder Chats, prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter.
- Die Informationen nach § 14 BFSG mit Anlage 3 stehen nicht auf unserer Funktionen-Seite. Gilt das Gesetz für Sie, beauftragen Sie dafür eine eigene Seite per Chat; den Inhalt verantworten Sie.
- Gebaut wird nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA; eine Prüfung der fertigen Website ersetzt das nicht. Zu den zusätzlichen Kriterien der WCAG 2.2 macht die Funktionen-Seite keine Angabe.
- Eine Garantie, dass Ihre Website alle Anforderungen erfüllt, gibt weder der Bau noch ein automatischer Test. Prüfen Sie Tastatur, Zoom und Screenreader zusätzlich von Hand.
Der Ablauf
In vier Schritten zur barrierefreien Website
Erst klären, ob das Gesetz Sie betrifft, dann den Stand prüfen, bauen oder erneuern und die eigenen Inhalte nacharbeiten.
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Schritt 1: Pflicht klären
BFSG
Schließen Verbraucher über Ihre Website Verträge? Sind Sie ein Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen? Im Zweifel hilft die Beratung der Bundesfachstelle.
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Schritt 2: Stand prüfen
automatisch und von Hand
Der Barrierefreiheits-Test zeigt Fundstellen im Quelltext. Tastatur, Zoom und Screenreader prüfen Sie zusätzlich von Hand.
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Schritt 3: Bauen oder erneuern
Entwurf in unter 24 Stunden
Cortexion baut Ihre Website neu oder als Relaunch, nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA. Der erste Entwurf ist kostenlos.
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Schritt 4: Inhalte nacharbeiten
laufend
Alternativtexte prüfen, Videos untertiteln, PDFs ersetzen oder barrierefrei machen und, falls nötig, die Informationen nach § 14 BFSG ergänzen.
Zum Abhaken
Barrierefreiheit von Hand prüfen
Für diese Prüfung brauchen Sie keine Fachkenntnis, nur Ihren Browser, Ihre Tastatur und etwas Zeit.
- Lässt sich jede Seite allein mit der Tastatur (Tabulator, Eingabe-, Leer- und Pfeiltasten) bedienen, und sehen Sie immer, wo Sie gerade sind (2.4.7 Fokus sichtbar)?
- Haben alle Fotos, die etwas zeigen, einen treffenden Alternativtext?
- Erreicht Text überall einen Kontrast von 4,5 : 1, große Schrift von 3 : 1?
- Bleibt bei 200 % Zoom alles lesbar und bedienbar (1.4.4 Textgröße ändern), und kommt die Seite bei 400 % Zoom ohne seitliches Scrollen aus (1.4.10 Umfluss)?
- Haben Formularfelder sichtbare Beschriftungen, und nennen Fehlermeldungen das Problem in Worten statt nur mit roter Farbe (3.3.1 Fehlererkennung)?
- Gibt es genau eine Hauptüberschrift und eine logische Gliederung?
- Sagen Linktexte, wohin sie führen – statt „hier“ oder „mehr“?
- Haben Videos Untertitel, und gibt es den Inhalt von PDFs auch als Text?
- Falls das BFSG für Sie gilt: Stehen die Informationen nach § 14 BFSG gut auffindbar auf der Website?
Häufige Fragen
Fragen zur barrierefreien Website
Jede Antwort steht für sich. Fachbegriffe erklärt das Website-Glossar.
Das hängt davon ab, ob sie auf den Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern zielt. Dann ist sie eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des BFSG, etwa ein Online-Shop oder eine Buchung über die Website (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Angebote ausschließlich für Unternehmen sollten nach Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht betroffen sein.
Bei Dienstleistungen ja (§ 3 Abs. 3 BFSG). Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Kleinstunternehmen berät die Bundesfachstelle Barrierefreiheit kostenfrei; sie prüft aber keine Websites und berät nicht rechtlich.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C beschreiben in Erfolgskriterien, wann Webinhalte zugänglich sind, gestuft in A, AA und AAA. „WCAG 2.1 AA“ heißt: alle Kriterien der Stufen A und AA der Fassung 2.1 sind erfüllt. Die bisherige Fassung V3.2.1 (2021) der Norm EN 301 549 verweist für Websites genau auf diese Kriterien. Die für das BFSG überarbeitete Fassung EN 301 549 V4.1.1 (September 2026) verweist auf die WCAG 2.2; dort ist 4.1.1 entfallen, und einige Kriterien kommen hinzu. Die Konformitätsvermutung nach § 4 BFSG gibt sie erst, wenn ihre Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist. Bis dahin nennt die Bundesfachstelle die geltende EN 301 549 und die WCAG als Orientierung.
Cortexion baut nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA (Kontraste, Überschriften, Alternativtexte, Bedienung per Tastatur), so steht es auf der Funktionen-Seite; eine Prüfung der fertigen Website ersetzt das nicht. Zu den zusätzlichen Kriterien der WCAG 2.2 macht die Funktionen-Seite keine Angabe. Barrierefrei bleibt die Website aber nur, wenn auch Ihre eigenen Inhalte es sind: treffende Alternativtexte für Ihre Fotos, Untertitel für Videos, barrierefreie PDFs und eingebundene Dienste anderer Anbieter. Gilt das BFSG für Sie, kommen die Informationen nach § 14 BFSG hinzu.
Wer eine Dienstleistung anbietet, ohne dass sie die Anforderungen erfüllt oder ohne die Informationen nach Anlage 3 bereitzustellen, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 100.000 Euro betragen (§ 37 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 BFSG). Zuständig ist seit dem 26. September 2025 die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.
Mit einer Kombination aus automatischem Test und Prüfung von Hand. Der kostenlose Barrierefreiheits-Test von Cortexion prüft den Quelltext einer Seite – Ihrer Startseite oder einer Unterseite, deren Adresse Sie eingeben – auf Punkte der WCAG 2.1 AA, die sich automatisch ablesen lassen, etwa Alternativtexte, Beschriftungen und Kontraste. Tastaturbedienung, Screenreader und Verständlichkeit prüfen Sie zusätzlich von Hand; für eine vollständige Prüfung gibt es Prüfverfahren wie den BIK BITV-Test.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind der Gesetzestext in der Fassung vom 11.10.2026 und die Angaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Was Cortexion mitbringt, steht auf unserer Funktionen-Seite.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021, in Kraft seit 28. Juni 2025: §§ 1 (Ausnahmen in Abs. 4), 2, 3, 4, 14, 15, 37 und Anlage 3. BFSG bei gesetze-im-internet.de
- Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), § 12: Anforderungen an Dienstleistungen. § 12 BFSGV bei gesetze-im-internet.de
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum BFSG, darunter Frage 24 zur Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF), und Beratung für Kleinstunternehmen. FAQ zum BFSG
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Normen und Standards zum BFSG, EN 301 549 und WCAG. Normen und Standards
- ETSI EN 301 549 V3.2.1 (2021-03): Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen, Kapitel 9 für Webinhalte. EN 301 549 bei etsi.org (PDF, englisch)
- ETSI EN 301 549 V4.1.1 (2026-09), angenommen am 24. August 2026: Abschnitte 9 bis 11 verweisen auf die WCAG 2.2, Abschnitt 9.4.1.1 (bisher 4.1.1 Parsing) ist entfallen; die Konformitätsvermutung gilt erst ab der Veröffentlichung der Fundstelle im Amtsblatt der EU. EN 301 549 V4.1.1 bei etsi.org (PDF, englisch)
- EUR-Lex, geprüft am 11.10.2026: Für die EN 301 549 V4.1.1 ist keine Fundstelle im Amtsblatt veröffentlicht. In Kraft ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 mit der Fassung V3.2.1 für die Richtlinie (EU) 2016/2102 über öffentliche Stellen. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des W3C; die Namen der Erfolgskriterien nach der deutschen Übersetzung von Aktion Mensch. WCAG 2.1 (englisch)
- Funktionen dieser Website: gebaut nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA, Farbpaletten, Schriftwahl, Anfragestrecken. Zu den Funktionen
Diese Seite erklärt die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
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Echte Websites aus dem Builder: cortexion.ai deutsche-tanktechnik.de lichtmast-mieten.de und diese Website selbst