Hosting und Datenschutz
Website-Baukasten aus Deutschland: Hosting und Datenschutz, die zur DSGVO passen
Viele Baukästen werben mit „DSGVO-konform“ und „Server in Deutschland“. Beides ist wichtig, aber es reicht nicht: Daten Ihrer Besucher können auch über Schriften, Karten, Videos, Statistik oder Werbepixel abfließen – und mit dem Anbieter selbst brauchen Sie einen Vertrag.
Hier steht, worauf es bei der DSGVO wirklich ankommt, was das Gesetz verlangt und was nicht, und wie Cortexion die einzelnen Punkte löst. Cortexion ist kein klassischer Baukasten – die KI baut, Sie beschreiben –, die Fragen zu Hosting und Datenschutz sind aber dieselben.
Diese Seite erklärt die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Was Cortexion abdeckt – und was bei Ihnen bleibt
Deckt Cortexion ab
- Hosting zu 100 % in Deutschland
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
- Schriften lokal eingebunden
- Besucherstatistik ohne Cookies
Bleibt bei Ihnen
- Karten, Videos und Werbepixel anderer Anbieter: Ihre Entscheidung, Ihre Prüfung
Die Ausgangslage
Warum „Server in Deutschland“ allein nicht reicht
Eine Website gibt Daten ihrer Besucher an vielen Stellen weiter, nicht nur auf dem Server, auf dem sie liegt. Schon die IP-Adresse eines Besuchers ist ein personenbezogenes Datum. Diese vier Stellen übersehen Betreiber am häufigsten:
Inhalte von fremden Servern
Schriften, Skripte, Karten oder Videos, die beim Seitenaufruf von fremden Servern laden, legen die Daten der Besucher gegenüber deren Betreibern offen. Dafür braucht es eine Rechtsgrundlage – das stellen die Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrer Orientierungshilfe ausdrücklich fest.
Der Anbieter verarbeitet für Sie
Der Baukasten-Anbieter speichert Zugriffe und Formular-Anfragen Ihrer Besucher in Ihrem Auftrag. Ohne Vertrag zur Auftragsverarbeitung fehlt eine Pflichtgrundlage nach Art. 28 DSGVO.
Daten verlassen die EU
Sitzt der Anbieter oder einer seiner Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR, gelten für jede Übermittlung die Regeln der Art. 44 ff. DSGVO – auch wenn der Hauptserver in Frankfurt steht.
Banner ohne echte Wahl
Lässt sich auf der ersten Ebene des Banners einwilligen, muss dort nach Ansicht der Aufsichtsbehörden in aller Regel auch gleichwertig abgelehnt werden können. Ein Banner, das nur „Alle akzeptieren“ prominent zeigt und das Ablehnen in eine zweite Ebene schiebt, holt dann keine wirksame Einwilligung ein.
Worauf es ankommt
Die fünf Punkte, an denen Sie einen Baukasten messen sollten
Jeder Punkt mit dem, was das Recht verlangt, und dem, was Sie beim Anbieter prüfen. Die Fundstellen stehen unten unter „Quellen“.
| Punkt | Was gilt | Was Sie prüfen |
|---|---|---|
| Serverstandort | Kein Pflicht-Standort in Deutschland; in der EU und im EWR gelten dieselben Regeln. Außerhalb gelten Art. 44 ff. DSGVO. | Wo stehen Server und Sicherungskopien, und wer hat von wo Zugriff? |
| Vertrag zur Auftragsverarbeitung | Pflicht, wenn der Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet (Art. 28 DSGVO). | Bietet der Anbieter den Vertrag an, und nennt er seine Unterauftragsverarbeiter? |
| Drittlandübermittlung | Zulässig mit Angemessenheitsbeschluss – für die USA nur an zertifizierte Unternehmen – oder mit Garantien wie Standardvertragsklauseln (Art. 45, 46 DSGVO). | Ist ein Anbieter außerhalb der EU bzw. des EWR beteiligt, und auf welcher Grundlage gehen Daten dorthin? |
| Cookie-Einwilligung | Nötig für alles, was nicht unbedingt erforderlich ist (§ 25 TDDDG). Ablehnen muss gleichwertig angeboten werden, keine vorab gesetzten Häkchen. | Setzt die Seite vor der Entscheidung Cookies oder Pixel? Steht „Ablehnen“ auf der ersten Ebene? |
| Schriften lokal | Werden Schriften von fremden Servern geladen, geht die IP-Adresse an deren Betreiber; das LG München I sah darin 2022 eine Rechtsverletzung. | Lädt die Seite Schriften von fonts.googleapis.com oder anderen fremden Servern? Das zeigt der Google-Fonts-Check. |
Für die USA gilt der Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795 seit dem 10. Juli 2023; EUR-Lex nennt kein Ende der Gültigkeit (Stand 11.10.2026). Das Gericht der EU hat den Beschluss am 3. September 2025 bestätigt (T-553/23); ein Rechtsmittel beim Gerichtshof ist anhängig (C-703/25 P). Welche US-Unternehmen zertifiziert sind, zeigt die Liste des Data Privacy Framework.
Die Lösung mit Cortexion
So löst Cortexion die fünf Punkte
Jeder Punkt mit der Seite, auf der Cortexion ihn zusagt. Wie sich Cortexion insgesamt von Wix, Squarespace, IONOS und anderen unterscheidet, zeigt der KI-Website-Builder-Vergleich.
Hosting zu 100 % in Deutschland
Gehostet wird DSGVO-konform zu 100 % in Deutschland, mit SSL und Backups. Laut Sicherheitsseite liegen Hosting und Speicherung ausschließlich in deutschen Rechenzentren, ohne Kopien in Drittländern; die angebundenen KI-Sprachmodelle verarbeiten nach § 6 der Geschäftsbedingungen grundsätzlich in der EU bzw. im EWR.
Beleg: cortexion.ai, Sicherheit
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Cortexion stellt einen vorausgefüllten AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO bereit, mit Standardvertragsklauseln für jeden eingesetzten Unterauftragnehmer. Die Geschäftsbedingungen gelten zusammen mit diesem Vertrag.
Beleg: cortexion.ai, Sicherheit
Schriften lokal eingebunden
Die KI wählt ein Schriftpaar und bindet es lokal ein – gut für Datenschutz und Ladezeit, ohne Verbindung zu fremden Schriftservern.
Beleg: Funktionen, KI-Schriftwahl
Statistik ohne Cookies
Besucher, Seitenaufrufe, Besuchsdauer und Anfragen werden cookielos gemessen, ohne fremdes Statistik-Programm. Deshalb braucht Ihre Website oft kein Cookie-Banner.
Beleg: Funktionen, Fundament
Cookie-Banner, wenn Sie einen brauchen
Binden Sie Dienste ein, die eine Einwilligung brauchen, ist ein DSGVO-Cookie-Banner in jeder Stufe enthalten, zusammen mit Pflichtseiten und Anfrageformularen.
Beleg: Preise, Leistungen je Stufe
Impressum und Datenschutzerklärung
Beide Seiten werden als Entwurf angelegt – Sie prüfen und geben frei. Inhalte, Texte und Bilder gehören Ihnen, Ihre Domain bleibt bei Ihrem Anbieter. Im Abo betreiben wir die Website für Sie. Möchten Sie ohne laufendes Abo weitermachen, kaufen Sie die Website einmalig – Preis auf Anfrage.
Beleg: Funktionen, Fundament
Grenzen
Was Cortexion Ihnen nicht abnehmen kann
Datenschutz hängt davon ab, was Ihre Website tatsächlich tut. Für diese Punkte bleiben Sie als Betreiber verantwortlich.
- Was Sie zusätzlich einbinden – Karten, Videos, Social-Media-Beiträge, Buchungs- oder Chat-Werkzeuge anderer Anbieter –, lädt Daten von deren Servern. Dann braucht es meist eine Einwilligung, und die Datenschutzerklärung muss diese Dienste nennen.
- Ob Sie Werbepixel oder Analyse-Werkzeuge anderer Anbieter einsetzen, entscheiden Sie. Sie brauchen eine Einwilligung, oft mit Übermittlung in die USA.
- Versenden Sie Formular-Anfragen über Ihr eigenes Postfach, brauchen Sie auch mit Ihrem E-Mail-Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
- Für die KI-Verarbeitung gilt laut den Geschäftsbedingungen von Cortexion (§ 6): Sprachmodelle verarbeiten grundsätzlich innerhalb der EU bzw. des EWR; global betriebene Modelle nur, wenn Sie sie selbst auswählen und aktivieren.
- Die als Entwurf angelegte Datenschutzerklärung prüfen Sie vor dem Livegang und passen sie an, sobald sich etwas an Ihrer Website ändert.
- Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihre Website die DSGVO erfüllt, hängt von allem ab, was sie verarbeitet.
Der Ablauf
So kommen Sie zu einer Website mit Hosting in Deutschland
Der Ablauf von Cortexion, ergänzt um die Datenschutz-Schritte, die bei Ihnen bleiben.
-
Schritt 1: Bestandsaufnahme
vorab
Notieren Sie, welche Dienste Ihre Website nutzt oder nutzen soll: Formulare, Karten, Videos, Newsletter, Statistik.
-
Schritt 2: Website bauen lassen
Entwurf in unter 24 Stunden
Beschreiben Sie Ihr Unternehmen oder nennen Sie Ihre bestehende Adresse. Die KI baut den Entwurf mit lokalen Schriften und cookieloser Statistik.
-
Schritt 3: Verträge und Texte prüfen
vor dem Livegang
AV-Vertrag abschließen, Impressum und Datenschutzerklärung mit Ihrer Bestandsaufnahme abgleichen, bei eingebundenen Diensten den Banner einrichten lassen.
-
Schritt 4: Veröffentlichen
1 Klick
Die Website geht auf Servern in Deutschland online, mit SSL und Ihrer Domain. Neue Dienste später erst nach demselben Abgleich einbinden.
Zum Abhaken
DSGVO-Check für Ihren Baukasten
Diese Fragen beantworten Sie für jeden Anbieter, bevor Sie sich entscheiden – und für Ihre fertige Website, bevor sie online geht.
- Wo stehen die Server, und gibt es Kopien oder Zugriffe außerhalb der EU bzw. des EWR?
- Bietet der Anbieter einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO an, und nennt er seine Unterauftragsverarbeiter?
- Ist ein US-Anbieter beteiligt: Ist er unter dem Data Privacy Framework zertifiziert, oder gibt es Standardvertragsklauseln?
- Lädt die Seite Schriften, Skripte oder Bilder von fremden Servern? Prüfen Sie es mit dem Google-Fonts-Check.
- Setzt die Seite vor der Entscheidung im Banner Cookies oder Pixel?
- Steht „Ablehnen“ auf der ersten Ebene des Banners, so gut sichtbar wie „Akzeptieren“?
- Nennt die Datenschutzerklärung jeden Dienst, den die Seite wirklich nutzt?
- Können Sie Ihre Website mitnehmen, wenn Sie den Anbieter wechseln?
Häufige Fragen
Fragen zu Hosting und Datenschutz
Jede Antwort steht für sich. Fachbegriffe erklärt das Website-Glossar.
Nein. Die DSGVO verlangt keinen Server in Deutschland; innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums gelten dieselben Regeln. Erst wenn personenbezogene Daten diesen Raum verlassen, greifen die zusätzlichen Anforderungen der Art. 44 bis 49 DSGVO. Ein Server in Deutschland oder der EU vereinfacht die Lage, ersetzt aber weder den Vertrag zur Auftragsverarbeitung noch die Prüfung eingebundener Dienste.
Ja, unter Bedingungen. Für Unternehmen, die unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind, gilt seit dem 10. Juli 2023 ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission; ohne Zertifizierung braucht es Garantien wie Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO. In beiden Fällen brauchen Sie zusätzlich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und die Datenschutzerklärung muss die Übermittlung nennen.
Ja, sobald der Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet – etwa Zugriffsdaten auf dem Server oder Anfragen aus Ihrem Formular. Art. 28 DSGVO verlangt dafür einen Vertrag mit festen Mindestinhalten. Cortexion stellt einen vorausgefüllten AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO bereit, wie auf der Sicherheitsseite von cortexion.ai beschrieben.
Nur wenn sie Informationen auf dem Gerät der Besucher speichert oder ausliest, die nicht unbedingt erforderlich sind, oder Dienste einbindet, die eine Einwilligung brauchen (§ 25 TDDDG). Wer cookielos misst und keine fremden Dienste lädt, hat nichts, wofür ein Banner eine Einwilligung einholen müsste. Bei Cortexion wird die Statistik cookielos gemessen; binden Sie Karten, Videos oder Werbepixel ein, ist ein DSGVO-Cookie-Banner in jeder Stufe enthalten.
Werden Schriften beim Seitenaufruf von Google-Servern geladen, erhält Google die IP-Adresse jedes Besuchers. Das Landgericht München I hat das am 20. Januar 2022 als Verletzung des Persönlichkeitsrechts gewertet (Az. 3 O 17493/20), weil sich Google Fonts auch ohne Verbindung zu Google nutzen lassen. Lokal eingebundene Schriften liegen auf Ihrem eigenen Server; Cortexion bindet Schriften so ein.
Für Hosting und Statistik sagt Cortexion das zu: Gehostet wird DSGVO-konform zu 100 % in Deutschland, gemessen wird cookielos, und es gibt einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Ob Ihre Website insgesamt die DSGVO einhält, hängt zusätzlich davon ab, welche Dienste Sie einbinden und ob Ihre Datenschutzerklärung dazu passt. Das bleibt Ihre Verantwortung als Betreiber.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Gesetzestexte in der Fassung vom 11.10.2026 und die Angaben der genannten Stellen. Was Cortexion zusagt, steht auf den verlinkten Seiten.
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679: Art. 13 (Informationspflichten), Art. 28 (Auftragsverarbeiter), Art. 44 bis 49 (Übermittlung in Drittländer). DSGVO bei EUR-Lex
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023 über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach dem EU-US-Datenschutzrahmen; wirksam seit 10. Juli 2023, ohne Enddatum. Beschluss bei EUR-Lex
- Gericht der EU, Urteil vom 3. September 2025, Rs. T-553/23 (Latombe/Kommission), ECLI:EU:T:2025:831: Klage gegen den Beschluss (EU) 2023/1795 abgewiesen; Rechtsmittel beim Gerichtshof, Rs. C-703/25 P, eingereicht am 31. Oktober 2025, laut InfoCuria anhängig (geprüft am 11.10.2026). Rechtssache T-553/23 bei InfoCuria
- § 25 TDDDG: Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen (bis Mai 2024 TTDSG). § 25 TDDDG bei gesetze-im-internet.de
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe für Anbieter:innen von digitalen Diensten, Version 1.2, November 2024 – unter anderem zu Drittinhalten (Rn. 101) und zur Ablehnoption (Rn. 124 f., 134 bis 137). OH Digitale Dienste (PDF)
- LG München I, Endurteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20: Weitergabe der IP-Adresse über dynamisch eingebundene Google Fonts. Urteil bei gesetze-bayern.de
- cortexion.ai, Sicherheit: Hosting und Speicherung in deutschen Rechenzentren, AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit Standardvertragsklauseln. cortexion.ai/security
- Geschäftsbedingungen der Cortexion GmbH, § 6: Hosting in Deutschland, Sprachmodelle grundsätzlich in der EU bzw. im EWR, global betriebene Modelle nur nach eigener Auswahl. cortexion.ai/agb
- Preise und Funktionen dieser Website: Hosting, Cookie-Banner, Statistik, Schriften, Rechtsseiten. Zu den Funktionen
Diese Seite erklärt die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
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Wie sich die Anbieter unterscheiden, zeigt der KI-Website-Builder-Vergleich.
Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Echte Websites aus dem Builder: cortexion.ai deutsche-tanktechnik.de lichtmast-mieten.de und diese Website selbst