Gründungskosten-Rechner: So viel Kapital brauchen Sie zum Start
Ihre Angaben
Ihr Ergebnis
Das Ergebnis erscheint hier, sobald Sie „Berechnen“ wählen.
Woher bekomme ich die Zahlen?
Für Gewerbeanmeldung, Notar, Handelsregister und Stammkapital nennt der Rechner Spannen, Beispielrechnungen und Vorgaben aus Gesetz und amtlichen Quellen. Alle anderen Beträge erfahren Sie bei der Stelle, die sie verlangt; hier steht, wen Sie fragen.
- Gewerbeanmeldung
- Die Gebühr nennt das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, je nach Gemeinde 20 € bis 60 € (Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums). Freie Berufe melden kein Gewerbe an, sondern melden sich beim Finanzamt.
- Notar und Handelsregister (UG und GmbH)
- Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag mit dem gesetzlichen Musterprotokoll (höchstens drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer, § 2 Abs. 1a GmbHG) oder mit eigener Satzung und meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an. Die Notarkosten regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz. Beispielrechnungen der Bundesnotarkammer: rund 105 € für eine Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll, rund 630 € für eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern ohne Musterprotokoll, 25.000 € Stammkapital und Geschäftsführerbestellung, jeweils zuzüglich Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer. Was Ihre Gründung kostet, hängt von Gesellschaftsvertrag und Stammkapital ab; fragen Sie Ihren Notar vorab. Das Registergericht berechnet 225 € bei Bareinlagen und 360 € mit Sacheinlage (HRegGebV, Nr. 2100 und 2101).
- Stammkapital (UG und GmbH)
- Bei der GmbH mindestens 25.000 €; vor der Anmeldung muss auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel eingezahlt sein, insgesamt mindestens 12.500 € (§§ 5 und 7 GmbHG). Bei der UG ab 1 €, unter 25.000 €, vor der Anmeldung voll und in bar (§ 5a GmbHG). Wie viel Stammkapital Ihr Vorhaben braucht, besprechen Sie mit Notar und Steuerberatung.
- Eintragung bei Einzelunternehmen und GbR
- Ein Einzelunternehmen muss ins Handelsregister, wenn sein Gewerbe einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§§ 1 und 29 HGB); eine GbR kann sich ins Gesellschaftsregister eintragen lassen (§ 707 BGB). Die Anmeldung muss öffentlich beglaubigt sein, also beim Notar (§ 12 HGB). Das Registergericht berechnet 105 € für einen Einzelkaufmann und 150 € für eine Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern (HRegGebV, Nr. 1100 und 1101). Tragen Sie diese Kosten unter „Sonstiges“ ein.
- Geschäftsausstattung und Werkzeug
- Holen Sie Angebote bei Händlern ein oder nehmen Sie die Preise aus deren Preislisten.
- Fahrzeug (einmalig)
- Kaufpreis oder Anzahlung nennt der Händler im Angebot, die Gebühr für die Zulassung Ihre Zulassungsstelle.
- Website und Marketing zum Start
- Preise für Website, Logo, Drucksachen und Beschriftung nennen die Anbieter in ihren Preislisten oder im Angebot.
- Beratung
- Fragen Sie Steuerberatung, Rechtsanwalt oder Gründungsberatung vor dem Auftrag nach dem Honorar für Ihr Vorhaben.
- Erstausstattung an Material oder Waren
- Ihre künftigen Lieferanten und Großhändler nennen die Preise im Angebot oder in ihren Preislisten.
- Kaution und Vorauszahlungen
- Die Kaution steht im Mietangebot, Vorauszahlungen nennen Ihnen Versorger und Lieferanten.
- Miete
- Miete und Nebenkosten nennen Vermieter oder Makler im Angebot.
- Versicherungen
- Versicherer und Versicherungsmakler nennen die Beiträge im Angebot und sagen Ihnen, welche Risiken Ihres Betriebs sie abdecken.
- Software, Telefon und Marketing
- Die Preise stehen in den Preislisten und Tarifen der Anbieter; achten Sie darauf, ob sie für einen Monat oder ein Jahr gelten.
- Fahrzeug (monatlich)
- Raten nennen Leasinggeber oder Bank, die Versicherung Ihr Versicherer; Kraftstoff und Wartung schätzen Sie aus Ihrer geplanten Fahrleistung.
- Krankenversicherung und Vorsorge
- Den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nennt Ihre Krankenkasse oder Krankenversicherung; zur Altersvorsorge fragen Sie die Deutsche Rentenversicherung oder Ihren Versicherer.
- Sonstiges (monatlich)
- Kosten für Buchhaltung nennt Ihre Steuerberatung, den Kammerbeitrag Ihre Kammer und die Kontoführung Ihre Bank.
- Lebenshaltung, Anlaufmonate und Puffer
- Ihre Kontoauszüge der letzten Monate zeigen, was Sie privat ausgeben. Anlaufmonate und Puffer schätzen Sie selbst; besprechen Sie Ihre Werte mit Ihrer Gründungsberatung oder Ihrer Bank.
- Eigenkapital
- Kontoauszüge und Sparverträge zeigen, wie viel Geld Sie selbst einsetzen können, ohne Ihre private Reserve aufzubrauchen.
Gründungskosten nach Rechtsform
Welche Pflichtkosten anfallen, hängt von der Rechtsform ab. Stand Oktober 2026, mit Quelle:
- Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung, je nach Gemeinde 20 € bis 60 € (Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums), wenn Sie ein Gewerbe betreiben. Kein Notar und kein Stammkapital, solange keine Eintragung ins Handelsregister nötig ist.
- GbR: Gewerbeanmeldung wie beim Einzelunternehmen. Kein Notar und kein Stammkapital; die Eintragung ins Gesellschaftsregister ist freiwillig (§ 707 BGB).
- UG (haftungsbeschränkt): Notar und Handelsregister, mit dem gesetzlichen Musterprotokoll (höchstens drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer, § 2 Abs. 1a GmbHG) oder mit eigener Satzung. Stammkapital ab 1 €, vor der Anmeldung voll und in bar einzuzahlen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).
- GmbH: Notar und Handelsregister wie bei der UG. Stammkapital mindestens 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG), davon vor der Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
- Notar: Die Notarkosten regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz. Beispielrechnungen der Bundesnotarkammer: rund 105 € für eine Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll, rund 630 € für eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern ohne Musterprotokoll, 25.000 € Stammkapital und Geschäftsführerbestellung, jeweils zuzüglich Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer. Was Ihre Gründung kostet, hängt von Gesellschaftsvertrag und Stammkapital ab; fragen Sie Ihren Notar vorab. Kostenbeispiele der Bundesnotarkammer
- Handelsregister: Das Registergericht berechnet 225 € bei Bareinlagen und 360 € mit Sacheinlage (HRegGebV, Nr. 2100 und 2101). Gebührenverzeichnis der HRegGebV
Die Rechtsform wirkt auch auf Haftung, Steuern und Buchführung. Lassen Sie sich vor der Wahl beraten, etwa von Ihrer Kammer oder Steuerberatung.
Was gehört zum Kapitalbedarf?
Der Kapitalbedarf ist das Geld, das Sie brauchen, bis Ihr Geschäft sich selbst trägt. Er besteht aus drei Teilen:
- Einmalige Kosten: alles, was Sie zum Start einmal bezahlen, von der Anmeldung bis zum ersten Warenbestand.
- Laufende Kosten der Anlaufzeit: Betriebskosten und Ihr Lebensunterhalt für die Monate, in denen der Umsatz noch nicht reicht.
- Puffer: eine Reserve für Unvorhergesehenes, etwa eine längere Anlaufzeit oder eine Reparatur.
Was Ihr Eigenkapital davon nicht deckt, ist die Finanzierungslücke: der Betrag, den Sie über einen Kredit, Förderangebote oder Partner aufbringen müssten. Bei UG und GmbH muss vor der Anmeldung außerdem Stammkapital eingezahlt sein; dieses Geld steht danach dem Betrieb zur Verfügung.
Förderung und Gründungsberatung
Mit Ihrem Kapitalbedarf in der Hand lohnt sich ein Gespräch, bevor Sie Verträge unterschreiben oder einen Kredit beantragen. Offizielle Anlaufstellen:
- KfW, ERP-Gründerkredit – StartGeld: bis zu 200.000 € Kredit für Gründungen und Unternehmen bis fünf Jahre nach dem Start, davon bis zu 80.000 € für Betriebsmittel. StartGeld bei der KfW
- Bundesagentur für Arbeit, Gründungszuschuss: für Arbeitslose, die sich hauptberuflich selbständig machen und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Sechs Monate in Höhe des Arbeitslosengelds plus 300 € im Monat, danach auf Antrag neun Monate 300 € im Monat; einen Rechtsanspruch gibt es nicht (§§ 93 und 94 SGB III). Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur
- Förderdatenbank des Bundes: Förderprogramme von Bund, Ländern und Europäischer Union. foerderdatenbank.de
- Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums: Anmeldung, Rechtsformen und Finanzierung Schritt für Schritt. Gründungsberatung bieten außerdem die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern. existenzgruendungsportal.de
Nehmen Sie das Ergebnis dieses Rechners mit ins Gespräch: Es zeigt, wie sich Ihr Kapitalbedarf zusammensetzt.
So rechnen wir
Der Rechner addiert nur Ihre eigenen Beträge. Spannen und Beispielbeträge aus amtlichen Quellen nennt er als Hinweis, setzt sie aber nicht selbst ein.
Der Weg zum Ergebnis
- Einmalige Kosten = Summe der einmaligen Posten Ihrer Rechtsform; Notar und Handelsregister zählen nur bei UG und GmbH.
- Monatliche Kosten = Summe der 8 monatlichen Posten.
- Laufende Kosten in der Anlaufzeit = (monatliche Kosten + Lebenshaltungskosten pro Monat) × Anlaufmonate.
- Bedarf ohne Puffer = einmalige Kosten + laufende Kosten in der Anlaufzeit.
- Puffer = Bedarf ohne Puffer × Puffer in %.
- Kapitalbedarf gesamt = Bedarf ohne Puffer + Puffer.
- Bei UG und GmbH: Vor der Anmeldung einzuzahlen sind bei der GmbH ein Viertel des Stammkapitals, mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG), bei der UG das ganze Stammkapital (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Die Mittel zum Start sind der größere Wert aus Kapitalbedarf und dieser Einzahlung.
- Finanzierungslücke = Mittel zum Start − vorhandenes Eigenkapital, mindestens 0 €.
- Gerechnet wird in ganzen Cent; der Puffer wird auf den Cent gerundet, ein Viertel des Stammkapitals auf den Cent aufgerundet.
Annahmen und Grenzen
- Leere Betragsfelder zählen mit 0 €. Das Ergebnis nennt, welche Posten ohne Betrag geblieben sind, und aus den Quellen die Spanne für die Gewerbeanmeldung, die Beispielrechnungen für den Notar und die Gebühr des Handelsregisters.
- Anlaufmonate (Startwert 6) und Puffer (Startwert 10 %) sind Startwerte, keine Erfahrungswerte. Passen Sie beide an Ihr Vorhaben an.
- Das Stammkapital ist eine Einlage, keine Ausgabe: Die Gesellschaft kann es für ihren Betrieb einsetzen. Der Rechner zählt es deshalb nicht zum Kapitalbedarf, verlangt aber mindestens die Einzahlung vor der Anmeldung als Mittel zum Start. Er rechnet mit Bareinlagen.
- Einnahmen in der Anlaufzeit zieht der Rechner nicht ab. Decken erste Umsätze schon einen Teil der Kosten, ist Ihr Bedarf entsprechend kleiner.
- Steuern, Zinsen und Tilgung rechnet der Rechner nicht ein. Ob Sie Beträge mit oder ohne Umsatzsteuer ansetzen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung; rechnen Sie in jedem Fall einheitlich.
- „Beispielrechnung ansehen“ füllt die Felder mit runden Werten: Einzelunternehmen, 14.050 € einmalige Kosten, 2.000 € monatliche Kosten, 1.500 € Lebenshaltung im Monat, 6 Anlaufmonate, 10 % Puffer und 10.000 € Eigenkapital; Fahrzeug bleibt leer. Sie zeigen nur den Rechenweg und sagen nichts über die Kosten Ihrer Gründung.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind der aktuelle Gesetzestext und die Angaben der genannten Stellen.
- § 2 Abs. 1a GmbHG: Gründung im vereinfachten Verfahren mit Musterprotokoll. gesetze-im-internet.de
- § 5 GmbHG: Stammkapital mindestens 25.000 €, Geschäftsanteile in vollen Euro. gesetze-im-internet.de
- § 5a GmbHG: Unternehmergesellschaft, Einzahlung in voller Höhe, keine Sacheinlagen. gesetze-im-internet.de
- § 7 GmbHG: Einzahlung vor der Anmeldung zum Handelsregister. gesetze-im-internet.de
- Handelsregistergebührenverordnung, Gebührenverzeichnis Nr. 1100, 1101, 2100 und 2101. gesetze-im-internet.de
- Bundesnotarkammer: Notarkosten-Beispiele, GmbH- und UG-Gründung, Registeranmeldungen. notar.de
- Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums: Unternehmen anmelden, Kosten der Gewerbeanzeige. existenzgruendungsportal.de
- §§ 1, 12 und 29 HGB und § 707 BGB: Eintragung von Kaufleuten und GbR, beglaubigte Anmeldung. § 29 HGB bei gesetze-im-internet.de
- KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067). kfw.de
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen; §§ 93 und 94 SGB III. arbeitsagentur.de
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Werkzeug
Etwas offen geblieben? Schreiben Sie uns per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990.
Das hängt von Ihrem Geschäft und Ihrer Anlaufzeit ab: Wer eine Werkstatt einrichtet, braucht anderes als jemand, der mit Laptop und Telefon startet. Eine allgemeingültige Zahl gibt es deshalb nicht. Der Rechner zeigt, wie Sie Ihre eigene Zahl finden: einmalige Kosten plus laufende Kosten und Lebenshaltung für die Anlaufmonate plus Puffer.
Pflicht sind Notar und Handelsregister: Die Notarkosten regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz. Beispielrechnungen der Bundesnotarkammer: rund 105 € für eine Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll, rund 630 € für eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern ohne Musterprotokoll, 25.000 € Stammkapital und Geschäftsführerbestellung, jeweils zuzüglich Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer. Was Ihre Gründung kostet, hängt von Gesellschaftsvertrag und Stammkapital ab; fragen Sie Ihren Notar vorab. Das Registergericht berechnet 225 € bei Bareinlagen und 360 € mit Sacheinlage (HRegGebV, Nr. 2100 und 2101). Dazu kommt die Gewerbeanmeldung, je nach Gemeinde 20 € bis 60 € (Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums). Das Stammkapital ist keine Gebühr, muss aber vor der Anmeldung eingezahlt sein: bei der GmbH mindestens 12.500 €, bei der UG das ganze Stammkapital ab 1 €.
Eine Aufstellung aller Kosten bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr Umsatz Betrieb und Lebensunterhalt trägt: einmalige Anschaffungen, laufende Kosten der Anlaufzeit, Ihre Lebenshaltung und eine Reserve. Er gehört zum Businessplan; Banken und Förderstellen fragen danach, wenn Sie eine Finanzierung beantragen. Das Ergebnis dieses Rechners ist eine einfache Fassung davon.
Bundesweit zum Beispiel den ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW (bis zu 200.000 €) und für Arbeitslose den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit (§§ 93 und 94 SGB III). Programme der Länder finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes. Links stehen oben unter „Förderung und Gründungsberatung“.
Das hängt von Branche, Kundenstamm und Vertrieb ab; eine allgemeingültige Dauer nennen wir deshalb nicht. Fragen Sie sich: Ab wann decken Ihre Einnahmen Betriebskosten und Lebensunterhalt? Rechnen Sie eine vorsichtige und eine zügige Variante durch und vergleichen Sie, wie stark sich Ihr Kapitalbedarf ändert.
Eine Pflicht gibt es nicht. Eine Website hilft, wenn Kunden Sie suchen, bevor sie anrufen, oder wenn Sie Angebot und Kontakt an einer Stelle zeigen wollen. Planen Sie eine, tragen Sie die Kosten zum Start unter „Website und Marketing zum Start“ und die laufenden unter „Software und Abos“ ein. Mit Cortexion erstellen Sie den ersten Entwurf kostenlos; gebucht wird erst zum Überarbeiten und Live-Stellen.
Erstellt von Johannes Partz · Stand: