Arzt-, Zahnarzt-, Physio- und Psychotherapiepraxen
Website für Praxen: Werberecht, Gesundheitsdaten und Pflichtangaben
Patientinnen und Patienten suchen auf der Website einer Praxis vor allem Sprechzeiten, Leistungen, den Weg in die Praxis und einen Weg zum Termin. Gleichzeitig setzen Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnungen der Werbung enge Grenzen, und Gesundheitsdaten sind besonders geschützt.
Diese Seite richtet sich an Arzt-, Zahnarzt-, Physiotherapie- und Psychotherapiepraxen. Sie erklärt, was erlaubt ist, was ins Impressum gehört, was Cortexion übernimmt und wo Sie heute noch einen anderen Weg brauchen.
Diese Seite informiert über die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landeskammer; die Seite ersetzt keine Rechts- oder Datenschutzberatung.
Für wen diese Seite gedacht ist
- Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in eigener Praxis
- Praxen für Physiotherapie und für Psychotherapie
- Praxisteams, die ihre Website neu aufsetzen oder erneuern wollen
Die Ausgangslage
Was eine Praxis-Website leisten muss
Patientinnen und Patienten kommen mit wenigen, sehr konkreten Fragen auf die Website einer Praxis. Wer sie schnell beantwortet, entlastet auch das Telefon am Empfang.
Sprechzeiten und Erreichbarkeit
Sprechzeiten, Telefonzeiten, Urlaubsvertretung und wohin man sich außerhalb der Sprechzeiten wendet, gehören gut sichtbar auf die Website und nicht nur in ein PDF.
Leistungen in verständlichen Worten
Was Sie behandeln und anbieten, sachlich erklärt. Facharzt- und Zusatzbezeichnungen und Schwerpunkte stehen in der Form, die Ihre Berufsordnung erlaubt.
Der Weg in die Praxis
Adresse, Anfahrt, Parken und ob die Praxis stufenlos erreichbar ist. Genau diese Angabe suchen Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen.
Ein klarer Weg zum Termin
Telefon, Terminanfrage oder ein Terminservice, den Sie bereits nutzen. Wichtig ist, dass die Website sagt, ob ein Termin damit schon feststeht oder erst angefragt ist.
Die Rechtslage
Wo die Werbung einer Praxis an Grenzen stößt
Zwei Regelwerke greifen ineinander: die Berufsordnung Ihrer Kammer und das Heilmittelwerbegesetz. Die Musterberufsordnungen der Bundeskammern werden erst verbindlich, wenn Ihre Landeskammer sie als Satzung beschließt; im Detail kann Ihre Fassung abweichen.
Erlaubt, sachlich formuliert
- Sachliche, berufsbezogene Informationen über Praxis, Leistungen, Team und Ausstattung (§ 27 Abs. 2 MBO-Ä).
- Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung in der dort zulässigen Form, nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen und als solche gekennzeichnete Tätigkeitsschwerpunkte, wenn Sie die Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausüben und keine Verwechslung mit Weiterbildungsbezeichnungen möglich ist (§ 27 Abs. 4 und 5 MBO-Ä).
- Organisatorische Hinweise wie Sprechzeiten, Anfahrt, Barrierefreiheit und Terminwege (§ 27 Abs. 4 Nr. 4 MBO-Ä).
- Für Zahnärztinnen und Zahnärzte sachangemessene Informationen über ihre Berufstätigkeit und Hinweise auf besondere Kenntnisse, die nicht mit Fachgebietsbezeichnungen verwechselt werden können (§ 21 der Musterberufsordnung für Zahnärzte).
- Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werbende Hinweise auf ihre Tätigkeit, beschränkt auf die sachliche Vermittlung des Angebots (§ 23 Abs. 3 der Muster-Berufsordnung für Psychotherapeuten).
Nicht erlaubt
- Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung, etwa „die beste Praxis der Stadt“ (§ 27 Abs. 3 MBO-Ä); bei Zahnärzten ausdrücklich auch herabsetzende Werbung (§ 21 der Musterberufsordnung für Zahnärzte).
- Behandlungen Wirkungen zuschreiben, die sie nicht haben, oder den Eindruck erwecken, ein Erfolg sei sicher (§ 3 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a HWG).
- Patientenstimmen und Dankesschreiben, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend eingesetzt werden (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG).
- Krankengeschichten, die missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind oder zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten können (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HWG).
- Vorher-nachher-Bilder bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG).
- Werbung für Behandlungen, die sich auf meldepflichtige Infektionskrankheiten, bösartige Neubildungen, Suchtkrankheiten außer Nikotinabhängigkeit oder krankhafte Komplikationen von Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett bezieht (§ 12 Abs. 2 HWG mit Anlage, Abschnitt A); ausgenommen ist unter anderem die Information über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärztinnen und Ärzte.
- Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit (§ 27 Abs. 3 Satz 4 MBO-Ä).
Praxen für Physiotherapie sind in der Regel keiner Heilberufekammer angeschlossen; für Werbung mit Behandlungen gilt aber auch für sie das Heilmittelwerbegesetz. Im Zweifel fragen Sie Ihre Kammer oder Ihren Berufsverband.
Datenschutz
Terminanfrage und Gesundheitsdaten: was über die Website laufen darf
Gesundheitsdaten zu verarbeiten, ist grundsätzlich untersagt und nur in den Fällen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO erlaubt, für die Behandlung etwa unter den Bedingungen von Buchstabe h und Absatz 3. Für die Website heißt das vor allem: so wenig wie möglich darüber laufen lassen.
- Schon die Anmeldung zählt: Zu den Gesundheitsdaten gehören auch Informationen, die im Zuge der Anmeldung für eine Gesundheitsdienstleistung erhoben werden (Erwägungsgrund 35 DSGVO). Eine Terminanfrage an eine Praxis ist deshalb keine gewöhnliche Kontaktanfrage.
- Keine Anamnese über ungeschützte Formulare: Beschwerden, Befunde, Medikamente oder Vorerkrankungen gehören nicht in ein Website-Formular, dessen Inhalt als gewöhnliche E-Mail ankommt.
- E-Mail bei hohem Risiko: Nimmt eine Praxis Daten gezielt per E-Mail entgegen, deren Offenlegung ein hohes Risiko bedeutet, muss sie nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz eine qualifizierte Transportverschlüsselung und den Empfang Ende-zu-Ende-verschlüsselter Nachrichten ermöglichen (Nr. 4.1.2).
- Schweigepflicht auch gegenüber Dienstleistern: Wer Patientengeheimnisse IT-Dienstleistern zugänglich macht, muss dafür sorgen, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind (§ 203 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB). Das betrifft Website-, E-Mail- und Buchungsanbieter, soweit sie Patientendaten erhalten.
- Weniger ist mehr: Für eine Terminanfrage genügen Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und ein Zeitfenster. Bitten Sie am Freitextfeld ausdrücklich, keine Beschwerden einzutragen, oder lassen Sie es weg.
- Bestehende Terminservices: Nutzen Sie bereits einen Terminservice, prüfen Sie den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und den Serverstandort. Ein Link von der Website auf dessen Buchungsseite hält fremde Skripte und Cookies von Ihrer eigenen Seite fern (§ 25 TDDDG).
Ob Ihr Weg genügt, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, falls Sie einen benannt haben, oder mit Ihrer Datenschutzberatung. Den Unterschied zwischen Terminanfrage und Online-Buchung erklärt die Seite Terminbuchung auf der Website.
Pflichtangaben
Was ins Impressum einer Praxis gehört
Für reglementierte Berufe wie die Heilberufe reichen Name und Anschrift nicht. § 5 Abs. 1 DDG verlangt diese Angaben, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar:
| Angabe | Was dazugehört | Grundlage |
|---|---|---|
| Name und Anschrift | Vor- und Nachname der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers, bei Gesellschaften deren Name, und die Anschrift der Praxis; bei juristischen Personen wie einer MVZ-GmbH zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte | § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG |
| Schneller Kontakt | E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Weg, etwa die Telefonnummer | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG |
| Kammer | Die Ärzte-, Zahnärzte- oder Psychotherapeutenkammer, der Sie angehören | § 5 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a DDG |
| Gesetzliche Berufsbezeichnung | Etwa „Ärztin“, „Zahnarzt“, „Psychotherapeutin“ (§ 1 PsychThG) oder „Physiotherapeut“ (§ 1 MPhG), mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde | § 5 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b DDG |
| Berufsrechtliche Regelungen | Etwa Berufsordnung und Heilberufe- oder Kammergesetz Ihres Landes, mit dem Hinweis, wo sie zugänglich sind, zum Beispiel auf der Website der Kammer | § 5 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c DDG |
| Aufsichtsbehörde | Wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf; welche Stelle Sie nennen, klären Sie mit Ihrer Kammer | § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG |
| Register | Falls eingetragen, das Register mit Registernummer, etwa Partnerschafts-, Gesellschafts- (eingetragene GbR) oder Handelsregister | § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG |
| Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer | Nur, wenn Ihnen eine zugeteilt ist; die Wirtschafts-Identifikationsnummer vergibt das Bundeszentralamt für Steuern seit November 2024 schrittweise | § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG |
Wer Impressumsangaben nicht, nicht richtig oder nicht vollständig bereithält, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Nr. 3 DDG). Mehr zu Impressum und Datenschutzerklärung auf Rechtstexte für Websites.
Barrierefreiheit
Barrierefrei auf der Website und auf dem Weg in die Praxis
Unter Ihren Patientinnen und Patienten sind ältere Menschen und Menschen mit Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkungen. Eine barrierefreie Website erreicht sie, ob das Gesetz es verlangt oder nicht.
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst Websites, die auf den Abschluss eines Vertrags mit Verbrauchern zielen (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Nr. 26 BFSG). Eine reine Informationsseite der Praxis fällt nach diesem Maßstab nicht darunter. Ausgenommen sind außerdem Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17 BFSG).
- Sinnvoll ist Barrierefreiheit trotzdem: gut lesbare Kontraste, Bedienung mit der Tastatur, Alternativtexte für Fotos und ein Kontaktweg, der auch mit Screenreader funktioniert.
- Schreiben Sie, wie barrierefrei die Praxis selbst ist: stufenloser Zugang, Aufzug, Parkplatz für Menschen mit Behinderung, barrierefreies WC. Nennen Sie nur, was zutrifft.
- Prüfen Sie Ihre bestehende Website mit dem kostenlosen Barrierefreiheits-Test. Grenzen automatischer Tests und die Rechtslage im Einzelnen stehen auf Barrierefreie Website.
Die Kosten
Was kostet die Website einer Praxis?
Ob Sie es Website oder Homepage nennen: Der Aufwand hängt vor allem davon ab, wie viele Leistungen und Behandlungsschwerpunkte Sie einzeln erklären, ob es eigene Fotos von Räumen und Team gibt und ob Sie mehrere Behandlerinnen und Behandler oder Standorte vorstellen. Eine Praxis mit Sprechzeiten, Anfahrt und drei Leistungsseiten braucht weniger als ein Zentrum mit mehreren Fachrichtungen. Lassen Sie Ihre Website von Cortexion erstellen, gilt:
- Erster Entwurf: Den ersten Entwurf Ihrer kompletten Website erstellen wir kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Zahlungsdaten.
- Überarbeiten und veröffentlichen: Starter 14,99 €, Plus 19,99 € oder Max 49,99 € netto pro Nutzer und Monat im Jahresvertrag; im Monatsvertrag 17,99 €, 23,99 € oder 59,99 €. Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- In allen Stufen gleich: Hosting, SSL-Zertifikat, Anbindung Ihrer Domain, Impressum und Datenschutzerklärung. Die Stufen unterscheiden sich nur in der Menge der KI-Credits für Änderungen.
- Laufzeit: Im Monatsvertrag mindestens ein Monat, danach monatlich kündbar; der Jahresvertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate. Keine Setup-Gebühr.
Was eine Website über mehrere Jahre bei einer Agentur, mit einem Baukasten oder mit KI kostet, rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen im Website-Kosten-Rechner nach. Alle Preise und Leistungen stehen auf der Preisseite.
Die Lösung mit Cortexion
Was Cortexion für Ihre Praxis übernimmt
Jeder Punkt so, wie er auf unserer Funktionen-Seite steht. Er gilt für die Website selbst, also Texte, Gestaltung, Rechtsseiten und Technik; was für Patientendaten gilt, steht im nächsten Abschnitt.
Texte, die informieren
Der KI-Textgenerator schreibt komplette Texte für alle Seiten, zugeschnitten auf Ihre Branche, Zielgruppe und Ihr Angebot. Ob jede Aussage zu Ihrer Berufsordnung passt, prüfen Sie vor der Freigabe.
Beleg: Funktionen, Textgenerator
Ein sachlicher Ton
Der KI-Textoptimierer trifft den Ton, den Sie wünschen, etwa sachlich, und hält die Ansprache auf der ganzen Website einheitlich.
Beleg: Funktionen, Textoptimierer
Gebaut nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA
Gebaut wird nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA (Kontraste, Überschriften, Alternativtexte, Bedienung per Tastatur); eine Prüfung der fertigen Website ersetzt das nicht. Hosting zu 100 % in Deutschland, SSL und Backups laufen im Hintergrund mit.
Beleg: Funktionen, In Kürze
Impressum und Datenschutzerklärung
Beide werden automatisch angelegt. Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen nennen Sie im Auftrag; prüfen Sie die Angaben vor der Freigabe.
Beleg: Funktionen, Fundament
Terminanfrage erst mit der Edition
Die Anfragestrecke lässt sich laut Funktionen-Seite als Terminanfrage oder Rückruf-Wunsch entwerfen. Für Praxen ist das erst mit der Berufsgeheimnisträger-Edition möglich; bis dahin gilt die Grenze im nächsten Abschnitt.
Beleg: Funktionen, Anfragestrecken
Statistik ohne Cookies
Die Besucherstatistik arbeitet ohne Cookies; meist brauchen Sie dafür nicht einmal ein Cookie-Banner.
Beleg: Funktionen, Fundament
Grenzen
Wo Sie heute noch einen anderen Weg brauchen
Für Praxen gibt es eine wichtige Grenze, die wir lieber vorher nennen.
- Daten, die der Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen, darf Cortexion nach seinen AGB (§ 21) nur auf Grundlage gesondert vereinbarter Sonderbedingungen für Berufsgeheimnisträger verarbeiten. Das Vertragsmodul mit der Verpflichtung aller Beteiligten nach § 203 Abs. 4 StGB ist auf cortexion.ai/security als in Entwicklung beschrieben.
- Bis die Berufsgeheimnisträger-Edition verfügbar ist, nutzen Sie die Website nur zur Information: ohne Formular der Website für Termine, Rückrufe oder Kontakt, mit Telefon, E-Mail-Adresse der Praxis oder Ihrem bestehenden Terminservice als Weg zu Ihnen. Schon eine Formularnachricht kann verraten, dass jemand bei Ihnen in Behandlung ist oder es werden will; auch das fällt unter die Schweigepflicht. Über den Start informiert die Warteliste auf cortexion.ai/security.
- Dass sich das Anfrageformular einer Cortexion-Website abschalten lässt, beschreiben unsere Funktionen-Seite und So funktioniert’s nicht; beide nennen es als Teil des ersten Entwurfs. Klären Sie deshalb vor dem Auftrag per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990, dass Ihre Website ohne Formular gebaut wird.
- Eine Online-Terminbuchung mit Kalender beschreibt unsere Funktionen-Seite nicht.
- Anamnesebögen, das Hochladen von Befunden, Rezept- oder Überweisungsbestellungen und Videosprechstunden gehören nicht zu den beschriebenen Funktionen.
- Ob Ihre Texte zu Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung passen, prüft die KI nicht rechtsverbindlich. Lesen Sie Leistungsbeschreibungen vor der Freigabe darauf durch.
- Fotos aus Ihrer Praxis liefern Sie selbst. Generierte Bilder zeigen nie Ihre Räume oder Ihr Team und sollten auch nicht so wirken.
Der Ablauf
So entsteht die Website Ihrer Praxis
Vier Schritte, wie auf So funktioniert’s beschrieben, ergänzt um die Durchsicht, die für Praxen dazukommt. Patientendaten brauchen wir für keinen davon.
-
Schritt 1: Auftrag geben
in wenigen Minuten, kostenlos
Beschreiben Sie Fachrichtung, Leistungen, Sprechzeiten und Ort oder nennen Sie die Adresse Ihrer bestehenden Website.
-
Schritt 2: Entwurf erhalten
in unter 24 Stunden
Das KI-Team baut die komplette Website; den Link zum Entwurf bekommen Sie per E-Mail.
-
Schritt 3: Berufsrecht und Impressum prüfen
Ihre Durchsicht
Lesen Sie Leistungstexte auf anpreisende Aussagen und Heilversprechen durch und ergänzen Sie Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen. Änderungen beauftragen Sie im Chat.
-
Schritt 4: Terminweg festlegen, live gehen
1 Klick
Entscheiden Sie, wie Termine zustande kommen: Telefon, E-Mail oder Ihr bestehender Terminservice; eine Terminanfrage über die Website erst, wenn die Berufsgeheimnisträger-Edition verfügbar ist. Dann geben Sie die Website frei.
Zum Abhaken
Checkliste für die Website Ihrer Praxis
Vor der Freigabe und nach jeder größeren Änderung.
- Leistungen sind sachlich beschrieben, ohne Superlative, Vergleiche oder Erfolgsversprechen (§ 3 HWG, § 27 Abs. 3 MBO-Ä).
- Facharzt- und Zusatzbezeichnungen und Schwerpunkte stehen in der zulässigen Form (§ 27 Abs. 4 MBO-Ä).
- Patientenstimmen stehen, wenn überhaupt, nur mit Einwilligung und nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend auf der Website (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG, § 203 StGB).
- Es gibt keine Vorher-nachher-Bilder von Schönheitsoperationen (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG).
- Das Impressum nennt Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung mit Staat und berufsrechtliche Regelungen mit Fundstelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG).
- Kein Formular fragt Beschwerden, Befunde oder Medikamente ab.
- Mit jedem Dienstleister, der Patientendaten erhält, bestehen ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung und eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit (Art. 28 DSGVO, § 203 Abs. 4 StGB).
- Sprechzeiten, Telefonzeiten und der Weg in die Praxis stehen auf der Website, nicht nur im PDF.
- Die Website sagt, ob die Praxis stufenlos erreichbar ist.
- Schriften werden lokal geladen; prüfen können Sie das mit dem Werkzeug Google Fonts prüfen.
Häufige Fragen
Fragen zur Website für Praxen
Jede Antwort steht für sich. Fachbegriffe erklärt das Website-Glossar.
Ja, mit sachlicher, berufsbezogener Information über Praxis, Leistungen, Team, Qualifikationen und Organisation (§ 27 Abs. 2 und 4 MBO-Ä). Untersagt ist berufswidrige Werbung, insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende (§ 27 Abs. 3 MBO-Ä). Für Werbung mit Behandlungen gilt zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer, die auf der Musterberufsordnung beruht.
Das Heilmittelwerbegesetz untersagt außerhalb der Fachkreise Werbung mit Äußerungen Dritter, etwa Dank- oder Empfehlungsschreiben, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend erfolgen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG). Echte, unveränderte Bewertungen sind damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen; ausgewählte Lobeshymnen zu einzelnen Behandlungen können aber irreführen. Veröffentlichen Sie Dankschreiben oder Bewertungen selbst, brauchen Sie die Einwilligung der Patientin oder des Patienten, denn schon die Tatsache einer Behandlung fällt unter die Schweigepflicht und ist ein Gesundheitsdatum (§ 203 StGB, Art. 9 DSGVO). Zeigen Sie Bewertungen, geben Sie an, ob und wie Sie prüfen, dass sie von echten Patientinnen und Patienten stammen (§ 5b Abs. 3 UWG). Klären Sie im Zweifel mit Ihrer Kammer, was zulässig ist.
Möglich ist das, wenn das Formular nur abfragt, was für den Termin nötig ist, und der Weg zu den Anforderungen an Gesundheitsdaten passt. Schon Angaben bei der Anmeldung zu einer Behandlung können Gesundheitsdaten sein (Erwägungsgrund 35 DSGVO), und die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Dienstleistern (§ 203 StGB). Bei Cortexion geht das derzeit nicht: Die AGB verlangen dafür Sonderbedingungen für Berufsgeheimnisträger, deren Vertragsmodul laut cortexion.ai noch in Entwicklung ist.
Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, die Kammer, der Sie angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen mit dem Hinweis, wo sie zugänglich sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 DDG). Je nach Praxis kommen Aufsichtsbehörde, Register und Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer hinzu.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Websites, die auf einen Vertrag mit Verbrauchern zielen; eine reine Informationsseite fällt nach diesem Maßstab nicht darunter, und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Unabhängig davon erreicht eine barrierefreie Website ältere Menschen und Menschen mit Behinderung besser. Cortexion baut laut Funktionen-Seite nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA; eine Prüfung der fertigen Website ersetzt das nicht.
Ja: Texte, Design, Impressum und Datenschutzerklärung als Entwurf, gebaut nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA, und Hosting zu 100 % in Deutschland. Der erste Entwurf ist kostenlos, und Patientendaten brauchen wir dafür nicht. Patientendaten über die Website, auch über ein Kontaktformular, sind derzeit nicht möglich; bis die Berufsgeheimnisträger-Edition verfügbar ist, laufen Termine über Telefon, E-Mail oder Ihren bestehenden Terminservice.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Die Musterberufsordnungen sind Vorlagen der Bundeskammern; verbindlich ist die von Ihrer Landeskammer beschlossene Fassung. Die Gesetze gelten in der Fassung vom 11.10.2026.
- § 3 HWG: irreführende Werbung, Beispiele in Satz 2. § 3 HWG bei gesetze-im-internet.de
- § 11 HWG: Werbung außerhalb der Fachkreise, unter anderem Äußerungen Dritter, Krankengeschichten und Vorher-nachher-Darstellungen. § 11 HWG bei gesetze-im-internet.de
- § 12 HWG mit Anlage: Werbung außerhalb der Fachkreise für Behandlungen der in Abschnitt A der Anlage genannten Krankheiten und Leiden, Ausnahmen in Abs. 2 Satz 2. § 12 HWG bei gesetze-im-internet.de, Anlage zu § 12 HWG bei gesetze-im-internet.de
- § 5b Abs. 3 UWG: Wer Bewertungen zugänglich macht, informiert darüber, ob und wie er ihre Echtheit sicherstellt. § 5b UWG bei gesetze-im-internet.de
- (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung des Beschlusses des 130. Deutschen Ärztetages vom 13. Mai 2026, § 27. MBO-Ä bei der Bundesärztekammer (PDF)
- Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer, § 21 (Seitenstand 13.01.2026). MBO bei der Bundeszahnärztekammer
- Muster-Berufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer, zuletzt geändert am 15. November 2025, § 23. MBO bei der Bundespsychotherapeutenkammer (PDF)
- Art. 4 Nr. 15, Art. 9 und Erwägungsgrund 35 DSGVO: Gesundheitsdaten. DSGVO bei EUR-Lex
- Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz „Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail“, Stand 16. Juni 2021, Nr. 4.1.2. Orientierungshilfe der DSK (PDF)
- Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung, „Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ (2025, Stand 1. Oktober 2025), Nr. 2.1: Die Schweigepflicht umfasst auch die Tatsache, dass sich eine Person in Behandlung befindet. Hinweise von BÄK und KBV (PDF)
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen, Absatz 3 und 4 zu mitwirkenden Personen. § 203 StGB bei gesetze-im-internet.de
- § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 DDG: Allgemeine Informationspflichten, unter anderem Name und Anschrift, Register, Kammer und Berufsangaben sowie Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer; § 33 DDG: Bußgeldvorschriften. § 5 DDG bei gesetze-im-internet.de
- Bundeszentralamt für Steuern, „Die Wirtschafts-Identifikationsnummer“ (Seitenstand 10.09.2026): Vergabe ohne Antrag, stufenweise seit November 2024. Wirtschafts-Identifikationsnummer beim BZSt
- § 1 PsychThG und § 1 MPhG: Berufsbezeichnungen „Psychotherapeutin“, „Psychotherapeut“, „Physiotherapeutin“ und „Physiotherapeut“. § 1 PsychThG bei gesetze-im-internet.de, § 1 MPhG bei gesetze-im-internet.de
- §§ 1 bis 3 BFSG: Anwendungsbereich, Begriffe und die Ausnahme für Kleinstunternehmen. § 3 BFSG bei gesetze-im-internet.de
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cortexion GmbH, § 20 Abs. 1: Verträge ab einem Jahr verlängern sich um jeweils zwölf Monate, Monatsverträge um jeweils einen Monat; § 21 Datenschutz und Berufsgeheimnisträger. AGB auf cortexion.ai
- cortexion.ai, Sicherheit: „§ 203 StGB in Arbeit“; Berufsgeheimnisträger „können Cortexion aktuell noch nicht produktiv einsetzen“, die Berufsgeheimnisträger-Edition ist in Entwicklung, mit Warteliste. Sicherheit auf cortexion.ai
- Funktionen: Textgenerator, Textoptimierer, Anfragestrecken, Bau nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA, Rechtsseiten als Entwurf und Statistik; der erste Entwurf enthält ein Anfrageformular. Zu den Funktionen
- Preise: Stufen und Preise im Jahres- und im Monatsvertrag. Zu den Preisen
Diese Seite informiert über die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landeskammer; die Seite ersetzt keine Rechts- oder Datenschutzberatung.
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Nach dem Absenden: Sie erhalten gleich eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung legen wir los – wir lesen Ihre Angaben, die KI-Agentur baut Ihre Website, und Sie bekommen den Link zu Ihrem Entwurf per E-Mail, in unter 24 Stunden und ohne Anruf.
Was danach kostet, steht auf der Preisseite.
Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
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