Termine über die Website
Terminbuchung auf der Website: Terminanfrage oder Online-Buchung – und was der Datenschutz verlangt
Viele Besucher möchten einen Termin vereinbaren, ohne anzurufen. Dafür gibt es zwei Wege: Bei der Terminanfrage schicken sie einen Wunsch, und Sie bestätigen. Bei der Online-Buchung wählen sie einen freien Termin aus Ihrem Kalender, und der Termin steht sofort fest.
Hier steht, worin sich beide Wege unterscheiden, was Cortexion für jeden bietet und was der Datenschutz bei Terminen verlangt.
Diese Seite informiert über die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Sie ersetzt keine Rechts- oder Datenschutzberatung.
Zwei Wege zum Termin
- Terminanfrage: Besucher schicken einen Wunsch, Sie bestätigen
- Online-Buchung: Besucher wählen einen freien Termin, der sofort feststeht
- Für beide gilt: nur abfragen, was Sie für den Termin brauchen
Die Ausgangslage
Wo die Terminvereinbarung heute hakt
Termine per Telefon kosten beide Seiten Zeit. Online geht es schneller, wenn der Weg zum Angebot passt. Diese Muster führen zu Ärger:
Telefon nur zu Sprechzeiten
Wer abends einen Termin vereinbaren will, erreicht niemanden und muss es am nächsten Tag erneut versuchen.
„Buchen“, das keine Buchung ist
Steht auf dem Knopf „Termin buchen“, obwohl nur eine Anfrage verschickt wird, rechnet der Kunde mit einem festen Termin und steht im Zweifel vor verschlossener Tür.
Ein Kalender, der nicht stimmt
Eine Online-Buchung ohne Abgleich mit Ihrem echten Kalender führt zu Doppelbuchungen. Ein Buchungswerkzeug braucht Ihre tatsächliche Verfügbarkeit.
Zu viele Fragen
Wer für einen Termin Geburtsdatum, Anliegen in allen Einzelheiten und Versicherung angeben soll, bricht schnell ab, und Sie speichern mehr Daten, als Sie brauchen.
Anfrage oder Buchung
Terminanfrage und Online-Buchung im Vergleich
Beide Wege haben ihren Platz. Entscheidend ist, ob Sie Termine vorher prüfen müssen und ob Ihr Kalender verlässlich gepflegt ist.
| Punkt | Terminanfrage | Online-Buchung |
|---|---|---|
| Wann der Termin feststeht | Erst mit Ihrer Bestätigung | Sofort nach der Buchung |
| Was Sie prüfen | Jede Anfrage einzeln: Anliegen, Dauer, Vorbereitung | Einmal vorab: Termindauer, Pufferzeiten, freie Zeiten |
| Passt gut zu | Leistungen mit Vorgespräch, unterschiedlicher Dauer oder Anfahrt | Gleichartigen Terminen fester Dauer, etwa Beratung oder Probetraining |
| Beschriftung des Knopfs | „Termin anfragen“ | „Termin buchen“ |
| Was Sie brauchen | Ein Postfach, das Sie täglich lesen | Einen Kalender, der Ihre Verfügbarkeit kennt, und ein Buchungswerkzeug |
| Mit Cortexion | Anfragestrecke des Websitebuilders | Kalender-App auf cortexion.ai, einzeln buchbar; das Zusammenspiel mit der Website ist nicht beschrieben |
Eine Anfrage bestätigt keinen Termin. Das sollte auch in der Meldung nach dem Absenden stehen, etwa: „Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag.“
Datenschutz
Was der Datenschutz bei Terminen verlangt
Ein Termin verrät mehr, als man denkt: wer wann wohin kommt und manchmal auch, warum. Diese Punkte gelten für Anfrage und Buchung gleichermaßen.
- Rechtsgrundlage: Daten, die Sie für die Vereinbarung eines Termins brauchen, dürfen Sie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der Person verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine zusätzliche Einwilligung brauchen Sie dafür nicht, solange keine besonderen Daten wie Gesundheitsdaten im Spiel sind.
- Datensparsamkeit: Name, ein Kontaktweg und der Terminwunsch genügen meist. Freitextfelder laden dazu ein, mehr zu schreiben als nötig (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
- Information: Die Datenschutzerklärung nennt Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger und Speicherdauer der Termindaten (Art. 13 DSGVO).
- Dienstleister: Läuft die Buchung über einen Anbieter, verarbeitet er die Daten in Ihrem Auftrag; dafür brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Sitzt der Anbieter oder ein Unterauftragnehmer außerhalb der EU, kommen die Regeln zur Übermittlung in Drittländer hinzu (Art. 44 ff. DSGVO).
- Kalenderabgleich: Wer Buchungen mit Google Kalender, Outlook oder iCloud abgleicht, gibt Termindaten auch an diese Anbieter. Prüfen Sie deren Verträge wie die des Buchungswerkzeugs.
- Eingebettete Buchungsfenster: Speichert ein fremdes Buchungsfenster Informationen auf dem Gerät oder liest sie aus, ohne dass das unbedingt nötig ist, braucht es vorher eine Einwilligung (§ 25 TDDDG). Ein Link auf die Buchungsseite des Anbieters hält solche Inhalte von Ihrer eigenen Seite fern.
- Gesundheitsdaten: Bei Gesundheitsterminen können schon die Angaben zur Anmeldung Gesundheitsdaten sein (Erwägungsgrund 35 DSGVO). Für sie gelten die strengeren Regeln des Art. 9 DSGVO; Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, etwa Physiotherapeuten, unterliegen zudem der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Was daraus für die Website folgt, steht auf Website für Praxen.
Ihre Datenschutzerklärung muss zu dem Weg passen, den Sie tatsächlich einsetzen: Anfragestrecke, Buchungswerkzeug, Kalenderabgleich.
Die Lösung mit Cortexion
Was Cortexion für Termine bietet
Zwei Produkte, zwei Wege, jeweils so, wie sie auf unserer Funktionen-Seite und auf cortexion.ai beschrieben sind.
Terminanfrage als Anfragestrecke
Der Websitebuilder entwirft die Anfragestrecke passend zu Ihrem Angebot, ausdrücklich auch als Terminanfrage: mehrstufig, die Kontaktdaten erst am Schluss.
Beleg: Funktionen, Anfragestrecken
Sofort im Postfach
Füllt ein Besucher Ihr Formular aus, liegt die Anfrage im selben Moment als E-Mail in Ihrem Postfach und zusätzlich im Backend Ihrer Website. Spam-Schutz ist eingebaut.
Beleg: Funktionen, Fundament
Rückruf statt Termin
Wer Termine lieber am Telefon abstimmt, lässt die Strecke als Rückruf-Wunsch entwerfen.
Beleg: Funktionen, Anfragestrecken
Datenschutzerklärung inklusive
Impressum und Datenschutzerklärung werden automatisch angelegt; die Besucherstatistik arbeitet ohne Cookies.
Beleg: Funktionen, Fundament
Kalender-App mit Buchungsseiten
Die Kalender-App der Cortexion-Plattform bietet Buchungsseiten unter eigener Adresse, etwa für Beratungs- oder Coaching-Termine, ohne externes Werkzeug, mit Slot-Vorschlägen, Pufferzeiten und Konflikterkennung.
Beleg: cortexion.ai, Kalender
Abgleich mit Ihren Kalendern
Die Kalender-App arbeitet mit Google Kalender, Outlook und iCloud, auch mit mehreren Konten parallel.
Beleg: cortexion.ai, Kalender
Die Kalender-App ist eine eigene, einzeln buchbare App der Cortexion-Plattform; in den Stufen des Websitebuilders auf der Preisseite steht sie nicht.
Grenzen
Was Sie bei Terminen selbst klären
Nicht alles, was ein Buchungswerkzeug kann, steckt im Websitebuilder. Diese Grenzen sollten Sie kennen.
- Eine Online-Buchung mit Kalender direkt in der Website beschreibt unsere Funktionen-Seite nicht. Die Anfragestrecke nimmt Terminwünsche an; feste Termine vergeben Sie selbst.
- Ob sich die Buchungsseiten der Kalender-App in Ihre Website einbetten lassen, beschreibt cortexion.ai nicht; eine Buchungsseite unter eigener Adresse lässt sich jedenfalls verlinken. Klären Sie das Zusammenspiel vorab per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990.
- Eine Bestätigungs- oder Erinnerungsmail an Ihre Kunden beschreibt die Funktionen-Seite für die Anfragestrecke nicht; benachrichtigt werden Sie. Den Termin bestätigen Sie selbst.
- Eine Online-Buchung ist nur so gut wie Ihr Kalender. Termine, die Sie am Telefon oder vor Ort vergeben, gehören in denselben Kalender.
- Für Daten unter Schweigepflicht nach § 203 StGB erlauben die AGB der Cortexion GmbH die Verarbeitung nur mit gesondert vereinbarten Sonderbedingungen für Berufsgeheimnisträger (§ 21). Das Vertragsmodul dafür ist laut cortexion.ai/security noch in Entwicklung; Berufsgeheimnisträger können Cortexion dort zufolge „aktuell noch nicht produktiv einsetzen“. Termin- und Kontaktanfragen von Patientinnen und Patienten laufen deshalb derzeit nicht über Cortexion.
- Anzahlungen, Ausfallgebühren oder Online-Zahlung bei der Buchung beschreibt keine der genannten Seiten.
Der Ablauf
So kommt die Terminanfrage auf Ihre Website
Vier Schritte vom passenden Weg bis zur Freigabe. Die Website selbst entsteht wie auf So funktioniert’s beschrieben.
-
Schritt 1: Weg wählen
Anfrage oder Buchung
Müssen Sie Termine vorher prüfen, nehmen Sie die Terminanfrage. Haben Sie gleichartige Termine fester Dauer und einen gepflegten Kalender, passt eine Online-Buchung.
-
Schritt 2: Felder festlegen
so wenige wie möglich
Name, ein Kontaktweg, Wunschtermin oder Zeitfenster und, wenn nötig, die Art des Termins. Fragen nach Beschwerden oder Befunden gehören nicht in ein einfaches Website-Formular.
-
Schritt 3: Auftrag geben
beim ersten Entwurf oder im Chat
Nennen Sie die Terminanfrage als Ziel; die Anfragestrecke wird passend zu Ihrem Angebot entworfen. Für die Kalender-App klären Sie die Anbindung vorab.
-
Schritt 4: Datenschutzerklärung prüfen
vor dem Livegang
Die Datenschutzerklärung muss den tatsächlichen Weg nennen. Prüfen Sie sie, bevor Sie veröffentlichen.
Zum Abhaken
Checkliste für Termine über die Website
Für Terminanfrage und Online-Buchung gleichermaßen.
- Der Knopf sagt, was passiert: „Termin anfragen“ bei einer Anfrage, „Termin buchen“ nur bei einer echten Buchung.
- Die Meldung nach dem Absenden sagt klar, ob der Termin schon feststeht.
- Das Formular fragt nur, was Sie für den Termin brauchen.
- Ein Hinweis am Freitextfeld bittet, keine Gesundheitsangaben einzutragen, wenn Sie sie für den Termin nicht brauchen.
- Die Datenschutzerklärung nennt Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger und Speicherdauer der Termindaten (Art. 13 DSGVO).
- Mit dem Anbieter des Buchungswerkzeugs besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
- Fremde Buchungsfenster, die nicht unbedingt nötige Informationen auf dem Gerät speichern oder auslesen, laden erst nach Einwilligung (§ 25 TDDDG).
- Telefon und E-Mail stehen weiterhin auf der Seite; nicht jeder vereinbart Termine online.
- Sie haben festgelegt, wann Termindaten gelöscht werden.
- Online vereinbarte Termine und Termine per Telefon landen im selben Kalender.
Häufige Fragen
Fragen zur Terminbuchung auf der Website
Jede Antwort steht für sich. Fachbegriffe erklärt das Website-Glossar.
Bei einer Terminanfrage schickt der Besucher einen Wunsch, und der Termin steht erst fest, wenn Sie ihn bestätigen. Bei einer Online-Buchung wählt er einen freien Termin aus einem Kalender, der Ihre Verfügbarkeit kennt, und der Termin steht sofort fest. Die Anfrage passt zu Leistungen, die Sie vorher prüfen müssen, die Buchung zu gleichartigen Terminen fester Dauer.
Der Websitebuilder baut laut Funktionen-Seite Anfragestrecken, ausdrücklich auch als Terminanfrage; eine Online-Buchung mit Kalender innerhalb der Website beschreibt die Seite nicht. Auf cortexion.ai gibt es eine eigene, einzeln buchbare Kalender-App mit Buchungsseiten unter eigener Adresse und Abgleich mit Google Kalender, Outlook und iCloud. Wie sie mit der Website zusammenspielt, ist dort nicht beschrieben; klären Sie das vorab per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990.
Für die Daten, die Sie zur Vereinbarung des Termins brauchen, in der Regel nicht: Rechtsgrundlage ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der Person (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Anders kann es bei Gesundheitsdaten sein (Art. 9 DSGVO) und bei eingebetteten Buchungsfenstern, die nicht unbedingt nötige Informationen auf dem Gerät speichern oder auslesen (§ 25 TDDDG). Informieren müssen Sie in jedem Fall in der Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO).
Nur, wenn der Termin mit dem Klick auch feststeht. Wird lediglich eine Anfrage verschickt, ist „Termin anfragen“ die zutreffende Beschriftung; sonst rechnet der Kunde mit einem festen Termin. Dasselbe gilt für die Meldung nach dem Absenden: Sie bestätigt den Eingang der Anfrage, nicht den Termin.
Schon Angaben zur Anmeldung können Gesundheitsdaten sein (Erwägungsgrund 35 DSGVO), und Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten unterliegen der Schweigepflicht auch gegenüber Dienstleistern (§ 203 StGB). Über Cortexion sind Anfragen von Patientinnen und Patienten derzeit nicht möglich. Was das für die Website einer Praxis heißt, steht auf der Seite „Website für Praxen“.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Was Cortexion bietet, steht auf den genannten Seiten dieser Website und auf cortexion.ai. Die Gesetze gelten in der Fassung vom 11.10.2026.
- Funktionen: Anfragestrecken „passend zu Ihrem Angebot entworfen: Terminanfrage, Angebotsanfrage oder Rückruf-Wunsch“, Anfragen per E-Mail und im Backend, Impressum und Datenschutzerklärung. Zu den Funktionen
- cortexion.ai: „einzeln buchbare Apps“, darunter Kalender (Startseite); die Kalender-Seite nennt Buchungsseiten ohne externes Werkzeug, Slot-Vorschläge mit Pufferzeiten, Konflikterkennung, Google Kalender, Outlook und iCloud. Kalender-App auf cortexion.ai
- cortexion.ai, Sicherheit: Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB „können Cortexion aktuell noch nicht produktiv einsetzen“, das Vertragsmodul ist in Entwicklung; AGB der Cortexion GmbH, § 21. Sicherheit auf cortexion.ai
- Art. 5, 6, 9, 13, 28 und 44 sowie Erwägungsgrund 35 DSGVO. DSGVO bei EUR-Lex
- § 25 TDDDG: Einwilligung für das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Gerät. § 25 TDDDG bei gesetze-im-internet.de
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen, Absatz 3 und 4 zu mitwirkenden Personen. § 203 StGB bei gesetze-im-internet.de
Diese Seite informiert über die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Sie ersetzt keine Rechts- oder Datenschutzberatung.
Erst sehen, dann entscheiden
Ihre Website mit Terminanfrage – den ersten Entwurf schenken wir Ihnen
Beschreiben Sie Ihr Angebot und wie Termine bei Ihnen ablaufen. Das KI-Team baut daraus den ersten Entwurf Ihrer kompletten Website mit einer passenden Anfragestrecke, kostenlos und fertig in unter 24 Stunden.
- Erster Entwurf geschenkt
- In wenigen Minuten ausgefüllt
- Pflicht: Worum es geht, zwei, drei Sätze zu Ihrem Unternehmen, Name und E-Mail
- Ohne Anmeldung
Nach dem Absenden: Sie erhalten gleich eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung legen wir los – wir lesen Ihre Angaben, die KI-Agentur baut Ihre Website, und Sie bekommen den Link zu Ihrem Entwurf per E-Mail, in unter 24 Stunden und ohne Anruf.
Was danach kostet, steht auf der Preisseite.
Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Echte Websites aus dem Builder: cortexion.ai deutsche-tanktechnik.de lichtmast-mieten.de und diese Website selbst