Stundensatz berechnen als Selbständiger oder Freiberufler
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So rechnen wir
Der Rechner rechnet vom Einkommen, das Ihnen bleiben soll, zurück zum Stundensatz. Er setzt nur Ihre eigenen Zahlen ein und verwendet keine Steuertabellen; gesetzliche Werte kennt er nur für die Warnung zur Kleinunternehmerregelung.
Der Weg zum Ergebnis
- Gewinn vor Steuern und Vorsorge = gewünschtes Einkommen ÷ (1 − Anteil für Steuern und Vorsorge).
- Benötigter Umsatz netto = Gewinn + Betriebskosten.
- Abrechenbare Stunden = (Wochenarbeitszeit × 52 Wochen − Tage ohne Arbeit × Wochenarbeitszeit ÷ 5 Arbeitstage) × (1 − nicht abrechenbarer Anteil).
- Stundensatz netto = benötigter Umsatz ÷ abrechenbare Stunden.
- Tagessatz netto = Stundensatz netto × 8 Stunden.
- Brutto = netto × (1 + Umsatzsteuersatz); als Kleinunternehmer ist brutto gleich netto.
- Kleinunternehmer: Liegt der benötigte Umsatz netto über 25.000 €, erscheint eine Warnung: Erreichen Sie ihn, gilt die Regelung im Folgejahr nicht mehr, im Gründungsjahr schon ab dem Umsatz über 25.000 €; über 100.000 € entfällt sie sofort, schon mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
- Zum Vergleich rechnet der Rechner den Stundensatz netto noch einmal mit einem um 10 und um 20 Prozentpunkte höheren nicht abrechenbaren Anteil; alles andere bleibt gleich.
- Gerechnet wird ohne Zwischenrundung. Der Stundensatz netto wird auf den Cent gerundet; Tagessatz und Bruttowerte rechnen mit diesem gerundeten Satz. Stunden erscheinen als ganze Zahl, Beträge mit höchstens zwei Nachkommastellen; „rund“ kennzeichnet gerundete Werte.
Annahmen und Grenzen
- Die Felder sind mit runden Beispielwerten vorbelegt: 40.000 € Einkommen, 40 % für Steuern und Vorsorge, 12.000 € Betriebskosten, 40 Stunden je Woche, 40 Tage ohne Arbeit und 30 % nicht abrechenbare Zeit. Sie zeigen nur den Rechenweg und sagen nichts über Ihre Lage.
- Der Anteil für Steuern und Vorsorge ist Ihre Schätzung. Der Rechner berechnet weder Einkommensteuer noch Sozialabgaben; er teilt Ihr Wunscheinkommen nur durch eins minus diesen Anteil. Einen passenden Wert für Ihre Lage kann Ihnen Ihre Steuerberatung nennen.
- Der Rechner geht von 52 Wochen mit je 5 Arbeitstagen aus, also 260 Arbeitstagen im Jahr. Ein Tag ohne Arbeit zählt ein Fünftel der Wochenarbeitszeit.
- Der Tagessatz rechnet mit 8 abrechenbaren Stunden je Tag. Arbeiten Sie an einem Kundentag mehr oder weniger, nehmen Sie den Stundensatz mal Ihre Stunden.
- Den Umsatzsteuersatz geben Sie selbst ein; vorbelegt sind 19 %, der allgemeine Satz nach § 12 Abs. 1 UStG. Haben Sie „Ich bin Kleinunternehmer (§ 19 UStG)“ angekreuzt, rechnet der Rechner ohne Umsatzsteuer.
- Für die Warnung zur Kleinunternehmerregelung vergleicht der Rechner den benötigten Umsatz netto mit den Grenzen; Ihr tatsächlicher Gesamtumsatz kann davon abweichen, etwa durch weitere Einnahmen.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind der aktuelle Gesetzestext und die Angaben der genannten Stellen.
- § 19 Abs. 1 UStG: Grenzen der Kleinunternehmerregelung, 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen, BMF-Schreiben vom 18.03.2025: Überschreiten der Grenze im laufenden Jahr und Grenze im Gründungsjahr (Abschnitt 19.1 Abs. 2 und 3 UStAE). BMF-Schreiben (PDF)
- § 12 Abs. 1 UStG: allgemeiner Steuersatz von 19 %, die Vorbelegung des Umsatzsteuersatzes. gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Werkzeug
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Rechnen Sie vom Ergebnis zurück: Teilen Sie das Einkommen, das Ihnen bleiben soll, durch eins minus Ihren Anteil für Steuern und Vorsorge. Das ergibt den Gewinn, den Sie brauchen. Zählen Sie Ihre Betriebskosten dazu und teilen Sie diesen Umsatz durch die Stunden, die Sie im Jahr tatsächlich abrechnen können. Der Rechner zeigt jeden dieser Schritte mit Ihren Zahlen.
160 Stunden sind ungefähr ein Arbeitsmonat mit 40 Stunden je Woche. Diese Rechnung setzt voraus, dass Sie jede Arbeitsstunde abrechnen, nie Urlaub haben, nie krank sind und keine Kosten tragen. Tatsächlich zahlen Sie aus dem Umsatz noch Steuern, Vorsorge und Betriebskosten, und Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung bezahlt Ihnen niemand. Ihr Satz muss deshalb höher liegen als diese einfache Rechnung.
Alle Kosten Ihrer Selbständigkeit im Jahr: etwa Büro oder Arbeitsplatz, Hardware und Software, Telefon und Internet, Fahrten, betriebliche Versicherungen, Weiterbildung, Werbung, Buchhaltung und Steuerberatung. Ihre persönliche Vorsorge wie Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge steckt dagegen im Anteil für Steuern und Vorsorge; zählen Sie sie nicht doppelt.
Der Rechner ermittelt zuerst den Nettosatz: den Betrag ohne Umsatzsteuer, mit dem Sie rechnen. Weisen Sie Umsatzsteuer aus, kommt sie auf Ihrer Rechnung hinzu und gehört nicht Ihnen, denn Sie führen sie an das Finanzamt ab. Gegenüber Privatkunden nennen Sie in der Regel den Bruttobetrag, gegenüber Unternehmen meist den Nettobetrag. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus; dann sind netto und brutto gleich. Die Regelung gilt aber nur, solange Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt.
Das hängt von Ihrem Geschäft ab: von Branche, Kundenstamm, Länge der Aufträge und davon, wie viel Akquise und Verwaltung bei Ihnen anfallen. Eine allgemeingültige Zahl nennen wir deshalb nicht. Verlässlich ist Ihre eigene Zeiterfassung: Schreiben Sie einige Wochen lang alle Arbeitsstunden auf und markieren Sie, welche Sie abrechnen konnten. Rechnen Sie dann mit dem Anteil, den Sie tatsächlich erreichen, und sehen Sie im Ergebnis, wie stark 10 oder 20 Prozentpunkte mehr nicht abrechenbare Zeit den Satz verändern.
Erstellt von Johannes Partz · Stand: