Stundenverrechnungssatz berechnen für Handwerksbetriebe
Ihre Angaben
Ihr Ergebnis
Das Ergebnis erscheint hier, sobald Sie „Berechnen“ wählen.
So rechnen wir
Der Rechner setzt nur Ihre eigenen Zahlen ein und rechnet mit ihnen die Schritte unten durch. Steuertabellen oder gesetzliche Werte verwendet er nicht.
Der Weg zum Ergebnis
- Jahresstunden je Person = Wochenarbeitszeit × 52 Wochen.
- Abwesenheit je Person = Tage ohne Arbeit × Wochenarbeitszeit ÷ 5 Arbeitstage.
- Anwesenheit je Person = Jahresstunden − Abwesenheit.
- Produktive Stunden je Person = Anwesenheit × (1 − unproduktiver Anteil).
- Produktive Stunden gesamt = Anzahl Personen × produktive Stunden je Person.
- Lohnkosten im Jahr = Anzahl Personen × Bruttostundenlohn × Jahresstunden × (1 + Lohnnebenkosten). Bezahlt werden alle Jahresstunden, auch Urlaub, Feiertage und Krankheit.
- Selbstkosten = Lohnkosten + Betriebskosten.
- Selbstkosten je produktive Stunde = Selbstkosten ÷ produktive Stunden gesamt.
- Stundenverrechnungssatz netto = Selbstkosten je Stunde × (1 + Zuschlag für Wagnis und Gewinn).
- Stundenverrechnungssatz brutto = netto × (1 + Umsatzsteuersatz).
- Aufteilung je Stunde: Lohnkosten ÷ produktive Stunden gesamt, Betriebskosten ÷ produktive Stunden gesamt und Selbstkosten je Stunde × Zuschlag für Wagnis und Gewinn.
- Gerechnet wird ohne Zwischenrundung. Der Satz netto wird auf den Cent gerundet, der Bruttosatz aus diesem gerundeten Satz. Stunden erscheinen als ganze Zahl, Beträge mit höchstens zwei Nachkommastellen; „rund“ kennzeichnet gerundete Werte.
Annahmen und Grenzen
- Die Felder sind mit runden Beispielwerten vorbelegt: 3 Personen, 40 Stunden je Woche, 20 € Bruttostundenlohn, 25 % Lohnnebenkosten, 40 Tage ohne Arbeit, 20 % unproduktive Zeit, 60.000 € Betriebskosten und 10 % für Wagnis und Gewinn. Sie zeigen nur den Rechenweg und sagen nichts über Ihren Betrieb.
- Der Rechner geht von 52 Wochen mit je 5 Arbeitstagen aus, also 260 Arbeitstagen im Jahr. Ein Tag ohne Arbeit zählt ein Fünftel der Wochenarbeitszeit.
- Alle Personen arbeiten im Modell gleich lange zum selben durchschnittlichen Stundenlohn. Arbeiten sie unterschiedlich lange, rechnen Sie mit dem Durchschnitt.
- Der Inhaber zählt mit, wenn er beim Kunden mitarbeitet. Setzen Sie für ihn einen Unternehmerlohn an, sonst fehlt sein Einkommen im Satz.
- Wer nicht produktiv arbeitet, etwa im Büro, zählt nicht als Person; diese Lohnkosten gehören in die Betriebskosten.
- Material, Fremdleistungen und Zuschläge darauf sind nicht enthalten; sie kommen je Auftrag hinzu. Stellen Sie Anfahrten gesondert in Rechnung, zählen Sie diese Zeit nicht zum unproduktiven Anteil.
- Den Umsatzsteuersatz geben Sie selbst ein; vorbelegt sind 19 %, der allgemeine Satz nach § 12 Abs. 1 UStG. Der Rechner kennt keine Steuertabellen.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Der Rechner rechnet nur mit Ihren Zahlen. Diese Vorschriften erklären, warum bezahlte Abwesenheit und Lohnnebenkosten in den Satz gehören, und woher die Vorbelegung des Umsatzsteuersatzes stammt.
- § 1 und § 3 Bundesurlaubsgesetz: bezahlter Erholungsurlaub, mindestens 24 Werktage im Jahr. gesetze-im-internet.de
- § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz: Lohn für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. gesetze-im-internet.de
- § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz: Lohn im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen. gesetze-im-internet.de
- § 249 SGB V: Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Beiträge zur Krankenversicherung je zur Hälfte – ein Teil der Lohnnebenkosten. gesetze-im-internet.de
- § 150 SGB VII: Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlt der Unternehmer. gesetze-im-internet.de
- § 12 Abs. 1 UStG: allgemeiner Steuersatz von 19 %, die Vorbelegung des Umsatzsteuersatzes. gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Werkzeug
Etwas offen geblieben? Schreiben Sie uns per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990.
Der Stundenverrechnungssatz ist der Nettopreis, den ein Betrieb seinen Kunden für eine Arbeitsstunde berechnet. Er enthält nicht nur den Lohn, sondern auch die Lohnnebenkosten, einen Anteil aller Betriebskosten und einen Zuschlag für Wagnis und Gewinn. Weil er auf die produktiven Stunden umgelegt wird, deckt jede abgerechnete Stunde auch die Zeit, die sich nicht abrechnen lässt.
Weil der Lohn nur ein Teil der Kosten ist. Bezahlt werden alle Stunden des Jahres, auch Urlaub, Feiertage und Krankheit, dazu kommen die Lohnnebenkosten. Abrechnen lassen sich aber nur die produktiven Stunden, also ohne Abwesenheit, Wege, Rüsten und Verwaltung. Außerdem verteilt der Satz Miete, Fahrzeuge und alle anderen Betriebskosten auf diese Stunden und enthält den Zuschlag für Wagnis und Gewinn. Der Rechenweg im Ergebnis zeigt, wie viel davon auf eine Stunde entfällt.
Alle Kosten des Jahres, die nicht Lohn der produktiv tätigen Personen sind und sich keinem einzelnen Auftrag zuordnen lassen: Miete und Nebenkosten der Werkstatt, Fahrzeuge mit Leasing, Kraftstoff und Versicherung, betriebliche Versicherungen, Werkzeug und Maschinen, Software, Telefon, Werbung, Buchhaltung und Steuerberatung, Beiträge und Zinsen. Dazu kommen die Löhne von Mitarbeitern, die nicht beim Kunden arbeiten, etwa im Büro. Material und Fremdleistungen, die Sie je Auftrag einkaufen und weiterberechnen, gehören nicht hinein. Die Zahlen finden Sie in Ihrer Gewinnermittlung oder der betriebswirtschaftlichen Auswertung des letzten Jahres.
Mindestens einmal im Jahr, am besten mit den Zahlen des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Außerdem immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert: höhere Löhne, ein neuer Mitarbeiter, ein weiteres Fahrzeug, eine größere Werkstatt oder spürbar mehr Zeit für Wege. Rechnen Sie dann mit den neuen Zahlen nach; schon wenige Prozentpunkte mehr unproduktive Zeit verändern den Satz.
Das zeigt nur Ihre eigene Zeiterfassung. Schreiben Sie einige Wochen lang auf, welche Stunden Sie einem Auftrag zuordnen und abrechnen können und welche für Wege, Rüsten, Material holen, Angebote und Verwaltung anfallen. Den Anteil der nicht abrechenbaren Stunden tragen Sie als unproduktiven Anteil ein. Feste Erfahrungswerte nennen wir bewusst nicht, denn sie hängen von Gewerk, Einsatzgebiet und Betriebsgröße ab.
Erstellt von Johannes Partz · Stand: