Stundenverrechnungssatz berechnen für Handwerksbetriebe

Ihre Angaben

Beispielrechnung: Die Felder sind mit runden Beispielwerten vorbelegt, damit Sie den Rechenweg sofort sehen. Ersetzen Sie die Werte durch die Zahlen Ihres Betriebs; „Felder leeren“ entfernt die Beispielwerte. Der Umsatzsteuersatz bleibt mit 19 % vorbelegt.

Alle, die Stunden beim Kunden leisten, den Inhaber eingerechnet. Für den Inhaber setzen Sie einen Unternehmerlohn an: den Lohn, den eine angestellte Kraft für seine Arbeit bekäme.

Bezahlte Stunden einer üblichen Woche.

Std.

Durchschnitt aller oben gezählten Personen, ohne Lohnnebenkosten; der Unternehmerlohn des Inhabers gehört dazu.

€

Aufschlag in Prozent auf den Bruttolohn: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und weitere Personalkosten wie Sonderzahlungen.

%

Urlaub, Feiertage, Krankheit und andere bezahlte Tage, an denen nicht gearbeitet wird.

Tage

Wege, Rüsten, Material holen, Angebote und Verwaltung: Zeit, die Sie keinem Kunden berechnen.

%

Miete, Fahrzeuge, Versicherungen, Werkzeug, Software, Werbung, Verwaltung: alle Kosten außer den Löhnen der oben gezählten Personen und außer Material, das Sie je Auftrag berechnen.

€

Prozent auf die Selbstkosten.

%

Vorbelegt mit 19 %. Tragen Sie den Satz ein, der für Ihre Leistung gilt.

%

Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder übertragen noch gespeichert.

Ihr Ergebnis

Das Ergebnis erscheint hier, sobald Sie „Berechnen“ wählen.

So rechnen wir

Der Rechner setzt nur Ihre eigenen Zahlen ein und rechnet mit ihnen die Schritte unten durch. Steuertabellen oder gesetzliche Werte verwendet er nicht.

Der Weg zum Ergebnis

  1. Jahresstunden je Person = Wochenarbeitszeit × 52 Wochen.
  2. Abwesenheit je Person = Tage ohne Arbeit × Wochenarbeitszeit ÷ 5 Arbeitstage.
  3. Anwesenheit je Person = Jahresstunden − Abwesenheit.
  4. Produktive Stunden je Person = Anwesenheit × (1 − unproduktiver Anteil).
  5. Produktive Stunden gesamt = Anzahl Personen × produktive Stunden je Person.
  6. Lohnkosten im Jahr = Anzahl Personen × Bruttostundenlohn × Jahresstunden × (1 + Lohnnebenkosten). Bezahlt werden alle Jahresstunden, auch Urlaub, Feiertage und Krankheit.
  7. Selbstkosten = Lohnkosten + Betriebskosten.
  8. Selbstkosten je produktive Stunde = Selbstkosten ÷ produktive Stunden gesamt.
  9. Stundenverrechnungssatz netto = Selbstkosten je Stunde × (1 + Zuschlag für Wagnis und Gewinn).
  10. Stundenverrechnungssatz brutto = netto × (1 + Umsatzsteuersatz).
  11. Aufteilung je Stunde: Lohnkosten ÷ produktive Stunden gesamt, Betriebskosten ÷ produktive Stunden gesamt und Selbstkosten je Stunde × Zuschlag für Wagnis und Gewinn.
  12. Gerechnet wird ohne Zwischenrundung. Der Satz netto wird auf den Cent gerundet, der Bruttosatz aus diesem gerundeten Satz. Stunden erscheinen als ganze Zahl, Beträge mit höchstens zwei Nachkommastellen; „rund“ kennzeichnet gerundete Werte.

Annahmen und Grenzen

  • Die Felder sind mit runden Beispielwerten vorbelegt: 3 Personen, 40 Stunden je Woche, 20 € Bruttostundenlohn, 25 % Lohnnebenkosten, 40 Tage ohne Arbeit, 20 % unproduktive Zeit, 60.000 € Betriebskosten und 10 % für Wagnis und Gewinn. Sie zeigen nur den Rechenweg und sagen nichts über Ihren Betrieb.
  • Der Rechner geht von 52 Wochen mit je 5 Arbeitstagen aus, also 260 Arbeitstagen im Jahr. Ein Tag ohne Arbeit zählt ein Fünftel der Wochenarbeitszeit.
  • Alle Personen arbeiten im Modell gleich lange zum selben durchschnittlichen Stundenlohn. Arbeiten sie unterschiedlich lange, rechnen Sie mit dem Durchschnitt.
  • Der Inhaber zählt mit, wenn er beim Kunden mitarbeitet. Setzen Sie für ihn einen Unternehmerlohn an, sonst fehlt sein Einkommen im Satz.
  • Wer nicht produktiv arbeitet, etwa im Büro, zählt nicht als Person; diese Lohnkosten gehören in die Betriebskosten.
  • Material, Fremdleistungen und Zuschläge darauf sind nicht enthalten; sie kommen je Auftrag hinzu. Stellen Sie Anfahrten gesondert in Rechnung, zählen Sie diese Zeit nicht zum unproduktiven Anteil.
  • Den Umsatzsteuersatz geben Sie selbst ein; vorbelegt sind 19 %, der allgemeine Satz nach § 12 Abs. 1 UStG. Der Rechner kennt keine Steuertabellen.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Der Rechner rechnet nur mit Ihren Zahlen. Diese Vorschriften erklären, warum bezahlte Abwesenheit und Lohnnebenkosten in den Satz gehören, und woher die Vorbelegung des Umsatzsteuersatzes stammt.

  • § 1 und § 3 Bundesurlaubsgesetz: bezahlter Erholungsurlaub, mindestens 24 Werktage im Jahr. gesetze-im-internet.de
  • § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz: Lohn für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. gesetze-im-internet.de
  • § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz: Lohn im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen. gesetze-im-internet.de
  • § 249 SGB V: Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Beiträge zur Krankenversicherung je zur Hälfte – ein Teil der Lohnnebenkosten. gesetze-im-internet.de
  • § 150 SGB VII: Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlt der Unternehmer. gesetze-im-internet.de
  • § 12 Abs. 1 UStG: allgemeiner Steuersatz von 19 %, die Vorbelegung des Umsatzsteuersatzes. gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Werkzeug

Etwas offen geblieben? Schreiben Sie uns per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990.

Der Stundenverrechnungssatz ist der Nettopreis, den ein Betrieb seinen Kunden für eine Arbeitsstunde berechnet. Er enthält nicht nur den Lohn, sondern auch die Lohnnebenkosten, einen Anteil aller Betriebskosten und einen Zuschlag für Wagnis und Gewinn. Weil er auf die produktiven Stunden umgelegt wird, deckt jede abgerechnete Stunde auch die Zeit, die sich nicht abrechnen lässt.

Erstellt von Johannes Partz · Stand:

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Schritt 1 von 4 Worum geht es?

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Schritt 2 von 4 Erzählen Sie kurz von sich

Zwei bis drei Sätze reichen. Hier tippen Sie am meisten.

Mindestens 20 Zeichen: Branche, Leistungen, Region und Wünsche – je konkreter, desto besser der Entwurf. Beim Relaunch: Was soll bleiben, was stört Sie heute?

Ihre Branche (optional – ein Klick, falls es hier passt)

Ohne Angabe erkennen wir Ihre Branche aus Ihrer Beschreibung.

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Schritt 3 von 4 Wünsche und Vorbilder Optional

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