Angebot kalkulieren im Handwerk: Preis, Marge und Mindestpreis
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So kalkulieren Sie ein Angebot
Ein Angebot im Handwerk entsteht in fünf Schritten. Der Rechner oben folgt dieser Reihenfolge: erst die Einstellungen, dann die Positionen, zum Schluss der Vergleich mit dem Mindestpreis.
- Ermitteln Sie Ihren Stundenverrechnungssatz und Ihre Selbstkosten je produktive Stunde. Beides zeigt der Stundenverrechnungssatz-Rechner mit Ihren Zahlen. Zum Stundenverrechnungssatz-Rechner
- Erfassen Sie das Material aus Aufmaß oder Stückliste mit Menge, Einheit und Ihrem Einkaufspreis netto, etwa Fliesen in m², Kabel in Metern oder Steckdosen je Stück.
- Schätzen Sie die Arbeitsstunden je Arbeitsschritt, etwa Untergrund vorbereiten, Verlegen oder Montieren, und tragen Sie sie als Arbeit ein. Eine eigene Position je Schritt macht das Angebot für den Kunden nachvollziehbar.
- Tragen Sie Leistungen anderer Gewerke oder Betriebe als Fremdleistung ein, etwa den Elektriker beim Badumbau, und feste Beträge wie Anfahrt oder Entsorgung als Pauschale.
- Legen Sie Zuschläge und einen möglichen Rabatt fest und vergleichen Sie den Angebotspreis mit dem Mindestpreis: Liegt er darunter, kostet Sie der Auftrag Geld.
Typische Positionen eines Handwerksangebots
Jede Zeile Ihres Angebots gehört zu einer der vier Arten im Rechner. Beispiele aus einem Badumbau:
- Material: Fliesen und Fliesenkleber nach Aufmaß in m², Fugenmasse und Abdichtung je Gebinde, Armaturen und Sanitärobjekte je Stück – jeweils mit Ihrem Einkaufspreis; der Materialzuschlag kommt beim Rechnen dazu.
- Arbeit: alte Fliesen entfernen, Untergrund vorbereiten und abdichten, Fliesen verlegen, Objekte montieren – je Arbeitsschritt die geschätzten Stunden.
- Fremdleistung: was ein anderer Betrieb für Sie erledigt, etwa Elektroarbeiten oder ein Container für den Bauschutt, mit dem Betrag, den Sie zahlen.
- Pauschale: feste Beträge ohne Zuschlag, etwa Anfahrt, Baustelleneinrichtung oder Entsorgung von Kleinmengen.
Die Mengen und Preise setzen Sie selbst ein; der Rechner kennt keine Preise einzelner Gewerke.
So rechnen wir
Der Rechner setzt nur Ihre eigenen Zahlen ein und rechnet mit ihnen die Schritte unten durch. Steuertabellen oder Preisempfehlungen verwendet er nicht.
Der Weg zum Ergebnis
- Material verkauft = Summe aus Menge × Einkaufspreis je Einheit × (1 + Materialzuschlag).
- Arbeit verkauft = Summe der Stunden × Stundenverrechnungssatz.
- Fremdleistungen verkauft = Summe der Beträge × (1 + Zuschlag auf Fremdleistungen).
- Pauschalen gehen unverändert ein.
- Zwischensumme = Material + Arbeit + Fremdleistungen + Pauschalen.
- Wagnis und Gewinn: Enthält Ihr Stundensatz Wagnis und Gewinn schon (Kästchen angekreuzt, Vorgabe), ist es (Material verkauft + Fremdleistungen verkauft) × Zuschlag; Arbeit und Pauschalen bleiben ohne Zuschlag. Ohne Haken ist es Zwischensumme × Zuschlag.
- Angebotspreis netto = (Zwischensumme + Wagnis und Gewinn) × (1 − Rabatt).
- Angebotspreis brutto = Angebotspreis netto × (1 + Umsatzsteuersatz).
- Selbstkosten = Materialeinkauf + Stunden × eigene Kosten je Arbeitsstunde + Fremdleistungen zum Einkaufspreis + Pauschalen. Sie sind der Mindestpreis, die Preisuntergrenze.
- Marge in Euro = Angebotspreis netto − Selbstkosten; Marge in Prozent = Marge ÷ Angebotspreis netto.
- Liegt der Angebotspreis netto unter dem Mindestpreis, steht im Ergebnis eine Warnung. Der Rabatt, bis zu dem die Selbstkosten gedeckt bleiben, ist 1 − Mindestpreis ÷ (Zwischensumme + Wagnis und Gewinn), abgerundet auf zwei Nachkommastellen.
- Gerechnet wird ohne Zwischenrundung. Angebotspreis netto und Selbstkosten werden auf den Cent gerundet, der Bruttopreis aus dem gerundeten Nettopreis. „rund“ kennzeichnet gerundete Zwischenwerte.
Annahmen und Grenzen
- Die Felder sind mit runden Beispielwerten vorbelegt: 60 € Stundenverrechnungssatz, 45 € eigene Kosten je Stunde, 20 % Materialzuschlag, 10 % auf Fremdleistungen, 10 % für Wagnis und Gewinn und die Positionen Fliesen 20 m² zu 30 €, Fliesen verlegen 16 Stunden, Elektroarbeiten 400 €, Anfahrt 50 €. Sie zeigen nur den Rechenweg und sagen nichts über Ihren Betrieb.
- Das Kästchen „Stundensatz enthält bereits Wagnis und Gewinn“ ist vorab angekreuzt, weil der Stundenverrechnungssatz-Rechner beides in den Satz einrechnet. Dann kommt der Zuschlag nur auf Material und Fremdleistungen. Rechnen Sie mit einem Satz ohne Wagnis und Gewinn, nehmen Sie den Haken heraus: Der Zuschlag kommt dann auf die ganze Zwischensumme, auch auf Arbeit und Pauschalen.
- Der Rabatt gilt für den ganzen Preis nach Wagnis und Gewinn. Rabatte auf einzelne Positionen und Skonto kennt der Rechner nicht.
- Pauschalen zählen in voller Höhe zu den Selbstkosten und tragen deshalb keine Marge. Fremdleistungen zählen mit dem Betrag, den Sie dem anderen Betrieb zahlen.
- Der Mindestpreis enthält nur die Kosten, die Sie eintragen. Was in Ihren eigenen Kosten je Arbeitsstunde fehlt, fehlt auch im Mindestpreis.
- Den Umsatzsteuersatz geben Sie selbst ein; vorbelegt sind 19 %, der allgemeine Satz nach § 12 Abs. 1 UStG. Der Rechner kennt keine Steuertabellen.
- Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert. Laden Sie die Seite neu, stehen wieder die Beispielwerte in den Feldern; drucken Sie Ihre Kalkulation deshalb vorher aus oder speichern Sie sie als PDF.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Der Rechner rechnet nur mit Ihren Zahlen und kennt keine Preisempfehlungen. Gesetzlich belegt ist allein die Vorbelegung des Umsatzsteuersatzes.
- § 12 UStG: allgemeiner Steuersatz von 19 % (Absatz 1), ermäßigter Satz von 7 % für die Umsätze in Absatz 2. gesetze-im-internet.de
- § 19 UStG: Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus; setzen Sie dann 0 % ein. gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Werkzeug
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Ein Aufschlag wird auf die Kosten gerechnet, die Marge auf den Verkaufspreis. Ein Beispiel: 100 € Kosten mit 25 % Aufschlag ergeben 125 € Preis. Die Marge beträgt 25 €, das sind 20 % vom Preis, nicht 25 %. Wer beides verwechselt, hält seinen Gewinn für größer, als er ist. Der Rechner zeigt die Marge deshalb in Euro und in Prozent vom Angebotspreis netto.
Die Selbstkosten decken nur, was der Auftrag Sie kostet. Der Zuschlag für Wagnis und Gewinn deckt Risiken, die sich vorher keinem Auftrag zuordnen lassen, etwa Gewährleistung, Nacharbeit, steigende Einkaufspreise oder Kunden, die nicht zahlen. Außerdem bringt er den Gewinn, aus dem Ihr Betrieb Rücklagen bildet und investiert. Ohne ihn arbeiten Sie bestenfalls kostendeckend. Steckt der Zuschlag schon in Ihrem Stundenverrechnungssatz, lassen Sie das Kästchen „Stundensatz enthält bereits Wagnis und Gewinn“ angekreuzt: Dann kommt er nur noch auf Material und Fremdleistungen und nicht ein zweites Mal auf die Arbeit.
Das hängt von Ihrem Betrieb ab; eine allgemeine Zahl nennen wir deshalb nicht. Der Zuschlag soll decken, was das Material Sie über den Einkaufspreis hinaus kostet: Bestellen, Abholen oder Liefern, Lagern, Verschnitt und Bruch, Rücksendungen und die Gewährleistung für eingebautes Material. Rechnen Sie diese Kosten für ein Jahr zusammen und setzen Sie sie ins Verhältnis zu Ihrem Materialeinkauf im selben Jahr. Was davon schon in den Betriebskosten Ihres Stundenverrechnungssatzes steckt, zählen Sie nicht doppelt.
Sobald der Angebotspreis nach Rabatt unter Ihren Selbstkosten liegt, also unter dem Mindestpreis. Dann zahlen Sie bei diesem Auftrag drauf. Liegt der Preis darüber, kostet der Rabatt Sie Gewinn, aber noch kein Geld. Ein Rabatt verringert die Marge stärker, als die Prozentzahl vermuten lässt: Bei 100 € Preis und 80 € Selbstkosten bleiben 20 € Marge; 10 % Rabatt senken den Preis auf 90 € und halbieren die Marge auf 10 €. Der Rechner warnt, wenn der Preis unter den Mindestpreis fällt, und nennt den Rabatt, bis zu dem Ihre Selbstkosten gedeckt bleiben.
Erstellt von Johannes Partz · Stand: