Google-Bewertungslink erstellen: Link, QR-Code und Aufsteller
Ihre Angaben
Ihr Ergebnis
Das Ergebnis erscheint hier, sobald Sie „Link und QR-Code erstellen“ wählen.
So finden Sie Ihre Place-ID
Die Place-ID ist die Kennung, unter der Google Ihr Unternehmen in Google Maps führt. Google zeigt sie in seiner Dokumentation mit einem eigenen Suchfeld auf einer Karte, dem „Place ID Finder“.
- Öffnen Sie die Seite zur Place-ID in der Google-Dokumentation: Place-IDs bei Google for Developers
- Geben Sie im Suchfeld der Karte den Namen Ihres Unternehmens und den Ort ein und wählen Sie Ihr Unternehmen aus den Vorschlägen.
- Auf der Karte erscheint ein Fenster mit Name, Adresse und „Place ID“. Kopieren Sie die Zeichenfolge dahinter; sie beginnt meist mit ChIJ.
- Fügen Sie die Place-ID oben in das Feld „Place-ID oder vorhandener Bewertungslink“ ein und wählen Sie „Link und QR-Code erstellen“.
- Öffnen Sie den fertigen Link einmal selbst. Zeigt er das Bewertungsfenster Ihres Unternehmens, stimmt die Place-ID.
Haben Sie schon einen Bewertungslink aus Ihrem Unternehmensprofil bei Google, fügen Sie stattdessen ihn ein.
So holen Sie Bewertungen richtig ein
Wie Sie um eine Bewertung bitten, ist nicht egal: Für E-Mails gelten die Regeln für Werbung, und Google verbietet Gegenleistungen.
- Rechtshinweis: Eine Bitte um Bewertung per E-Mail gilt als Werbung, auch wenn sie mit der Rechnung für einen Kauf kommt (BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17). Sie braucht deshalb grundsätzlich die vorherige Einwilligung des Kunden (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Ohne Einwilligung ist sie nur zulässig, wenn alle Bedingungen von § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind – unter anderem muss der Kunde schon bei der Angabe seiner E-Mail-Adresse und in jeder E-Mail darauf hingewiesen werden, dass er widersprechen kann. Im Zweifel fragen Sie eine Rechtsberatung. Urteil beim Bundesgerichtshof
- Empfohlen sind Wege ohne E-Mail: der Link oder QR-Code auf der Rechnung oder dem Beleg, den Sie auf Papier übergeben, der QR-Code auf einem Aufsteller vor Ort und die persönliche Bitte im Gespräch, etwa bei der Übergabe der Arbeit. Verschicken Sie die Rechnung per E-Mail, gehört die Bitte um Bewertung nicht hinein.
- Bitten Sie alle Kunden um eine Bewertung, nicht nur die zufriedenen. Ein Aufsteller an der Kasse oder der Link auf jedem Beleg fragt alle gleich.
- Bieten Sie keine Gegenleistung für eine Bewertung an, weder Rabatt noch Gutschein noch Geschenk. Nach den Richtlinien von Google ist das nicht erlaubt.
So entsteht das Ergebnis
Der Generator prüft Ihre Eingabe, baut daraus den Link und kodiert ihn als QR-Code. Das geschieht in Ihrem Browser; Google wird dabei nicht abgerufen.
Der Weg zum Ergebnis
- Beginnt Ihre Eingabe mit https:// oder enthält sie einen Punkt oder Schrägstrich, gilt sie als Link, sonst als Place-ID.
- Eine Place-ID darf nur Buchstaben von A bis Z und a bis z, Ziffern, _ und - enthalten und muss mindestens 20 Zeichen lang sein. Aus ihr entsteht der Link https://search.google.com/local/writereview?placeid=<Place-ID>.
- Einen vorhandenen Link nimmt der Generator nur an, wenn er mit https:// beginnt und zu search.google.com, g.page oder maps.app.goo.gl führt. So verwandelt die Seite keine beliebigen Adressen in QR-Codes.
- Der QR-Code entsteht mit Fehlerkorrektur-Stufe M: Bis zu etwa 15 % seiner Fläche dürfen verdeckt oder verschmutzt sein. Er ist höchstens 57 × 57 Felder groß und fasst damit Links bis 213 Zeichen; längere lehnt der Generator ab.
- Der Aufsteller setzt Überschrift, Firmenname, QR-Code, den Satz „QR-Code mit der Handykamera scannen“ und den Link als Text auf eine Druckseite im Format DIN A5 quer oder DIN A4 hoch.
Annahmen und Grenzen
- Ob Place-ID oder Link wirklich zu Ihrem Unternehmen gehören, kann der Generator nicht prüfen, denn er ruft Google nicht ab. Öffnen Sie den fertigen Link deshalb einmal selbst.
- Nach Angaben von Google kann sich die Place-ID eines Ortes ändern. Prüfen Sie den Link vor jedem neuen Druck.
- Kurzlinks zu g.page und maps.app.goo.gl gibt der Generator unverändert weiter. Wohin sie führen, bestimmt Google.
- Den QR-Code berechnet die Programmbibliothek „QRCode for JavaScript“ von Kazuhiko Arase (MIT-Lizenz). Sie liegt auf unserem Server; ein fremder Dienst ist nicht beteiligt.
- Druckformat und Ränder legt am Ende Ihr Browser fest. Druckt er nicht im gewählten Format, stellen Sie Papierformat, Ausrichtung und Ränder im Druckfenster selbst ein.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien und Hilfeseiten von Google sowie für die Bitte um Bewertung per E-Mail das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
- Google for Developers: Place-IDs, Place ID Finder und Hinweis, dass sich Place-IDs ändern können. developers.google.com
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Tipps für mehr Rezensionen, Link oder QR-Code für Rezensionen, keine Anreize für Rezensionen. support.google.com
- Google-Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte: verboten sind Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Produkte für Rezensionen und das gezielte Bitten nur um positive Rezensionen. support.google.com
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17: Eine Kundenzufriedenheitsbefragung in einer E-Mail ist Werbung, auch wenn mit der E-Mail die Rechnung für ein gekauftes Produkt kommt; ohne Einwilligung und ohne Hinweis auf das Widerspruchsrecht nach § 7 Abs. 3 UWG ist sie grundsätzlich rechtswidrig. Bundesgerichtshof
- § 7 UWG: Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist eine unzumutbare Belästigung (Absatz 2 Nr. 2); Ausnahme für eigene Kunden unter den Bedingungen von Absatz 3. gesetze-im-internet.de
- QR-Code: Programmbibliothek „QRCode for JavaScript“ von Kazuhiko Arase, MIT-Lizenz; Fehlerkorrektur-Stufe M nach der Norm ISO/IEC 18004. github.com
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Werkzeug
Etwas offen geblieben? Schreiben Sie uns per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990.
Die Place-ID ist die eindeutige Kennung, unter der Google einen Ort in Google Maps führt, also auch Ihr Unternehmen. Sie besteht aus Buchstaben, Ziffern, Unterstrich und Bindestrich, zum Beispiel ChIJN1t_tDeuEmsRUsoyG83frY4. Hängt man sie an https://search.google.com/local/writereview?placeid= an, öffnet der Link direkt das Bewertungsfenster dieses Ortes.
Melden Sie sich mit dem Google-Konto an, mit dem Sie Ihr Unternehmensprofil verwalten, und suchen Sie bei Google nach Ihrem Firmennamen. In der Verwaltung Ihres Profils gibt es eine Schaltfläche, mit der Sie Kunden um Rezensionen bitten; sie zeigt einen Link zum Teilen. Google ändert Bezeichnungen und Aufbau gelegentlich. Finden Sie die Schaltfläche nicht, nutzen Sie die Place-ID wie oben beschrieben.
Ja. Google stellt Unternehmen dafür selbst einen Link im Unternehmensprofil bereit. Fragen Sie aber alle Kunden, nicht nur zufriedene, und bieten Sie keine Gegenleistung für eine Bewertung an, auch keinen Rabatt oder Gutschein. Das ist nach den Richtlinien von Google nicht erlaubt. Am einfachsten fragen Sie persönlich, mit einem QR-Code vor Ort oder mit dem Link auf Rechnung oder Beleg auf Papier.
Nur mit Einwilligung des Kunden oder unter den engen Bedingungen von § 7 Abs. 3 UWG. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Bitte um Bewertung per E-Mail Werbung ist, auch wenn sie zusammen mit der Rechnung für einen Kauf verschickt wird (Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17). Werbung per E-Mail braucht grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Ohne sie geht es nur bei eigenen Kunden, wenn alle Bedingungen von § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind, darunter der Hinweis auf das Widerspruchsrecht schon bei der Angabe der Adresse und in jeder E-Mail. Das ist keine Rechtsberatung.
Nein. Der Generator ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar, auch Link, QR-Code und Aufsteller dürfen Sie frei verwenden. Ihr Unternehmensprofil bei Google und die Bewertungen darin kosten ebenfalls nichts.
Erstellt von Johannes Partz · Stand: