Produktbeschreibung-Generator: Texte für Ihre Produkte
Ihre Angaben
Ihre Produktbeschreibung
Das Ergebnis erscheint hier und folgt jeder Ihrer Eingaben.
Anleitung: So nutzen Sie den Generator
Eine gute Produktbeschreibung beantwortet die Fragen, die Käufer im Laden stellen würden – nur ohne Verkäufer daneben.
- Merkmale
- Was das Produkt hat und wie es gemacht ist: Verarbeitung, Ausstattung, Varianten. Kurze Stichworte genügen.
- Nutzen
- Was Käufer davon haben. Beginnen Sie mit einem Verb, dann passt jede Zeile in Satz und Liste.
- Material und Maße
- Fakten, die Käufer vergleichen. Sie stehen gesammelt unter „Details“.
- Varianten
- Variante 1 ist die klassische Produktseite, Variante 2 beginnt mit dem Nutzen – ohne Nutzen-Angabe mit den Merkmalen –, Variante 3 ist eine Kurzfassung mit Stichpunkten für Listen und Marktplätze.
- Prüfen
- Unter der Beschreibung stehen Hinweise, etwa zu Textilangaben oder zu Umweltaussagen in Ihren Angaben. Die Pflichtangaben im Onlinehandel finden Sie weiter unten.
Pflichtangaben im Onlinehandel
Verkaufen Sie online an Verbraucher, verlangt das Gesetz neben einer guten Beschreibung weitere Angaben. Die wichtigsten für die Produktseite, Stand Oktober 2026 – je nach Warengruppe kommen weitere hinzu.
- Wesentliche Eigenschaften der Ware in angemessenem Umfang (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB). Unmittelbar bevor Verbraucher bestellen, müssen sie klar, verständlich und hervorgehoben zu sehen sein (§ 312j Abs. 2 BGB). § 312j BGB
- Gesamtpreis (§ 3 PAngV). Im Fernabsatz zusätzlich, dass der Preis die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthält und ob Fracht-, Liefer- oder Versandkosten anfallen – mit ihrer Höhe, soweit sie sich vorab berechnen lässt (§ 6 PAngV). § 6 PAngV
- Grundpreis, etwa je Kilogramm oder Liter, bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche (§ 4 PAngV) – mit Ausnahmen, unter anderem für Waren mit weniger als 10 Gramm oder 10 Milliliter. § 4 PAngV
- Gewährleistung: Seit dem 27. September 2026 weisen Sie vor der Bestellung in hervorgehobener Weise mit der harmonisierten EU-Mitteilung auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren hin (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960). Gewährt der Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie über mehr als zwei Jahre, kommt das Garantie-Label hinzu (Nr. 11a). Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
- Für Produkte nach der Produktsicherheitsverordnung: Name sowie Post- und E-Mail-Adresse des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der EU auch der verantwortlichen Person, Angaben zur Identifizierung samt Abbildung und Art des Produkts sowie vorgeschriebene Warn- und Sicherheitshinweise (Art. 19 Verordnung (EU) 2023/988). Nicht erfasst sind unter anderem Lebensmittel, Arzneimittel und Antiquitäten (Art. 2 Abs. 2). Verordnung (EU) 2023/988
- Textilien: die Faserzusammensetzung, vor dem Kauf deutlich sichtbar, auch beim Kauf im Internet (Art. 16 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1007/2011). Verordnung (EU) Nr. 1007/2011
- Vorverpackte Lebensmittel: die verpflichtenden Informationen, etwa Zutaten und Allergene, vor Abschluss des Kaufvertrags – das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum erst bei der Lieferung (Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- Umweltaussagen: Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ sind seit dem 27. September 2026 unzulässig, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist (Anhang Nr. 4a UWG). Ebenso stets unzulässig ist die Aussage, ein Produkt habe hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt, wenn sie sich auf den Ausgleich von Emissionen stützt, etwa durch Zertifikate (Anhang Nr. 4c UWG). Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG
Weitere Pflichten betreffen den Shop als Ganzes, etwa Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs (§ 312j Abs. 1 BGB), die Informationen zum Widerrufsrecht mit Muster-Widerrufsformular (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB), die elektronische Widerrufsfunktion und das Impressum (§ 5 DDG). Die Widerrufsfunktion ist seit dem 19. Juni 2026 Pflicht, wenn Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden: eine Funktion, gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend beschriftet und während der Widerrufsfrist ständig verfügbar (§ 356a BGB); auf ihr Bestehen und ihre Platzierung weist die Widerrufsbelehrung hin (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB). Im Zweifel lassen Sie Ihre Seiten rechtlich prüfen.
Produkte auf Ihrer Website vorstellen
Laut unserer Seite „Funktionen“ schreibt der KI-Textgenerator in Cortexion aus Ihrer Beschreibung komplette Texte für jede Seite Ihrer Website, zugeschnitten auf Branche, Zielgruppe und Angebot – auch für Seiten, die Ihre Produkte vorstellen.
- Einen Online-Shop mit Warenkorb und Bezahlung beschreibt unsere Seite „Funktionen“ nicht. Verkaufen Sie über einen Shop oder Marktplatz, übernehmen Sie die Beschreibungen dorthin. Was der Websitebuilder für Produkte bietet und was nicht, steht auf unserer Themenseite Onlineshop mit KI: was geht und was nicht
- Haben Sie schon Produkttexte, bringt der KI-Textoptimierer sie in einen einheitlichen Ton.
Was KI-Textgeneratoren heute können, lesen Sie im Ratgeber.
So entsteht das Ergebnis
Der Generator arbeitet ohne KI-Dienst: Er setzt Ihre Angaben in Textbausteine ein, die wir geschrieben und geprüft haben, und fügt keine Eigenschaften hinzu.
Der Weg zum Ergebnis
- Ihre Angaben werden bereinigt: doppelte Leerzeichen, Satzzeichen am Zeilenende und doppelte Einträge fallen weg. Berücksichtigt werden höchstens 8 Merkmale und 4 Nutzen.
- Variante 1: Produktname als Überschrift, ein Einleitungssatz aus Name, Material und Zielgruppe, der Nutzen als Satz, Merkmale und Details als Listen.
- Variante 2: Der erste Nutzen steht in der Überschrift, danach Nutzen, Merkmale und Details als Listen. Ohne Nutzen-Angabe heißt sie „Merkmale zuerst“: Die Merkmale stehen in einem Satz am Anfang, danach Einleitung und Details.
- Variante 3: ein kurzer Absatz aus Name, Material, Zielgruppe, Merkmalen und Maßen, dazu höchstens 5 Stichpunkte – erst die Nutzen, dann die Merkmale.
- Fehlt eine Angabe, entfallen die Sätze und Listen, die sie brauchen. Jeden Baustein gibt es in der Sie- und der du-Form.
- Enthalten Ihre Angaben Wörter wie „umweltfreundlich“ (13 Wörter auf der Liste) oder „klimaneutral“ (5 Wörter), oder nennen sie eine Textilfaser, steht ein Hinweis mit Quelle unter der Beschreibung. Eine Faser zählt als eigenes Wort oder am Ende eines Wortes, etwa „Baumwolle“ oder „Merinowolle“, nicht am Anfang wie in „Acrylglas“.
- Nennt der Produktname das Material schon, etwa „Zahnbürste Bambus“, wiederholt der Generator es nicht mit „aus“; in den Details steht es ohne „aus“.
Annahmen und Grenzen
- Die Bausteine fügen keine Eigenschaften hinzu: kein „hochwertig“, kein „nachhaltig“, keine Herkunft. Was in der Beschreibung steht, kommt aus Ihren Angaben – prüfen Sie, ob es stimmt.
- Die Hinweise erkennen nur einzelne Wörter. Ob eine Aussage zulässig ist, hängt vom Zusammenhang ab; ein fehlender Hinweis heißt nicht, dass alles in Ordnung ist.
- Die Pflichtangaben auf dieser Seite sind eine Auswahl für die Produktseite. Für einzelne Warengruppen – etwa Elektrogeräte, Spielzeug oder Kosmetik – gelten weitere Vorschriften.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Alle Rechtsangaben stammen aus den Gesetzes- und Verordnungstexten.
- § 312j BGB: Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. gesetze-im-internet.de
- Art. 246a § 1 EGBGB: Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen, darunter die wesentlichen Eigenschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), seit dem 27. September 2026 die harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und das Garantie-Label (Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 und 11a) sowie das Widerrufsrecht (Abs. 2), mit dem Hinweis auf Bestehen und Platzierung der Widerrufsfunktion (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). gesetze-im-internet.de
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025: Gestaltung und Inhalt der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie, gilt ab dem 27. September 2026. EUR-Lex
- § 356a BGB: Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, Pflicht seit dem 19. Juni 2026. gesetze-im-internet.de
- Richtlinie (EU) 2023/2673, Art. 2: Die Mitgliedstaaten wenden die Vorschriften zur Widerrufsfunktion ab dem 19. Juni 2026 an. EUR-Lex
- §§ 3, 4 und 6 PAngV: Gesamtpreis, Grundpreis und Preisangaben bei Fernabsatzverträgen. gesetze-im-internet.de
- § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG (Begriffe allgemeine Umweltaussage und anerkannte hervorragende Umweltleistung) sowie Anhang Nr. 4a und 4c UWG, in Kraft seit dem 27. September 2026 (Art. 2 Abs. 1 Drittes Gesetz zur Änderung des UWG vom 12. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 43). gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, Art. 2 (Anwendungsbereich) und Art. 19 (Fernabsatz), anwendbar seit dem 13. Dezember 2024. EUR-Lex
- Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern, Art. 16 Abs. 1. EUR-Lex
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Art. 9 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1. EUR-Lex
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Werkzeug
Etwas offen geblieben? Schreiben Sie uns per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990.
Die wesentlichen Eigenschaften der Ware in angemessenem Umfang (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB) – unmittelbar vor der Bestellung klar und hervorgehoben (§ 312j Abs. 2 BGB). Was wesentlich ist, hängt vom Produkt ab: bei Kleidung Material und Größe, bei einer Tasse Fassungsvermögen und ob sie spülmaschinenfest ist.
Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ sind seit dem 27. September 2026 unzulässig, wenn Sie keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können, etwa über das EU-Umweltzeichen (Anhang Nr. 4a UWG). Sagen Sie stattdessen konkret, was gemeint ist, zum Beispiel woraus die Verpackung besteht – und nur, wenn es stimmt.
So lang, dass Käufer ihre Fragen beantwortet finden. Die Kurzfassung (Variante 3) passt für Listen und Marktplätze, die klassische Variante für die eigene Produktseite. Verbindlich ist nicht die Länge, sondern dass die wesentlichen Eigenschaften drinstehen.
Nein. Er setzt Ihre Angaben in geprüfte Textbausteine ein, direkt in Ihrem Browser. Es gibt keinen KI-Dienst, keinen Schlüssel und keine Kosten je Abfrage. Individuelle Texte für Ihre Website schreibt der KI-Textgenerator in Cortexion.
Nein. Die Beschreibung entsteht in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder übertragen noch gespeichert.
Erstellt von Markus Offermann · Stand: