Produkte online anbieten

Onlineshop mit KI: was der Websitebuilder für Produkte bietet – und was nicht

Wer mit KI einen Onlineshop bauen will, erwartet Warenkorb, Kasse und Online-Zahlung. Das beschreibt unsere Funktionen-Seite für den Websitebuilder von Cortexion nicht, und das sagen wir lieber vorher.

Was er für Produkte bietet: Produkt- und Katalogseiten mit Texten und Bildern und eine Anfragestrecke, über die Kunden eine Bestellung oder ein Angebot anfragen. Hier steht, für wen das reicht, welche Pflichten im Onlinehandel gelten und wann ein Shopsystem der bessere Weg ist.

Diese Seite informiert über die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; lassen Sie Ihre Bestellstrecke und Ihre Texte prüfen, bevor Sie verkaufen.

Ladeninhaberin arbeitet nach Feierabend am Laptop auf dem Tresen ihres Cafés

Was geht – und was nicht

Das geht

  • Produkt- und Katalogseiten mit Texten, Bildern und Preisen
  • Bestell- oder Angebotsanfrage über eine Anfragestrecke

Das geht nicht

  • Warenkorb, Kasse und Online-Zahlung
  • Lagerbestand, Versandabwicklung und Kundenkonten

Die Ausgangslage

Shop, Katalog oder Anfrage: Was Sie wirklich brauchen

Nicht jeder Betrieb, der Produkte zeigt, braucht einen Onlineshop. Entscheidend ist, wie Ihre Kunden bei Ihnen kaufen.

Viele Artikel, feste Preise, Versand

Wer viele Artikel zu festen Preisen an Verbraucher verschickt, braucht Warenkorb, Zahlung, Lagerbestand und Versandabwicklung, also ein Shopsystem.

Wenige Produkte oder Einzelstücke

Bei Möbeln nach Maß, Kunsthandwerk oder Geräten mit Beratung klären Kunde und Betrieb vor dem Kauf ohnehin Details. Hier passt eine Bestellanfrage oft besser als eine Kasse.

Verkauf vor Ort

Wer vor allem im Laden oder ab Hof verkauft, will online zeigen, was es gibt, und Anfragen zu Vorbestellung oder Abholung annehmen.

Unterschätzte Pflichten

Preisangaben, Widerrufsbelehrung, Bestell-Button, seit dem 19. Juni 2026 die Widerrufsfunktion und seit dem 27. September 2026 die EU-Gewährleistungsmitteilung: Ein Shop bringt deutlich mehr Pflichten mit als eine Website mit Anfrageformular.

Drei Wege

Katalog mit Anfrage, Bestellanfrage oder Shopsystem

Die Tabelle zeigt, was jeder Weg leistet und welche Pflichten er mitbringt, wenn Sie an Verbraucher verkaufen. Die ersten beiden Wege lassen sich mit dem Websitebuilder bauen, der dritte nicht.

Vergleich von Katalog mit Anfrage, Bestellanfrage und Shopsystem nach Ablauf, Bezahlung, Pflichten und Umsetzbarkeit mit Cortexion
Punkt Katalog mit Anfrage Bestellanfrage Shopsystem
Was der Kunde tut Sieht Produkte und fragt nach Preis, Lieferzeit oder Beratung Wählt Produkte und Mengen und schickt eine unverbindliche Anfrage Legt Waren in den Warenkorb und bestellt verbindlich
Bezahlung Nach Ihrem Angebot, etwa per Rechnung Nach Vertragsschluss per E-Mail oder Telefon, etwa per Rechnung oder Vorkasse Meist direkt an der Kasse
Preisangaben (PAngV) Ja, sobald Sie Preise nennen Ja Ja
Fernabsatz: Informationen und Widerrufsrecht Ja, wenn der Vertrag nur per Website, E-Mail oder Telefon zustande kommt Ja, wenn der Vertrag nur per Website, E-Mail oder Telefon zustande kommt Ja
Bestell-Button, Eingabekorrektur, Eingangsbestätigung Nein, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation entsteht (§ 312i Abs. 2, § 312j Abs. 5 BGB) Nein, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation entsteht Ja (§§ 312i, 312j BGB)
Widerrufsfunktion (§ 356a BGB) Prüfen lassen: nötig, sobald der Vertrag über die Website geschlossen wird Prüfen lassen: nötig, sobald der Vertrag über die Website geschlossen wird Ja
Mit Cortexion Ja: Produktseiten und Anfragestrecke Ja: Anfragestrecke, auf Ihr Sortiment zugeschnitten Nein, nicht belegt

Die Ausnahme für individuelle Kommunikation greift nur, wenn die Anfrage über die Website unverbindlich ist. Ist schon das Absenden eine verbindliche Bestellung, gelten die Regeln des Online-Bestellvorgangs samt Knopf „zahlungspflichtig bestellen“ (§ 312j Abs. 3 und 4 BGB). Ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, hängt auch davon ab, ob Ihr Verkauf auf diesen Weg eingerichtet ist (§ 312c BGB). Lassen Sie im Zweifel prüfen, welche Pflichten für Ihren Ablauf gelten.

Die Rechtslage

Pflichten im Onlinehandel mit Verbrauchern

Diese Regeln gelten, sobald Sie Verbrauchern Waren über Ihre Website anbieten. Die Liste ist nicht abschließend; Sonderregeln etwa für Lebensmittel, Textilien oder Elektrogeräte kommen hinzu.

  • Preise: Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 3 PAngV), Grundpreis bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche (§ 4 PAngV), im Fernabsatz der Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten, und ob Fracht-, Liefer- oder Versandkosten anfallen, samt ihrer Höhe, soweit sie sich vorab berechnen lässt (§ 6 PAngV). Bei Rabatten auf Waren steht der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage dabei (§ 11 PAngV).
  • Informationen vor der Bestellung: unter anderem die wesentlichen Eigenschaften der Ware, der Gesamtpreis, Zahlungs- und Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht (Art. 246a § 1 EGBGB). Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel nennen Sie spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs (§ 312j Abs. 1 BGB).
  • Gewährleistung: Seit dem 27. September 2026 weisen Sie vor der Bestellung in hervorgehobener Weise mit der harmonisierten EU-Mitteilung auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren hin (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960). Gewährt der Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie über mehr als zwei Jahre, kommt das Garantie-Label hinzu (Nr. 11a).
  • Bestellvorgang im Shop: Die wichtigsten Angaben stehen unmittelbar vor der Bestellung klar und hervorgehoben (§ 312j Abs. 2 BGB), der Knopf heißt „zahlungspflichtig bestellen“ oder entsprechend eindeutig (§ 312j Abs. 3 BGB). Eingabefehler müssen sich vorher korrigieren lassen, den Eingang der Bestellung bestätigen Sie unverzüglich elektronisch, und die Vertragsbestimmungen lassen sich speichern (§ 312i Abs. 1 BGB).
  • Widerrufsrecht: in der Regel 14 Tage (§ 355 Abs. 2, § 312g BGB), mit Ausnahmen etwa für Waren nach Kundenspezifikation oder schnell verderbliche Waren (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB). Dazu gehören eine Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).
  • Widerrufsfunktion: Seit dem 19. Juni 2026 muss bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine Funktion „Vertrag widerrufen“ während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Sie führt zu einer Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“, danach schicken Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail (§ 356a BGB).
  • Produktsicherheit: Bei Verbraucherprodukten nennt jedes Angebot den Hersteller mit Post- und E-Mail-Adresse, Angaben zur Identifizierung samt Abbildung und vorgeschriebene Warn- und Sicherheitshinweise (Art. 19 Verordnung (EU) 2023/988).
  • Barrierefreiheit: Onlineshops für Verbraucher fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, außer bei Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Mehr dazu unter Barrierefreie Website.
  • Streitbeilegung: Die Website sagt, ob Sie an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen; ausgenommen sind Betriebe mit höchstens zehn Beschäftigten, solange sie sich nicht zur Teilnahme verpflichtet haben (§ 36 VSBG). Den früher nötigen Link auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung braucht es nicht mehr, siehe Rechtstexte für Websites.

Welche Angaben auf jede Produktseite gehören, zeigt auch der Produktbeschreibung-Generator mit seinen Quellen.

Die Lösung mit Cortexion

Was der Websitebuilder für Produkte bietet

Jeder Punkt so, wie er auf unserer Funktionen- oder Preisseite steht. Zusammen ergibt das einen Produktkatalog mit Anfrage oder Bestellanfrage, keinen Shop mit Kasse.

Produkt- und Katalogseiten

Die Seitenzahl ist in keiner Stufe begrenzt; jede Warengruppe oder jedes Produkt kann eine eigene Seite bekommen. Neue Seiten beauftragen Sie im Chat.

Beleg: Funktionen, Fundament

Texte für jede Seite

Der KI-Textgenerator schreibt komplette Texte für alle Seiten, nicht nur Absatz-Vorschläge. Sie sind auf Ihre Branche, Ihre Zielgruppe und Ihr Angebot zugeschnitten.

Beleg: Funktionen, Textgenerator

Ihre Produktfotos

Eigene Fotos und Ihr Logo werden übernommen und fürs Web aufbereitet: zugeschnitten, komprimiert und in modernen Formaten. Fotos und Preislisten können Sie schon dem ersten Auftrag beilegen.

Beleg: Funktionen, Fragen

Bestell- oder Angebotsanfrage

Die Anfragestrecke wird passend zu Ihrem Angebot entworfen, mehrstufig und mit Spam-Schutz. Jede Anfrage kommt sofort als E-Mail an und wird zusätzlich gespeichert.

Beleg: Funktionen, Anfragestrecken

Impressum und Datenschutzerklärung

Beide werden automatisch angelegt; ein DSGVO-Cookie-Banner, Pflichtseiten und Anfrageformulare sind in jeder Stufe enthalten.

Beleg: Preise, Stufen

Statistik mit Anfragen

Besucher, Seitenaufrufe, Besuchsdauer und Anfragen für 7, 30 oder 90 Tage, mit Top-Seiten und Herkunft, cookielos gemessen.

Beleg: Funktionen, Fundament

Im Auftragsformular lassen sich die Seite „Produktkatalog (Bestellung per Anfrage)“ und das Ziel „Produkte vorstellen, Bestellanfragen erhalten“ auswählen. Was daraus ohne Warenkorb und Online-Zahlung werden kann, klären Sie vorab per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990.

Grenzen

Was der Websitebuilder nicht kann

Bevor Sie Ihr Sortiment beschreiben: Diese Funktionen eines Onlineshops gehören nicht zu dem, was wir belegen können.

  • Warenkorb, Kasse und Online-Zahlung beschreibt die Funktionen-Seite nicht. Einen Onlineshop, in dem Kunden direkt bezahlen, bauen Sie mit Cortexion deshalb nicht.
  • Lagerbestände, Versandetiketten, Kundenkonten und Schnittstellen zu Warenwirtschaft oder Marktplätzen gehören ebenfalls nicht zu den beschriebenen Funktionen.
  • Eine Anbindung des Websitebuilders an ein Shopsystem ist nicht belegt. Auf cortexion.ai steht eine Shopify-Integration der KI-Plattform als „In Planung“; für Ihre Website ist sie keine zugesagte Funktion.
  • Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Geschäftsbedingungen für den Handel nennt die Funktionen-Seite nicht unter den automatisch angelegten Rechtsseiten. Diese Texte liefern Sie oder Ihre Rechtsberatung.
  • Generierte Bilder zeigen nie Ihr echtes Produkt. Für Produktseiten brauchen Sie eigene Fotos, zumal Art. 19 der Produktsicherheitsverordnung eine Abbildung des Produkts verlangt.
  • Preise, Lieferzeiten und Produkteigenschaften kennt nur Ihr Betrieb. Prüfen Sie jede Angabe, bevor die Seite online geht.

Der Ablauf

So kommen Ihre Produkte auf die Website

Vier Schritte, wie auf So funktioniert’s beschrieben, ergänzt um das, was beim Verkauf an Verbraucher dazukommt.

  1. Schritt 1: Vertriebsweg wählen

    Katalog, Bestellanfrage oder Shop

    Entscheiden Sie anhand der Tabelle oben, wie Kunden bei Ihnen kaufen. Brauchen Sie Warenkorb und Online-Zahlung, ist ein Shopsystem der richtige Weg.

  2. Schritt 2: Auftrag geben

    in wenigen Minuten, kostenlos

    Beschreiben Sie Sortiment, Zielgruppe und Ablauf. Produktfotos und Preislisten als Bild oder PDF können Sie mitschicken.

  3. Schritt 3: Entwurf prüfen

    in unter 24 Stunden

    Den Link zum Entwurf bekommen Sie per E-Mail. Prüfen Sie Preise, Produktangaben und Pflichtangaben und beauftragen Sie Änderungen im Chat.

  4. Schritt 4: Rechtstexte ergänzen, live gehen

    1 Klick

    Ergänzen Sie Widerrufsbelehrung und Geschäftsbedingungen, soweit Sie im Fernabsatz verkaufen. Danach geben Sie die Website frei.

Zum Abhaken

Bevor Sie Produkte online anbieten

Für Katalog, Bestellanfrage und Shop gleichermaßen, soweit Sie an Verbraucher verkaufen.

  • Preise stehen als Gesamtpreis mit dem Hinweis, dass die Umsatzsteuer enthalten ist, und mit den Versandkosten (§§ 3, 6 PAngV).
  • Bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche steht der Grundpreis dabei (§ 4 PAngV).
  • Rabatte auf Waren nennen den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage (§ 11 PAngV).
  • Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel stehen spätestens zu Beginn der Bestellung (§ 312j Abs. 1 BGB).
  • Die harmonisierte EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung steht gut sichtbar vor der Bestellung.
  • Im Shop heißt der Bestellknopf „zahlungspflichtig bestellen“ oder entsprechend eindeutig (§ 312j Abs. 3 BGB).
  • Eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ist vorhanden (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).
  • Wird der Vertrag über die Website geschlossen, ist die Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ während der Frist ständig verfügbar (§ 356a BGB).
  • Jedes Produkt nennt Hersteller mit Post- und E-Mail-Adresse, Angaben zur Identifizierung mit Abbildung und nötige Warnhinweise (Art. 19 Verordnung (EU) 2023/988).
  • Die Website sagt, ob Sie an Verbraucherschlichtung teilnehmen, sofern die Ausnahme für kleine Betriebe nicht greift (§ 36 VSBG).
  • Sie haben geprüft, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihren Shop gilt.

Häufige Fragen

Fragen zum Onlineshop mit KI

Jede Antwort steht für sich. Fachbegriffe erklärt das Website-Glossar.

Nein. Warenkorb, Kasse und Online-Zahlung stehen nicht auf der Funktionen-Seite des Websitebuilders. Im Auftragsformular heißen die passende Seite „Produktkatalog (Bestellung per Anfrage)“ und das Ziel „Produkte vorstellen, Bestellanfragen erhalten“: Belegt sind Produkt- und Katalogseiten mit einer Anfragestrecke für Bestell- oder Angebotsanfragen. Wer Kunden direkt online bezahlen lassen will, braucht ein Shopsystem.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Was Cortexion bietet und was nicht, steht auf den genannten Seiten. Die Gesetze gelten in der Fassung vom 11.10.2026.

Diese Seite informiert über die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; lassen Sie Ihre Bestellstrecke und Ihre Texte prüfen, bevor Sie verkaufen.

Geschrieben von

Marc Bode

Geschäftsführer bei Cortexion – Produkt, E-Commerce und Kundenerfahrung

Marc Bode verantwortet, wie sich der Websitebuilder anfühlt: von der ersten Beschreibung über den kostenlosen Entwurf bis zu der Frage, wie eine Änderung in einem einzigen Satz sicher umgesetzt wird.

  • E-Commerce und Onlineportale im Mittelstand
  • Produktgestaltung und Nutzerführung
  • Anfrage- und Angebotsprozesse
  • Digitalisierung klassischer Handelsbetriebe

Erst sehen, dann entscheiden

Ihre Produkte auf der eigenen Website – den ersten Entwurf schenken wir Ihnen

Beschreiben Sie Ihr Sortiment und wie Ihre Kunden bei Ihnen kaufen. Das KI-Team baut daraus den ersten Entwurf Ihrer Website mit Produktseiten und Anfragestrecke, kostenlos und fertig in unter 24 Stunden. Einen Warenkorb mit Online-Zahlung enthält er nicht.

  • Erster Entwurf geschenkt
  • In wenigen Minuten ausgefüllt
  • Pflicht: Worum es geht, zwei, drei Sätze zu Ihrem Unternehmen, Name und E-Mail
  • Ohne Anmeldung

Schritt 1 von 4 · dauert wenige Minuten

Schritt 1 von 4 Worum geht es?

Ein Klick genügt – danach geht es automatisch weiter.

Mit Sternchen markierte Angaben sind Pflicht.

Die KI liest Ihren Auftritt ein und übernimmt Inhalte und Bilder; bewährte Adressen bleiben, geänderte werden per 301 weitergeleitet.

Schritt 2 von 4 Erzählen Sie kurz von sich

Zwei bis drei Sätze reichen. Hier tippen Sie am meisten.

Mindestens 20 Zeichen: Branche, Leistungen, Region und Wünsche – je konkreter, desto besser der Entwurf. Beim Relaunch: Was soll bleiben, was stört Sie heute?

Ihre Branche (optional – ein Klick, falls es hier passt)

Ohne Angabe erkennen wir Ihre Branche aus Ihrer Beschreibung.

Gesundheit & Praxis, Kanzlei & Beratung: Für Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB) vorerst nur als Informationswebsite ohne Anfrageformular – Details (öffnet in einem neuen Tab).

Schritt 3 von 4 Wünsche und Vorbilder Optional

Dieser ganze Schritt ist freiwillig – Sie dürfen ihn mit einem Klick überspringen. Zwei, drei Klicks machen Ihren Entwurf aber deutlich treffsicherer.

Welche Wirkung gefällt Ihnen?

Und welche Farbwelt?

Welche Seiten brauchen Sie?

Ohne Auswahl schlagen wir den passenden Seitenaufbau für Ihre Branche vor.

Was soll die Website vor allem bringen?

Wie eilig ist es Ihnen?

Websites, die Sie schön finden

Bis zu drei Adressen, deren Optik Ihnen gefällt. Die KI übernimmt Stilrichtung und Farbklima – niemals Inhalte.

Websites, die Sie inhaltlich gut finden

Bis zu drei Adressen, deren Texte, Aufbau oder Argumentation Sie überzeugen – gern auch aus Ihrer Branche.

Bilder und PDFs mitschicken

Haben Sie Fotos von Ihren Produkten, Angebote oder eine Unternehmenspräsentation? Verkaufen Sie Produkte bestimmter Hersteller? Hier können Sie unserem Team alles mitgeben, was hilft, Sie und Ihr Angebot besser zu verstehen – wir arbeiten es in Ihren Entwurf ein. Bitte schwärzen Sie vorher Kundendaten, etwa in Angeboten.

Schritt 4 von 4 – letzter Schritt Wohin dürfen wir liefern?

Nur noch Name und E-Mail – dorthin schicken wir den fertigen Entwurf Ihrer Website.

Hierhin schicken wir zuerst den Bestätigungslink, dann Ihren fertigen Entwurf.

Sie erhalten gleich eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung legen wir los. Der Link gilt 7 Tage.

  • Kostenlos und unverbindlich – keine Zahlungsdaten nötig
  • Für den Entwurf: kein Abo, keine Verlängerung, kein Anruf-Marketing
  • Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich für diese Anfrage

Nach dem Absenden: Sie erhalten gleich eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung legen wir los – wir lesen Ihre Angaben, die KI-Agentur baut Ihre Website, und Sie bekommen den Link zu Ihrem Entwurf per E-Mail, in unter 24 Stunden und ohne Anruf.

Was danach kostet, steht auf der Preisseite.

Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Echte Websites aus dem Builder: cortexion.ai deutsche-tanktechnik.de lichtmast-mieten.de und diese Website selbst