Produkte online anbieten
Onlineshop mit KI: was der Websitebuilder für Produkte bietet – und was nicht
Wer mit KI einen Onlineshop bauen will, erwartet Warenkorb, Kasse und Online-Zahlung. Das beschreibt unsere Funktionen-Seite für den Websitebuilder von Cortexion nicht, und das sagen wir lieber vorher.
Was er für Produkte bietet: Produkt- und Katalogseiten mit Texten und Bildern und eine Anfragestrecke, über die Kunden eine Bestellung oder ein Angebot anfragen. Hier steht, für wen das reicht, welche Pflichten im Onlinehandel gelten und wann ein Shopsystem der bessere Weg ist.
Diese Seite informiert über die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; lassen Sie Ihre Bestellstrecke und Ihre Texte prüfen, bevor Sie verkaufen.

Was geht – und was nicht
Das geht
- Produkt- und Katalogseiten mit Texten, Bildern und Preisen
- Bestell- oder Angebotsanfrage über eine Anfragestrecke
Das geht nicht
- Warenkorb, Kasse und Online-Zahlung
- Lagerbestand, Versandabwicklung und Kundenkonten
Die Ausgangslage
Shop, Katalog oder Anfrage: Was Sie wirklich brauchen
Nicht jeder Betrieb, der Produkte zeigt, braucht einen Onlineshop. Entscheidend ist, wie Ihre Kunden bei Ihnen kaufen.
Viele Artikel, feste Preise, Versand
Wer viele Artikel zu festen Preisen an Verbraucher verschickt, braucht Warenkorb, Zahlung, Lagerbestand und Versandabwicklung, also ein Shopsystem.
Wenige Produkte oder Einzelstücke
Bei Möbeln nach Maß, Kunsthandwerk oder Geräten mit Beratung klären Kunde und Betrieb vor dem Kauf ohnehin Details. Hier passt eine Bestellanfrage oft besser als eine Kasse.
Verkauf vor Ort
Wer vor allem im Laden oder ab Hof verkauft, will online zeigen, was es gibt, und Anfragen zu Vorbestellung oder Abholung annehmen.
Unterschätzte Pflichten
Preisangaben, Widerrufsbelehrung, Bestell-Button, seit dem 19. Juni 2026 die Widerrufsfunktion und seit dem 27. September 2026 die EU-Gewährleistungsmitteilung: Ein Shop bringt deutlich mehr Pflichten mit als eine Website mit Anfrageformular.
Drei Wege
Katalog mit Anfrage, Bestellanfrage oder Shopsystem
Die Tabelle zeigt, was jeder Weg leistet und welche Pflichten er mitbringt, wenn Sie an Verbraucher verkaufen. Die ersten beiden Wege lassen sich mit dem Websitebuilder bauen, der dritte nicht.
| Punkt | Katalog mit Anfrage | Bestellanfrage | Shopsystem |
|---|---|---|---|
| Was der Kunde tut | Sieht Produkte und fragt nach Preis, Lieferzeit oder Beratung | Wählt Produkte und Mengen und schickt eine unverbindliche Anfrage | Legt Waren in den Warenkorb und bestellt verbindlich |
| Bezahlung | Nach Ihrem Angebot, etwa per Rechnung | Nach Vertragsschluss per E-Mail oder Telefon, etwa per Rechnung oder Vorkasse | Meist direkt an der Kasse |
| Preisangaben (PAngV) | Ja, sobald Sie Preise nennen | Ja | Ja |
| Fernabsatz: Informationen und Widerrufsrecht | Ja, wenn der Vertrag nur per Website, E-Mail oder Telefon zustande kommt | Ja, wenn der Vertrag nur per Website, E-Mail oder Telefon zustande kommt | Ja |
| Bestell-Button, Eingabekorrektur, Eingangsbestätigung | Nein, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation entsteht (§ 312i Abs. 2, § 312j Abs. 5 BGB) | Nein, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation entsteht | Ja (§§ 312i, 312j BGB) |
| Widerrufsfunktion (§ 356a BGB) | Prüfen lassen: nötig, sobald der Vertrag über die Website geschlossen wird | Prüfen lassen: nötig, sobald der Vertrag über die Website geschlossen wird | Ja |
| Mit Cortexion | Ja: Produktseiten und Anfragestrecke | Ja: Anfragestrecke, auf Ihr Sortiment zugeschnitten | Nein, nicht belegt |
Die Ausnahme für individuelle Kommunikation greift nur, wenn die Anfrage über die Website unverbindlich ist. Ist schon das Absenden eine verbindliche Bestellung, gelten die Regeln des Online-Bestellvorgangs samt Knopf „zahlungspflichtig bestellen“ (§ 312j Abs. 3 und 4 BGB). Ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, hängt auch davon ab, ob Ihr Verkauf auf diesen Weg eingerichtet ist (§ 312c BGB). Lassen Sie im Zweifel prüfen, welche Pflichten für Ihren Ablauf gelten.
Die Rechtslage
Pflichten im Onlinehandel mit Verbrauchern
Diese Regeln gelten, sobald Sie Verbrauchern Waren über Ihre Website anbieten. Die Liste ist nicht abschließend; Sonderregeln etwa für Lebensmittel, Textilien oder Elektrogeräte kommen hinzu.
- Preise: Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 3 PAngV), Grundpreis bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche (§ 4 PAngV), im Fernabsatz der Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten, und ob Fracht-, Liefer- oder Versandkosten anfallen, samt ihrer Höhe, soweit sie sich vorab berechnen lässt (§ 6 PAngV). Bei Rabatten auf Waren steht der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage dabei (§ 11 PAngV).
- Informationen vor der Bestellung: unter anderem die wesentlichen Eigenschaften der Ware, der Gesamtpreis, Zahlungs- und Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht (Art. 246a § 1 EGBGB). Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel nennen Sie spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs (§ 312j Abs. 1 BGB).
- Gewährleistung: Seit dem 27. September 2026 weisen Sie vor der Bestellung in hervorgehobener Weise mit der harmonisierten EU-Mitteilung auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren hin (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960). Gewährt der Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie über mehr als zwei Jahre, kommt das Garantie-Label hinzu (Nr. 11a).
- Bestellvorgang im Shop: Die wichtigsten Angaben stehen unmittelbar vor der Bestellung klar und hervorgehoben (§ 312j Abs. 2 BGB), der Knopf heißt „zahlungspflichtig bestellen“ oder entsprechend eindeutig (§ 312j Abs. 3 BGB). Eingabefehler müssen sich vorher korrigieren lassen, den Eingang der Bestellung bestätigen Sie unverzüglich elektronisch, und die Vertragsbestimmungen lassen sich speichern (§ 312i Abs. 1 BGB).
- Widerrufsrecht: in der Regel 14 Tage (§ 355 Abs. 2, § 312g BGB), mit Ausnahmen etwa für Waren nach Kundenspezifikation oder schnell verderbliche Waren (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB). Dazu gehören eine Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).
- Widerrufsfunktion: Seit dem 19. Juni 2026 muss bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine Funktion „Vertrag widerrufen“ während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Sie führt zu einer Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“, danach schicken Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail (§ 356a BGB).
- Produktsicherheit: Bei Verbraucherprodukten nennt jedes Angebot den Hersteller mit Post- und E-Mail-Adresse, Angaben zur Identifizierung samt Abbildung und vorgeschriebene Warn- und Sicherheitshinweise (Art. 19 Verordnung (EU) 2023/988).
- Barrierefreiheit: Onlineshops für Verbraucher fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, außer bei Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Mehr dazu unter Barrierefreie Website.
- Streitbeilegung: Die Website sagt, ob Sie an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen; ausgenommen sind Betriebe mit höchstens zehn Beschäftigten, solange sie sich nicht zur Teilnahme verpflichtet haben (§ 36 VSBG). Den früher nötigen Link auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung braucht es nicht mehr, siehe Rechtstexte für Websites.
Welche Angaben auf jede Produktseite gehören, zeigt auch der Produktbeschreibung-Generator mit seinen Quellen.
Die Lösung mit Cortexion
Was der Websitebuilder für Produkte bietet
Jeder Punkt so, wie er auf unserer Funktionen- oder Preisseite steht. Zusammen ergibt das einen Produktkatalog mit Anfrage oder Bestellanfrage, keinen Shop mit Kasse.
Produkt- und Katalogseiten
Die Seitenzahl ist in keiner Stufe begrenzt; jede Warengruppe oder jedes Produkt kann eine eigene Seite bekommen. Neue Seiten beauftragen Sie im Chat.
Beleg: Funktionen, Fundament
Texte für jede Seite
Der KI-Textgenerator schreibt komplette Texte für alle Seiten, nicht nur Absatz-Vorschläge. Sie sind auf Ihre Branche, Ihre Zielgruppe und Ihr Angebot zugeschnitten.
Beleg: Funktionen, Textgenerator
Ihre Produktfotos
Eigene Fotos und Ihr Logo werden übernommen und fürs Web aufbereitet: zugeschnitten, komprimiert und in modernen Formaten. Fotos und Preislisten können Sie schon dem ersten Auftrag beilegen.
Beleg: Funktionen, Fragen
Bestell- oder Angebotsanfrage
Die Anfragestrecke wird passend zu Ihrem Angebot entworfen, mehrstufig und mit Spam-Schutz. Jede Anfrage kommt sofort als E-Mail an und wird zusätzlich gespeichert.
Beleg: Funktionen, Anfragestrecken
Impressum und Datenschutzerklärung
Beide werden automatisch angelegt; ein DSGVO-Cookie-Banner, Pflichtseiten und Anfrageformulare sind in jeder Stufe enthalten.
Beleg: Preise, Stufen
Statistik mit Anfragen
Besucher, Seitenaufrufe, Besuchsdauer und Anfragen für 7, 30 oder 90 Tage, mit Top-Seiten und Herkunft, cookielos gemessen.
Beleg: Funktionen, Fundament
Im Auftragsformular lassen sich die Seite „Produktkatalog (Bestellung per Anfrage)“ und das Ziel „Produkte vorstellen, Bestellanfragen erhalten“ auswählen. Was daraus ohne Warenkorb und Online-Zahlung werden kann, klären Sie vorab per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990.
Grenzen
Was der Websitebuilder nicht kann
Bevor Sie Ihr Sortiment beschreiben: Diese Funktionen eines Onlineshops gehören nicht zu dem, was wir belegen können.
- Warenkorb, Kasse und Online-Zahlung beschreibt die Funktionen-Seite nicht. Einen Onlineshop, in dem Kunden direkt bezahlen, bauen Sie mit Cortexion deshalb nicht.
- Lagerbestände, Versandetiketten, Kundenkonten und Schnittstellen zu Warenwirtschaft oder Marktplätzen gehören ebenfalls nicht zu den beschriebenen Funktionen.
- Eine Anbindung des Websitebuilders an ein Shopsystem ist nicht belegt. Auf cortexion.ai steht eine Shopify-Integration der KI-Plattform als „In Planung“; für Ihre Website ist sie keine zugesagte Funktion.
- Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Geschäftsbedingungen für den Handel nennt die Funktionen-Seite nicht unter den automatisch angelegten Rechtsseiten. Diese Texte liefern Sie oder Ihre Rechtsberatung.
- Generierte Bilder zeigen nie Ihr echtes Produkt. Für Produktseiten brauchen Sie eigene Fotos, zumal Art. 19 der Produktsicherheitsverordnung eine Abbildung des Produkts verlangt.
- Preise, Lieferzeiten und Produkteigenschaften kennt nur Ihr Betrieb. Prüfen Sie jede Angabe, bevor die Seite online geht.
Der Ablauf
So kommen Ihre Produkte auf die Website
Vier Schritte, wie auf So funktioniert’s beschrieben, ergänzt um das, was beim Verkauf an Verbraucher dazukommt.
-
Schritt 1: Vertriebsweg wählen
Katalog, Bestellanfrage oder Shop
Entscheiden Sie anhand der Tabelle oben, wie Kunden bei Ihnen kaufen. Brauchen Sie Warenkorb und Online-Zahlung, ist ein Shopsystem der richtige Weg.
-
Schritt 2: Auftrag geben
in wenigen Minuten, kostenlos
Beschreiben Sie Sortiment, Zielgruppe und Ablauf. Produktfotos und Preislisten als Bild oder PDF können Sie mitschicken.
-
Schritt 3: Entwurf prüfen
in unter 24 Stunden
Den Link zum Entwurf bekommen Sie per E-Mail. Prüfen Sie Preise, Produktangaben und Pflichtangaben und beauftragen Sie Änderungen im Chat.
-
Schritt 4: Rechtstexte ergänzen, live gehen
1 Klick
Ergänzen Sie Widerrufsbelehrung und Geschäftsbedingungen, soweit Sie im Fernabsatz verkaufen. Danach geben Sie die Website frei.
Zum Abhaken
Bevor Sie Produkte online anbieten
Für Katalog, Bestellanfrage und Shop gleichermaßen, soweit Sie an Verbraucher verkaufen.
- Preise stehen als Gesamtpreis mit dem Hinweis, dass die Umsatzsteuer enthalten ist, und mit den Versandkosten (§§ 3, 6 PAngV).
- Bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche steht der Grundpreis dabei (§ 4 PAngV).
- Rabatte auf Waren nennen den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage (§ 11 PAngV).
- Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel stehen spätestens zu Beginn der Bestellung (§ 312j Abs. 1 BGB).
- Die harmonisierte EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung steht gut sichtbar vor der Bestellung.
- Im Shop heißt der Bestellknopf „zahlungspflichtig bestellen“ oder entsprechend eindeutig (§ 312j Abs. 3 BGB).
- Eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ist vorhanden (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).
- Wird der Vertrag über die Website geschlossen, ist die Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ während der Frist ständig verfügbar (§ 356a BGB).
- Jedes Produkt nennt Hersteller mit Post- und E-Mail-Adresse, Angaben zur Identifizierung mit Abbildung und nötige Warnhinweise (Art. 19 Verordnung (EU) 2023/988).
- Die Website sagt, ob Sie an Verbraucherschlichtung teilnehmen, sofern die Ausnahme für kleine Betriebe nicht greift (§ 36 VSBG).
- Sie haben geprüft, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihren Shop gilt.
Häufige Fragen
Fragen zum Onlineshop mit KI
Jede Antwort steht für sich. Fachbegriffe erklärt das Website-Glossar.
Nein. Warenkorb, Kasse und Online-Zahlung stehen nicht auf der Funktionen-Seite des Websitebuilders. Im Auftragsformular heißen die passende Seite „Produktkatalog (Bestellung per Anfrage)“ und das Ziel „Produkte vorstellen, Bestellanfragen erhalten“: Belegt sind Produkt- und Katalogseiten mit einer Anfragestrecke für Bestell- oder Angebotsanfragen. Wer Kunden direkt online bezahlen lassen will, braucht ein Shopsystem.
Bei der Bestellanfrage schickt der Kunde über die Website eine unverbindliche Anfrage; Ihr Angebot und seine Zusage laufen danach per E-Mail oder Telefon, erst dann entsteht der Vertrag. Bezahlt wird danach, etwa per Rechnung oder Vorkasse. Im Onlineshop bestellt der Kunde verbindlich über einen Knopf, der „zahlungspflichtig bestellen“ oder entsprechend eindeutig heißen muss (§ 312j Abs. 3 BGB), und bezahlt meist direkt. Preisangaben und in der Regel das Widerrufsrecht gelten bei Verbrauchern für beide Wege.
In der Regel ja. Kommt ein Kaufvertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Website, E-Mail oder Telefon zustande und ist Ihr Verkauf auf diesen Weg eingerichtet, ist das ein Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB). Dann besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§§ 312g, 355 BGB), mit Ausnahmen etwa für Waren nach Kundenspezifikation. Wird der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen, entfallen nur die Pflichten des Online-Bestellvorgangs: Bestellknopf, hervorgehobene Angaben unmittelbar vor der Bestellung, Korrektur von Eingabefehlern und Eingangsbestätigung (§ 312i Abs. 2, § 312j Abs. 5 BGB).
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine Widerrufsfunktion anbieten (§ 356a BGB). Sie ist gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend beschriftet und während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich. Der Verbraucher gibt seinen Namen, den Vertrag und ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung an, etwa seine E-Mail-Adresse, und bestätigt mit „Widerruf bestätigen“; danach erhält er unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit, etwa per E-Mail.
Für Onlineshops, die sich an Verbraucher richten, in der Regel ja: Sie zählen zu den Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Nr. 26 BFSG). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17 BFSG).
Wenn Kunden ohne Rückfrage kaufen und sofort bezahlen sollen, wenn Sie viele Artikel mit Lagerbestand führen oder regelmäßig versenden. Dann brauchen Sie Warenkorb, Zahlungsarten, Eingangsbestätigung und Versandabwicklung, also ein Shopsystem oder einen Shop-Baukasten. Für einen Katalog mit Anfrage oder Bestellanfrage reicht eine Website mit Anfragestrecke.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Was Cortexion bietet und was nicht, steht auf den genannten Seiten. Die Gesetze gelten in der Fassung vom 11.10.2026.
- Funktionen: Texte, Bilder, Anfragestrecken, unbegrenzte Seiten, Impressum und Datenschutzerklärung; im Auftragsformular die Seite „Produktkatalog (Bestellung per Anfrage)“ und das Ziel „Produkte vorstellen, Bestellanfragen erhalten“. Zu den Funktionen
- cortexion.ai, Integrationen: Shopify als Integration der KI-Plattform mit dem Status „In Planung“. Integrationen auf cortexion.ai
- §§ 3, 4, 6 und 11 PAngV: Gesamtpreis, Grundpreis, Preisangaben im Fernabsatz, Preisermäßigungen. § 6 PAngV bei gesetze-im-internet.de
- § 312c BGB: Fernabsatzverträge. § 312c BGB bei gesetze-im-internet.de
- § 312i BGB: Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. § 312i BGB bei gesetze-im-internet.de
- § 312j BGB: Besondere Pflichten gegenüber Verbrauchern, „zahlungspflichtig bestellen“. § 312j BGB bei gesetze-im-internet.de
- § 312g und § 355 BGB: Widerrufsrecht, Frist von 14 Tagen. § 312g BGB bei gesetze-im-internet.de
- § 356a BGB: Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen. § 356a BGB bei gesetze-im-internet.de
- Richtlinie (EU) 2023/2673, Art. 2: Die Mitgliedstaaten wenden die Vorschriften zur Widerrufsfunktion ab dem 19. Juni 2026 an. Richtlinie (EU) 2023/2673 bei EUR-Lex
- Art. 246a § 1 EGBGB: Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen, Widerrufsbelehrung und, seit dem 27. September 2026, die harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und das Garantie-Label (Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 und 11a). Art. 246a EGBGB bei gesetze-im-internet.de
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025: Gestaltung und Inhalt der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie, gilt ab dem 27. September 2026. Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 bei EUR-Lex
- Art. 19 Verordnung (EU) 2023/988 (Produktsicherheitsverordnung): Pflichten im Fernabsatz, gilt seit dem 13. Dezember 2024. Verordnung (EU) 2023/988 bei EUR-Lex
- §§ 1 bis 3 BFSG: Anwendungsbereich, Begriffe und die Ausnahme für Kleinstunternehmen. § 3 BFSG bei gesetze-im-internet.de
- § 36 VSBG: Allgemeine Informationspflicht zur Verbraucherschlichtung. § 36 VSBG bei gesetze-im-internet.de
Diese Seite informiert über die Rechtslage in Deutschland vom 11.10.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; lassen Sie Ihre Bestellstrecke und Ihre Texte prüfen, bevor Sie verkaufen.
Erst sehen, dann entscheiden
Ihre Produkte auf der eigenen Website – den ersten Entwurf schenken wir Ihnen
Beschreiben Sie Ihr Sortiment und wie Ihre Kunden bei Ihnen kaufen. Das KI-Team baut daraus den ersten Entwurf Ihrer Website mit Produktseiten und Anfragestrecke, kostenlos und fertig in unter 24 Stunden. Einen Warenkorb mit Online-Zahlung enthält er nicht.
- Erster Entwurf geschenkt
- In wenigen Minuten ausgefüllt
- Pflicht: Worum es geht, zwei, drei Sätze zu Ihrem Unternehmen, Name und E-Mail
- Ohne Anmeldung
Nach dem Absenden: Sie erhalten gleich eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung legen wir los – wir lesen Ihre Angaben, die KI-Agentur baut Ihre Website, und Sie bekommen den Link zu Ihrem Entwurf per E-Mail, in unter 24 Stunden und ohne Anruf.
Was danach kostet, steht auf der Preisseite.
Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Echte Websites aus dem Builder: cortexion.ai deutsche-tanktechnik.de lichtmast-mieten.de und diese Website selbst