GmbH-Steuerbelastung berechnen: Was bleibt dem Gesellschafter vom Gewinn?

Ihre Angaben

Die GmbH

Gewinn, Jahr und Gemeinde bestimmen die Steuern der GmbH.

Nach Abzug aller Kosten, auch eines Geschäftsführergehalts. Weichen Handels- und Steuerbilanz ab, tragen Sie den steuerlichen Gewinn ein.

€

Startwert 2026 – Ihre Annahme, bitte anpassen. Vom Jahr hängen Körperschaftsteuersatz und Mindesthebesatz ab.

Steht im Gewerbesteuerbescheid oder bei der Gemeinde. Gesetzlich mindestens 200 % bis zum Erhebungszeitraum 2026 und mindestens 280 % ab dem Erhebungszeitraum 2027 (§ 16 Abs. 4 Satz 2 und § 36 Abs. 5b GewStG).

%

Ermittelt das Finanzamt; der Betrag darf negativ sein. Kennen Sie den Wert nicht, lassen Sie das Feld leer: Dann rechnet der Rechner mit 0 €.

€
Ausschüttung und Ihre Steuer

Der Rechner gilt für Gesellschafter, die ihre Anteile im Privatvermögen halten.

Anteil des Gewinns nach Steuern, den die GmbH ausschüttet, 0 bis 100 %. Startwert 100 % – Ihre Annahme, bitte anpassen.

%

Größer als 0 bis 100 %. Startwert 100 % – Ihre Annahme, bitte anpassen.

%

Startwert „keine“ – Ihre Annahme, bitte anpassen. Der Satz folgt dem Landesrecht Ihres Bundeslands.

Möglich, wenn Sie zu mindestens 25 % an der GmbH beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt sind und durch eine berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit nehmen können (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 und § 3 Nr. 40 Buchstabe d EStG). Der Antrag gilt für 5 Jahre: für das Jahr, für das Sie ihn stellen, und die folgenden vier, solange Sie ihn nicht widerrufen; nach einem Widerruf ist für diese Beteiligung kein neuer Antrag möglich (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 3, 4 und 6 EStG). Ohne Haken rechnet der Rechner nur mit der Abgeltungsteuer.

Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder übertragen noch gespeichert.

Ihr Ergebnis

Das Ergebnis erscheint hier, sobald Sie „Berechnen“ wählen.

So rechnen wir

Gerechnet wird in ganzen Cent. „Gerundet“ heißt kaufmännisch auf den Cent, „abgerundet“ heißt: Bruchteile entfallen. Ihre eigenen Zwischenwerte zeigt die Tabelle „Rechenweg“ im Ergebnis.

Der Weg zum Ergebnis

  1. Körperschaftsteuer = Gewinn × Satz des Jahres, gerundet. Der Satz beträgt 15 % bis 2027, 14 % für 2028, 13 % für 2029, 12 % für 2030, 11 % für 2031 und 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG). Die Gewerbesteuer mindert diesen Gewinn nicht (§ 4 Abs. 5b EStG).
  2. Solidaritätszuschlag der GmbH = 5,5 % der Körperschaftsteuer, abgerundet; für Körperschaften gibt es keine Freigrenze (§§ 3 und 4 SolzG).
  3. Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen, mindestens 0, auf volle 100 € abgerundet. Einen Freibetrag gibt es für Kapitalgesellschaften nicht (§§ 7 bis 9 und § 11 GewStG).
  4. Steuermessbetrag = Gewerbeertrag × 3,5 % (§ 11 GewStG).
  5. Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100, gerundet. Der Hebesatz beträgt mindestens 200 % bis zum Erhebungszeitraum 2026 und mindestens 280 % ab dem Erhebungszeitraum 2027 (§ 16 Abs. 4 Satz 2 und § 36 Abs. 5b GewStG).
  6. Steuern der GmbH = Körperschaftsteuer + Solidaritätszuschlag + Gewerbesteuer. Gewinn nach Steuern = Gewinn − Steuern der GmbH.
  7. Ausgeschüttet gesamt = Gewinn nach Steuern × Ausschüttungsquote, gerundet. Ausschüttung an Sie = ausgeschüttet gesamt × Ihr Anteil, gerundet. Der nicht ausgeschüttete Teil bleibt in der GmbH; darauf fällt im Rechner keine weitere Steuer an.
  8. Abgeltungsteuer: Kapitalertragsteuer = Ausschüttung an Sie ÷ (4 + k), gerundet; k ist der Kirchensteuersatz als Dezimalzahl, ohne Kirchensteuer 0. Das sind 25 %, ermäßigt um 25 % der Kirchensteuer (§ 43 Abs. 1 Nr. 1, § 43a Abs. 1, § 44 Abs. 1, § 32d Abs. 1 EStG). Solidaritätszuschlag = 5,5 % davon, abgerundet, ohne Freigrenze. Kirchensteuer = k × Kapitalertragsteuer, gerundet. Der Kirchensteuersatz folgt dem Landesrecht: 8 % (Baden-Württemberg, Bayern) oder 9 % (übrige Bundesländer).
  9. Teileinkünfteverfahren (nur mit Haken): steuerpflichtiger Teil = 60 % der Ausschüttung an Sie, gerundet; 40 % bleiben steuerfrei (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 und § 3 Nr. 40 Buchstabe d EStG).
  10. Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a Abs. 1 und 5 EStG): Das zu versteuernde Einkommen wird auf volle Euro abgerundet. Bis 12.348 €: 0. Von 12.349 € bis 17.799 €: (914,51 · y + 1.400) · y mit y = (Einkommen − 12.348) ÷ 10.000. Von 17.800 € bis 69.878 €: (173,10 · z + 2.397) · z + 1.034,87 mit z = (Einkommen − 17.799) ÷ 10.000. Von 69.879 € bis 277.825 €: 0,42 · Einkommen − 11.135,63. Ab 277.826 €: 0,45 · Einkommen − 19.470,38. Der Steuerbetrag wird auf volle Euro abgerundet. Bei Zusammenveranlagung das Zweifache der Steuer für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens (Splitting).
  11. Mehrsteuer = Einkommensteuer auf übriges Einkommen + steuerpflichtigen Teil − Einkommensteuer auf das übrige Einkommen.
  12. Solidaritätszuschlag = Zuschlag auf die Einkommensteuer mit der Ausschüttung − Zuschlag ohne sie. Der Zuschlag ist 0, solange die Einkommensteuer höchstens 20.350 € beträgt (Zusammenveranlagung 40.700 €), sonst der kleinere Wert aus 5,5 % der Einkommensteuer und 11,9 % des Betrags über der Freigrenze, abgerundet (§ 3 Abs. 3, § 4 Satz 2 SolzG).
  13. Kirchensteuer beim Teileinkünfteverfahren = k × (Einkommensteuer auf übriges Einkommen + volle Ausschüttung − Einkommensteuer auf das übrige Einkommen), gerundet. Die Kirchensteuer bemisst sich dabei nach der Einkommensteuer ohne Teileinkünfteverfahren: Die steuerfreien 40 % zählen mit (§ 51a Abs. 2 Satz 2 EStG).
  14. Steuer des Gesellschafters = Kapitalertragsteuer oder Mehrsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer. Netto bei Ihnen = Ausschüttung an Sie − Steuer des Gesellschafters.
  15. Ihr Anteil am Gewinn vor Steuern = Gewinn × Ihr Anteil; Ihr Anteil an den Steuern der GmbH = Steuern der GmbH × Ihr Anteil; beides gerundet. Gesamtsteuer = Ihr Anteil an den Steuern der GmbH + Steuer des Gesellschafters. Gesamtbelastung = Gesamtsteuer ÷ Ihr Anteil am Gewinn vor Steuern × 100, auf zwei Stellen gerundet; bei einem Gewinn von 0 € ist sie nicht berechenbar.

Annahmen und Grenzen

  • Der Gewinn ist der steuerliche Gewinn der GmbH.
  • Die Ausschüttung stammt aus dem Gewinn desselben Jahres.
  • Sie halten Ihre Anteile im Privatvermögen.
  • Der Einkommensteuertarif 2026 gilt im Rechner für alle Jahre.
  • Keine Kinderfreibeträge; die Kirchensteuer ist nicht als Sonderausgabe abgezogen.
  • Liegt Ihr Hebesatz unter dem Mindesthebesatz eines späteren Jahres, rechnet der „Vergleich nach Jahr“ dort mit dem Mindesthebesatz.
  • „Beispielrechnung ansehen“ füllt die Felder mit einem Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen, kein Durchschnitt und keine Empfehlung: Gewinn 100.000 €, Jahr 2026, Hebesatz 400 %, Ausschüttungsquote 100 %, Anteil 100 %, Abgeltungsteuer, keine Kirchensteuer.

Was der Rechner nicht abbildet

  • Hinzurechnungen und Kürzungen im Einzelnen
  • Verlustvortrag und Mindestbesteuerung
  • nicht abziehbare Betriebsausgaben und steuerfreie Einnahmen
  • Geschäftsführergehalt und Sozialversicherung
  • verdeckte Gewinnausschüttungen
  • Anteile in einer Holding oder im Betriebsvermögen
  • Sparer-Pauschbetrag und Günstigerprüfung
  • ausländische Einkünfte
  • Verteilung der Gewerbesteuer auf mehrere Gemeinden
  • Organschaft
  • Verkauf der Anteile

Trifft einer dieser Punkte auf Ihre GmbH zu, weicht Ihre Steuer vom Ergebnis ab. Fragen Sie dann Ihre Steuerberatung.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Die Gesetzeswerte des Rechners. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.

  • Körperschaftsteuer: § 23 Abs. 1 KStG, Stand Oktober 2026. gesetze-im-internet.de
  • Solidaritätszuschlag: §§ 3 und 4 SolzG, Stand Oktober 2026. gesetze-im-internet.de
  • Gewerbeertrag und Steuermessbetrag: §§ 7 bis 9 und § 11 GewStG, Stand Oktober 2026. gesetze-im-internet.de
  • Mindesthebesatz von 280 %: § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG, Stand Oktober 2026. gesetze-im-internet.de
  • Mindesthebesatz ab dem Erhebungszeitraum 2027, bis dahin 200 %: § 36 Abs. 5b GewStG, Stand Oktober 2026. gesetze-im-internet.de
  • Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe: § 4 Abs. 5b EStG, Stand Oktober 2026. gesetze-im-internet.de
  • Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer: § 43 Abs. 1 Nr. 1, § 43a Abs. 1, § 44 Abs. 1, § 32d Abs. 1 EStG, Stand Oktober 2026. gesetze-im-internet.de
  • Kirchensteuersätze: Landesrecht, Stand Oktober 2026. kirchenfinanzen.de
  • Kirchensteuer beim Teileinkünfteverfahren: § 51a Abs. 2 Satz 2 EStG, Stand Oktober 2026. gesetze-im-internet.de
  • Teileinkünfteverfahren und Dauer des Antrags: § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Dauer: Sätze 3, 4 und 6) und § 3 Nr. 40 Buchstabe d EStG, Stand Oktober 2026. gesetze-im-internet.de
  • Einkommensteuertarif 2026: § 32a Abs. 1 und 5 EStG, Stand Oktober 2026. gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Werkzeug

Etwas offen geblieben? Schreiben Sie uns per E-Mail an hello@cortexion.ai oder unter +49 221 67763990.

Einen festen Satz gibt es nicht. Die Belastung setzt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammen und hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab. Schüttet die GmbH aus, kommt die Steuer des Gesellschafters hinzu. Der Rechner zeigt Ihre Zahl.

Erstellt von Johannes Partz · Stand:

Erster Entwurf geschenkt, live ab 14,99 € netto/Monat im Jahresvertrag

Ihre Website für Ihre GmbH – erst ansehen, dann entscheiden

Beschreiben Sie Ihr Unternehmen in wenigen Sätzen oder nennen Sie die Adresse Ihrer bestehenden Website. Die KI-Agentur erstellt daraus Ihren ersten kompletten Entwurf mit Texten und Design – kostenlos und fertig in unter 24 Stunden.

  • Erster Entwurf geschenkt
  • In wenigen Minuten ausgefüllt
  • Pflicht: Worum es geht, zwei, drei Sätze zu Ihrem Unternehmen, Name und E-Mail
  • Ohne Anmeldung

Schritt 1 von 4 · dauert wenige Minuten

Schritt 1 von 4 Worum geht es?

Ein Klick genügt – danach geht es automatisch weiter.

Mit Sternchen markierte Angaben sind Pflicht.

Die KI liest Ihren Auftritt ein und übernimmt Inhalte und Bilder; bewährte Adressen bleiben, geänderte werden per 301 weitergeleitet.

Schritt 2 von 4 Erzählen Sie kurz von sich

Zwei bis drei Sätze reichen. Hier tippen Sie am meisten.

Mindestens 20 Zeichen: Branche, Leistungen, Region und Wünsche – je konkreter, desto besser der Entwurf. Beim Relaunch: Was soll bleiben, was stört Sie heute?

Ihre Branche (optional – ein Klick, falls es hier passt)

Ohne Angabe erkennen wir Ihre Branche aus Ihrer Beschreibung.

Gesundheit & Praxis, Kanzlei & Beratung: Für Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB) vorerst nur als Informationswebsite ohne Anfrageformular – Details (öffnet in einem neuen Tab).

Schritt 3 von 4 Wünsche und Vorbilder Optional

Dieser ganze Schritt ist freiwillig – Sie dürfen ihn mit einem Klick überspringen. Zwei, drei Klicks machen Ihren Entwurf aber deutlich treffsicherer.

Welche Wirkung gefällt Ihnen?

Und welche Farbwelt?

Welche Seiten brauchen Sie?

Ohne Auswahl schlagen wir den passenden Seitenaufbau für Ihre Branche vor.

Was soll die Website vor allem bringen?

Wie eilig ist es Ihnen?

Websites, die Sie schön finden

Bis zu drei Adressen, deren Optik Ihnen gefällt. Die KI übernimmt Stilrichtung und Farbklima – niemals Inhalte.

Websites, die Sie inhaltlich gut finden

Bis zu drei Adressen, deren Texte, Aufbau oder Argumentation Sie überzeugen – gern auch aus Ihrer Branche.

Bilder und PDFs mitschicken

Haben Sie Fotos von Ihren Produkten, Angebote oder eine Unternehmenspräsentation? Verkaufen Sie Produkte bestimmter Hersteller? Hier können Sie unserem Team alles mitgeben, was hilft, Sie und Ihr Angebot besser zu verstehen – wir arbeiten es in Ihren Entwurf ein. Bitte schwärzen Sie vorher Kundendaten, etwa in Angeboten.

Schritt 4 von 4 – letzter Schritt Wohin dürfen wir liefern?

Nur noch Name und E-Mail – dorthin schicken wir den fertigen Entwurf Ihrer Website.

Hierhin schicken wir zuerst den Bestätigungslink, dann Ihren fertigen Entwurf.

Sie erhalten gleich eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung legen wir los. Der Link gilt 7 Tage.

  • Kostenlos und unverbindlich – keine Zahlungsdaten nötig
  • Für den Entwurf: kein Abo, keine Verlängerung, kein Anruf-Marketing
  • Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich für diese Anfrage

Nach dem Absenden: Sie erhalten gleich eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung legen wir los – wir lesen Ihre Angaben, die KI-Agentur baut Ihre Website, und Sie bekommen den Link zu Ihrem Entwurf per E-Mail, in unter 24 Stunden und ohne Anruf.

Jede spätere Änderung beauftragen Sie mit einem Satz. Gebucht wird erst zum Überarbeiten und Live-Stellen, ab 14,99 € netto im Monat im Jahresvertrag (Monatsvertrag 17,99 €) – alle Preise ansehen.

Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Echte Websites aus dem Builder: cortexion.ai deutsche-tanktechnik.de lichtmast-mieten.de und diese Website selbst